Vorlage:StUG
Aus Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V.
Benutzung
Um diese Vorlage in eine Seite einzubinden, musst du nur
Kopiervorlage {{StUG|Parameter}}
in die entsprechende Seite eintragen.
Erklärung
Diese Vorlage erleichtert die Handhabe/Erreichbarkeit von Gesetzestexten des Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) im Wiki.
Durch den eingebauten Link zu www.gesetze-im-internet.de/ao_1977 kann ein Paragraph des Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) direkt verlinkt werden und der Text ist sofort verfügbar.
Beispiel: {StUG|__52}}
ergibt StUG § __52
wobei als Parameter die folgende Auswahl möglich ist:
- index Inhaltsverzeichnis
- __1 bis __48
Ersteller
Diese Vorlage wurde von ben (Diskussion) erstellt.
Bezüge
Diese Vorlage verwendet keine Vorlagen als Vorgabe.
Diese Vorlage verwendet keine Medien als Vorlage.