ZDF

Aus Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V.
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Das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) ist eine der größten öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten Europas mit Sitz in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt Mainz. Gemeinsam mit den in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten und dem Deutschlandradio bildet das ZDF den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland. Das ZDF beschäftigt heute ca. 3600 Mitarbeiter.

Organisation

Aufgaben, Organisation und Finanzierung des ZDF sind im ZDF-Staatsvertrag[1] geregelt. Vertragsparteien sind die 16 deutschen Bundesländer.

Klage vor dem Bundesverfassungsgericht

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) urteilte am 25. März 2014, dass mehrere Regelungen des ZDF-Staatsvertrages nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind.[2] Die Zusammensetzung des „Fernsehrats“ und des „Verwaltungsrats“ verstößt in der heutigen Form gegen die Rundfunkfreiheit. Der Anteil von Politikern und „staatsnahen Personen“ muss von derzeit mehr als 40 Prozent auf ein Drittel reduziert werden. Zudem dürfen Politiker bei der Auswahl der aus gesellschaftlichen Gruppen entsandten Mitglieder des Fernsehrates „keinen bestimmenden Einfluss“ mehr ausüben. Das ZDF „darf nicht zum Staatsfunk werden“, meinte das Gericht in seiner Begründung durch Vizepräsident Ferdinand Kirchhof. Gesellschaftliche Meinungen sind „facettenreich wider(zu)spiegeln“.

Der von der FDP in 2010 als Verfassungsrichter vorgeschlagene Jurist Andreas Paulus formulierte allerdings im Urteil seine „abweichende Meinung“: „Wenn die Aufsichtsgremien von Rundfunk und Fernsehen von denen beherrscht werden, deren Kontrolle sie unter anderem ermöglichen sollen, ist damit eine Beeinträchtigung ihrer Funktion verbunden. Durch die Möglichkeit der Entsendung von Exekutivvertretern definiert das Urteil die Staatsgewalt von einer Bedrohung der Vielfalt zu einem Element eben dieser Vielfaltsgewährleistung um.“[3] Paulus kritisierte im Urteilstext eben dies Urteil als „einen utopischen, kaum überprüfbaren Maßstab für die Ausübung des erteilten Mandats“ für die ZDF-Gremien.

Die Länder haben bis 30. Juni 2015 Zeit, den ZDF-Staatsvertrag neu zu fassen.[4] Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht waren die Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg. Themen der Verhandlung waren unter anderem die inoffiziellen, politischen „Freundeskreise“, in denen die Fernsehratsitzungen vorbereitet werden und deren Einfluss unbestritten ist, die Besetzung der Ausschüsse und R-Gruppen. Die Ministerpräsidentenkonferenz beschloss am 12. Juni 2014 erste Schritte zur Umsetzung des Urteils.[5]


Quelle: ZDF - de.wikipedia.org



Nun enthüllte die Wochenzeitung „Freitag“, dass der Eindruck, in zahlreichen deutschen Medien und dabei auch im gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk würde einseitig über die Ereignisse in der Ukraine berichtet, auch einer näheren Betrachtung standhält. So gibt das ZDF zu, Pressematerial eines so genannten „PR-Netzwerkes gegen russische Propaganda“ zu nutzen, das die umstrittene neue, euronationalistische Regierung im Kiew mittels einer Image-Kampagne unterstützen soll. Berichterstattung mit Klassenstandpunkt Das ZDF arbeitet demnach in seiner Berichterstattung über die Ukraine-Krise eng mit dem Ukrainian Crisis Media Center (UCMC) zusammen. Dessen Tätigkeit wird unter anderem finanziert vom umstrittenen US-Milliardär George Soros, der ukrainischen Übergangsregierung und einer ukrainischen Tochtergesellschaft von Weber Shandwick, einem weltweit bedeutenden PR-Unternehmen. Ziel des UCMC ist nach eigener Angabe, v.a. folgende Botschaften weltweit in der internationalen Presse zu verankern: Die Ukraine sei Opfer einer „russischen Aggression“, die ukrainische Übergangsregierung sei legitim, die Behauptung einer rechtsradikalen Gefahr sei Teil der russischen Propaganda (obwohl das EU-Parlament selbst noch in einer Resolution am 13. Dezember 2012 feststellte, dass die Regierungspartei Swoboda in den vergangenen Jahren „rassistische, antisemitische und ausländerfeindliche Auffassungen“ verbreitete) und Gleiches gelte auch für den Verdacht, die Erschießungen von Polizisten und Demonstranten des Maidan seien im Auftrag der jetzigen Regierungskoalition geschehen. Allein bis Mitte März sollen sich bereits 900 ausländische Journalisten im UCMC angemeldet haben, darunter auch das ZDF. Namens dieses Senders äußerte in diesem Zusammenhang, so der „Freitag“, Andreas Weise, Redaktionsmitglied des heute-journals, dass sich die vielfältigen Angebote des UCMC für die Ukraine-Berichterstattung des ZDF „als sehr nützlich erwiesen haben“.
Deutsch Türkisches Journal (DTJ)


Hauptsitz des Ukrainian Crisis Media Center ist das Kiewer Hotel „Ukraine“, in dem die meisten ausländischen Journalisten untergebracht sind (CNN, BBC, Deutsche Welle, ARD, ZDF, RTL, N24 usw.). Zu den Teilnehmern aus Regierungskreisen und regierungsnahen Politikern am Pressebriefing der PR-Agentur gehörten unter anderem bereits Yegor Sobolev, Chef des Führungsgremiums für Säuberungsmaßnahmen (Lustration-Committee); Andrij Parubi, Chef des Rates für nationale Sicherheit und Verteidigung, Mitbegründer der Vorgänger-Partei der Swoboda, Leiter des bewaffneten Kampfverbandes auf dem Maidan; Dimitri Jarosch, Stellvertreter Andrij Parubis und Chef des Rechten Sektors; Igor Tenyuk (auch Ihor Tenjuch), ukrainischer Verteidigungsminister, Parteimitglied der Swoboda; Vitali Klitschko, Abgeordneter der UDAR-Partei und Autor der Bildzeitung (die Klitschko-Kolumne); Oleh Tyahnybok , Chef der Swoboda-Partei. Dass seit Beginn der Unruhen in der Ukraine von zahlreichen Fernsehzuschauern eine einseitige, emotionalisierende Berichterstattung, die es auch mit der journalistischen Präzision nicht immer allzu genau nimmt, auch im öffentlich-rechtlichen Rundfunk bemerkt worden sein will, kommt also möglicherweise nicht von ungefähr.
Deutsch Türkisches Journal (DTJ)

Quelle: Deutsch Türkisches Journal (DTJ)


Einzelnachweise

  1. ZDF-Staatsvertrag in der Fassung vom 1. Juni 2009 (PDF)
  2. Urteilstext auf der Seite des Gerichts, abgerufen am 11. Juni 2014
  3. Vgl. Bundesverfassungsgericht (BverfG): 1 BvF 1/11 vom 25. März 2014, Absatz-Nr. 41
  4. Vorlage:Internetquelle
  5. Pressemitteilung des Staatsministeriums Baden-Württemberg, 12. Juni 2014, abgerufen am 12. Juni 2014