Russlands elftes Veto

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Maren
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Russlands elftes Veto

Beitrag von Maren »

Eingabe: Russlands elftes Veto

http://www.tagesschau.de/ausland/syrien ... o-101.html

Sehr geehrte Rundfunkräte,

über die Giftgas-Verbrechen auf syrischem Boden ist schon dermaßen viel vergiftete Information aus den transatlantischen Propagandageschützen verschossen worden, dass man von dieser im ARD-aktuell-Kaliber nicht mehr sagen kann, sie habe noch größeren Schaden angerichtet; selbiger ist ja nicht mehr zu vergrößern. Da wir bereits – ersichtlich folgenlos – Beschwerde über Falschdarstellungen im Zusammenhang mit Giftgaseinsätzen in Syrien erhoben haben, fassen wir uns im vorliegenden Fall kurz. Im Textausschnitt aus dem Tagesschau.de-Beitrag „UN-Sicherheitsrat: Russlands elftes Veto“ ist der von uns mittels Hervorhebung zitierte Satzteil sachlich falsch und damit ein erneuter Verstoß gegen die Programmrichtlinien:

Russland blockierte den wohl letzten Versuch, das gemeinsame Expertengremium der UN und Organisation zur Verhinderung von Chemiewaffen (OPCW) am Leben zu erhalten. Die Gruppe hatte seit 2015 Giftgaseinsätze in Syrien untersucht und dem Assad-Regime zweifelsfrei den Einsatz von Sarin im April nachgewiesen. (Anm.: eine Tatsachenbehauptung im Gewand eines Kommentars)

Russland aber akzeptierte weder Arbeitsweise noch das Ergebnis der Experten. Am Donnerstag gab es bereits das erste Veto zur turnusmäßigen Verlängerung um ein Jahr. Jetzt folgte das "Nein" zu einem japanischen Kompromissvorschlag. Der sah vor, das Mandat erst einmal um 30 Tage zu verlängern. In der Zeit sollten UN-Generalsekretär Antonio Guterres und der OPCW-Direktor die Arbeitsweise der Expertengruppe überprüfen und verbessern.

Das von den UN und der OPCW ins Leben gerufene Expertengremium hat eine eindeutige Anklage formuliert. Einen zweifelsfreien Nachweis hat es jedoch gerade nicht erbracht, wie vielstimmige Kritik an den „Ergebnissen“ der Kommission belegt. Wir nennen hierfür der Einfachheit halber nur eine Quelle, die Seite „Peds Ansichten“, (Wir haben Ihnen diese Seite schon früher als beachtenswert genannt).

Auf ihr ist gut lesbar dargelegt, warum die Untersuchung der UN-OPCW-Experten in einem rechtsstaatlich einwandfreien Verfahren keinen Bestand hätte: Diese Experten waren nicht selbst am Ort des katastrophalen Geschehens. Das von ihnen untersuchte Bild-, Bodenproben- und sonstige Beweismaterial wurde nicht von ihnen oder von fachlich ausgewiesenen und anerkannten Ermittlern zusammengestellt, eine seriöse Dokumentation darüber nicht vorgelegt. Sie haben keine unmittelbaren Zeugenbefragungen „vor Ort“ vernommen, sondern aus der Ferne zum Teils sehr fragwürdige Aussagen „vom Hörensagen“ ausgewertet. Die Problematik ihres Gutachtens für die Beratung des UN-Sicherheitsrat erwähnte ARD-aktuell nicht, obwohl die Hinweise im japanischen „Kompromissvorschlag“ geradezu eine Einladung waren, journalistischen Grundsätzen folgend die „Arbeitsweise der Expertengruppe“ selbst kritisch zu beleuchten (s. unsere Hervorhebung im TS-Text) .

ARD-aktuell verzichtete in transatlantischer Gefolgschaftstreue darauf und pflegte einmal mehr das Propagandabild von der Veto-Macht Russland, die sich der Aufklärung eines Verbrechens gegen die Menschheit in den Weg stellt. Es ist ganz offenkundig nicht erfolgversprechend, der Aufforderung des Chefredakteurs Dr. Gniffke („Sag´s mir ins Gesicht“) zu folgen. Selbiges hat er doch schon längst verloren. Ein Schicksal, dass er übrigens mit Ihnen insgesamt teilt.

Freundlich grüßen

Volker Bräutigam und Friedhelm Klinkhammer
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Maren
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Re: Russlands elftes Veto

Beitrag von Maren »

Von: gremienbuero@ndr.de
Betreff: Ihre Programmbeschwerde vom 18.11.2017 / "Russlands elftes Veto"

Ihre Programmbeschwerde vom 18.11.2017

Sehr geehrter Herr Bräutigam, sehr geehrter Herr Klinkhammer,

ich bestätige den Eingang Ihrer o.g. Beschwerde.

Gemäß § 7 der Geschäftsordnung des NDR Rundfunkrates ist zunächst dem Intendanten des Norddeutschen Rundfunks die Möglichkeit einzuräumen, zu Beschwerden Stellung zu nehmen. Ich habe Ihr Anliegen daher an Herrn Lutz Marmor weitergeleitet mit der Bitte, Ihnen innerhalb eines Monats eine Antwort zukommen zu lassen.

Sollte die Antwort des Intendanten Sie nicht zufriedenstellen, können Sie sich erneut an den Rundfunkrat wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Hörmann
Vorsitzender NDR Rundfunkrat
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NORDDEUTSCHER RUNDFUNK
Gremienbüro

Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Tel. (040) 4156-3506
Fax (040) 4156-3452
E-Mail: gremienbuero-beschwerden@ndr.de
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Maren
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Re: Russlands elftes Veto

Beitrag von Maren »

Von: l.marmor@ndr.de
Betreff: Ihre E-Mail

Sehr geehrter Herr Klinkhammer,
sehr geehrter Herr Bräutigam,

in Ihrer E-Mail vom 18. November 2017 kritisieren Sie erneut die Berichterstattung von ARD-aktuell.

Ich habe die verantwortliche Redaktion von ARD-aktuell gebeten, zu Ihrer Kritik Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahme finden Sie im Anhang.
Stellungnahme.pdf
(1.47 MiB) 1030-mal heruntergeladen
Aus meiner Sicht liegt kein Verstoß gegen die Programmgrundsätze des NDR oder sonstige Vorschriften vor. Durch die Übersendung dieser Stellungnahme bringe ich dies zum Ausdruck.

Mit freundlichen Grüßen

Lutz Marmor

Intendant des Norddeutschen Rundfunks
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Maren
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Re: Russlands elftes Veto

Beitrag von Maren »

Sehr geehrte Rundfunkräte,

die Stellungnahme des Intendanten/Dr. Gniffke ist unbrauchbar, da sie verschwörungstheoretisch begründet und an wesentlichen Fakten vorbeigeht.

Wegen Einzelheiten verweisen wir auf die Analysen von Peter Frey und seinen offenen Brief an Außenminister Gabriel:

https://peds-ansichten.de/2017/04/die-o ... alisten-1/
https://peds-ansichten.de/2017/04/die-o ... alisten-2/
https://peds-ansichten.de/2017/05/die-o ... alisten-3/
https://peds-ansichten.de/2017/11/offen ... r-gabriel/

Darauf hinweisen möchten wir Sie in diesem Zusammenhang auch, dass der Medienaktivist Fadi Al Halabi in der Giftgasattacke Khan Sheikhoun erneut seine bekannte Rolle spielte. Wie Sie ja hoffentlich noch wissen, belieferte er - gegen Entlohnung aus Rundfunkbeiträgen - das ARD-Studio lange Zeit mit Propagandafilmchen, mit denen Dr. Gniffke and friends die deutschen Zuschauer und Zuschauerinnen dann permanent gegen die syrische Regierung und das russische Militär aufhetzten. Bekannt war - wir haben es in Programmbeschwerden mit entsprechenden Hinweisen belegt - dass Fadi Al Halabi eng mit den dschiadistischen Verbrechern in Ost-Aleppo kooperierte und verdächtig war, selbst zu dem Gesindel zu gehören. Nach der Befreiung Ostaleppos verschwand der Lieblings-Aktivist der ARD aus Aleppo in die Region Idlib, wo den Al-Quaida-Truppen eine Schutzzone gewährt wird. Bei der Giftgasattacke am 4.4.17 war er sofort zur Stelle und filmte die katastrophalen Zustände und das Leid der Betroffenen. Einen Monat später ging CNN mit dem Material auf Sendung. Als Finalist des Rory Peck Awards erhielt Fadi Al Halabi zusätzliche mediale Anerkennung.
Wir finden es merkwürdig, dass er wieder einmal - wie bereits in Ost-Aleppo - genau wusste, wann er am Ort der Katastrophe auftauchen musste. Sie nicht auch? Vom "Machthaber" konnte die Information nicht gekommen sein, oder?

Wir beziehen uns im übrigen auf unsere Ausführungen vom 18.11.17 und bleiben bei dem Vorwurf des Richtlinienverstoßes.

Mit freundlichen Grüßen

F. Klinkhammer, V. Bräutigam
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Maren
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Re: Russlands elftes Veto

Beitrag von Maren »

Eingabe vom 18.11.17 - Syrien Veto

Sehr geehrte Rundfunkräte,

die Stellungnahme des Herrn Dr. Gniffke überzeugt in keiner Weise. Er beweist sich erneut als plumper antirussischer Propagandist im Gewand eines Nachrichtenredakteurs.

In weiten Teilen enthält die Stellungnahme Ausführungen, die an unserer Kritik völlig vorbeigehen.

Zur Frage der nicht bewiesenen Behauptung von ARD-aktuell , "die Gruppe habe seit 2015 Giftgaseinsätze in Syrien untersucht und dem Assad-Regime zweifelsfrei den Einsatz von Sarin im April nachgewiesen", schweigt Gniffke sich aus. Offensichtlich fällt ihm dazu nichts ein, weil klar ist, dass es den "zweifelfsfreien Nachweis" gar nicht gibt und insofern das deutsche Publikum erneut hinters Licht geführt wird. Die „Gruppe“ war nie selbst am Ort des Geschehens, insofern ist die Formulierung „Giftgaseinsätze in Syrien untersucht“ manipulativ und irreführend.

Wir wiederholen:

Das von den UN und der OPCW ins Leben gerufene Expertengremium hat eine eindeutige Anklage formuliert. Einen zweifelsfreien Nachweis hat es jedoch gerade nicht erbracht, wie vielstimmige Kritik an den „Ergebnissen“ der Kommission belegt. Wir nennen hierfür der Einfachheit halber nur eine Quelle, die Seite „Peds Ansichten“, https://peds-ansichten.de/2017/04/die-o ... alisten-1/ (Wir haben Ihnen diese Seite schon früher als beachtenswert genannt).

Auf ihr ist gut lesbar dargelegt, warum die Untersuchung der UN-OPCW-Experten in einem rechtsstaatlich einwandfreien gerichtlichen Verfahren keinen Bestand hätte: Diese Experten waren nicht selbst am Ort des katastrophalen Geschehens. Das von ihnen untersuchte Bild-, Bodenproben- und sonstige Beweismaterial wurde nicht von ihnen oder von fachlich ausgewiesenen und anerkannten Ermittlern zusammengestellt, eine seriöse Dokumentation darüber nicht vorgelegt. Sie haben keine unmittelbaren Zeugenbefragungen „vor Ort“ vernommen, sondern aus der Ferne zum Teils sehr fragwürdige Aussagen „vom Hörensagen“ ausgewertet. Die Problematik ihres Gutachtens für die Beratung des UN-Sicherheitsrat erwähnte ARD-aktuell nicht, obwohl die Hinweise im japanischen „Kompromissvorschlag“ geradezu eine Einladung waren, journalistischen Grundsätzen folgend die „Arbeitsweise der Expertengruppe“ selbst kritisch zu beleuchten.

ARD-aktuell verzichtete in transatlantischer Gefolgschaftstreue darauf und pflegte einmal mehr das Propagandabild von der Veto-Macht Russland, die sich der Aufklärung eines Verbrechens gegen die Menschheit in den Weg stellt.

Wir bleiben dabei: Gniffkes antirussische Propaganda ist mit den Programmrichtlinien unvereinbar.

Mit freundlichen Grüßen

F. Klinkhammer, V. Bräutigam
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Re: Russlands elftes Veto

Beitrag von Maren »

Sehr geehrte Rundfunkräte,

leider hatten wir übersehen, dass wir Sie bereits im Dezember in dieser Angelegenheit angeschrieben haben.
Wir empfehlen, beide Schreiben Ihrer Beratung zugrunde zu legen.

Mit freundlichen Grüßen

F. Klinkhammer, V. Bräutigam
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Re: Russlands elftes Veto

Beitrag von Maren »

Von: gremienbuero@ndr.de
Betreff: Ihre Programmbeschwerde vom 18.11.2017 / Ihre Schreiben vom 15.12.2017 und 14.01.2018

Ihre Programmbeschwerde vom 18.11.2017 über einen Beitrag von Georg Schwarte auf tagesschau.de zum Veto des russischen UN-Botschafters zum Giftgas-Einsatz in Syrien

Sehr geehrter Herr Klinkhammer, sehr geehrter Herr Bräutigam,

die o.g. Beschwerde habe ich an den Rechts- und Eingabenausschuss des Rundfunkrates mit der Bitte um Beratung überwiesen.

Der Rechts- und Eingabenausschuss wird sich voraussichtlich in einer seiner nächsten Sitzungen mit Ihrem Anliegen befassen. Die abschließende Beratung erfolgt voraussichtlich in der darauffolgenden Sitzung des Rundfunkrates.

Über das Ergebnis der Beratungen werde ich Sie unterrichten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Günter Hörmann
Vorsitzender NDR Rundfunkrat
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