ZDF - Krawalle bei Eritrea Festival in Gießen

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Maren
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ZDF - Krawalle bei Eritrea Festival in Gießen

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ZWEITES DEUTSCHES FERNSEHEN
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Sehr geehrte Damen und Herren Fernsehräte,

hiermit erhebe ich formal Programmbeschwerde gegen den Beitrag „Vorwurf der Propaganda: Nachwirkungen des Eritrea-Festivals, erschienen am 10.07.2023 21:48 Uhr auf zdf.de, sowie den Videobeitrag „Gewalt bei Eritrea Festival in Gießen“ vom 22.07.2023, wegen Verstoßes gegen Qualitäts- und Programmrichtlinien für die ZDF-Angebote, sowie gegen die Bestimmungen von § 5 des ZDF - Staatsvertrages.

Vom 07.07.- 09.07.2023 fand in Gießen das Eritrea Festival statt. Seit 2011 sind die Messehallen der Stadt Austragungsort für die Feierlichkeiten. Davor fand das jährlich stattfindende Festival ab Ende der 1990er Jahre in der Eisporthalle in Frankfurt am Main statt. Die Tradition des Eritrea Festival geht zurück bis in die Jahrzehnte des Unabhängigkeitskampfes (1961-1991) und fand in dieser Zeit in der italienischen Stadt Bologna statt.

Seitdem sind die Festivals für die weltweit verstreute Diaspora ein Ort der Verbundenheit mit der alten Heimat, Ort der Begegnungen und lässt die Gemeinschaft teilhaben in Belangen Eritreas.
Das Festival hat immer ein „open door“ Prinzip verfolgt. So haben in der Vergangenheit diverse kommunale ansässige politische Akteure, Journalisten und Mitarbeiter von NGOs teilgenommen, die entweder einen spezifischen Eritrea Bezug haben oder einfach „nur interessiert“ waren. Die kulturellen und gesellschaftsrelevanten Programmpunkte haben sich insbesondere nach der Unabhängigkeit auch auf die Belange der in der Diaspora lebenden Gemeinschaft orientiert.

Beispiele sind:

- Ehrungen zu Hoch und Schulabschlüssen,
- Podiumsdiskussionen zu Themen der eritreischen Familienstrukturen uvm.

Es steht auch in der langen Tradition des Festivals, Künstler aus Eritrea einzuladen (z.B. Sänger, Schauspieler, Dichter usw.) Das Eritrea Festival war in den fast 40 Jahren seines Bestehens, nie in Zusammenhang mit gewalttätigen Auseinandersetzungen oder Missachtung rechtstaatlicher Verordnungen aufgefallen. Es galt bis in das Jahr 2022 als friedliches Familienfest und für die Mehrheitsgesellschaften der jeweiligen Austragungsländer waren die Festivaltage quasi so unauffällig, dass die meisten es gar nicht bemerkten.

Meine Beanstandung richtet sich gegen die unausgewogene und in Teilen wiederholt falsche Berichterstattung in den Reportagen, die für das „ZDF-Heute Journal“ und „ZDF Heute“ in Filmen und in schriftlicher Form produziert wurden.

ZDF-Beitrag 1 erschienen am 10.07.2023 21:48 Uhr auf zdf.de

Titel: Vorwurf der Propaganda: Nachwirkungen des Eritrea-Festivals
„Das Eritrea-Festival sorgte für Ausschreitungen in Gießen. Kritiker werfen der Veranstaltung vor, Propaganda für die eritreische Regierung zu verbreiten. Was ist passiert?“
Für den auf zdf.de veröffentlichten Artikel ist kein Autor genannt. Hinweise darüber findet man lediglich auf Twitter. Da schreibt Susana Santina, „man ließ uns sogar in Halle drehen...“ und verlinkte auf den gleichen Clip, der auch im vorliegenden Artikel benutzt wird.

https://twitter.com/susa7170/status/1678435708665561089

1. Beanstandung im Einzelnen

Das Drehteam erschien auf dem Festival ohne die bei öffentlich-rechtlichen Medien üblichen Erkennungszeichen (Logo auf dem Mikrophon oder ähnliches). Wieso erwähnt die Reportage nicht, dass der offenkundige Eindruck, den das Festival macht, ein für ein Festival normaler ist?

Der typische Festivalbesucher ist aus der Mitte dieser Gesellschaft (teilweise in dritter Generation in Deutschland zuhause) und hat, wie jeder andere Mensch auch, unterschiedliche Motivationen ein Festival zu besuchen: Atmosphäre, Tanz, Musik, Veranstaltungen, manche bevorzugen das kulturelle Programm (Gesprächsrunden, kulturelle Punkte). Das Festival inhaltlich nur auf Politik (d.h. Regierungsthemen) zu reduzieren, ist nicht nur irreführend, sondern falsch.

Die Leser des Artikels werden nicht darüber informiert, dass die Polizei Gießen im Vorfeld zur Veranstaltung (07.07 - 09.07.2023), Schreiben an Gewalttäter verschickt hat, die bereits bei den Ausschreitungen bei einem eritreischen Konzert in Gießen im Jahr 2022 vernommen und identifiziert wurden. Zur Kontextualisierung der Ausschreitungen vom 08.07.2023 ist daher die Frage, ob Wiederholungstäter beteiligt waren oder nicht, von zentraler Bedeutung.

Ich bitte die Programmverantwortlichen um Beantwortung folgender Fragen:

- In wessen Auftrag hat das Team in der Halle gedreht?
- Wie lange hielt sich das Drehteam in der Halle auf?
- Welche weiteren Anhaltspunkte hat das Drehteam für seine Behauptung, es handle sich um „Propaganda“ für die Regierung in Eritrea, außer, dass Vertreter begrüßt wurden und während der Tage anwesend waren? Ist die Gegenwart von Regierungsvertretern „Propaganda“?
- Welche weiteren Anhaltspunkte hat das Drehteam zu sagen, es handle sich nicht um eine kulturelle Veranstaltung?
- Waren in Gießen Personen, die polizeiliche Verordnungen ignoriert haben?
- Waren die Ausschreitungen Ausdruck spontaner Empörung oder waren sie eventuell Teil einer Strategie?

Im zweiten Abschnitt endet der Text mit folgenden Aussagen:
„Was hat es mit dem Festival auf sich?“/ „Gegner des eritreischen Regimes halten das Kulturfestival daher für eine Propagandaveranstaltung der Regierung.“
Die Randalierer, die in der Innenstadt von Gießen unterwegs waren, gehören einer Gruppe an, die sich die „BrigadeNHamedu“ nennt. Europa- und weltweit vernetzt, haben sie sich im Vorfeld des Festivals für diese „Operation“ in Gießen abgesprochen. („Operation“ ist der O-Ton diverser Planungsgespräche der BrigadeNHamedu, die in diversen Sozialen Medien geteilt werden).

Die Durchführung der Operation war eine im Vorfeld geplante Aktion die aus zwei Teilen, Plan A und Plan B besteht, laut Angaben des Führers John Black, das Festival auf rechtlichen Mittel (z.B. Verbot durch behördliche Instanzen). Sollte Plan A scheitern, tritt Plan B ein, der vorsieht das Festival unter Anwendung von Gewalt zu stoppen. Aus Videos, die in Sozialen Medien hohe Reichweite erreichten, ist bekannt, dass die BrigadeNHamedu aus Eritreern und Tegaru (Nordäthiopier) besteht.

Im nachfolgenden Abschnitt mit dem Subtitel „Lied bei Eritrea Festival ruft zur Gewalt gegen Menschen auf“ sehe ich ebenfalls Qualitäts- und Programmrichtlinien für die ZDF-Angebote verletzt bis nicht erfüllt.

2. Beanstandungen im Einzelnen

Im Abschnitt nach dem Infokasten zu Eritrea (Framing) heißt es, dass ein Lied gespielt wurde, welches zur Gewalt gegen Menschen aufrufe (Zitat aus dem Text): „Dazu wurde ein Lied gespielt, in dem zur Tötung aller Tegaru, also Menschen aus Tigray aufgerufen werde, wie in einem Social-Media-Video zu sehen ist.“ Eine beglaubigte Übersetzung des Liedes „Mendelay“ ist als Anlage beigefügt.

Im schriftlichen Beitrag auf zdf.de ist kein Hinweis über das erwähnte Lied zu finden. Erst auf der Media Plattform Twitter, findet sich ein Verweis von Susanna Santina. In einem ihrer Tweets verlinkt sie auf ein Video auf dem Regierungsvertreter empfangen werden und im Hintergrund ist ein kurzer Auszug des Liedes zu hören.

Ihre Behauptung dazu: „Vor unserem Dreh fand nämlich das statt: Vertreter der Militärdiktatur werden auf #Eritreafestival offiziell begrüßt und gefeiert. Dazu ein Lied, dass zur Tötung der Menschen aus Tigray aufruft. Keine Entschuldigung für Gewalt, aber Erklärung warum Veranstaltung auf Kritik stößt.“

Tweet Susanna Santina
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3. Beanstandungen im Einzelnen:


- Warum gibt es auf zdf.de keinen Hinweis um welches Lied es sich handelt?
- Warum muss der interessierte Bürger auf einer Sozialen Media Plattform nach Hinweisen suchen, wenn die vollständige und umfassende Informationswiedergabe, erteilter Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist?
- Es stellt sich schnell heraus, dass der verlinkte Videoclip von Susanne Santina, entgegen ihrer Behauptung auf Twitter, keine aktuelle Aufnahme vom 08.07.23 ist.
Der Mitschnitt der aktuellen Veranstaltung zum Vergleich: https://www.youtube.com/watch?v=T3IoNDdb9HY
- Warum wird der Wahrheitsgehalt der Aussage „Auf dem Festival wird (...) zum Töten aufgerufen“ nicht unabhängig von Muttersprachlern überprüft? „Mendelay“ ruft nicht zur Tötung der Tegaru auf, es ruft mit keiner Silbe oder zur Tötung anderer Menschen auf. (siehe Übersetzung).
- Warum stigmatisiert man in Deutschland sozialisierte Eritreer als ferngesteuerte Gruppe, die ihre Feierlichkeiten unter Gesängen zu „Mord und Tötung“ abhalten?
- Warum war man nicht mindestens bis zum Moment der Begrüßung der Regierungsvertreter in der Halle, um eigenes Material zu besitzen?

Eine so schwerwiegende Behauptung, wie ein Aufruf zum Genozid, muss mehrfach überprüft werden. Sonst läuft man Gefahr, dass Ressentiments gegenüber Gruppen entstehen oder bereits vorhandenes Misstrauen verstärkt wird. Der Song „Mendelay“ vom Sänger Melake Abraham erschien 2021 auf der Plattform YouTube.

ZDF Beitrag Nr. 2, erschienen am 22.07.2023, Titel „Gewalt bei Eritrea-Festival in Gießen“

https://www.zdf.de/nachrichten/heute-19 ... o-100.html
„Nach der gewalttätigen Auseinandersetzung zwischen der Polizei und Gegnern des Eritrea-Festivals, haben sich in Hanau Vertreter der Opposition zu einer Konferenz getroffen.“
Wie bereits erläutert, fand die Gewalt nicht beim Eritrea Festival statt, sondern in der Innenstadt. Der Betreiber der Messehallen Gießen bestätigt, dass die Veranstalter und die Besucher des Festivals die Gewalt nicht verursacht haben.

Der Videobeitrag beginnt mit der Darstellung einer Sachbeschädigung an einem „Tigray Café“ in Frankfurt am Main vom 21./22.07.2023. Noch waren die polizeilichen Ermittlungen nicht beendet oder Angaben zu der Identität der Täter oder zu der Motivation gegeben, die der vorsätzlichen Sachbeschädigung des „Tigray Cafes“ zugrunde liegen könnten. Die in der Reportage zitierte Quelle (eine Aktivistin), vermutet der Anschlag galt „politische(n) Gegnern der eritreischen Regierung“.

Warum wird voreilig ein politischer Rahmen gesteckt? Es ist durchaus bekannt, dass die tigrayische Diaspora genauso heterogen ist wie jede andere Diaspora auch. Das bedeutet, nicht jeder Tegaru ist „Feind“ der eritreischen Regierung und nicht jeder Tegaru ist Freund der in Tigray ansässigen Regionalregierung.

Der Beitrag wird auf einer Veranstaltung mit dem Titel „Global Solidarity“ gedreht und als eine Konferenz vorgestellt, bei der Vertreter der eritreischen Opposition zusammenkommen.

Tatsache ist allerdings, dass auf der „Global Solidarity“ Konferenz, Vertreter eines kleinen Kreises innerhalb der eritreischen Opposition und Tegaru (Äthiopier) zusammenkamen und somit keine ausschließliche Veranstaltung der eritreischen Opposition sein kann. (Siehe Grafik/Programmpunkte)
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War den Redakteuren nicht bewusst, dass sie sich auf einer vermeintlich „sub-bilateralen“ Konferenz von Vertreter zweier Nachbarländer befinden oder wie kommt man dazu zu sagen, man befände sich in „in Hanau [wo] sich Vertreter der Opposition zu einer Konferenz getroffen [haben]? War den Redakteuren auch nicht bewusst, dass die BrigadeNHamedu ebenfalls eingeladen war? (Siehe dazu Beanstandung 2 aus dem Videobeitrag 1)

Ist die Darstellung dieser organisierten kriminellen Gruppe, als eine im Grunde nur emotional aufgewühlte, im Kern aber harmlose Oppositionelle, die auf Konferenzen debattiert, angebracht? Die auf der Veranstaltung versammelte Gruppe vereint, nach eigenen Angaben und auch als offizieller Programmpunkt aufgenommen, „Tigray Independence“.

Für die Mehrheit der Eritreer und die in der Diaspora ansässigen - regierungsfreundlichen als auch kritischen - ist das Projekt „Tigray Independence“ ein Deckmantel für „Groß Tigray“. Groß Tigray ist ein gemeinsames Projekt der TPLF und einer sehr isolierten und kleinen oppositionellen eritreischen Gruppe. Im Kern soll ein Land geschaffen werden, was die in Äthiopien und Eritrea sprechenden Volksgruppen der Tigrinja-Sprecher vereint. Das Eritrea, was seit 1993 als eigenständiger Staat von der UN anerkannt ist und Äthiopien, würden dann in dieser Form nicht mehr existieren. Zur Einordnung für die Leser und Zuschauer ist diese Information ebenso von zentraler Bedeutung. (Siehe Anlage „Abay Tigray“)

- Wirbt das ZDF unwissentlich für die Zerschlagung von souveränen Staaten?
- Wieso wird der Inhalt der Konferenz nicht geprüft?
- Welche Kenntnisse liegen der Redaktion des ZDF vor, dass es innerhalb der tigrayischen Diaspora keine unterschiedlichen Auffassungen zu Eritrea hier speziell der eritreischen Regierung gegenüber gibt?
- Wieso aktualisieren die Redakteure oder revidieren ihre Aussage „Gewalt beim Eritrea Festival“ nicht?
- Warum wird suggestiv auf „mögliche politische Gegner hingewiesen“ ohne auf die Ergebnisse der polizeilichen Ermittlungen zu warten?
- Verharmlost das ZDF die BrigadeNHamedu?

Expertenmeinung von Gerrit Kurtz zum spezifischen Eritreabezug „Wehr und Zwangsdienst“

In einem kurzen Einspieler thematisiert Gerrit Kurtz den spezifischen Eritrea Bezug zu den Fluchtursachen junger Menschen aus dem Land. Er beschreibt den Nationaldienst als „Wehr und Zwangsdienst“, und engt somit den Debattenraum im Vorfeld ein.

Eritrea befindet sich am Horn von Afrika. Eine Region die neben zahlreichen bewaffneten Konflikten auch chronisch unterentwickelt ist. Dazu kommt die Herausforderung Arbeit für die überwiegend junge Bevölkerung der Länder zu schaffen, die auch langfristig Perspektiven bieten.

Der eritreische Nationaldienst (National Service) ist ein integraler Teil des Wiederaufbaus und wurde 1995 vier Jahre nach der Unabhängigkeit eingeführt. Der fälschlicherweise als Grenzkonflikt um den kleinen Ort Badme betitelte Krieg zwischen Eritrea und Äthiopien (1998-2000), der nach dem Waffenstillstand 2002 in einen Kalten Krieg mündete hatte durchaus zwischenzeitlich hohes Eskalationspotenzial wie z.B. im Jahr 2016 als die TPLF erneut Stellungen in Eritrea bombardierte.

John Graversgaard, der zu Konflikt und Frieden forscht, schrieb u.a. dazu „Ethiopia attempted in the war 1998-2000 to conquer all of Eritrea“. Die angespannte Situation hatte daher durchaus Konsequenzen auf die Dauer des National Service. Erst die Wahl Abiy Ahmed als neuen Premierminister Äthiopiens Ende März 2018, ermöglichte ein neues bilaterales Verhältnis. Der im September desselben Jahres umfassende Friedensvertrag war für die Menschen beider Länder ein historischer Moment.

Auf politischer Ebene war vor Allem „die Zusicherung Abiys, das Friedensabkommen von Algier anzuerkennen und die Entscheidung der Grenzkommission umzusetzen, also Badme nach fast 15-Jähriger (illegaler) Besatzung zurückzugeben (völkerrechtlich gehört Badme gemäß dem Abkommen von Algier von 2000 und der Entscheidung der Haager Grenzkommission von 2002 zu Eritrea), die den Frieden erst möglich machte.

Die Nationaldienstleistenden in Eritrea werden mehrheitlich in zivilen Bereichen eingesetzt. Krankenhäuser, Schulen, öffentliche Ämter usw.
Im Anhang 3 finden Sie eine Liste von NGOs, die teilweise seit Jahrzehnten in Eritrea arbeiten und Fragen zum Thema beantworten können. Die Bezahlung dieser Dienstleistenden ist, gemessen am deutschen Standard, eher schlecht. Auch Karrierechancen oder Weiterbildungsmöglichkeiten in den jeweiligen Bereichen sind eingeschränkt. Viele der Geflüchteten verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung oder sogar einen Abschluss in einem der vielen Fachhochschulen des Landes.

Beanstandungen im Kontext der realpolitischen Wirklichkeit

Im Jahr 2015 erläuterte der ehemalige österreichische Botschafter für Äthiopien Andreas Melan folgendes: „Weil Äthiopien selbst eines der ärmsten Länder der Welt ist - 30 Prozent der Bevölkerung leben von weniger als einem Dollar pro Tag - und viele oft keine Perspektive in ihrem Heimatland haben, verlassen viele Äthiopier ihre Heimat. Und das, obwohl die äthiopische Regierung ihren Bürgern verboten hat, legal auszuwandern.“

Im Artikel heißtes weiter „im Gespräch mit der APA erklärte [Melan], geben sich aber viele Äthiopier als Eritreer aus - diese haben in der Regel eine bessere Chance auf Anerkennung von Asyl.“

Zitat Melan:
„Als Äthiopier bekommt man eigentlich nur Asyl als Oppositionspolitiker, wenn man homosexuell ist oder nachweisen kann, dass man verfolgt wird“. Melan führt weiter aus: „auch kritische Journalisten flüchten oft ins Ausland. Die eritreische Community in Österreich ist sehr klein, traditionell ist die Zahl der Asylanträge aus Eritrea in der Schweiz relativ hoch“ Zitat Melan: „Wir glauben, dass von den Eritreern in Europa 30 bis 40 Prozent Äthiopier sind“.
Wenn die Chance auf Asyl in Europa für Eritreer oder Menschen die angeben aus Eritrea zu stammen, höher ist, als für andere Menschen aus der Region am Horn von Afrika, dann gibt es durchaus Grund skeptisch zu sein. Die US-Analystin und ehemaligen Regionaldirektorin im Atlantic Council in Washington, Bronwyn Bruton, sagte dazu bereits im Jahr 2015 „die automatische Asylanerkennung für Eritreer wurden von vielen Äthiopiern, Somalier und Sudanesen genutzt.“

Aus diesem Kontext heraus ergeben sich daher folgende Fragen, um die Einordnung der Expertenmeinung von Gerrit Kurtze „Eritreer fliehen vor dem Wehr und Zwangsdienst“ im Zusammenhang mit den Ausschreitungen in Giessen vom 07.-09.07.2023, nachvollziehen zu können:

- Wieso erfährt der Zuschauern nicht von den vielfältigen Flucht bzw. Migrationsgründen?
- Warum ist in Deutschland der Nationaldienst in Eritrea überhaupt ein Asylgrund, wenn es im Grunde Teil eines Wiederaufbauprojektes ist? (siehe Expertenmeinungen Nationaldienst)
- Wieso ist im eritreischen Kontext Perspektivlosigkeit kein möglicher Grund?
- Warum sollten die Fluchtursachen der Eritreer sich grundsätzlich von den Ursachen anderer Geflüchteter aus dem Globalen Süden in den „reichen Westen“ unterscheiden?
- Warum werden die Fluchtursachen der Eritreer politisiert, während über die Geflüchteten aus anderen Ländern der Region differenzierter berichtet wird?
- Warum wird nicht die Möglichkeit eingeräumt, dass die nahezu 100% Anerkennung auf Asyl ein möglicher Pullfaktor für viele Menschen sein kann diese Region zu verlassen?

Im Zusammenhang mit Ihrer Berichterstattung zu den Ausschreitungen in Gießen vom 07. - 09.07.2023, ergeben sich folgende Fragen, die sich unmittelbar auf die Verletzung Ihrer journalistischen Sorgfaltspflicht beziehen:

1.) Warum hat das ZDF-Drehteam kein eigenes Material in der Gießener Veranstaltungshalle gedreht bzw. für den Beitrag genutzt, wenn es doch laut Susana Santina die Erlaubnis dazu hatte? Zitat: „man ließ uns sogar in der Halle drehen...“.

2.) Warum behautet Susana Santina wahrheitswidrig, dass die Aufnahmen des im Beitrag verlinkten Videos (Tweet) vom 08.07.2023 stammen? Zitat: „Vor unserem Dreh fand nämlich das statt: Vertreter der Militärdiktatur werden auf #Eritreafestival offiziell begrüßt und gefeiert.“
Welcher Umstand hielt das ZDF-Drehteam davon ab, die Begrüßung der Regierungsvertreter in Echtzeit aufzunehmen und die Festival-Atmosphäre für die Zuschauer transparent zu machen?

3.) Warum behauptet die ZDF-Journalistin (ohne einen Muttersprachler einzubeziehen), dass ein Lied, welches auf der Veranstaltung gespielt wurde, zur Tötung der Menschen aus Tigray aufruft? Zitat: „Dazu ein Lied, dass zur Tötung der Menschen aus Tigray aufruft. Keine Entschuldigung für Gewalt, aber Erklärung warum Veranstaltung auf Kritik stößt.“

Die Angebote des ZDF dienen laut Qualitäts- und Programmrichtlinien durch Darstellung der wesentlichen Quellen der eigenen Meinungsbildung. Sie dürfen dabei nicht durch Weglassen wichtiger Tatsachen, durch Verfälschung oder durch Suggestivmethoden die persönliche Entscheidung zu bestimmen versuchen.

Sie nutzten in den beanstandeten Beiträgen nachweislich falsche Quellen, um ein Festival herabzuwürdigen, welches in dieser oder ähnlicher Form weltweit seit etlichen Jahren störungsfrei stattfindet, stigmatisieren die teils in dritter Generation vollintegrierten eritreischen Mitbürger und friedlichen Festivalbesucher und tragen somit zu weiteren sozialen Spannungen zwischen den Bevölkerungsgruppen bei.

Sie klären das Publikum weder über die Rolle der international bestens vernetzten, in Tigray assoziierten Miliz namens Brged Nhamedu auf, die inmitten Europas zu Gewalt gegen Mitbürger und Ordnungskräfte aufruft und mit Blutvergießen droht, noch halten Sie es für nötig auf die frühe Ankündigung gewaltsamer Aktionen gegen das Festival hinzuweisen, welche es in dieser Form vorher nie gegeben hat.

Es ist zudem unzureichend und irreführend, die Ausschreitungen als ausschließlichen „innereritreischen Konflikt zu bezeichnen“ oder zu implizieren, dass es sich um Regierungskritiker und/oder Oppositionelle handelt. Dem begründeten Verdacht nicht nachzugehen, dass die Ausschreitungen in Gießen Folge eines vorsätzlich geplanten Landfriedensbruches sind - begangen durch aus ganz Europa angereiste Randalierer -, entspricht nicht den Qualitätsstandards öffentlich-rechtlicher Medien.

Sie implizieren in Ihren Beiträgen, dass die Veranstalter des Eritrea-Festivals für die Ausschreitungen ihrer Gegner selbst verantwortlich seien und unterstellen den potenziellen Opfern der Attacken wegen des Abspielen eines Liedes die Verherrlichung von Gewalt. Diese Art der Berichterstattung bringt unschuldige Menschen in Gefahr und ermutigt Gewalttäter.
Man könnte das Ganze auch als verkehrte Welt bezeichnen.

(1) In den Angeboten des ZDF soll ein objektiver Überblick über das Weltgeschehen, insbesondere ein umfassendes Bild der deutschen Wirklichkeit vermittelt werden. Die Angebote sollen eine freie individuelle und öffentliche Meinungsbildung fördern.

(2) Das ZDF hat in seinen Angeboten die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. Es soll dazu beitragen, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinung anderer zu stärken. (…)

(…) Die Angebote sollen die Zusammengehörigkeit im vereinten Deutschland fördern sowie der gesamtgesellschaftlichen Integration in Frieden und Freiheit und der Verständigung unter den Völkern dienen und auf ein diskriminierungsfreies Miteinander hinwirken.


Aus Gründen der Transparenz werden wir diese Beschwerde sowie die Antwort der Programmverantwortlichen auf der Webseite des Vereins https://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen

Martha Kiflemariam


Anlagen

Anhang 1 Abay Tigray
Anhang1_AbayTigray.pdf
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Anhang 2
(a) Übersetzung Mendeley
ÜBERSETZUNG MENDELAY.pdf
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(b) Interview Daniel Teame
Anhang 2 (b).docx
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Anhang 3 Quellen zu Expertenmeinungen Nationaldienst und Abay Tigray Anhang 4 Auflistung Hilfsorganisationen in Eritrea
Auflistung der Hilfsorganisationen.docx
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Maren
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Re: ZDF - Krawalle bei Eritrea Festival in Gießen

Beitrag von Maren »

Sehr geehrte Frau Kiflemariam,

vielen Dank für Ihre Beschwerde vom 22.08.2023, in der Sie eine Verletzung von Programmgrundsätzen im ZDFheute-Beitrag Vorwurf der Propaganda: Bilanz des Eritrea-Festivals vom 10.07.2023 und dem Video-Beitrag Gewalt bei Eritrea-Festival in Gießen vom 22.07.2023 ansprechen.

Die Verantwortung für das Programm des ZDF trägt gemäß § 27 Abs. 1 des ZDF-Staatsvertrages der Intendant. Entsprechend der Beschwerdeordnung (§ 21 Abs. 2 der ZDF-Satzung) habe ich deshalb zunächst dem Intendanten Gelegenheit zu geben, Ihre Programmbeschwerde zu prüfen und innerhalb eines Monats zu beantworten. Hier bitte ich Sie um etwas Geduld. Zu Ihrer Information finden Sie die Beschwerdeordnung in der Anlage.

Ich habe aber sichergestellt, dass ich als Vorsitzende des Fernsehrates über den Fortgang der Angelegenheit unterrichtet bleibe. Sollten Sie mit der Antwort des Intendanten nicht zufrieden sein, so können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang des Schreibens des Intendanten eine Behandlung Ihrer Beschwerde im Fernsehrat fordern. Ich werde diese dann an den zuständigen Programmausschuss des Fernsehrates als Beschwerdeausschuss weiterleiten.


Mit freundlichem Gruß
Marlehn Thieme
Fernsehratsvorsitzende

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Re: ZDF - Krawalle bei Eritrea Festival in Gießen

Beitrag von Maren »

Wir erhielten eine Antwort vom ZDF-Intendanten Himmler, der (wie vom ZDF gewohnt) nicht auf den exakten Beschwerdegegenstand eingeht, sondern lediglich Allgemeinplätze bemüht. Die Beschwerdeführerin hat in der umfangreichen Anlage sowohl Hintergründe als auch Hintermänner und Unterstützer der geschürten Krawalle benannt und damit die Information für das Publikum bereitsgestellt, welches Medien mit gesetzlichem Auftrag unter den Tisch fallen lassen.
Wir werden die Angelegenheit nun dem Fernsehrat zur Befassung übergeben.
23-09-20 - 13.pdf
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Maren
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Re: ZDF - Krawalle bei Eritrea Festival in Gießen

Beitrag von Maren »

ZWEITES DEUTSCHES FERNSEHEN
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Einspruch und Anrufung des Fernsehrates


Sehr geehrter Dr. Himmler,
sehr geehrte Damen und Herren Fernsehräte,

vielen Dank für die Bearbeitung meiner Programmbeschwerde vom 22.08.2023 bezüglich der Berichterstattung zu den Auseinandersetzungen rund um das Eritrea Festival in Gießen.

Ich erhebe formal Einspruch gegen Ihr Antwortschreiben vom 20.09.2023 und sehe die Beanstandung im Einzelnen, als auch die im Zusammenhang mit Ihrer Berichterstattung zu den Ausschreitungen sich ergebenen Fragen, hinsichtlich der Verletzung Ihrer journalistischen Sorgfaltspflicht, die ich in meiner Programmbeschwerde dargelegt habe, nicht beantwortet.

Ich erinnere an die nicht beantworteten Fragen:

1.) Warum hat das ZDF-Drehteam kein eigenes Material in der Gießener Veranstaltungshalle gedreht bzw. für den Beitrag genutzt, wenn es doch laut Susana Santina die Erlaubnis dazu hatte? Zitat: „man ließ uns sogar in der Halle drehen...“.

2.) Warum behautet Susana Santina wahrheitswidrig, dass die Aufnahmen des im Beitrag verlinkten Videos (Tweet) vom 08.07.2023 stammen? Zitat: „Vor unserem Dreh fand nämlich das statt: Vertreter der Militärdiktatur werden auf #Eritreafestival offiziell begrüßt und gefeiert.“
Welcher Umstand hielt das ZDF-Drehteam davon ab, die Begrüßung der Regierungsvertreter in Echtzeit aufzunehmen und die Festival-Atmosphäre für die Zuschauer transparent zu machen?

3.) Warum behauptet die ZDF-Journalistin (ohne einen Muttersprachler einzubeziehen), dass ein Lied, welches auf der Veranstaltung gespielt wurde, zur Tötung der Menschen aus Tigray aufruft? Zitat: „Dazu ein Lied, dass zur Tötung der Menschen aus Tigray aufruft. Keine Entschuldigung für Gewalt, aber Erklärung warum Veranstaltung auf Kritik stößt.“

Die Aufnahmen, die Ihre Journalistin am 08.07.2023 auf Twitter veröffentlichte, waren nachweislich nicht aktuell, obwohl sie gerade das insinuierte und darauf ihre „Anklage“ aufbaute.

Zusätzlich ergibt sich aus Ihrem Antwortschreiben noch ein zusätzlicher Punkt, den ich hiermit formal beanstande.

Für die Aufarbeitung rund um die Ausschreitungen des Eritrea Festival reichte der parlamentarische Geschäftsführer Herr Dr. Matthias Bürger, für die Fraktion der Freien Demokraten im Hessischen Landtag am 22.08.2023 einen dringlichen Berichtsantrag ein. (Siehe beigefügte Anlage).

Dieser Berichtsantrag beschäftigt sich u.a. auch mit der Frage, ob es sich bei der Gruppe „Brigade N Hamedu“ (die sich zu den Gewaltexzessen in Gießen und international bekannt hat) um eine ausschließlich eritreische Gruppe handelt.

Auch ein Bericht des hessischen Innenministeriums kam zu dem Ergebnis, dass die Anmelderin der Eritrea „regierungs-kritischen“ Demonstration und bekennende Unterstützerin der Brigade NHamedu, eine aus der Region Tigray (Nord Äthiopien) stammende Person ist, die sich die ganzen Jahre als oppositionelle Eritreerin ausgab.

Es handelt sich hierbei um die im Gießener Umland lebende Tsehainesh Kiros, „die sich bislang als oppositionelle Eritreerin ausgegeben hat, die gegen den »diktatorischen Präsidenten« demonstriere“.

Die Erklärung von hessischen Innenminister Peter Beuth (CDU) zu Kiros bestätigt zumindest in Ansätzen, „die Vorwürfe, dass es sich bei den gewalttätigen Mobs, die auch international Eritrea-Festivals angegriffen haben, um Äthiopier handelt. Aufgrund der gleichen Sprache ist es für sie ein Leichtes, sich als eritreische Geflüchtete auszugeben und aufgrund dessen Asyl zu erhalten. Es sei zu vermuten, »dass es sich bei den Gewalttätern um gewaltbereite Gruppen unter Führung der aus Tigray (Nordäthiopien) stammenden und vermutlich extremistischen Vereinigung ›Brigade N’Hamedu‹ handelt“, heißt es auch bei Hahn.

Warum wird die Aussage wiederholt, es handle sich „eigentlich [um] einen innereritreischen Konflikt, wenn die bisherigen Untersuchungen (s.o.) dieses „zumindest in Ansätzen“ anzweifeln?

Warum erfährt der Zuschauer nicht, dass Menschen aus Tigray (Nord Äthiopien) die gleiche Sprache sprechen, wie eine große Volksgruppe aus Eritrea und somit die Chancen als Eritreer Asyl zu erhalten, größer ist?

Angriffe auf die Eritrea-Festivals fanden in der jüngsten Zeit nicht nur in Gießen statt, sondern auch in Stuttgart, Stockholm, Tel Aviv, Toronto, Seattle und Zürich. Überall operiert die gleiche Gruppe „Oppositioneller“ mit verstörender Gewalt. Derartige Gewaltkampagnen setzen nicht nur extreme kriminelle Energie voraus, sondern auch ein hohes Maß an Planung, Organisation und Koordination. Herauszufinden, wer Drahtzieher, Finanziers und interessierte Schreibtischtäter hinter den Schlägern der Brigade N’Hamedu sind, bzw. ihr eigentliches oder langfristiges Ziel offenzulegen, wäre originäre Aufgabe von Rundfunkanstalten, die sich das friedliche Zusammenleben und der Völkerverständigung in ihre Leitlinien geschrieben haben.

Ich möchte den Fernsehrat bitten, sich intensiv mit diesen Fragen zu beschäftigen und meiner Beschwerde statt zu geben.

(1) In den Angeboten des ZDF soll ein objektiver Überblick über das Weltgeschehen, insbesondere ein umfassendes Bild der deutschen Wirklichkeit vermittelt werden. Die Angebote sollen eine freie individuelle und öffentliche Meinungsbildung fördern.

(2) Das ZDF hat in seinen Angeboten die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. Es soll dazu beitragen, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinung anderer zu stärken. (…)

(…) Die Angebote sollen die Zusammengehörigkeit im vereinten Deutschland fördern sowie der gesamtgesellschaftlichen Integration in Frieden und Freiheit und der Verständigung unter den Völkern dienen und auf ein diskriminierungsfreies Miteinander hinwirken.

Aus Gründen der Transparenz werden wir diese Replik sowie die Antwort der Programmverantwortlichen auf der Webseite des Vereins https://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlichen.


Mit freundlichen Grüßen


Martha Kiflemariam
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Re: ZDF - Krawalle bei Eritrea Festival in Gießen

Beitrag von Maren »

Sehr geehrte Frau Kiflemariam,

auf Ihr Schreiben vom 04.10.2023 habe ich entschieden, Ihre Programmbeschwerde zur o. g. Sendung gemäß § 21 Absatz 3 der ZDF-Satzung (Beschwerdeordnung) dem zuständigen Programmausschuss Chefredaktion als Beschwerdeausschuss zur Sitzung am 16.11.2023 vorzulegen.

Nach Behandlung der Beschwerde durch den Beschwerdeausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung an den Fernsehrat wird dieser in seiner Sitzung am 08.12.2023 über Ihre Programmbeschwerde beraten.

Über das Beratungsergebnis werden Sie im Nachgang zur Sitzung informiert.

Mit freundlichen Grüßen
Marlehn Thieme
Fernsehratsvorsitzende
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Re: ZDF - Krawalle bei Eritrea Festival in Gießen

Beitrag von Maren »

Der #ZDF-Fernsehrat hat sich am 08.12.2023 mit unserer Programmbeschwerde zu den Krawallen beim #Eritrea -Festival in #Giessen befasst. Die Art und Weise des Berichtes durch Fernsehratsmitglied Kerstin Holze, (Mitglied im Fernsehrat seit 01. März 2023 als Vertreterin des Deutschen Olympischen Sportbundes) lässt wiederholt Zweifel an der Sorgfalt aufkommen, mit der das Gremium die Inhalte von Beschwerden überhaupt sorgfältig liest. Keiner der beanstandeten Punkte wurde ausgeräumt, stattdessen wurde auf dem Vorwurf Unausgewogenheit herumgeritten.

Weiterlesen: https://publikumskonferenz.de/blog/news ... n-giessen/
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Maren
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Re: ZDF - Krawalle bei Eritrea Festival in Gießen

Beitrag von Maren »

Sehr geehrte Frau Kiflemariam,

anbei erhalten Sie vorab das Schreiben der Fernsehratsvorsitzenden gemäß § 21 Absatz 3 der ZDF-Satzung zum Ausgang des Beschwerdeverfahrens.
Das Schreiben geht Ihnen in den kommenden Tagen per Post zu.

Mit freundlichen Grüßen
Geschäftsstelle Fernsehrat
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23-12-Bescheid_Eritrea.pdf
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