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Der Hörfunkrat des Deutschlandradios in seiner gegenwärtigen Form ist kein wirksames Kontrollorgan. Zu diesem Schluss kommt ein interessierter Besucher nach dem Besuch der Hörfunkratssitzung am Donnerstag (11. September) in Berlin. Dort erwies sich der Hörfunkrat als ein wirkungsloses Gremium zum Ab- und Einnicken. Knapp fünf Stunden lang tagte das Kontrollgremium ohne eine einzige Pause. Nachfragen aus der Mitte des Hörfunkrats bildeten bei dieser Sitzung die
absolute Ausnahme. Zu mehreren Tagesordnungspunkten gaben Intendant Willi Steul, Programmdirektor Andreas-Peter Weber und andere Vertreter der Führungsetage des Deutschlandradios Statements ab, die häufig die gleiche Werbesprache enthielten wie die Verlautbarungen zur "Programmreform" am 21. Juni 2014.
Mehrere Tagesordnungspunkte wurden mit Verweis auf die vorangegangene Sitzung des Programmausschusses kurz abgehandelt. Dazu zählte auch die sogenannte "Programmreform" und der deswegen aufgekommene Protest gegen die
Absetzung der Nachtgespräche "2254".
Eine einzige Nachfrage dazu wurde von einem Gremienvertreter gestellt. Er wollte wissen, wie viele Beschwerden es gegeben habe. 1.558 Protestmails habe das Deutschlandradio dazu bekommen, antwortete Steul. Angesichts von 140.000 Mails im Jahr sei das keine übermäßig große Zahl.
Als der Hörfunkrats-Vorsitzende Frank Schildt sich ohne Resonanz nach weiteren Redemeldungen zum Thema erkundigte, warf ein Besucher ein, dass er Briefe geschrieben habe. Daraufhin belehrte ihn Schildt darüber, dass er als Gast kein Rederecht besitze. Im selben Atemzug verwies er sogleich auch auf das Hausrecht.
Dennoch beantwortete Steul die Frage mit rund 150 Briefen und Faxen. Allerdings würden Briefe beim Deutschlandradio statistisch nicht so genau erfasst wie Mails, weil das technisch schwieriger sei. Ansonsten beschieden Schildt und Steul die angereisten Petenten und Hörer mit der Mitteilung, dass es "2254" auch künftig nicht wieder geben werde.
Allerdings wolle man an einem geeigneten "zeitgemäßen" Format zur Hörerbeteiligung arbeiten und darüber bei der nächsten Sitzung im Dezember entscheiden.
Eine kritische Frage zur Doppelmoderation wurde mit der Bemerkung beantwortet, derartige Doppelmoderationen seien die schwierigste Form der Moderation überhaupt. Man wolle versuchen, bestehende Mängel nachzujustieren und sei guter Hoffnung, dass das bald gelingen werde.
Eine Beschwerde über die Berichterstattung der Hörfunkkorrespondentin Sabine Adler zum Ukraine-Konflikt wiesen Steul und die Vorsitzende des Programmausschusses zurück. Korrespondenten könnten nur das berichten, was sie auch sehen, erklärte Steul. Das tue Adler in hervorragender Weise unter großem persönlichen Einsatz.
Hier gab es die einzige kritische Äußerung des gesamten Tages aus dem Gremium heraus: Einem Mitglied des Hörfunkrats war die Zurückweisung der Kritik nicht deutlich genug.
Ansonsten gab es ein kleines Geplänkel zwischen Steul und einer Hörfunkrätin über die Nutzung von Sendefrequenzen in deutschsprachigen Regionen benachbarter Länder. Grundsätzlich hielt Steul das für wünschenswert, verwies aber auf die nicht gegebene Finanzierung dafür mangels dort eingezogener Rundfunkbeiträge.
Niveau hatte die Sitzung im wesentlichen bei zwei Tagesordnungspunkten. An ein hervorragendes Referat zum Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 25. März und dessen Konsequenzen schloss sich eine gute Diskussion mit allerdings nur wenigen Beiträgen an. Die Vorstellung einer Medienanalyse zur Hörerschaft des Deutschlandradios Kultur und des Deutschlandfunks war informativ und hervorragend vorgetragen.
Aus dieser Untersuchung lässt sich ableiten, dass qualitativ hochwertige Radioprogramme einander nicht kannibalisieren, sondern vielmehr zu einer Zunahme der Hörerzahlen bei den Qualitätsprogrammen führen. Während das durchschnittliche Alter der Hörer beim Deutschlandradio Kultur bei 50 Jahren liegt, ist es im Deutschlandfunk leicht höher.
Diskutiert wurde über diesen Vortrag nicht mehr.
In der nächsten Sitzung soll nach einem Vorschlag des Hörfunkrats-Vorsitzenden Schildt eine Strategiekommission eingerichtet werden. Damit wären dann auch die wesentlichen Fragestellungen des Hörfunkrats in ein nichtöffentliches Gremium ausgelagert, dessen Ergebnisse dann ohne weitere Diskussion abgenickt werden können. So macht man die Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach Öffentlichkeit und Transparenz beim Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk zur Makulatur.
Quelle: http://www.hanke-marburg.de
rettet2254.wordpress.com
absolute Ausnahme. Zu mehreren Tagesordnungspunkten gaben Intendant Willi Steul, Programmdirektor Andreas-Peter Weber und andere Vertreter der Führungsetage des Deutschlandradios Statements ab, die häufig die gleiche Werbesprache enthielten wie die Verlautbarungen zur "Programmreform" am 21. Juni 2014.
Mehrere Tagesordnungspunkte wurden mit Verweis auf die vorangegangene Sitzung des Programmausschusses kurz abgehandelt. Dazu zählte auch die sogenannte "Programmreform" und der deswegen aufgekommene Protest gegen die
Absetzung der Nachtgespräche "2254".
Eine einzige Nachfrage dazu wurde von einem Gremienvertreter gestellt. Er wollte wissen, wie viele Beschwerden es gegeben habe. 1.558 Protestmails habe das Deutschlandradio dazu bekommen, antwortete Steul. Angesichts von 140.000 Mails im Jahr sei das keine übermäßig große Zahl.
Als der Hörfunkrats-Vorsitzende Frank Schildt sich ohne Resonanz nach weiteren Redemeldungen zum Thema erkundigte, warf ein Besucher ein, dass er Briefe geschrieben habe. Daraufhin belehrte ihn Schildt darüber, dass er als Gast kein Rederecht besitze. Im selben Atemzug verwies er sogleich auch auf das Hausrecht.
Dennoch beantwortete Steul die Frage mit rund 150 Briefen und Faxen. Allerdings würden Briefe beim Deutschlandradio statistisch nicht so genau erfasst wie Mails, weil das technisch schwieriger sei. Ansonsten beschieden Schildt und Steul die angereisten Petenten und Hörer mit der Mitteilung, dass es "2254" auch künftig nicht wieder geben werde.
Allerdings wolle man an einem geeigneten "zeitgemäßen" Format zur Hörerbeteiligung arbeiten und darüber bei der nächsten Sitzung im Dezember entscheiden.
Eine kritische Frage zur Doppelmoderation wurde mit der Bemerkung beantwortet, derartige Doppelmoderationen seien die schwierigste Form der Moderation überhaupt. Man wolle versuchen, bestehende Mängel nachzujustieren und sei guter Hoffnung, dass das bald gelingen werde.
Eine Beschwerde über die Berichterstattung der Hörfunkkorrespondentin Sabine Adler zum Ukraine-Konflikt wiesen Steul und die Vorsitzende des Programmausschusses zurück. Korrespondenten könnten nur das berichten, was sie auch sehen, erklärte Steul. Das tue Adler in hervorragender Weise unter großem persönlichen Einsatz.
Hier gab es die einzige kritische Äußerung des gesamten Tages aus dem Gremium heraus: Einem Mitglied des Hörfunkrats war die Zurückweisung der Kritik nicht deutlich genug.
Ansonsten gab es ein kleines Geplänkel zwischen Steul und einer Hörfunkrätin über die Nutzung von Sendefrequenzen in deutschsprachigen Regionen benachbarter Länder. Grundsätzlich hielt Steul das für wünschenswert, verwies aber auf die nicht gegebene Finanzierung dafür mangels dort eingezogener Rundfunkbeiträge.
Niveau hatte die Sitzung im wesentlichen bei zwei Tagesordnungspunkten. An ein hervorragendes Referat zum Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 25. März und dessen Konsequenzen schloss sich eine gute Diskussion mit allerdings nur wenigen Beiträgen an. Die Vorstellung einer Medienanalyse zur Hörerschaft des Deutschlandradios Kultur und des Deutschlandfunks war informativ und hervorragend vorgetragen.
Aus dieser Untersuchung lässt sich ableiten, dass qualitativ hochwertige Radioprogramme einander nicht kannibalisieren, sondern vielmehr zu einer Zunahme der Hörerzahlen bei den Qualitätsprogrammen führen. Während das durchschnittliche Alter der Hörer beim Deutschlandradio Kultur bei 50 Jahren liegt, ist es im Deutschlandfunk leicht höher.
Diskutiert wurde über diesen Vortrag nicht mehr.
In der nächsten Sitzung soll nach einem Vorschlag des Hörfunkrats-Vorsitzenden Schildt eine Strategiekommission eingerichtet werden. Damit wären dann auch die wesentlichen Fragestellungen des Hörfunkrats in ein nichtöffentliches Gremium ausgelagert, dessen Ergebnisse dann ohne weitere Diskussion abgenickt werden können. So macht man die Forderung des Bundesverfassungsgerichts nach Öffentlichkeit und Transparenz beim Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk zur Makulatur.
Quelle: http://www.hanke-marburg.de
rettet2254.wordpress.com