Vorlage:GG

Aus Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V.
Wechseln zu: Navigation, Suche

GG § {{{1}}}


Benutzung

Um diese Vorlage in eine Seite einzubinden, musst du nur

Kopiervorlage     {{GG|Parameter}}

in die entsprechende Seite eintragen.

Erklärung

Diese Vorlage erleichtert die Handhabe/Erreichbarkeit von Gesetzestexten des Grundgesetzes im Wiki.
Durch den eingebauten Link zu www.gesetze-im-internet.de/GG kann ein Paragraph des GG direkt verlinkt werden und der Text ist sofort verfügbar.

Beispiel:     {{GG|pr_ambel}}     ergibt     GG § pr_ambel

wobei als Parameter die folgende Auswahl möglich ist:

  1. index     Inhaltsverzeichnis
  2. eingangsformel     Eingangsformel
  3. pr_ambel     Präambel
  4. art_1   bis   art_146   inkl. der Artikel art_12a usw.
  5. anhang_ev_213     Anhang mit Einigungsvertrag

Ersteller

Diese Vorlage wurde von Wiskyhotel erstellt.

Bezüge

Diese Vorlage verwendet keine Vorlagen als Vorgabe.
Diese Vorlage verwendet keine Medien als Vorlage.

Benutzer

Wer benutzt diese Vorlage?