ZDF
Intendanz
Herrn Bellut
ZDF-Straße 1
55100 Mainz
ZDF
Fernsehrat
Herrn Polenz
ZDF-Straße 1
55100 Mainz
Programmbeschwerde
Sehr geehrter Herr Bellut,
sehr geehrter Herr Polenz,
hiermit legen wir, die Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V., formal Beschwerde wegen der Verbreitung von Falschinformationen ein. Konkret handelt es sich um den Beitrag „Nach Referendum Ostukraine“ in der Sendung ZDF-Mittagsmagazin vom 12.05.2014.
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/ ... .-Mai-2014
Moskau-Korrespondentin Anne Gellinek behauptet in dieser Sendung ab Minute 2:26 wider besseres Wissen: "In Krasnoarmeysk versuchen prorussische Bewaffnete die Wahl zu stören, indem sie das Wahllokal einfach besetzen. Bei einem Schusswechsel wird ein Mann getötet und einer verletzt."
Wie bereits seit einiger Zeit bekannt ist, waren keine prorussische Bewaffnete vor Ort um das Referendum zu stören, sondern Vertreter der ukrainische Nationalgarde bzw. des rechten Sektors.
Dass das ZDF die wahren Hintergründe kannte, beweist der entsprechende Artikel vom 11. Mai 2014 auf heute.de: Dort heißt es: "Ukrainische Regierungstruppen hatten in einem Wahllokal die Stimmabgabe für das umstrittene Referendum gestoppt..."
http://www.heute.de/ost-ukraine-separat ... 09704.html
Auch das Magazin "Stern" hatte bereits am 11. Mai 2014 tatsachengetreu berichtet:
„Die ukrainische Nationalgarde, die in Krasnoarmeysk heute mehrere Regierungsgebäude besetzt und das Referendum unterbrochen hatte, eröffnet vor einem Wahllokal Feuer auf die wartenden Menschen. Mindestens ein Mensch ist getötet worden. Auf Video halten die Menschen fest, wie das ukrainische Militär auf Unbewaffnete schießt.“ Ein entsprechendes Video untermauert die Berichterstattung.
http://www.stern.de/politik/ausland/ukr ... 09701.html
Es existieren darüber hinaus im Internet unzählige Berichte und Videos welche das Geschehen an diesem Tag dokumentieren. Die französische Paris Match berichtete unter anderem über die Identifizierung eines Mittäters aus dem rechten Sektor. http://www.parismatch.com/Actu/Internat ... ing-564127
Es erschließt sich uns nicht, aus welchen Gründen die Moskau-Korrespondentin Anne Gellinek sich angesichts der vorhandenen Fakten zu diesem unwahren Bericht hinreißen ließ. Wir möchten Sie diesbezüglich dringend zu einer Stellungnahme auffordern und erwarten entsprechende Konsequenzen. Berichte, die eindeutige Falschmeldungen beinhalten, entsprechen nicht den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft und sind ein Indiz für sorglose Rechercheleistungen.
Obwohl dieser Vorfall schon einige Zeit zurückliegt, verfolgen wir die Beschwerde auch aufgrund der Tatsache, dass sich die Falschmeldung noch immer in Ihrer Mediathek befindet.
Bei der Prüfung von Programmbeschwerden stellen wir immer wieder fest, dass Ihre Onlineangebote, insbesondere die der Nachrichtensendungen, von Falschmeldungen, journalistisch fragwürdigen Verdrehen von Tatsachen sowie unseriösen Schnitten zu Ungunsten bestimmter Menschengruppen durchzogen sind. Selbst Meldungen, deren Inhalte bereits seit längerer Zeit als widerlegt gelten, befinden sich noch im Originalzustand in den Mediatheken.
Wir werden künftig nicht nur auf Programmverstöße während des laufenden aktuellen Programmes reagieren, sondern auch die Inhalte der Mediatheken unter die Lupe nehmen. Es kann nicht sein, dass wertvolle Angebote aus „rechtlichen Gründen“ aus den Mediatheken entfernt werden, während Falschmeldungen offenbar eine unbegrenzte und unkorrigierte Verweildauer eingeräumt wird.
Die Redaktionen sind in der Pflicht, Bilder und Aussagen auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen. Es ist nicht ihre Aufgabe, Falschmeldungen zu verbreiten. Zudem gehört es zum journalistischen Standard, fehlerhafte Berichterstattung richtigzustellen. Dies ist nach Sichtung der Beiträge in der Mediathek offensichtlich nicht geschehen. Hier wäre die Frage zu beantworten, wer für diese Versäumnisse die redaktionelle Verantwortung trägt.
Die eingangs formulierte Falschmeldung und die damit des Mordes an Zivilisten verbundene Bezichtigung Unbeteiligter verstößt u.a. gegen folgende Programmrichtlinien des ZDF:
I (3) Die Angebote sollen dem einzelnen die eigene Urteilsbildung ermöglichen. Sie sollen das Gewissen schärfen, eine freie individuelle und öffentliche Meinungsbildung fördern, Hintergründe und Zusammenhänge erhellen und Orientierungshilfen zur Einordnung und Gewichtung der Informationen geben.
V (1) (1) Die Angebote sollen dem Frieden und der Verständigung unter den Völkern dienen und die gegenseitige Achtung zwischen allen Menschen und Gruppen ohne Rücksicht auf ihre Abstammung und soziale und kulturelle Eigenart fördern.
Ein Verstoß gegen § 10 RStV, wonach Berichterstattung und Informationssendungen den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen haben, ist somit deutlich erkennbar.
Zum Zwecke der Transparenz werden diese Programmbeschwerde sowie die Antwort der Programmverantwortlichen auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Maren Müller
ZDF - Falsche Mörder in Krasnoarmeysk
Re: ZDF - Falsche Mörder in Krasnoarmeysk
Eingangsbestätigung der Beschwerde durch Vorsitzenden des Fersehrates R. Polenz.
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- Eingangsbestätigung ZDF-Mittagsmagazin.pdf
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Re: ZDF - Falsche Mörder in Krasnoarmeysk
Inzwischen ist der Beitrag still und leise entfernt wurden, ohne Hinweis, ohne Entschuldigung. Auch unsere Programmbeschwerde wurde noch nicht beantwortet. Kopie des Beitrages: http://www.myvideo.de/embed/9819134
Wir erwarten eine öffentliche Entschuldigung (nach dem Vorbild der ARD): http://meedia.de/2014/10/02/tagesthemen ... ne-patzer/
Wir erwarten eine öffentliche Entschuldigung (nach dem Vorbild der ARD): http://meedia.de/2014/10/02/tagesthemen ... ne-patzer/
Re: ZDF - Falsche Mörder in Krasnoarmeysk
Antwort vom Intendanten des ZDF, Dr. Bellut.
- Dateianhänge
-
- Antwort Dr. Bellut.pdf
- (419 KiB) 2213-mal heruntergeladen
Antwort auf die Antwort - ZDF - Falsche Mörder in Krasnoarmeysk
ZWEITES DEUTSCHES FERNSEHEN
Intendanz
Herrn Bellut
ZDF-Straße 1
55100 Mainz
Ihr Schreiben vom 04.11.2014
Sehr geehrter Herr Dr. Bellut,
vielen Dank für Ihre Antwort auf unsere Beschwerde vom 21.09.2014 zum Beitrag „Nach Referendum Ostukraine“ in der Sendung ZDF-Mittagsmagazin vom 12.05.2014, der wir wie folgt entgegnen möchten:
Ihr Hinweis auf andere Sendungen, in denen die Bilder korrekt zugeordnet worden sind, entkräftet nicht den - das Mittagsmagazin betreffenden - Verstoß gegen die im Rundfunkstaatsvertrag festgelegte Wahrheits-und Sorgfaltspflicht ( § 10 (1), deren Beachtung übrigens auch unter dem - zum journalistischen Tagesgeschäft gehörenden - "Druck aktuell(er) Produktion(en)" gilt.
Eine Erklärung zu der in der Beschwerde aufgeworfenen Frage, wie es seitens Frau Gellinek zu der Falschdarstellung kommen konnte, wurde nicht abgegeben. Der "Druck der aktuellen Produktion" dürfte weltweit in allen Redaktionen gleichermaßen herrschen. In Anbetracht unserer Quellenlage, wonach ZDF und ARD weltweit die einzigen Medien gewesen sein dürften, welche die Separatisten als Verantwortliche für die Erschießung unbewaffneter Zivilisten in Krasnoarmeisk darstellten, ist eine Erklärung dringend geboten.
Obwohl Sie einräumen, das ZDF habe die Falschdarstellung bereits am 12. Mai 2014 selbst erkannt, hat bis heute keine öffentliche Richtigstellung stattgefunden. Eine solche Richtigstellung gehört jedoch zu den journalistischen Grundsätzen, denen auch das ZDF verpflichtet ist.
Des weiteren führen Sie aus, dass der "Fehler in allen anschließenden Sendungen korrigiert wurde".
Das gilt allerdings nicht für die Hauptnachrichtenformate:
a) In der ZDF-heute Sendung vom 12. Mai 2014 um 19:00 Uhr wurde die Erschießung unbewaffneter Zivilisten seitens ukrainischer Soldaten in Krasnoarmeisk komplett verschwiegen.
b) Im heute-Journal vom 12. Mai 2014 wurde die Erschießung unbewaffneter Zivilisten seitens ukrainischer Soldaten in Krasnoarmeisk komplett verschwiegen.
c) Im Nachtmagazin vom 12. Mai 2014 wurde die Erschießung unbewaffneter Zivilisten seitens ukrainischer Soldaten in Krasnoarmeisk komplett verschwiegen.
d) Lediglich in den Heute-Nachrichten 14:00 Uhr und 16:00 Uhr vom 12.Mai 2014 fand der Vorfall Erwähnung, wobei die Opferzahl wahrheitswidrig auf 1 reduziert wurde.
In den quotenträchtigen Hauptnachrichtenformaten wurde dem Publikum diese wichtige Information komplett vorenthalten. Stattdessen wurde lediglich breite Kritik an dem u.a. "unter Gewehrläufen" (gemeint seitens der Separatisten) stattgefundenen Referendum geübt.
Darin sehen wir einen Verstoß gegen die in § 10 Rundfunkstaatsvertrag festgelegte Wahrheitspflicht, die unter anderem besagt, dass nichts Wesentliches auszusparen ist.
Obwohl das ZDF, laut Ihrer Aussage, die wahren Täter zu diesem Zeitpunkt kannte, beschreibt Frau Eigendorf im selben heute Journal vom 12. Mai 2014 im Interview mit Claus Kleber eben dieses ukrainische Freiwilligenbataillon Dnipro, das in Krasmoarmeisk unbewaffnete Zivilisten erschoss, als Armee, mit der sich der das Bataillon finanzierende Gouverneur von Dnipropetrowsk "zur Wehr setzen werde, gegen die Separatisten und Moskau". Dnipropetrowsk sei eine "Region, da gibt es keine Separatisten, die die Bevölkerung terrorisieren (...)" (ab Minute 6: 24).
Einen Tag, nachdem das vom Gouverneur Kolomoisky finanzierte Bataillon Dnipro - wie auch Herr Lielischkies in seinem Blog mittlerweile einräumen musste - unbewaffnete Zivilisten in Krasnoarmeisk erschoss, lobt Frau Eigendorf in ihrem Interview über das Referendum die Leistung dieses Gouverneurs und bezichtigt die Separatisten, die Bevölkerung der Ostukraine zu terrorisieren, ohne die Bluttat des ukrainischen Freiwilligenbataillons am Tag des Referendums auch nur am Rande zu erwähnen.
Die Falschmeldung im Mittagsmagazin, das Aussparen der wichtigen Information in den folgenden Hauptnachrichtensendungen, nachdem der Fehler erkannt worden ist, sowie die wohlwollende Bewertung des umstrittenen Bataillons Dnipro durch Frau Eigendorf zeigen darüber hinaus einen deutlichen Verstoß gegen die in § 11(2) Rundfunkstaatsvertrag festgelegten Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit.
Da Sie als Intendant des ZDF unserer Beschwerde nicht vollumfänglich und formalrechtlich abhelfen, übergeben wir den Vorgang zur weiteren Befassung dem ZDF-Fernsehrat.
Zum Zwecke der Transparenz werden dieser und weiterführender Schriftverkehr zum Thema auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Maren Müller
Vorsitzende
Intendanz
Herrn Bellut
ZDF-Straße 1
55100 Mainz
Ihr Schreiben vom 04.11.2014
Sehr geehrter Herr Dr. Bellut,
vielen Dank für Ihre Antwort auf unsere Beschwerde vom 21.09.2014 zum Beitrag „Nach Referendum Ostukraine“ in der Sendung ZDF-Mittagsmagazin vom 12.05.2014, der wir wie folgt entgegnen möchten:
Ihr Hinweis auf andere Sendungen, in denen die Bilder korrekt zugeordnet worden sind, entkräftet nicht den - das Mittagsmagazin betreffenden - Verstoß gegen die im Rundfunkstaatsvertrag festgelegte Wahrheits-und Sorgfaltspflicht ( § 10 (1), deren Beachtung übrigens auch unter dem - zum journalistischen Tagesgeschäft gehörenden - "Druck aktuell(er) Produktion(en)" gilt.
Eine Erklärung zu der in der Beschwerde aufgeworfenen Frage, wie es seitens Frau Gellinek zu der Falschdarstellung kommen konnte, wurde nicht abgegeben. Der "Druck der aktuellen Produktion" dürfte weltweit in allen Redaktionen gleichermaßen herrschen. In Anbetracht unserer Quellenlage, wonach ZDF und ARD weltweit die einzigen Medien gewesen sein dürften, welche die Separatisten als Verantwortliche für die Erschießung unbewaffneter Zivilisten in Krasnoarmeisk darstellten, ist eine Erklärung dringend geboten.
Obwohl Sie einräumen, das ZDF habe die Falschdarstellung bereits am 12. Mai 2014 selbst erkannt, hat bis heute keine öffentliche Richtigstellung stattgefunden. Eine solche Richtigstellung gehört jedoch zu den journalistischen Grundsätzen, denen auch das ZDF verpflichtet ist.
Des weiteren führen Sie aus, dass der "Fehler in allen anschließenden Sendungen korrigiert wurde".
Das gilt allerdings nicht für die Hauptnachrichtenformate:
a) In der ZDF-heute Sendung vom 12. Mai 2014 um 19:00 Uhr wurde die Erschießung unbewaffneter Zivilisten seitens ukrainischer Soldaten in Krasnoarmeisk komplett verschwiegen.
b) Im heute-Journal vom 12. Mai 2014 wurde die Erschießung unbewaffneter Zivilisten seitens ukrainischer Soldaten in Krasnoarmeisk komplett verschwiegen.
c) Im Nachtmagazin vom 12. Mai 2014 wurde die Erschießung unbewaffneter Zivilisten seitens ukrainischer Soldaten in Krasnoarmeisk komplett verschwiegen.
d) Lediglich in den Heute-Nachrichten 14:00 Uhr und 16:00 Uhr vom 12.Mai 2014 fand der Vorfall Erwähnung, wobei die Opferzahl wahrheitswidrig auf 1 reduziert wurde.
In den quotenträchtigen Hauptnachrichtenformaten wurde dem Publikum diese wichtige Information komplett vorenthalten. Stattdessen wurde lediglich breite Kritik an dem u.a. "unter Gewehrläufen" (gemeint seitens der Separatisten) stattgefundenen Referendum geübt.
Darin sehen wir einen Verstoß gegen die in § 10 Rundfunkstaatsvertrag festgelegte Wahrheitspflicht, die unter anderem besagt, dass nichts Wesentliches auszusparen ist.
Obwohl das ZDF, laut Ihrer Aussage, die wahren Täter zu diesem Zeitpunkt kannte, beschreibt Frau Eigendorf im selben heute Journal vom 12. Mai 2014 im Interview mit Claus Kleber eben dieses ukrainische Freiwilligenbataillon Dnipro, das in Krasmoarmeisk unbewaffnete Zivilisten erschoss, als Armee, mit der sich der das Bataillon finanzierende Gouverneur von Dnipropetrowsk "zur Wehr setzen werde, gegen die Separatisten und Moskau". Dnipropetrowsk sei eine "Region, da gibt es keine Separatisten, die die Bevölkerung terrorisieren (...)" (ab Minute 6: 24).
Einen Tag, nachdem das vom Gouverneur Kolomoisky finanzierte Bataillon Dnipro - wie auch Herr Lielischkies in seinem Blog mittlerweile einräumen musste - unbewaffnete Zivilisten in Krasnoarmeisk erschoss, lobt Frau Eigendorf in ihrem Interview über das Referendum die Leistung dieses Gouverneurs und bezichtigt die Separatisten, die Bevölkerung der Ostukraine zu terrorisieren, ohne die Bluttat des ukrainischen Freiwilligenbataillons am Tag des Referendums auch nur am Rande zu erwähnen.
Die Falschmeldung im Mittagsmagazin, das Aussparen der wichtigen Information in den folgenden Hauptnachrichtensendungen, nachdem der Fehler erkannt worden ist, sowie die wohlwollende Bewertung des umstrittenen Bataillons Dnipro durch Frau Eigendorf zeigen darüber hinaus einen deutlichen Verstoß gegen die in § 11(2) Rundfunkstaatsvertrag festgelegten Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit.
Da Sie als Intendant des ZDF unserer Beschwerde nicht vollumfänglich und formalrechtlich abhelfen, übergeben wir den Vorgang zur weiteren Befassung dem ZDF-Fernsehrat.
Zum Zwecke der Transparenz werden dieser und weiterführender Schriftverkehr zum Thema auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Maren Müller
Vorsitzende
Re: ZDF - Falsche Mörder in Krasnoarmeysk
Sehr geehrte Frau Müller,
auf Ihr Schreiben vom 10. November 2014 habe ich entschieden, Ihre Programmbeschwerde zur o.g. Sendung gemäß § 21 Absatz 3 der ZDF-Satzung (Beschwerdeordnung) dem zuständigen Programmausschuss Chefredaktion als Beschwerdeausschuss zur nächsten Sitzung am 21. November 2014 vorzulegen.
Nach Behandlung der Beschwerde durch den Beschwerdeausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung an den Fernsehrat wird dieser in seiner nächsten Sitzung am 12. Dezember 2014 über Ihre Programmbeschwerde beraten.
Über das Beratungsergebnis werden Sie im Nachgang zur Sitzung informiert.
Mit freundlichen Grüßen
Ruprecht Polenz
auf Ihr Schreiben vom 10. November 2014 habe ich entschieden, Ihre Programmbeschwerde zur o.g. Sendung gemäß § 21 Absatz 3 der ZDF-Satzung (Beschwerdeordnung) dem zuständigen Programmausschuss Chefredaktion als Beschwerdeausschuss zur nächsten Sitzung am 21. November 2014 vorzulegen.
Nach Behandlung der Beschwerde durch den Beschwerdeausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung an den Fernsehrat wird dieser in seiner nächsten Sitzung am 12. Dezember 2014 über Ihre Programmbeschwerde beraten.
Über das Beratungsergebnis werden Sie im Nachgang zur Sitzung informiert.
Mit freundlichen Grüßen
Ruprecht Polenz
ZDF Fernsehrat entscheidet - Falsche Mörder in Krasnoarmeysk
Programmbeschwerde vom 21. September 2014 zum "ZDF-Mittagsmagazin“ vom 12. Mai 2014
hier: Mitteilung über den Ausgang des Beschwerdeverfahrens gem. § 21 Absatz 3 ZDF-Satzung (Beschwerdeordnung)
Sehr geehrte Frau Müller,
nachdem der Beschwerdeausschuss sowie der Fernsehrat Ihre o. g. Beschwerden eingehend beraten haben, darf ich Ihnen gemäß § 21 Absatz 3 der ZDF-Satzung zum Ausgang des Beschwerdeverfahrens mitteilen, dass der Fernsehrat jede einzelne Programmbeschwerde in seiner Sitzung vom 12. Dezember 2014 in Mainz abschließend als unbegründet zurückgewiesen hat.
Der Fernsehrat hat ebenso wie sein Beschwerdeausschuss keinen Verstoß gegen die für das ZDF geltenden Rechtsvorschriften festgestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Ruprecht Polenz
_______________________________________
ZDF
Fernsehrat
55100 Mainz
Deutschland
Web: http://www.zdf.de und http://www.fernsehrat.zdf.de
Mit dem Zweiten sieht man besser
hier: Mitteilung über den Ausgang des Beschwerdeverfahrens gem. § 21 Absatz 3 ZDF-Satzung (Beschwerdeordnung)
Sehr geehrte Frau Müller,
nachdem der Beschwerdeausschuss sowie der Fernsehrat Ihre o. g. Beschwerden eingehend beraten haben, darf ich Ihnen gemäß § 21 Absatz 3 der ZDF-Satzung zum Ausgang des Beschwerdeverfahrens mitteilen, dass der Fernsehrat jede einzelne Programmbeschwerde in seiner Sitzung vom 12. Dezember 2014 in Mainz abschließend als unbegründet zurückgewiesen hat.
Der Fernsehrat hat ebenso wie sein Beschwerdeausschuss keinen Verstoß gegen die für das ZDF geltenden Rechtsvorschriften festgestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Ruprecht Polenz
_______________________________________
ZDF
Fernsehrat
55100 Mainz
Deutschland
Web: http://www.zdf.de und http://www.fernsehrat.zdf.de
Mit dem Zweiten sieht man besser
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