Westdeutscher Rundfunk Köln
Intendanz
Herrn Buhrow
Appellhofplatz 1
50667 Köln
Programmbeschwerde
Sehr geehrter Herr Buhrow,
hiermit legen wir, die Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V., formal
Beschwerde gegen den Beitrag „Ukrainisches Parlament billigt Reformpaket“ in den Sendungen Tages-
schau vom 14.10.2014 (17:00 Uhr und 20:00 Uhr) wegen Desinformation bzw. des gezielten Aussparens wichtiger Informationen ein.
http://www.tagesschau.de/multimedia/sen ... -4909.html
Mit dem einleitenden Satz „Ukraine setzt Westkurs fort“ beginnt Susanne Daubner ab Minute 11:20 den Bericht über die letzte Sitzung der Rada vor den Wahlen am 26. Oktober 2014.
Die Parlamentarier stimmten „drinnen“ ein Gesetz gegen Korruption ab, an denen sie seit Juni gearbeitete haben. Parallel dazu demonstrierten „draußen“ Hunderte und forderten mehr Transparenz.
Birgit Vilnich berichtete vor Ort von der Demonstration, das vorher im Beitrag gezeigte Meer aus Swoboda-Fahnen ignorierend und zeigte lediglich eine kleine Ansammlung von Menschen, die Plakate in die Kamera hielten. Es folgte ein Interview in dessen Verlauf wiederum ausschließlich vom Anti-Korruptionsgesetz die Rede war.
Am 14.10.2014 jährte sich der Gründungstag der UPA.
http://de.wikipedia.org/wiki/Ukrainisch ... sche_Armee
An diesem Tag zog es tausende von Anhängern auf die Straßen Kiews und es kam im Verlauf der Demonstration zu gewaltsamen Auseinandersetzungen mit der Polizei. Vertreter der Swoboda und Rechtem Sektor sammelten sich vor der Rada, um für einen Gesetzesentwurf zu demonstrieren, wonach die Angehörigen der UPA als Nationalhelden anerkannt werden sollten. Die Demonstranten forderten die Gleichsetzung der Veteranen der nationalistischen Ukrainischen Aufstandsarmee (1942 bis 1954) mit Soldaten der Roten Armee im Zweiten Weltkrieg. Die Oberste Rada nahm das Gesetz aber wegen mangelnder Stimmen nicht auf die Tagesordnung, worauf die Demonstration eskalierte.
Quelle: http://www.spiegel.de/politik/ausland/u ... 97171.html
Die unvorstellbar brutale Gewalt der Demonstranten gegen größtenteils passive Polizisten, die das Parlamentsgebäude bewachten, zeigen Aufnahmen eines kiewtreuen ukrainischen Internetsenders.
https://www.youtube.com/watch?v=Bfegbqw ... lYST8u6veL
SZ, FAZ, selbst BILD berichteten über die gewaltsamen Auseinandersetzungen.
http://www.bild.de/politik/ausland/ukra ... .bild.html
Die ARD hingegen zeigt im Flaggschiff Ihrer Nachrichtenformate strahlend blauen Himmel und zufrieden lächelnde Polizisten vor dem ukrainischen Parlament und sieht die Ukraine weiter auf „Westkurs“.
Obwohl auf tagesschau.de bereits nachmittags von "Krawallen in Kiew" die Rede ist, enthält selbst die Tagesschau um 20:00 Uhr noch den Beitrag von Birgit Virnich vom Morgen des 14. 0ktobers 2014. Eine Aktualisierung fand demnach nicht statt.
Quelle: http://www.tagesschau.de/ausland/krawal ... t-101.html
Die Tagesschau ist die älteste und meistgesehene Nachrichtensendung des deutschsprachigen Fernsehens. Die wichtigste Sendung des Tages war, ist und bleibt die 20-Uhr-Ausgabe. Sie erreicht im Durchschnitt jeden Tag knapp neun Millionen Zuschauer im Ersten, bei Tagesschau24, in 3Sat, bei Phoenix und in den Dritten Programmen. Das entspricht einem Marktanteil von knapp 32 Prozent.
Quelle: http://intern.tagesschau.de/fragen/
Ist den 20:00-Uhr-Zuschauern die Information nicht zuzumuten, dass eine zahlenmäßig relevante und im Hinblick auf europäische Normen äußerst problematische Gruppierung in Kiew mit Ketten, Stöcken und Messern auf Polizisten losgeht und eine Organisation feiert, die für die Tötung tausender Polen und Juden im zweiten Weltkrieg verantwortlich war?
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Polnisch-U ... stgalizien
Angesichts der mitunter undurchsichtigen Nachrichtenlage mit nebulösen Bildern, Aussagen und Legendenbildungen verstört der Umstand, dass Information bei glasklarer Faktenlage verweigert wird.
Auslandskorrespondenten, die kein Gespür für Relevanz und Dimension von Ereignissen besitzen, sind insbesondere für den an brisanten europapolitischen Entwicklungen interessierten Beitragszahler nicht von Nutzen.
§ 4 Programmauftrag
(2) Der WDR hat in seinen Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben.
(6) Die Nachrichtengebung muss allgemein, unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen.
Diese Verpflichtung zur Wahrheit beinhaltet auch die Pflicht, vollständige Informationen zu geben, d.h. nichts wegzulassen, was wichtig ist (Flechsig in: HahnNesting, Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, München 2012, § 10 RStV Rdnr 56/57).
Zum Zwecke der Transparenz werden wir diese Beschwerde sowie die Antwort der Programmverantwortlichen auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Maren Müller
Vorsitzende
ARD - Ukrainisches Parlament billigt Reformpaket
Re: ARD - Ukrainisches Parlament billigt Reformpaket
Antwort in Vertretung des Intendanten des WDR.
- Dateianhänge
-
- 2014-11-26_Bescheid_Publikumskonferenz_TS_14.10.2014.pdf
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Antwort auf die Antwort - Ukrainisches Parlament billigt Reformpaket
Westdeutscher Rundfunk Köln
Intendanz
Frau Michel
Appellhofplatz 1
50667 Köln
Ihr Schreiben vom 26.11.2014
Sehr geehrte Frau Michel,
vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort auf unsere Programmbeschwerde vom 27.10.2014, die Sendung Tagesschau „Ukrainisches Parlament billigt Reformpaket“ vom 14.10.2014, die Desinformation bzw. das gezielte Aussparen wichtiger Informationen betreffend.
Sie sprechen in Ihrer Argumentation die verfassungsrechtlich geschützte Rundfunkfreiheit an, der ein weiter Beurteilungs- und Entscheidungsspielraum darüber zukommt, was als wichtig zu erachten ist.
Sie können darüber hinaus nicht erkennen, dass die Redaktion ihren Entscheidungs- und Beurteilungsspielraum im Fall des von uns unterstellten Mangels an Relevanz überschritten habe.
Sie führen weiterhin aus, dass für die Nachrichtenmeldung über das Transparenzgesetz und die Darstellung der Annährung der Ukraine an die EU durch das verabschiedete Reformpaket eine ergänzende Information über die „Krawalle“ keine Relevanz gehabt hätte und dass durch das Weglassen kein verzerrender Eindruck in der Nachrichtengebung entstanden sei.
Zunächst möchten wir Ihnen versichern, dass es der Publikumskonferenz vor allem im Interesse des gesetzlich garantierten Rechtes auf meinungsbildende Information des Publikums fern liegt, die verfassungsrechtlich geschützte Rundfunk-, Redaktions- oder Pressefreiheit anzutasten.
Das Gegenteil ist der Fall.
Wir unterstellen, dass die Redaktion ihren Entscheidungs- und Beurteilungsspielraum im Fall des von uns beanstandeten Beitrages nicht über- sondern vielmehr unterschritten hat.
Die Nachrichtenlage in Kiew war an diesem Tag ein El Dorado für Journalisten mit gesetzlichem Auftrag.
Die Ukraine ist bekanntlich dringend auf Hilfsgelder aus der EU angewiesen, deren Auszahlung an Bedingungen geknüpft ist. Weitere Milliarden sollen erst auszahlt werden, wenn die Ukraine Verwaltung und Justiz umkrempelt und die überbordende Korruption aktiv bekämpft. Allerdings wird der Aufbau der Antikorrruptionsbehörde gerade von den Leuten verschleppt, die es kraft ihres Amtes vorantreiben sollten - von Parlamentariern, Ministern und anderen hochrangigen Regierungsvertretern.
Bereits im August warnte die ehemalige Beauftragte der ukrainischen Regierung für Antikorruption, dass es keinen politischen Willen in der Ukraine gäbe, den „hartkantigen, großdimensionierten Krieg gegen die Korruption“ in die Tat umzusetzen. http://www.nrcu.gov.ua/en/148/574475/
Auch enthält der aktuelle Haushaltsentwurf der Finanzministerin Jaresko für 2015 keinerlei Mittel für die neue Behörde. Das Berufungsverfahren zur Wahl des Behördenleiters wurde auf unbestimmte Zeit vertagt, die Suche nach professionellen, unabhängigen und integeren Personen dauert an.
Wann hat die Tagesschau vor, ihr Publikum darüber (in den Hauptnachrichten) zu unterrichten?
Die Zustimmung der europäischen/deutschen Bevölkerung für üppige Finanzspritzen für eine korrupte und Kriegsverbrechen finanzierende Oligarchenherrschaft hält sich aus gutem Grund in Grenzen.
Der Beitrag vom 14.10.2014 hatte somit keinen „großen Nachrichtenwert“ wie sie vorgeben, sondern diente in erster Linie dazu, dem Publikum den „guten Weg der Ukraine zu Rechtsstaatlichkeit und Demokratie“ nahezubringen.
Eine Berichterstattung über die Demonstration der UPA-Anhänger, die extremen Gewaltausbrüche gegen Polizisten, sowie eine zutiefst beunruhigende Rede einer Funktionärin der nationalistischen Partei "Swoboda" und Abgeordneten der Rada, in deren Verlauf die Demokratie verteufelt, die Militarisierung der Ukraine gefordert, und zum Mord an "Opportunisten" aufgerufen wurde, hätten das komplette Gegenteil und vermutlich ein jähes Ende der ohnehin schon vagen Zustimmung für finanzielle und militärische Hilfen bewirkt. https://www.youtube.com/watch?v=H7kL2FAMjpA
Es fanden an diesem Tag in Kiew nicht nur „Krawalle“ statt, wie Sie die gewalttätigen Ausschreitungen verharmlosend nennen. Es handelte sich um das krasse Gegenteil des von Ihnen im Titel suggerierten „Westkurses“ der Ukraine.
Ereignisse dieser Brisanz hätten eine Sondersendung verdient.
Dass das ZDF, wie Sie erwähnen, bezüglich der Aussparung relevanter Informationen eine ähnliche Entscheidung getroffen hat, macht die Sache in Hinblick auf den gesetzlichen Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht besser und verstärkt den Eindruck der Rezipienten hinsichtlich einer gleichgeschalteten und willkürlichen Informationspolitik.
Angesichts der teils absurden Nachrichtengebung der letzten Monate in Bezug auf die Ukraineberichterstattung, in deren Verlauf nebulöse Bilder, vage Vermutungen, grobe Verfälschungen von Begebenheiten, Unterstellungen und auch das Weglassen wichtiger Informationen an der Tagesordnung waren, fällt es unangenehm auf, wenn Brisanz aus taktischen Erwägungen von inszenierter Wichtigkeit überlagert wird.
Zum Informationsangebot auf tagesschau. de:
Die Verfügbarkeit von Onlineangeboten verhilft nur einem Teil Ihres Publikums zu einer besseren Informiertheit.
Gut die Hälfte Ihrer Zuschauer ist jedoch über 65 Jahre alt. Laut ARD-ZDF-Onlinestudie 2014 nutzen von den 60-69-jährigen lediglich 2 % täglich das Internet, von ab 70-jährigen geben 2 % an, das Internet einmal wöchentlich zu nutzen. Lediglich 7 % der 60-69 Jährigen greifen auf Inhalte der Mediatheken zu. Von den über 70-jährigen nutzen nur 3 % diese Angebote. Quelle: http://www.ard-zdf-onlinestudie.de/index.php?id=502
Erfahrungsgemäß sieht gerade diese Altersgruppe in den Angeboten der Tagesthemen/Tagesschau eine verlässliche Informationsquelle, deren regelmäßiger Konsum sich innerhalb der Jahre zum festen Ritual entwickelt hat. Durch die verkürzte bzw. unterlassene Darstellung relevanter Inhalten zur Meinungsbildung innerhalb der klassichen Nachrichtenformate entsteht eine 2-Klassen-Informationspolitik, die den Grundfesten des Programmauftrages widerspricht.
Was die gebetsmühlenartigen „entschiedenen“ Zurückweisungen von Publikumskritik anbelangt, möchten wir abschließend darauf hinweisen, dass Nachrichten öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten im digitalen Zeitalter nicht mehr zwingend notwendig sind, um die Rezipienten zu informieren.
Die Informationsfülle im Netz und innerhalb alternativer und/oder ausländischer Nachrichtenquellen beschert den beitragsfinanzierten Rundfunkanstalten ohnehin einen schleichenden Bedeutungsverlust.
Jedoch haben öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten - auch kraft des verlässlich organisierten Finanzierungsrahmens - den Grundversorgungsauftrag sicherzustellen. Ohne wahrheitsgemäß, umfassend und zuverlässig informiert zu sein, kann die effektive Teilhabe am demokratischen Willensbildungsprozess, der bekanntlich zum originären gesetzlichen Programmauftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gehört, für den Rezipienten nicht gewährleistet werden.
Das demonstrative Festhalten an einer offensichtlichen Fehlentwicklung, widerspricht nicht nur dem gesetzlichen Auftrag, der Transparenzpflicht und der Verbraucherlogik, sondern auch dem vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Grundsatz, dass Medien keine „Freiheit an sich“, sondern eine dienende Freiheit im Interesse der öffentlichen Meinungs- und Willensbildung innehaben.
"Das Bundesverfassungsgericht definiert die in Art. 5 Abs. 1 GG gewährleistete Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk als “dienende Freiheit”. Sie hat die freie und umfassende Meinungsbildung zu gewährleisten. Die Aufsichtsgremien, wie der Rundfunkrat, sollen dafür Sorge tragen, dass die Rundfunkanstalten ihren gesetzlichen Rundfunkauftrag im Interesse der Meinungsbildungsfreiheit wahrnehmen."
Wir halten an unserer Programmbeschwerde fest und rufen darüber hinaus den Rundfunkrat an, in dieser Angelegenheit tätig zu werden.
Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass unabhängig von der Weiterleitung unserer Beschwerde an den WDR die Behandlung der Beschwerde seitens der den Beitrag einbringenden Sende-anstalt ARD/Das Erste rechtlich vorgeschrieben ist.
Zum Zwecke der Transparenz wird diese Antwort und weiterführender Schriftverkehr auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Maren Müller
Vorsitzende
Intendanz
Frau Michel
Appellhofplatz 1
50667 Köln
Ihr Schreiben vom 26.11.2014
Sehr geehrte Frau Michel,
vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort auf unsere Programmbeschwerde vom 27.10.2014, die Sendung Tagesschau „Ukrainisches Parlament billigt Reformpaket“ vom 14.10.2014, die Desinformation bzw. das gezielte Aussparen wichtiger Informationen betreffend.
Sie sprechen in Ihrer Argumentation die verfassungsrechtlich geschützte Rundfunkfreiheit an, der ein weiter Beurteilungs- und Entscheidungsspielraum darüber zukommt, was als wichtig zu erachten ist.
Sie können darüber hinaus nicht erkennen, dass die Redaktion ihren Entscheidungs- und Beurteilungsspielraum im Fall des von uns unterstellten Mangels an Relevanz überschritten habe.
Sie führen weiterhin aus, dass für die Nachrichtenmeldung über das Transparenzgesetz und die Darstellung der Annährung der Ukraine an die EU durch das verabschiedete Reformpaket eine ergänzende Information über die „Krawalle“ keine Relevanz gehabt hätte und dass durch das Weglassen kein verzerrender Eindruck in der Nachrichtengebung entstanden sei.
Zunächst möchten wir Ihnen versichern, dass es der Publikumskonferenz vor allem im Interesse des gesetzlich garantierten Rechtes auf meinungsbildende Information des Publikums fern liegt, die verfassungsrechtlich geschützte Rundfunk-, Redaktions- oder Pressefreiheit anzutasten.
Das Gegenteil ist der Fall.
Wir unterstellen, dass die Redaktion ihren Entscheidungs- und Beurteilungsspielraum im Fall des von uns beanstandeten Beitrages nicht über- sondern vielmehr unterschritten hat.
Die Nachrichtenlage in Kiew war an diesem Tag ein El Dorado für Journalisten mit gesetzlichem Auftrag.
Die Ukraine ist bekanntlich dringend auf Hilfsgelder aus der EU angewiesen, deren Auszahlung an Bedingungen geknüpft ist. Weitere Milliarden sollen erst auszahlt werden, wenn die Ukraine Verwaltung und Justiz umkrempelt und die überbordende Korruption aktiv bekämpft. Allerdings wird der Aufbau der Antikorrruptionsbehörde gerade von den Leuten verschleppt, die es kraft ihres Amtes vorantreiben sollten - von Parlamentariern, Ministern und anderen hochrangigen Regierungsvertretern.
Bereits im August warnte die ehemalige Beauftragte der ukrainischen Regierung für Antikorruption, dass es keinen politischen Willen in der Ukraine gäbe, den „hartkantigen, großdimensionierten Krieg gegen die Korruption“ in die Tat umzusetzen. http://www.nrcu.gov.ua/en/148/574475/
Auch enthält der aktuelle Haushaltsentwurf der Finanzministerin Jaresko für 2015 keinerlei Mittel für die neue Behörde. Das Berufungsverfahren zur Wahl des Behördenleiters wurde auf unbestimmte Zeit vertagt, die Suche nach professionellen, unabhängigen und integeren Personen dauert an.
Wann hat die Tagesschau vor, ihr Publikum darüber (in den Hauptnachrichten) zu unterrichten?
Die Zustimmung der europäischen/deutschen Bevölkerung für üppige Finanzspritzen für eine korrupte und Kriegsverbrechen finanzierende Oligarchenherrschaft hält sich aus gutem Grund in Grenzen.
Der Beitrag vom 14.10.2014 hatte somit keinen „großen Nachrichtenwert“ wie sie vorgeben, sondern diente in erster Linie dazu, dem Publikum den „guten Weg der Ukraine zu Rechtsstaatlichkeit und Demokratie“ nahezubringen.
Eine Berichterstattung über die Demonstration der UPA-Anhänger, die extremen Gewaltausbrüche gegen Polizisten, sowie eine zutiefst beunruhigende Rede einer Funktionärin der nationalistischen Partei "Swoboda" und Abgeordneten der Rada, in deren Verlauf die Demokratie verteufelt, die Militarisierung der Ukraine gefordert, und zum Mord an "Opportunisten" aufgerufen wurde, hätten das komplette Gegenteil und vermutlich ein jähes Ende der ohnehin schon vagen Zustimmung für finanzielle und militärische Hilfen bewirkt. https://www.youtube.com/watch?v=H7kL2FAMjpA
Es fanden an diesem Tag in Kiew nicht nur „Krawalle“ statt, wie Sie die gewalttätigen Ausschreitungen verharmlosend nennen. Es handelte sich um das krasse Gegenteil des von Ihnen im Titel suggerierten „Westkurses“ der Ukraine.
Ereignisse dieser Brisanz hätten eine Sondersendung verdient.
Dass das ZDF, wie Sie erwähnen, bezüglich der Aussparung relevanter Informationen eine ähnliche Entscheidung getroffen hat, macht die Sache in Hinblick auf den gesetzlichen Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht besser und verstärkt den Eindruck der Rezipienten hinsichtlich einer gleichgeschalteten und willkürlichen Informationspolitik.
Angesichts der teils absurden Nachrichtengebung der letzten Monate in Bezug auf die Ukraineberichterstattung, in deren Verlauf nebulöse Bilder, vage Vermutungen, grobe Verfälschungen von Begebenheiten, Unterstellungen und auch das Weglassen wichtiger Informationen an der Tagesordnung waren, fällt es unangenehm auf, wenn Brisanz aus taktischen Erwägungen von inszenierter Wichtigkeit überlagert wird.
Zum Informationsangebot auf tagesschau. de:
Die Verfügbarkeit von Onlineangeboten verhilft nur einem Teil Ihres Publikums zu einer besseren Informiertheit.
Gut die Hälfte Ihrer Zuschauer ist jedoch über 65 Jahre alt. Laut ARD-ZDF-Onlinestudie 2014 nutzen von den 60-69-jährigen lediglich 2 % täglich das Internet, von ab 70-jährigen geben 2 % an, das Internet einmal wöchentlich zu nutzen. Lediglich 7 % der 60-69 Jährigen greifen auf Inhalte der Mediatheken zu. Von den über 70-jährigen nutzen nur 3 % diese Angebote. Quelle: http://www.ard-zdf-onlinestudie.de/index.php?id=502
Erfahrungsgemäß sieht gerade diese Altersgruppe in den Angeboten der Tagesthemen/Tagesschau eine verlässliche Informationsquelle, deren regelmäßiger Konsum sich innerhalb der Jahre zum festen Ritual entwickelt hat. Durch die verkürzte bzw. unterlassene Darstellung relevanter Inhalten zur Meinungsbildung innerhalb der klassichen Nachrichtenformate entsteht eine 2-Klassen-Informationspolitik, die den Grundfesten des Programmauftrages widerspricht.
Was die gebetsmühlenartigen „entschiedenen“ Zurückweisungen von Publikumskritik anbelangt, möchten wir abschließend darauf hinweisen, dass Nachrichten öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten im digitalen Zeitalter nicht mehr zwingend notwendig sind, um die Rezipienten zu informieren.
Die Informationsfülle im Netz und innerhalb alternativer und/oder ausländischer Nachrichtenquellen beschert den beitragsfinanzierten Rundfunkanstalten ohnehin einen schleichenden Bedeutungsverlust.
Jedoch haben öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten - auch kraft des verlässlich organisierten Finanzierungsrahmens - den Grundversorgungsauftrag sicherzustellen. Ohne wahrheitsgemäß, umfassend und zuverlässig informiert zu sein, kann die effektive Teilhabe am demokratischen Willensbildungsprozess, der bekanntlich zum originären gesetzlichen Programmauftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gehört, für den Rezipienten nicht gewährleistet werden.
Das demonstrative Festhalten an einer offensichtlichen Fehlentwicklung, widerspricht nicht nur dem gesetzlichen Auftrag, der Transparenzpflicht und der Verbraucherlogik, sondern auch dem vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Grundsatz, dass Medien keine „Freiheit an sich“, sondern eine dienende Freiheit im Interesse der öffentlichen Meinungs- und Willensbildung innehaben.
"Das Bundesverfassungsgericht definiert die in Art. 5 Abs. 1 GG gewährleistete Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk als “dienende Freiheit”. Sie hat die freie und umfassende Meinungsbildung zu gewährleisten. Die Aufsichtsgremien, wie der Rundfunkrat, sollen dafür Sorge tragen, dass die Rundfunkanstalten ihren gesetzlichen Rundfunkauftrag im Interesse der Meinungsbildungsfreiheit wahrnehmen."
Wir halten an unserer Programmbeschwerde fest und rufen darüber hinaus den Rundfunkrat an, in dieser Angelegenheit tätig zu werden.
Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass unabhängig von der Weiterleitung unserer Beschwerde an den WDR die Behandlung der Beschwerde seitens der den Beitrag einbringenden Sende-anstalt ARD/Das Erste rechtlich vorgeschrieben ist.
Zum Zwecke der Transparenz wird diese Antwort und weiterführender Schriftverkehr auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Maren Müller
Vorsitzende
Re: ARD - Ukrainisches Parlament billigt Reformpaket
Zwischenbescheid WDR-Rundfunkrat
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Re: ARD - Ukrainisches Parlament billigt Reformpaket
Bereits am 27.03.2015 teilte die Pressestelle des WDR mit, dass 10 Beschwerden der Ständigen Publikumskonferenz vom Programmausschuss und vom Rundfunkrat abgewiesen wurden.
Die Begründung für die Ablehnung dieser Programmbeschwerde können Sie auf Seite 7 des Bescheides nachlesen.
Nachtrag: Hier wird in der Begründung der Ablehnung besonders deutlich, dass unsere Argumentationen vom Gremium entweder nicht richtig gelesen oder nicht verstanden wurden.
Die Begründung für die Ablehnung dieser Programmbeschwerde können Sie auf Seite 7 des Bescheides nachlesen.
Nachtrag: Hier wird in der Begründung der Ablehnung besonders deutlich, dass unsere Argumentationen vom Gremium entweder nicht richtig gelesen oder nicht verstanden wurden.
- Dateianhänge
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- 10 Ablehnungen WDR.pdf
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