
- Beiträge: 6952
- Registriert: 31. Januar 2014, 21:01
- Wohnort: Bonn
Westdeutscher Rundfunk Köln
Anstalt des öffentlichen Rechts
Herrn Tom Burow persönlich
Appellhofplatz 1
50667 Köln
Programmbeschwerde zur Sendung „Wissen macht ah!“ wegen Verstoßes gegen § 4 Absatz 4 WDR-Gesetz und wegen einer falschen historisch-geografischen Zuordnung
Wiederholungssendung am 18. Februar 2023
Erstausstrahlung am 5. Dezember 2022 von Thomas Welling, Asadeh Karimi-Starke, Sarah Schultes, Natascha Breuers, Simone Höft
Quelle: https://www.kika.de/wissen-macht-ah/wissen-macht-ah-120
Thema: Warum gendern wir?
Sehr geehrter Herr Burow,
Wissen macht Ah! ist eine deutsche Fernsehsendung des WDR. Die deutsche Erstausstrahlung erfolgte am 21. April 2001 im Ersten und gleichzeitig bei KiKA. Das 25-minütige moderierte Wissensmagazin wird regelmäßig ausgestrahlt und richtet sich vorrangig an Kinder ab etwa acht Jahren.
Dies stellt einen besonderen hohen Anspruch, das Sendeformat mit seinen Inhalten kindgerecht und im Sinne des Jugendschutzgesetzes zu gestalten. Als dreifacher Familienvater hatte ich bisher auch immer ein unbeschwertes gutes Gefühl, diese Sendung meinen Kindern angedeihen zu lassen.
Das war insbesondere bei meinem ersten Sohn, der dieses Jahr 18 wird, vor 10 Jahren bedenkenlos gegeben.
Leider kann ich diese Unbefangenheit im Umgang mit dieser Sendung bei meinen beiden 4- und 8-jährigen Kindern gegenwärtig so leider nicht mehr erkennen. Die am 18. Februar 2023 erneut ausgestrahlte Sendung „Wissen macht ah!“ hat mir das auf schmerzliche Weise aufgezeigt und das, obwohl der KiKA, bei dem dieses Format auch regelmäßig ausgestrahlt wird, seinen Programmauftrag wie folgt beschreibt:
„KiKA als öffentlich-rechtliches Kinderangebot soll informieren, bilden, beraten, unterhalten und dabei den besonderen Bedürfnissen von Kindern im Alter von drei bis 13 Jahren gerecht werden. Der Programmauftrag ist für uns mehr als eine Verpflichtung zu hochwertigen und ausgewogenen Angeboten. Kein anderer Kindersender in Deutschland bietet eine solche Themenvielfalt, um den jungen Zuschauern eine Auseinandersetzung mit Alltagssituationen und verschiedenen Lebenswelten zu ermöglichen.“
Da die Bedürfnisse von Heranwachsenden entsprechend ihres Entwicklungsstandes sehr unterschiedlich sind, widmet KiKA seine besondere Aufmerksamkeit sowohl Klein- und Vorschulkindern, Grundschulkindern als auch Preteens. Auf sie abgestimmt bietet KiKA auf unterschiedlichen Ausspielwegen - im Fernsehen und im Internet - interaktive, informative und innovative Inhalte.
Der Kinderkanal von ARD und ZDF bildet die Lebenswirklichkeiten der Kinder ab, thematisiert ihre Probleme. Der Sender bietet ihnen Denkanstöße und Lösungsmöglichkeiten zur Konfliktbewältigung. Dabei bezieht KiKA die jungen Zuschauer in sein Programm mit ein und kommt den Kindern so in besonderer Weise entgegen.
So nimmt er auch einen Spitzenplatz im Beliebtheitsranking deutscher Kindersender ein! Für 72 Prozent der Vorschulkinder gehört KiKA nach Angaben der Mütter zu den wichtigsten Sendern im Kinderfernsehen. Für 25 Prozent der Sechs- bis 13-jährigen ist KiKA der absolute Lieblingssender.
Insbesondere vor diesem Hintergrund obliegt den Programmverantwortlichen demnach eine ganz besonders hohe Verantwortung, tangiert der vorliegende von mir kritisiere Sachverhalt nicht nur den Programmauftrag, sondern auch die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes (§ 10a Ziffer 1).
In der streitgegenständlichen Sendung kommt es ab Minute 12:50 bei dem Thema „Warum gendern wir“ zu folgenden Aussagen:
Nachdem Tarkan diese Episode mit: „Warum denkt man bei Piraten immer an Männer, es gab doch auch berühmte Piratinnen.“ einleitet, wird auf eher dramaturgisch zweifelhafte Art und Weise durch Astronomin Esther (Branth) ein Genderstern am Nachthimmel entdeckt, der sich wie folgt vorstellt:
„Hey, ich bin der Gender-Stern. … Ich bin auch seit kurzem hier im Sprachkosmos.“
Im Folgenden erklärt dieser Stern, was geschlechtergerechtere Sprache bedeutet. Er führt aus, dass man damit Frauen, Männer und auch nichtbinäre Personen in den Sprachgebrauch mit einbeziehen kann. Dies war der Punkt, an dem mich meine 8-jährige Tochter fragte, was eigentlich eine nichtbinäre Person sei und das, obwohl in der Sendung versucht wurde, dies zu erklären. Dieser Beitrag führte also in meinem konkreten Fall zu mehr Verwirrung, als das es seinem ursprünglichen Ansatz, kleinen Kindern die Welt zu erklären gerecht wurde. Im Weiteren wird dann das durchaus bei sehr vielen Menschen weiterhin undogmatisch genutzte gegnerische Maskulinum als Sprachdiskriminierung dargestellt.
Das gipfelt dann sogar in der Falschbehauptung Zitat: „Aus einer Gruppe mit Astronominnen und Astronomen wird dann nur Astronomen, obwohl es vielleicht genauso viele Astronominnen und nichtbinäre Personen gibt.“ Der Satz in seiner vorgebrachten Bedeutung hätte zur Folge, dass es eine Drittelung der Gesellschaft in Männer, Frauen und nichtbinäre Personen gibt. Zumindest dann, wenn man es auf den intellektuellen Horizont der Zielgruppe 8-bis 13-jährige Kinder) herunterbricht.
Es ist daher zu unterstellen, dass diese falsche Darstellung der Geschlechterparitäten zu einer völligen Fehlbewertung und Desorientierung bei kleinen Kindern führt und somit das Schutzziel des §10 a Jugendschutzgesetz tangiert wird. Denn dieser regelt unter Ziffer 1, dass Kinder vor Medien geschützt werden müssen, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen.
Denn laut einem Bericht des Ärzteblattes ist die Zahl der Menschen mit drittem Geschlecht geringer als angenommen. So habe eine Studie ergeben, dass bislang lediglich 20 Personen beantragt haben, ihren Geschlechtseintrag auf „divers“ ändern zu lassen (Stand Mitte April 2019). Rechne man die Zahlen auf ganz Deutschland hoch, seien es rund 150 Fälle. Eltern medizinisch intersexueller Neugeborener, die ihr Kind als „divers“ eintragen ließen, gibt es in den befragten Städten laut Umfrage bislang keine.
In Anbetracht dieser zu vernachlässigenden Zahl, stellt sich also die Frage, wieso das Thema nichtbinäre Person in einer Kindersendung überhaupt in dieser epischen und ideologisch determinieren Breite thematisiert werden muss? Auch wird bei den verschiedenen Gender-Schreibeweisen den Kindern zusätzlich noch der „Glottisschlag“ vermittelt und das vor dem Hintergrund, dass der Rat für Deutsche Rechtschreibung in seiner Empfehlung vom 26. März 2021 die Aufnahme von Asterisk („Gender-Stern“), Unterstrich („Gender-Gap“), Doppelpunkt oder anderen verkürzten Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinnern in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung ausdrücklich nicht empfiehlt.
Insbesondere vor dem Hintergrund, dass es sich um Heranwachsende handelt, die noch im Begriff sind, die deutsche Rechtschreibung zu erlernen, ist derlei Gender-Aktivismus aus pädagogischer Sicht eher kritisch zu sehen und für die Sprachentwicklung kontraproduktiv. Sicherlich ist es durchaus hilfreich eine gewisse Sprachsensibilität zu fördern, sofern sie die feminine und maskuline Form anbetrifft.
Eine Ausweitung auf die vernachlässigbare Entität „nonbinäre Personen“ hat aber, wie bereits oben ausführlich dargelegt, in einem Kinderprogramm nichts zu suchen. Es sei denn, man verfolgt aktivistische und damit dem WDR-Gesetz widersprechende Interessen. Im vorliegenden Fall ist daher ein Verstoß gegen § 4 Absatz 4 WDR-Gesetz insbesondere vor dem Hintergrund der besonderen Anforderungsprofils des KiKAs gegeben.
Gestatten Sie mir auch am Schluss noch eine persönliche Bemerkung. Besonders bei DDR-sozialisierten Menschen existieren empfindliche Antennen für ideologische Beeinflussung. Wenn Ideologie vor der Wissenschaftlichkeit steht, ist immer höchste Vorsicht geboten, denn meist verdrängt Ideologie Wissenschaft. Letztendlich ist dies auch in dieser Sendung passiert.
So wurde in Minute 9:20 folgende fehlerhafte geografische Angabe gemacht:
„Für diesen Traum setzten sich auch viele Studenten ein. Sie kamen zum Beispiel aus der preußischen Stadt Jena.“
Das ist falsch! Bei den Studenten handelt es sich zwar um die 1815 gegründete Jenaer Urburschenschaft und Schwarz-Rot-Gold waren ihre Farben und die Studenten trugen sie später ins ganze Land als Banner der Demokratie. (Hambacher Fest)
Aber Jena lag nie in Preußen, sondern gehörte in dieser Zeit zum Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach. Es hatte sogar die Flagge Schwarz-Grün-Gelb -so wie Bad Grund (Harz)- welche am Anfang des Beitrages auch gezeigt wurde.
Sachsen-Weimar-Eisenach war ein ernestinisches Herzogtum im heutigen Thüringen und ein Territorium des Heiligen Römischen Reiches. Die Hauptstadt war Weimar. Es entstand 1741, als das Herzogtum Sachsen-Eisenach an das Herzogtum Sachsen-Weimar fiel. 1809 wurden Sachsen-Eisenach und Sachsen-Weimar unter Herzog Carl August von Sachsen-Weimar-Eisenach per Verfassung auch staatsrechtlich zum Herzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach vereinigt, regiert vom Haus Sachsen-Weimar.
Auf dem Wiener Kongress erlangte das Herzogtum 1815 den Status eines Großherzogtums. Es wurde 1867 Bundesstaat des Norddeutschen Bundes und ab 1871 des Deutschen Reichs; ab 1903 bezeichnete es sich als Großherzogtum Sachsen.
Mit freundlichen Grüßen
Torsten Küllig
Anstalt des öffentlichen Rechts
Herrn Tom Burow persönlich
Appellhofplatz 1
50667 Köln
Programmbeschwerde zur Sendung „Wissen macht ah!“ wegen Verstoßes gegen § 4 Absatz 4 WDR-Gesetz und wegen einer falschen historisch-geografischen Zuordnung
Wiederholungssendung am 18. Februar 2023
Erstausstrahlung am 5. Dezember 2022 von Thomas Welling, Asadeh Karimi-Starke, Sarah Schultes, Natascha Breuers, Simone Höft
Quelle: https://www.kika.de/wissen-macht-ah/wissen-macht-ah-120
Thema: Warum gendern wir?
Sehr geehrter Herr Burow,
Wissen macht Ah! ist eine deutsche Fernsehsendung des WDR. Die deutsche Erstausstrahlung erfolgte am 21. April 2001 im Ersten und gleichzeitig bei KiKA. Das 25-minütige moderierte Wissensmagazin wird regelmäßig ausgestrahlt und richtet sich vorrangig an Kinder ab etwa acht Jahren.
Dies stellt einen besonderen hohen Anspruch, das Sendeformat mit seinen Inhalten kindgerecht und im Sinne des Jugendschutzgesetzes zu gestalten. Als dreifacher Familienvater hatte ich bisher auch immer ein unbeschwertes gutes Gefühl, diese Sendung meinen Kindern angedeihen zu lassen.
Das war insbesondere bei meinem ersten Sohn, der dieses Jahr 18 wird, vor 10 Jahren bedenkenlos gegeben.
Leider kann ich diese Unbefangenheit im Umgang mit dieser Sendung bei meinen beiden 4- und 8-jährigen Kindern gegenwärtig so leider nicht mehr erkennen. Die am 18. Februar 2023 erneut ausgestrahlte Sendung „Wissen macht ah!“ hat mir das auf schmerzliche Weise aufgezeigt und das, obwohl der KiKA, bei dem dieses Format auch regelmäßig ausgestrahlt wird, seinen Programmauftrag wie folgt beschreibt:
„KiKA als öffentlich-rechtliches Kinderangebot soll informieren, bilden, beraten, unterhalten und dabei den besonderen Bedürfnissen von Kindern im Alter von drei bis 13 Jahren gerecht werden. Der Programmauftrag ist für uns mehr als eine Verpflichtung zu hochwertigen und ausgewogenen Angeboten. Kein anderer Kindersender in Deutschland bietet eine solche Themenvielfalt, um den jungen Zuschauern eine Auseinandersetzung mit Alltagssituationen und verschiedenen Lebenswelten zu ermöglichen.“
Da die Bedürfnisse von Heranwachsenden entsprechend ihres Entwicklungsstandes sehr unterschiedlich sind, widmet KiKA seine besondere Aufmerksamkeit sowohl Klein- und Vorschulkindern, Grundschulkindern als auch Preteens. Auf sie abgestimmt bietet KiKA auf unterschiedlichen Ausspielwegen - im Fernsehen und im Internet - interaktive, informative und innovative Inhalte.
Der Kinderkanal von ARD und ZDF bildet die Lebenswirklichkeiten der Kinder ab, thematisiert ihre Probleme. Der Sender bietet ihnen Denkanstöße und Lösungsmöglichkeiten zur Konfliktbewältigung. Dabei bezieht KiKA die jungen Zuschauer in sein Programm mit ein und kommt den Kindern so in besonderer Weise entgegen.
So nimmt er auch einen Spitzenplatz im Beliebtheitsranking deutscher Kindersender ein! Für 72 Prozent der Vorschulkinder gehört KiKA nach Angaben der Mütter zu den wichtigsten Sendern im Kinderfernsehen. Für 25 Prozent der Sechs- bis 13-jährigen ist KiKA der absolute Lieblingssender.
Insbesondere vor diesem Hintergrund obliegt den Programmverantwortlichen demnach eine ganz besonders hohe Verantwortung, tangiert der vorliegende von mir kritisiere Sachverhalt nicht nur den Programmauftrag, sondern auch die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes (§ 10a Ziffer 1).
In der streitgegenständlichen Sendung kommt es ab Minute 12:50 bei dem Thema „Warum gendern wir“ zu folgenden Aussagen:
Nachdem Tarkan diese Episode mit: „Warum denkt man bei Piraten immer an Männer, es gab doch auch berühmte Piratinnen.“ einleitet, wird auf eher dramaturgisch zweifelhafte Art und Weise durch Astronomin Esther (Branth) ein Genderstern am Nachthimmel entdeckt, der sich wie folgt vorstellt:
„Hey, ich bin der Gender-Stern. … Ich bin auch seit kurzem hier im Sprachkosmos.“
Im Folgenden erklärt dieser Stern, was geschlechtergerechtere Sprache bedeutet. Er führt aus, dass man damit Frauen, Männer und auch nichtbinäre Personen in den Sprachgebrauch mit einbeziehen kann. Dies war der Punkt, an dem mich meine 8-jährige Tochter fragte, was eigentlich eine nichtbinäre Person sei und das, obwohl in der Sendung versucht wurde, dies zu erklären. Dieser Beitrag führte also in meinem konkreten Fall zu mehr Verwirrung, als das es seinem ursprünglichen Ansatz, kleinen Kindern die Welt zu erklären gerecht wurde. Im Weiteren wird dann das durchaus bei sehr vielen Menschen weiterhin undogmatisch genutzte gegnerische Maskulinum als Sprachdiskriminierung dargestellt.
Das gipfelt dann sogar in der Falschbehauptung Zitat: „Aus einer Gruppe mit Astronominnen und Astronomen wird dann nur Astronomen, obwohl es vielleicht genauso viele Astronominnen und nichtbinäre Personen gibt.“ Der Satz in seiner vorgebrachten Bedeutung hätte zur Folge, dass es eine Drittelung der Gesellschaft in Männer, Frauen und nichtbinäre Personen gibt. Zumindest dann, wenn man es auf den intellektuellen Horizont der Zielgruppe 8-bis 13-jährige Kinder) herunterbricht.
Es ist daher zu unterstellen, dass diese falsche Darstellung der Geschlechterparitäten zu einer völligen Fehlbewertung und Desorientierung bei kleinen Kindern führt und somit das Schutzziel des §10 a Jugendschutzgesetz tangiert wird. Denn dieser regelt unter Ziffer 1, dass Kinder vor Medien geschützt werden müssen, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen.
Denn laut einem Bericht des Ärzteblattes ist die Zahl der Menschen mit drittem Geschlecht geringer als angenommen. So habe eine Studie ergeben, dass bislang lediglich 20 Personen beantragt haben, ihren Geschlechtseintrag auf „divers“ ändern zu lassen (Stand Mitte April 2019). Rechne man die Zahlen auf ganz Deutschland hoch, seien es rund 150 Fälle. Eltern medizinisch intersexueller Neugeborener, die ihr Kind als „divers“ eintragen ließen, gibt es in den befragten Städten laut Umfrage bislang keine.
In Anbetracht dieser zu vernachlässigenden Zahl, stellt sich also die Frage, wieso das Thema nichtbinäre Person in einer Kindersendung überhaupt in dieser epischen und ideologisch determinieren Breite thematisiert werden muss? Auch wird bei den verschiedenen Gender-Schreibeweisen den Kindern zusätzlich noch der „Glottisschlag“ vermittelt und das vor dem Hintergrund, dass der Rat für Deutsche Rechtschreibung in seiner Empfehlung vom 26. März 2021 die Aufnahme von Asterisk („Gender-Stern“), Unterstrich („Gender-Gap“), Doppelpunkt oder anderen verkürzten Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinnern in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung ausdrücklich nicht empfiehlt.
Insbesondere vor dem Hintergrund, dass es sich um Heranwachsende handelt, die noch im Begriff sind, die deutsche Rechtschreibung zu erlernen, ist derlei Gender-Aktivismus aus pädagogischer Sicht eher kritisch zu sehen und für die Sprachentwicklung kontraproduktiv. Sicherlich ist es durchaus hilfreich eine gewisse Sprachsensibilität zu fördern, sofern sie die feminine und maskuline Form anbetrifft.
Eine Ausweitung auf die vernachlässigbare Entität „nonbinäre Personen“ hat aber, wie bereits oben ausführlich dargelegt, in einem Kinderprogramm nichts zu suchen. Es sei denn, man verfolgt aktivistische und damit dem WDR-Gesetz widersprechende Interessen. Im vorliegenden Fall ist daher ein Verstoß gegen § 4 Absatz 4 WDR-Gesetz insbesondere vor dem Hintergrund der besonderen Anforderungsprofils des KiKAs gegeben.
Gestatten Sie mir auch am Schluss noch eine persönliche Bemerkung. Besonders bei DDR-sozialisierten Menschen existieren empfindliche Antennen für ideologische Beeinflussung. Wenn Ideologie vor der Wissenschaftlichkeit steht, ist immer höchste Vorsicht geboten, denn meist verdrängt Ideologie Wissenschaft. Letztendlich ist dies auch in dieser Sendung passiert.
So wurde in Minute 9:20 folgende fehlerhafte geografische Angabe gemacht:
„Für diesen Traum setzten sich auch viele Studenten ein. Sie kamen zum Beispiel aus der preußischen Stadt Jena.“
Das ist falsch! Bei den Studenten handelt es sich zwar um die 1815 gegründete Jenaer Urburschenschaft und Schwarz-Rot-Gold waren ihre Farben und die Studenten trugen sie später ins ganze Land als Banner der Demokratie. (Hambacher Fest)
Aber Jena lag nie in Preußen, sondern gehörte in dieser Zeit zum Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach. Es hatte sogar die Flagge Schwarz-Grün-Gelb -so wie Bad Grund (Harz)- welche am Anfang des Beitrages auch gezeigt wurde.
Sachsen-Weimar-Eisenach war ein ernestinisches Herzogtum im heutigen Thüringen und ein Territorium des Heiligen Römischen Reiches. Die Hauptstadt war Weimar. Es entstand 1741, als das Herzogtum Sachsen-Eisenach an das Herzogtum Sachsen-Weimar fiel. 1809 wurden Sachsen-Eisenach und Sachsen-Weimar unter Herzog Carl August von Sachsen-Weimar-Eisenach per Verfassung auch staatsrechtlich zum Herzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach vereinigt, regiert vom Haus Sachsen-Weimar.
Auf dem Wiener Kongress erlangte das Herzogtum 1815 den Status eines Großherzogtums. Es wurde 1867 Bundesstaat des Norddeutschen Bundes und ab 1871 des Deutschen Reichs; ab 1903 bezeichnete es sich als Großherzogtum Sachsen.
Mit freundlichen Grüßen
Torsten Küllig