Diskussion:Publikumskonferenz/Blogbeiträge/Tagesthemen Schleichwerbung
Ziffer 7 – Trennung von Werbung und Redaktion
Im Leitfaden zu Ziffer 7 des Pressekodex, Leitfaden_Ziffer_7.pdf sind recht interessante Aspekte zum vorliegenden Fall aufgeführt. Da das aber jetzt schon raus ist, müßte hier vielleicht ein Update nachgeschoben werden.
- Kom! Wenn ich mir die dargestellte Situation noch mal richtig durch den Kopf gehen lasse, wird das immer verwerflicher. Da sind bei der Redaktion der Thagesthemen alles Journalisten, Aust ist auch Journalist und doch werden hier Aktionen durchgezogen die, ich unterstelle mal, von der Gier getrieben sind. Gier nach Aufmerksamkeit und in Abhänigkeit davon finanzieller Art. Redaktonell hat das eine viel wenig mit dem anderen zu tun.
„ Herr Aust ist im Text als "Publizist" eingeführt worden. Um deutlich zu machen, dass er bezüglich der NSU-Affäre besonders kompetent und eben nicht "irgendein Publizist" ist wurde sein einschlägiges Buch kurz gezeigt. Von Schleichwerbung kann keine Rede sein. Es spricht auch nichts dafür, dass dem Absatz des Werkes nachgeholfen werden sollte, wie Sie es behaupten.“
— Dr. Helmut Reitze, Intendant (20. Mai 2015)
- Abzugrenzen ist die zulässige Produktplatzierung auch von der unzulässigen Schleichwerbung gem. § 2 Abs. 2 Nr. 8 RStV durch entsprechende Kennzeichnung.
- Derartige unentgeltliche Produktbeistellungen sind jedoch in Nachrichtensendungen, Sendungen zum politischen Zeitgeschehen, Ratgeber- und Verbrauchersendungen sowie in Kindersendungen nicht zulässig.
- Das platzierte Produkt darf nicht zu stark herausgestellt werden. Die Produktplatzierung muss insoweit redaktionell gerechtfertigt sein.
- Das ist eine große Volksverarschungsantwort!
Herr Aust mag ja früher mal im aller weitesten Sinne Publizist gewesen sein, aber augenblicklich und aktuell ist er "hauptberuflich" als Herausgeber der Tageszeitungen "Die Welt" und "Welt am Sonntag" und nicht im eigentlichen Sinn als Publizist tätig. Aus diesem kühlen Grunde wird, in der Antwort, die Bezeichnung "Publizist" wohl auch vorsichtshalber in Anführungszeichen gesetzt. Das es Stefan Aust, als langjähriger Fernsehmoderator von Spiegel-TV usw. nötig hat, dass seine Kompetenz bewiesen wird ist klar. Das ist eine recht eigenartige, befremdliche Art und Weise die Auswahlkriterien der Redaktion per Schleichwerbung an den Zuschauer zu übermitteln. In der Regel geschied dies standartmäßig mittels Anzeige eines entsprechenden Schriftzuges, eines Untertitels oder einer Laufschrift am unteren Bildrand. Dabei sei hier auch gleich die Gelegenheit genutzt, um auf die völlig unzulänglichen Angaben bei diversen Lobby-Organisationen oder bekannten einschlägigen Denkfabriken hinzuweisen. Nur ist das ist jetzt eine andere Baustelle.
In diesem Fall liegt aber eindeutig eine Überschreitung insbesondere nahe, weil die Art der Veröffentlichung in Form einer eleganten "Werbeeinblendung" weit über ein begründetes öffentliches Interesse oder das Informationsinteresse der Zuschauers hinausgeht. In der Einblendung des Buches ist, ohne irgend eine Erklärung, über dies kein Nachrichtenwert für den Betrachter zu erkennen. Das hat mit Zitat: "kurz gezeigt" rein gar nichts zu tun. Im Pressekodex heißt es dazu unter„ Pressekodex, Ziffer 7 - Trennung von Werbung und Redaktion
Die Verantwortung der Presse gegen - über der Öffentlichkeit gebietet, dass redaktionelle Veröffentlichungen nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche wirtschaftliche Interessen der Journalistinnen und Journalisten beeinflusst werden. Verleger und Redakteure wehren derartige Versuche ab und achten auf eine klare Trennung zwischen redaktionellem Text und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken. Bei Veröffentlichungen, die ein Eigeninteresse des Verlages betreffen, muss dieses erkennbar sein. Die Glaubwürdigkeit der Presse als Informationsquelle gebietet besondere Sorgfalt beim Umgang mit PR-Material.“
— Pressekodex - Leitfaden Ziffer 7.pdf
dabei ist es Schnurz oder Piep egal ob sie Sie oder Ihre Anstalt den Pressekodex ratfiziert haben, sich dem Pressekodex unterworfen haben oder ja. Das ist eine grundsätzliche Frage der journalistischen Sorgfalt (Ehre), sich besonders in diesem Punkt an den Pressekodex zu halten. Es ist das Mindeste das der Zuschauer erwarten darf, zumal es sich um Schleichwerbung in einer Hauptnachrichtensendung der ARD mit einer beachtlichen Reichweite oder Einschaltquote handelt, die nirgendwo so mal einfach bei einer Werbeagentur gebucht werden kann.
Per definition ist ein Publizist: Wer als Schriftsteller, Journalist oder in ähnlicher Weise wie ein Schriftsteller oder Journalist mit eigenen Beiträgen (Publikationen) – beispielsweise Analysen, Kommentaren, Büchern, Aufsätzen, Interviews, Reden oder Aufrufen – an der öffentlichen Meinungsbildung zu aktuellen Themen teilnimmt. Das kann man hier aber in keiner Weise erkennen. Bei Entsprechende Suchen im Internet ergeben sich nur Treffer von Anno dunnemals. Das hat mit Aktualität etwas wenig zu tun.