Publikumskonferenz/Blogbeiträge/Bahnstreik: Öffentlich-rechtliche Sender als Propagandainstrument I

Aus Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V.
Version vom 21. Mai 2015, 14:46 Uhr von Ben Nevis (Diskussion | Beiträge) (Kritiksche Betrachtung von einzelnen Berichten und Nachrichten)

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www.publikumskonferenz.de Die  Ständige Publikumskonferenz der öff.-rechtl. Medien  klärt auf:

Öffentliche formale Programmbeschwerde  : „ Bahnstreik: Öffentlich-rechtliche Sender als Propagandainstrument ARD“

Problemstellung Berichte

  • Falsche Angaben, weglassen von wichtigen Angaben zum Verständnis
  • Unausgewogene, einstige Berichterstattung
  • Tendenziele Darstellung, Mangelhafte oder fehlende Hintergrundberichterstattung
  • Journalistische Fehlleistungen on Gros / Handwerkliche Mängel
  • Quantitative einseitige Berichte mit Schwerpunkt im Radio
  • Hintergrundberichterstattung findet so gut wie nicht statt

Problemstellung Thematik

  • Einseitiger negativer Fokus auf Person Weselsky -> Kritik Bahn keine oder Fehlanzeige
  • Zuspitzung auf Kosten Streik zu lasten GDL -> sind min 2 beteiligt, nur einer trägt dafür Kostenverantwortung, DB Vorstand
  • offensichtliche Verhandlungstaktik? -> Schlichtung -> Zwangsschlichtung -> Vermittler
  • Gesetzlicher Hintergrund / rechtlicher Hintergrund -> Tangierung der Grundrechte
  • In wie weit spielen die Eigentumsverhältnise eine Rolle -> Public CorporateGovernance Kodex des Bundes (Public Kodex)
  • Wie weit ist hier die Privatisierung von Staatseigentum zu berücksichtigen oder hat die Privatisierung von Staatseigentum einfluss auf die Verhandlungen -> gewollter Streik zur Einschränkung Grundrechte
  • Wie kann Streik im Bereich Daseinsvorsorge verhindert werden -> Beamte, kein Streikrecht -> FairHandeln -> Privatrechtlich organisiertes Staatsunternehmen umwandeln

Bitte gerne weitere Punkte oder Erweiterungen der Punkte hier eintragen


Kritiksche Betrachtung von einzelnen Berichten und Nachrichten

ARD - tagesschau.de vom 04.05.2015 Stand 12:49 Uhr
Auf www.tagesschau.de unter der Rubrik: Wirtschaft/FAQ zum Bahn-Tarifkonflikt ist der o.a. Beitrag auf der Website eingestellt.
Mit dem Aufmacher:
"Beim Lokführerstreik geht es auch um Geld - aber die Gewerkschaft GDL will vor allem weitere Berufsgruppen vertreten.
Welche Rolle spielt die Konkurrenzgewerkschaft EVG? Und warum will die Regierung ein neues Gesetz?
tagesschau.de beantwortet die wichtigsten Fragen."

greift die Webredaktion sofort richtig tief in die Propagandatrickkiste. Die Belege sind bei den Kollegen von ZDF - heute.de: Die zerstörte Tarifeinheit (Website) im ersten Abschnitt des Artikels recht gut ersichtlich und viel genau aufgeführt. Durch Weglassen der wichtigsten und ausschlaggebenden Fakten wird der Sinn der ersten Behauptung gleich ins negative gedreht und nur dadurch kann der weitere Zusammenhang entsprechend dargestellt werden, ohne das die "Falschmeldung" als solche gleich erkannt werden kann. Zwar werden diese Fakten später am Ende der Seite, versteckt im letzen Abschnitt: "Was plant die Bundesregierung?" nachgeschoben, aber bis dahin hat der Leser sich sein Urteil schon gebildet bzw. wird nicht alles bis zum letzten Wort gelesen haben und übersieht das entscheidende Faktum.
Wer streitet um die Vertretungsmacht?
Geschickt wird zuerst die Konkurenz der Gewerkschaften erwähnt, um gleich in absoluten Mitgliederzahlen die nachfolgenden Angaben für den Betrachter schön und schlüssig erscheinen zu lassen.
Die Angabe: "Die Lokführer-Gewerkschaft strebt die Vertretungsmacht für das "gesamte Zugpersonal" an. Die Definition dieser Beschäftigtengruppe ist allerdings umstritten. Nach GDL-Definition zählen dazu ..." ist so nicht richtig.
Die GDL strebt, nach vielfacher Angabe der GDL, die Vertretung aller ihrer Mitglieder an. Darunter befinden sich natürlich Mitarbeiter aus dem gesamten Bereich des Zugpersonals. Rein Rechtlich ist für eine Gewerkschaft nur die Vertretung von Mitgliedern möglich. Das Gleiche trifft im übrigen auch auf die EVG zu. Die Unterscheidung nach Beschäftigten- oder Berufsgruppen ist hierbei rechtlich völlig nebensächlich und damit ist die stark abwertende Betonung im ersten Satz "Vertretungsmacht" völlig fehl am Platz und alle weiteren, darauf aufbauenden Angaben, sind mistverständlich und falsch. Die Definition der Beschäftigtengruppe, hier Zugpersonal gemeint und alle weiteren Zahlenangaben mit Mitgliedern oder Vertretung von Personal- und Berufsgruppen von EVG oder GDL sind in diesem Zusammenhang schlicht Zahlenmüll mit 0 % klarem Informationsgehalt. Neben dem bereits dargestellten rechtlichen Fehler werden hier lustig Äpfel mit Birnen verglichen, absolute Zahlen mit relativen Angaben gemischt um irgend wie auf einen Wert zu kommen. Das hat mit klarer Information, auch ohne den juristischen Mangel, nichts zu tun.

Welche Gewerkschaft verhandelt für wen?

In der Vergangenheit haben die beiden Gewerkschaften aus dem Organisationsgrad ihr Verhandlungsmandat für die jeweiligen Berufsgruppen abgeleitet, aber der entsprechende Vertrag zwischen EVG und GDL ist ausgelaufen. Die Aussage auf Tagesschau.de so wie sie da geschrieben ist, ohne die zusätzliche Angabe: "In der Vergangenheit" und "Vertrag zwischen EVG und GDL ist ausgelaufen." ist falsch. Richtig ist vielmehr das die GDL immer wieder ihr Recht auf Koalitionsfreiheit herausgestellt, auf grundgesetzlich verbrieftes Recht hingewiesen und gefordert hat. Auf diesen Punkt kommen wir später noch zurück.
Ein weitere Knackpunkt in diesem Abschnitt: Betrachtung des Organisationsgrad? Hier macht es sich die Online-Redaktion verdammt einfach. Stellt eine Frage und beantwortet sie recht unbefreidigend.
Das der Organisationsgrad bei der Bahn nur sehr schwierig zu ermitteln ist, weil die verschiedenen Berufsbilder nicht nur in zwei Gewerkschaften, sondern bei der Bahn durch organisatorische Aufspaltung, Ausgliederung usw auch in ca. 300 Einzelunternehmen aufgespaltet wurde. Selbst mit diesem Hintergrund und Zusammenhängen macht die Aussage: Mal die, mal die andere wenig Sinn.


der Tarifvertrag wurde für Allgemeinverbindlich erklärt.

Frontalangriff gegen Koalitionsfreiheit und Tarifpluralität