Schon älter, aber zu Dokumentationszwecken hier geparkt:
DER ÖFFENTLICH-RECHTLICHE RUNDFUNK – WOHIN GEHT DIE REISE?Podiumsdiskussionen am 12. November 2021 in Berlin / Tage der DEUTSCHEN AKADEMIE FÜR FERNSEHEN
Ein zeitgemäßes öffentlich-rechtliches Rundfunksystem ist unverzichtbar für das Gelingen der Demokratie. Doch wie kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinem Funktionsauftrag weiter gerecht werden, wenn infolge der Digitalisierung dessen Meinungsmacht stetig abnimmt und das Überwinden von gesellschaftlichen Informationsasymmetrien immer weniger gelingt? Wie sieht die Zukunft aus? Braucht es neue Modelle? Braucht es gar einen partiellen Neuanfang?
Links zu den beiden DAFF-Veranstaltungen v. Ende 2021 (YouTube: 01.12.2021, Veranstaltung v. 12.11.2021):
"Braucht es einen partiellen Neuanfang? – Podiumsdiskussion zur Zukunft des ÖRR"
https://www.youtube.com/watch?v=Y6LSWbWpT5s[29:41] Prof. Gersdorf zum "Quotendruck"
https://youtu.be/Y6LSWbWpT5s?t=1782[59:09] Prof. Gersdorf: "Die Länder laufen ganz schnell in die Gefahr gegen unsere Verfassung zu verstoßen. Der Funktionsauftrag ist erst zu bestimmen und dann ist zu bestimmen, welche Mittel hierfür erforderlich sind, nicht umgekehrt [...]"
https://youtu.be/Y6LSWbWpT5s?t=1782[1:00:14] Gersdorf: "Sind die Beitragszahler überhaupt in dem gesamten System richtig geschützt. Und wer sich das mal näher anschaut, wie das alles so konzipiert ist, der Drei-Stufen-Test, der wird leider mit Entsetzen feststellen, dass die Belange der Beitragszahler überhaupt keine Rolle spielen [...]"
https://youtu.be/Y6LSWbWpT5s?t=3618Hier zur EXPANSION:
[1:01:12] Gersdorf: "Aber es gibt kein ordentliches Verfahren, dass die notwendige Abwägung vornimmt, ob Expansion des [ÖRR] oder auch Neugestaltung die damit verbundene Mehrbelastung [...] der Gebühren der Beitragszahler zu rechtfertigen in der Lage ist. Das wird in die Hände der Anstalten gelegt; die Anstalten dürfen über ihre eigenen Interessen verfügen [...], aber es steht den Anstalten nicht zu, Entscheidungen zu treffen, die zu Lasten der Beitragszahler gehen -- [1:01:56] an den Menschen, den Beitragszahler, denkt man in diesem ganzen System nur sehr begrenzt; [...]"
https://youtu.be/Y6LSWbWpT5s?t=3671[1:02:02] Gersdorf: [...] wir haben hier rechtsstaatliche Defizite, die skandalös sind [...]; ein System, das sich irgendwie etabliert hat u. der Beitragszahler, ob die Mehrbelastung gerechtfertigt...; der Mehrwert, der mit einer Expansion verbunden ist, auch die Mehrbelastung rechtfertigt, das überprüft keine Stelle mehr, sondern das wird letztlich in die Hand des öffentlich-rechtlichen Systems gelegt [...]
https://youtu.be/Y6LSWbWpT5s?t=3724Prof. Dr. Hubertus Gersdorf: Staats-, Verwaltungs- und Medienrechtler, Universität Leipzig
Den Pkt. zur "Expansion" finde ich so bes. interessant deshalb, weil es hier m.E. genau eben darum geht, dass der ÖRR NACHTRÄGLICH versucht, die ihm per Kirchhof-Gutachten u. BVerfG-Urteil gegebene Definition v. "individuellen Vorteil" mit Inhalt zu füllen. - ÖRR war nie wirklich als "individueller Vorteil" gedacht. Aber wg. der ihm per Reform zum geräte-unabhängigen Beitrag übergeholfenen Definition, wurde langsam u. allmählich u. wird jetzt immer mehr das Angebot dahingehend "ausgestaltet".
Beispiele dafür - diese "Expansion" - nennt Katja Wildermuth (BR) bei der MTM21 bei [3:31] hier:
https://youtu.be/-0dfURkPEVU?t=212Link zur 2. DAFF-Veranstaltung:
"Zu viel Larifari, zu wenig Qualität? – Podiumsdiskussion zur Zukunft des ÖRR"
https://www.youtube.com/watch?v=H5_d3VBmc18