ARD - Kein Führerschein für Transsexuelle

Bevor Beschwerden formuliert werden, kann es mitunter sinnvoll sein zunächst Fragen zum Verständnis zu stellen, Quellen zu hinterfragen oder einfach Hinweise zu geben.
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Maren
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ARD - Kein Führerschein für Transsexuelle

Beitrag von Maren »

Westdeutscher Rundfunk Köln
Intendanz
Herrn Buhrow
Appellhofplatz 1
50667 Köln



Hinweis/keine formale Beschwerde zur Tagesschau


Sehr geehrter Herr Buhrow,
sehr geehrter Herr Dr. Gniffke,

wir beziehen uns auf den Beitrag „Neues Gesetz in Russland - Kein Führerschein für Transsexuelle“ vom 09.01.2015 wonach die russische Regierung Transsexuellen und Transvestiten das Autofahren untersagt habe.
http://www.tagesschau.de/ausland/russla ... e-101.html

Da dieser Beitrag, bar jeglicher Quellenangaben und angemessener Hintergrundinformationen, entgegen des Programmauftrages offenbar dazu dienen soll, die internationale Verständigung und die Wahrheitspflicht zu umgehen, möchten wir gerne postum mit einigen Anregungen zur Verbesserung dieses Berichtes und zu einer angemessenen Information des Publikums beitragen.

Zunächst, es handelt sich um kein Gesetz, sondern um eine Regierungsverordnung und ist somit weder durch das Parlament, noch durch das Präsidialamt und auch nicht durch die Menschenrechtskommission gegangen. Premier Medwedew hatte diese kurz vor dem Jahreswechsel unterzeichnet, womit sie am 06.01.2015 in Kraft trat.
http://government.ru/media/files/A5X9GSAYrpA.pdf

Es sind in der Verordnung Ausschlusskriterien aufgeführt, die ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen machen, als bisher fehlende Durchführungsverordnung zur entsprechenden Vorschrift des seit 1995 geltenden russischen Fahrerlaubnisgesetzes.

Im Teil Römisch I, ganz am Anfang, sind die psychiatrischen Kontraindikationen erfasst. Und hier hat man es sich leicht gemacht: Man hat einfach praktisch auf den gesamten Teil F der durch die Weltgesundheitsorganisation erstellten ICD10 pauschal (nur nach der ersten Gliederungsebene differenziert) verwiesen und lediglich die Verhaltensauffälligkeiten herausgenommen.

Dabei fällt auf, dass die WHO Transsexualität bis heute als "Krankheit" führt.

Damit stimmt es scheinbar, dass man transsexuellen Menschen das Fahrzeugführen untersagt.
Genauso gut könnte man aber auch titeln:

• "Russland: Menschen mit Depressionen dürfen keinen Führerschein haben"
• "Russland: Kleptomane dürfen keinen Führerschein haben"
• "Russland: Impotente dürfen keinen Führerschein haben,
• "Russland: Starke Kaffeetrinker dürfen keinen Führerschein haben"
• "Russland: Asexuelle dürfen keinen Führerschein haben"

Aber derartige Schlagzeilen hätten nicht diese schicke negative Publicitywirkung.

Was ist nun tatsächlich Regelungsinhalt?
Die Antwort gibt der erste Satz des Teils Römisch I der Verordnung, insbesondere das, was dort in Klammern steht: Die Diagnosen laut ICD führen zur Versagung "bei Vorliegen chronischer oder langandauernder psychischer Störungen, die von schweren dauerhaften oder sich regelmäßig verschärfenden Schmerzzuständen begleitet sind". Die Diagnosen laut ICD10 sind damit lediglich das Eingangskriterium, die Prüfung des Krankheitswertes und der Fahrtüchtigkeit erfolgt nach der soeben zitierten Definition.

Es geht also um den Krankheitswert, um schweren Krankheitswert einer psychischen Erkrankung. Diesen haben weder Transsexualität, noch Kleptomanie, wohl eher Depressionen und Impotenz. Kein Arzt wird einem Transsexuellen jemals bescheinigen, es liegen bei ihm "schwere dauerhafte oder sich regelmäßig verschärfende Schmerzzustände" vor. Kein Arzt wird einem Transsexuellen aufgrund der Veranlagung bescheinigen, zum Führen von Fahrzeugen ungeeignet zu sein. Daher wird auch kein transsexueller Mensch um seinen Führerschein bangen müssen.

Wie war es bisher?
Bisher musste jeder Anwärter auf einen Führerschein eine Bescheinigung der für seinen Wohnsitz zuständigen psychiatrischen Ambulanz beibringen, dass er dort nicht erfasst ist. Falls er erfasst ist, musste er eine ärztliche Bescheinigung beibringen, dass seine "Erkrankung" die Fahrtüchtigkeit nicht einschränkt.

Wonach beurteilte sich, ob jemand in dem "Dispanser" registriert war?
Nach ICD10.

Wonach beurteilte sich die Einschränkung der Fahrtüchtigkeit?
Danach, ob Krankheitswert vorlag.

Was ändert somit die Verordnung? Nichts. Jeder wird auch weiterhin eine Bescheinigung beibringen müssen und jede/jeder Transsexuelle(r) wird auch weiterhin bescheinigt bekommen, dass seine "Erkrankung" keinen (schweren) Krankheitswert hat und die Fahrtüchtigkeit nicht einschränkt.

Die in hohen (auch russischen) Beamten innewohnende Bequemlichkeit hat es offenbar für effektiver gehalten, statt die Eingangskriterien selbst zu formulieren, gleich auf ICD10 Bezug zu nehmen.

Wir würden uns sehr freuen, wenn dieser Hinweis für weiterführende Berichterstattungen zum Thema Eingang in Ihre Rechercheakte fände.


Mit freundlichen Grüßen

i. A. Maren Müller
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Maren
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Re: ARD - Kein Führerschein für Transsexuelle

Beitrag von Maren »

Unser Hinweis hat wohl zu einer Korrektur geführt. Vielleicht war aber auch wie hier der Hinweis EINES Zuschauers ausschlaggebend.
Wir wissen es nicht.
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