Publikumskonferenz/Blogbeiträge/Bahnstreik: Öffentlich-rechtliche Sender als Propagandainstrument I

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www.publikumskonferenz.de Die  Ständige Publikumskonferenz der öff.-rechtl. Medien  klärt auf:

Öffentliche formale Programmbeschwerde  : „ Bahnstreik: Öffentlich-rechtliche Sender als Propagandainstrument ARD“

Problemstellung Berichte

  • Falsche Angaben, weglassen von wichtigen Angaben zum Verständnis
  • Unausgewogene, einstige Berichterstattung
  • Tendenziele Darstellung, Mangelhafte oder fehlende Hintergrundberichterstattung
  • Journalistische Fehlleistungen on Gros / Handwerkliche Mängel
  • Quantitative einseitige Berichte mit Schwerpunkt im Radio
  • Hintergrundberichterstattung findet so gut wie nicht statt

Problemstellung Thematik

  • Einseitiger negativer Fokus auf Person Weselsky -> Kritik Bahn keine oder Fehlanzeige
  • Zuspitzung auf Kosten Streik zu lasten GDL -> sind min 2 beteiligt, nur einer trägt dafür Kostenverantwortung, DB Vorstand
  • offensichtliche Verhandlungstaktik? -> Schlichtung -> Zwangsschlichtung -> Vermittler
  • Gesetzlicher Hintergrund / rechtlicher Hintergrund -> Tangierung der Grundrechte
  • In wie weit spielen die Eigentumsverhältnise eine Rolle -> Public CorporateGovernance Kodex des Bundes (Public Kodex)
  • Wie weit ist hier die Privatisierung von Staatseigentum zu berücksichtigen oder hat die Privatisierung von Staatseigentum einfluss auf die Verhandlungen -> gewollter Streik zur Einschränkung Grundrechte
  • Wie kann Streik im Bereich Daseinsvorsorge verhindert werden -> Beamte, kein Streikrecht -> FairHandeln -> Privatrechtlich organisiertes Staatsunternehmen umwandeln

Bitte gerne weitere Punkte oder Erweiterungen der Punkte hier eintragen


Kritiksche Betrachtung von einzelnen Berichten und Nachrichten

ARD - tagesschau.de vom 04.05.2015 Stand 12:49 Uhr
Auf www.tagesschau.de unter der Rubrik: Wirtschaft/FAQ zum Bahn-Tarifkonflikt ist der o.a. Beitrag auf der Website eingestellt.
Mit dem Aufmacher:
"Beim Lokführerstreik geht es auch um Geld - aber die Gewerkschaft GDL will vor allem weitere Berufsgruppen vertreten.
Welche Rolle spielt die Konkurrenzgewerkschaft EVG? Und warum will die Regierung ein neues Gesetz?
tagesschau.de beantwortet die wichtigsten Fragen."

greift die Webredaktion sofort richtig tief in die Propagandatrickkiste und spitzt allein auf die Konkurenz unter den Gewerkschaften zu. Dabei wird durch die einseitige Betonung im Satzbau auch gleich der GDL der schwarze Peter zugeschoben. Der Beleg zu dieser Annahme ist bei den Kollegen von ZDF - heute.de: Die zerstörte Tarifeinheit (Website) im ersten Abschnitt des Artikels recht offensichtlich und eindeutig genau aufgeführt. Durch Weglassen der wichtigsten und ausschlaggebenden Fakten, grundgesetzliche Koalitionsfreiheit, wird der Sinn der ersten Behauptung gleich ins Negative gedreht, gibt im weiteren die Tendenz der Berichterstattung vor und nur dadurch kann im weiteren Zusammenhang entsprechend dargestellt werden, ohne das die "Falschmeldung" als solche gleich erkannt werden kann. Erst mit diesem strukturelle Mangel in der Berichterstattung, der für die Propagandaabsicht die Basis bildet und beabsichtigt zu sein scheint, werden die inhaltlichen Informationen zu lasten der Gewerkschaft im Grunde vollständig entwertet. Durch diesen strukturellen Kunstriff wird Meinung gemacht. Zwar werden diese Fakten teilweise später am Ende der Seite, versteckt im letzen Abschnitt: "Was plant die Bundesregierung?" nachgeschoben, aber bis dahin hat der Leser sich sein Urteil schon gebildet. Die Technik was anzusprechen und nur ungenau, einseitig auf die Selbst gestellten Fragen zu Antworten kommt noch öfter vor. Dabei gibt die Auswahl der selbst generierten Fragen eine schöne tendenzielle Übersicht. Das dabei alle Fragen hinsichtlich der Forderungen zur Arbeitszeit fehlen kann nur als weiteres Indiz der propagandistischen Grundhaltung gesehen werden.
  • zu den gestellten Fragen
Wer streitet um die Vertretungsmacht?
Wieder wird zuerst die Konkurenz der Gewerkschaften erwähnt, um gleich in absoluten Mitgliederzahlen die nachfolgenden Angaben für den Betrachter schön und schlüssig erscheinen zu lassen.
Die Angabe: "Die Lokführer-Gewerkschaft strebt die Vertretungsmacht für das "gesamte Zugpersonal" an. Die Definition dieser Beschäftigtengruppe ist allerdings umstritten. Nach GDL-Definition zählen dazu ..." ist so nicht richtig.
Die GDL strebt zu Recht, nach vielfacher Angabe der GDL, die Vertretung aller ihrer Mitglieder an. Darunter befinden sich natürlich Mitarbeiter aus dem gesamten Bereich des Zugpersonals. Rein Rechtlich ist für eine Gewerkschaft auch nur die Vertretung von Mitgliedern möglich. Das Gleiche trifft im übrigen auch auf die EVG zu. Die Unterscheidung nach Beschäftigten- oder Berufsgruppen ist hierbei rechtlich völlig nebensächlich und damit ist die stark abwertende Betonung im ersten Satz "Vertretungsmacht" völlig fehl am Platz und alle weiteren, darauf aufbauenden Angaben, sind mistverständlich und falsch. Die Definition der Beschäftigtengruppe, hier Zugpersonal gemeint und alle weiteren Zahlenangaben mit Mitgliedern oder Vertretung von Personal- und Berufsgruppen von EVG oder GDL sind in diesem Zusammenhang schlicht Zahlenmüll mit 0 % klarem Informationsgehalt zu diesem Aspekt. Neben dem bereits dargestellten rechtlichen Fehlern werden hier lustig Äpfel mit Birnen verglichen, absolute Zahlen mit relativen Angaben gemischt um irgend wie auf einen Wert zu kommen. Das hat mit klarer Information, auch ohne den juristischen Mangel, nichts zu tun.
Welche Gewerkschaft verhandelt für wen?
In der Vergangenheit haben die beiden Gewerkschaften aus dem Organisationsgrad ihr Verhandlungsmandat für die jeweiligen Berufsgruppen abgeleitet, aber der entsprechende Vertrag zwischen EVG und GDL ist ausgelaufen. Die Aussage auf Tagesschau.de so wie sie da geschrieben ist: "Die Gewerkschaften leiten aus dem Organisationsgrad ihr Verhandlungsmandat für die jeweiligen Berufsgruppen ab. Wer stärker ist, soll in Tarifverhandlungen das Sagen haben." ist so stark vereinfacht, dass sie schlicht als falsch bezeichnet werden kann. Richtig ist vielmehr das die GDL immer wieder ihr Recht auf Koalitionsfreiheit herausgestellt, auf grundgesetzlich verbrieftes Recht hingewiesen und dieses explizit gefordert hat. Dabei gehört die Angabe wer das Sagen hat, ohne die ausgelaufene vertragliche Vereinbarung zwischen den Gewerkschaften zu erwähnen, klar in den Bereich der Propaganda, weil in diesem Zusammenhang stark Missverständlich.
Ein weitere Knackpunkt in diesem Abschnitt: Betrachtung des Organisationsgrad? Hier macht es sich die Online-Redaktion verdammt einfach. Stellt eine Frage und beantwortet sie recht unbefreidigend.
Das der Organisationsgrad bei der Bahn nur sehr schwierig zu ermitteln ist, weil die verschiedenen Berufsbilder nicht nur in zwei Gewerkschaften, sondern bei der Bahn durch organisatorische Aufspaltung, Ausgliederung usw auch in ca. 300 Einzelunternehmen aufgespaltet wurde, bleibt aussen vor. Selbst mit diesem Hintergrund und Zusammenhängen macht die Aussage: "Mal die eine, mal die andere, wenig Sinn und verfehlt klar das Informationsbedürfnis des Lesers. Die Darstellung geht einseitig zur Lasten der beiden Gewerkschaften EVG und GDL ohne die Bahnseite mit der enorm großen Menge an betrieblichen Untergliederungen zu betrachten.
Was will die Bahn?
Einfach: Gewinne machen! Das folgende ist die komplette Propaganda der Bahn AG, die einfach so durchgereicht wird ohne informativ darauf einzugehen.
Wäre eine Kooperation von EVG und GDL möglich?
Diese Frage ist so wie sie gestellt ist voll überflüssig. Eigentlich wäre jetzt die Antwort: Klar, gab es schon. Nur eine einfache Antwort ist nicht beabsichtigt. Lieber breitet man andere Gewerkschaftszusammenarbeit und die Übernahme von Verhandlungsergebnissen aus. Hat die Funktion der Anlage gegen die GDL und nimmt das obendrein als Begründung warum die Bahn AG nicht mit beiden Gewerkschaften "gemeinsam" verhandelt. Das ist etwas unlogisch in Anbetracht der bekannten Differenzen. Immerhin könnte die Bahn AG, wie in der Vergangenheit bei anderen Tarifverhandlungen, immerhin noch "gleichzeitig" mit den Gewerkschaften verhandeln. Nein, das ist nicht beabsichtigt und wird nicht gesehen und das die ach so bedauernswerte Bahn AG ihren Nutzen daraus zieht auch nicht.
Welche Verhandlungspunkte sind besonders strittig?
Als Knackpunkt ist die Änderung in der Rechtsprechung zum Grundgesetz Art 9, Abs. 3 des Bundesarbeitsgericht zu sehen. Die kollektive Koalitionsfreiheit ist die Grundlage für frei ausgehandelte Tarifverträge und für Arbeitskämpfe. Dieses Recht nimmt die GDL für alle ihre Mitglieder, ob Lokführer oder Zugpersonal in Anspruch. Dieser Anspruch wird von der Bahn mit Hinweis auf die höhere Gesammtmitgliederzahl der EVG zurückgewiesen. Deshalb will die Bahn darüber nicht mit der Gewerkschaft GDL verhandeln.
Das steht aber nicht auf der Website von tagesthemen.de
Hier ist es die Eingruppierung der Lokrangierführer. Die GDL verlangt, dass diese vergleichbar der Ausbildung wie Streckenlokführer entlohnt werden, da sie häufig als solche eingesetzt würden. Da stellt sich die Bahn quer. Der schlichte Grund: Falls sie künftig, wie von der GDL gefordert, wie Lokführer eingestuft würden, brächte ihnen das erhebliche Lohnzuwächse – was die Bahn ordentlich Geld kosten würde. Die GDL hält hingegen den Beruf des Lokrangierführers für eine Erfindung von Bahn und EVG, um einen Teil der Kollegen tariflich niedriger einzugruppieren.




  • zu den nicht gestellten Fragen
Wie hoch ist in der Regel die durchschnittliche Wochenarbeitszeit?


Wie hoch ist der Anfall von Überstunden?


Wie könnte sich das auf die Sicherheit auswirken?


Welche


Der Lokrangierführer (Abk.: Lrf) ist eine Bezeichnung für einen Triebfahrzeugführer bzw. Eisenbahnfahrzeugführer von Lokomotiven mit Funkfernsteuerung im Rangierdienst. Er kann somit die Lokomotive auch außerhalb des Führerstandes bedienen und ist somit in der Lage Rangierarbeiten allein ohne Rangierbegleiter auszuführen.



der Tarifvertrag wurde für Allgemeinverbindlich erklärt.

Frontalangriff gegen Koalitionsfreiheit und Tarifpluralität