NDR - Pfändung von Sozialleistungen

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Maren
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NDR - Pfändung von Sozialleistungen

Beitrag von Maren »

Norddeutscher Rundfunk
Herrn Marmor
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg

Norddeutscher Rundfunk
Gremienbüro
Frau Pohl-Laukamp
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg


Sehr geehrter Herr Marmor,

auch durch die Neuregelung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch die geräteunabhängige Haushaltsabgabe werden einkommensschwache BürgerInnen – wenn sie nicht durch finanzielle Härtefallregelungen vom Rundfunkbeitrag befreit sind – überproportional und sozial ungerecht durch die Heranziehung zur Zahlung des Rundfunkbeitrages belastet.

Das betrifft insbesondere Studenten, Selbstständige, Rentner, Geringverdiener etc., die keine Sozialleistungen beziehen.

Zum Vergleich: Für die hier beschriebene Personengruppe macht der Rundfunkbeitrag von monatlich 17,50 € einen prozentualen Anteil ihres Einkommens von 4,4 % aus, für einen Großverdiener, wie bspw. einem Intendanten einer Rundfunkanstalt, lediglich um die 0,0009 %. Proportional gerecht wäre hier die Heranziehung des Großverdieners zu einer Zahlung von rund von 880 Euro monatlich.

Diese Rechnung mag polemisch anmuten, trifft aber den Kern des Problems.

Viele einkommensschwache Bürgerinnen geraten aus nachvollziehbaren Gründen in Zahlungsverzug und werden in Folge dessen mit Vollstreckungsersuchen der Rundfunkanstalten behelligt.

Im Vollstreckungsersuchen des Norddeutschen Rundfunks findet sich der bemerkenswerte Satz:
"Zur Pfändung von Sozialleistungen liegen uns keine Erkenntnisse vor, die der Billigkeit der Maßnahme widersprechen." Gezeichnet vom Intendanten
Unseres Wissens gibt es eine ganze Reihe von Erkenntnissen, die einer Billigkeit dieser Maßnahme widersprechen. Einige davon kann man hier nachlesen.

Eine auch nur ansatzweise Erwähnung bzw. Ermunterung zu "Pfändungen von Sozialleistungen" ist, laut Aussagen von Betroffenen, aus anderen zugänglichen Vollstreckungsersuchen nicht bekannt.

Es stellt sich demnach die Frage, aus welchem Grund explizit der NDR Vollstreckungsstellen dazu ermuntert, Sozialleistungen anzutasten, die eigentlich dazu gedacht sind, das Existenzminimum der BürgerInnen zu sichern, die sich ohnehin in prekären Lebenssituationen befinden.

Ganz gleich, ob und wie Pfändungen von Sozialleistungen im Einzelfall möglich sind, ist es geradezu verstörend, wenn Vollstreckungsstellen, die im Normalfall geschult im Beitreibungen von Forderungen sind, von einem Intendanten explizit auf mögliche weitere „Einnahmequellen“ hingewiesen werden.

Wir möchten Sie hiermit zu einer Stellungnahme auffordern, sowie im Interesse einer fairen, sozial ausgewogenen und solidarischen Gestaltung der „Demokratieabgabe“ künftig auf derartig unpopuläre Maßnahmen/Hinweise auf offiziellen Schreiben zu verzichten.

Zum Zwecke der Transparenz werden wir dieses Schreiben auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlichen.


Mit freundlichen Grüßen


i. A. Maren Müller
Vorsitzende
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Maren
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Re: NDR - Pfändung von Sozialleistungen

Beitrag von Maren »

Zwischenbescheid aus dem Büro des Intendanten. Wahrscheinlich hatte ich vergessen das Datum zu aktualisieren, denn das Schreiben ist vom 17.Juni 2015 und nicht vom 7.Mai 2015. Ich bitte um Entschuldigung.
Dateianhänge
NDR_17_06_15.pdf
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Maren
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Re: NDR - Pfändung von Sozialleistungen

Beitrag von Maren »

Sehr geehrte Frau Müller,

gerne beantworten wir als Beitragskommunikation von ARD, ZDF und Deutschlandradio Ihnen Ihre Anfrage, die uns vom Büro des ARD-Vorsitzenden weitergeleitet wurde.

Sie beanstanden eine Formulierung aus einem Vollstreckungsersuchen des NDR, das dieser an die für die Vollstreckung zuständigen Behörden richtet.

Mit dem von Ihnen beanstandeten Satz wird lediglich auf die geltende Gesetzeslage hingewiesen. Keineswegs hingegen sollen die Vollstreckungsstellen dazu ermuntert werden, Sozialleistungen anzutasten, die dazu gedacht sind, das Existenzminimum der BürgerInnen zu sichern.

Hintergrund der Formulierung ist, dass auch Sozialleistungen unter bestimmten Voraussetzungen gepfändet werden können. Die Vollstreckungsbehörden sind befugt, bei der Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die ihnen das Gesetz zur Verfügung stellt.

Zu den gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen zählt unter anderem auch die Forderungspfändung. Zu den pfändbaren Forderungen gehören grundsätzlich auch Ansprüche auf Sozialleistungen. Dies ergibt sich ausdrücklich aus § 54 Abs. 4 des Ersten Sozialgesetzbuches, wonach Ansprüche auf laufende Geldleistungen wie Arbeitseinkommen gepfändet werden können. Danach gelten für die Pfändung von Sozialleistungen - ebenso wie für die Pfändung von Arbeitseinkommen - gewisse gesetzliche Voraussetzungen. So darf eine Pfändung erfolgen, wenn durch die Sozialleistung bestimmte gesetzlich festgelegte Grenzbeträge überschritten werden. Nur in bestimmten Fällen, wie z. B. den in § 54 Abs. 1 bis Abs. 3 genannten, schließt das Gesetz eine Pfändung ausdrücklich aus.

Zur Vollstreckung des Rundfunkbeitrags sind die Rundfunkanstalten im Übrigen, nicht zuletzt aus Gründen der Beitragsgerechtigkeit und der Gleichbehandlung aller Beitragszahler, gesetzlich verpflichtet. Sowohl der Gesetzgeber als auch die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) haben in der Vergangenheit mehrfach die Erwartung geäußert, dass offene Forderungen aus dem Rundfunkbeitrag auch realisiert werden.


Mit freundlichen Grüßen


Beitragskommunikation
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