Vorlage:PD Amtliches Werk de

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Public domain.png Dieses Werk gilt gemäß dem deutschen Urheberrecht als gemeinfrei, weil es Teil der Statute, Verordnung oder ein gesetzlicher Erlass (Amtliches Werk) ist, das durch eine deutsche Reichs-, Bundes- oder Landesbehörde bzw. durch ein deutsches Reichs-, Bundes- oder Landesgericht veröffentlicht wurde (§ 5 Abs.1 UrhG). Die Datei ist daher Public Domain (Gemeinfrei).



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Quelle: Vorlage abgeändert von WP:Vorlage:Bild-PD-Amtliches_Werk, WP:PD-GermanGov dort unter CC-by-sa 3.0 gestellt.

Bezüge

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