ZDF - Programmbeschwerde "Der Fall Maaßen"

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Maren
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ZDF - Programmbeschwerde "Der Fall Maaßen"

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Formale Programmbeschwerde gegen den Beitrag "Die Spur" - "Der Fall Maaßen - Zwischen Geheimdienst und Verschwörung" vom 5. Juli 2023, 22.45 Uhr

https://www.zdf.de/dokumentation/die-spur/hans-georg-maassen-werteunion-rechte-verschwoerungstheorien-100.html

Sehr geehrte Damen und Herren,

der oben genannte Beitrag verstößt gegen die Rechtsgrundlagen und Vorschriften, welche im ZDF-Staatsvertrag verankert und im gesetzlichen Auftrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk definiert sind, insbesondere § 5 (1-3) sowie die internen Richtlinien des ZDF in Programmangelegenheiten.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZDF orientieren sich an gemeinsamen Werten: Humanität, freiheitliche Demokratie, kulturelles Bewusstsein und unabhängiger Journalismus. Das ZDF ist seinem Fernsehpublikum verpflichtet. Es begegnet seinen Zuschauern mit Respekt und bietet ihnen Verlässlichkeit und Glaubwürdigkeit. Das ZDF zielt auf eine Qualitäts-Marktführerschaft in allen relevanten Genres. Seine Programme sind den publizistischen, ethisch-moralischen und gesellschaftlichen Standards sowie den rechtlichen Vorgaben der Sachlichkeit, Objektivität, Ausgewogenheit, Unabhängigkeit und Fairness verpflichtet.

Bereits der Titel des Beitrages „Die Spur“, weckt Assoziationen zu kriminalistisch relevanten Sachverhalten, die zum Beispiel bei der Verfolgung von Verbrechen zum Tragen kommen. Ursprünglich legte die Reihe den Fokus auf Interessen und Themen jüngerer Zielgruppen und wollte Missstände, Skandale und Verbrechen aufdecken. Wenn sich der ehemalig oberste Verfassungsschützer, Jurist und Vorsitzende einer Vereinigung, deren Kernanliegen die Bewahrung der freiheitlich demokratischen Grundordnung ist, thematisch in einem Pulk von Fälschern, Betrügern, Spekulanten und Kriminellen abgebildet sieht, ist das zunächst ehrenrührig und auch für politisch Andersmeinende aus ethischen Gründen zu beanstanden. Darüber hinaus ist der raunende, plakative und mit bedrohlich dräuender Musik untermalte Stil des Beitrages unangemessen und kindisch.

Im Beitrag selbst werden zur Untermauerung der bereits feststehenden Anklagepunkte gegen Herrn Maaßen fragwürdige Thesen aufgestellt.

1.) „Wurde der deutsche Inlandsgeheimdienst jahrelang von einem verkappten Rechtsradikalen geleitet?“

Diese steile These wurde aufgrund weniger plakativ eingeblendeter Worte und Sequenzen aufgestellt.
Dokumentiere Redebeiträge und Interviews von den Altkanzlern Schmidt und Merkel waren schon vor Jahren wesentlich deutlicher in ihren Aussagen, ohne dass das ZDF belehrend einschreiten musste. Waren Schmidt und Merkel aus heutiger ZDF-Sicht verkappte Rechtsradikale?

Helmut Schmidt bei Maischberger:
https://www.tiktok.com/@halt.die.presse ... _device=pc

Merkel, CDU-Bundesparteitag 2003 in Leipzig: „Da muss man natürlich darüber sprechen, dass es den Missbrauch des Asylrechts gibt. Da muss man natürlich sagen, die Folge kann nur sein, Steuerung und Begrenzung von Zuwanderung. Alles andere wird keine Akzeptanz in der Bevölkerung finden.“ (…) „Manche unserer Gegner können es sich nicht verkneifen, uns in der Zuwanderungsdiskussion in die rechtsextreme Ecke zu rücken, nur weil wir im Zusammenhang mit der Zuwanderung auf die Gefahr von Parallelgesellschaften aufmerksam machen.“

https://www.zeit.de/reden/deutsche_innenpolitik/200349_merkelcduparteitag

Qualifizieren Treffen mit dem demokratisch gewählten und in seiner Heimat außerordentlich beliebten ungarischen Präsidenten Orban heute einen Politiker als Rechtsradikalen oder stellen ehrenrührige Handlungen dar?
Orban.JPG
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2.) „Maaßen hat mal gesagt: Ein Tweet ist für ihn wie eine Pressemeldung. Da denkt man zweimal darüber nach, wie man das formuliert.“

Die Autoren machen sich die Mühe, Maaßens Twitter-Account zu durchforsten, um Belege für seine Verfehlungen zu finden und werden mehrfach fündig. Besonders Maaßens Teilen von Beiträgen des Bloggers Boris Reitschuster stößt den Recherchehelden auf, was seltsam ist, denn dieser Journalist war im Rahmen anderer Agenden ein durchaus akzeptierter Gesprächspartner des ZDF. https://www.zdf.de/kultur/kulturzeit/kulturzeit-gespraech-mit-boris-reitschuster-100.html

Des Weiteren ist es erstaunlich, dass ein Tweet von Seenotretter Axel Steier, demnach es "irgendwann keine Weißbrote mehr geben" wird, keine Beanstandung seitens der Macher des Beitrages hervorrief, sondern lediglich Maaßens Replik darauf, der den „treibenden politischen Kräften im politisch-medialem Raum“ in Deutschland einen „eliminatorischen Rassismus gegen Weiße“ unterstellte.

Eine Expertin für Sprachwissenschaft, die im Bereich „verschwörungstheoretische Muster in Texten“ forscht, nimmt sich der Sache an. Der Begriff „eliminatorisch“ würde nach Ansicht der Expertin in Deutschland sonst im Zusammenhang mit dem Holocaust verwendet und Maaßen würde damit die Singularität der Grausamkeit des NS relativieren – kurz es handelt sich um einen antisemitischen Code. Wer hätte DAS gedacht!? Das ZDF konstruiert mit dieser schlichten These DAS Totschlagargument schlechthin, indem einer missliebigen Person neben dem Attribut "rechtsextrem" noch Antisemitismus unterstellt wird.

Was meint das Adjektiv "eliminatorisch" außer Antisemitismus? Es beschreibt einen Prozess oder eine Handlung, die darauf abzielt, etwas vollständig zu beseitigen oder zu beseitigen. Es bezieht sich normalerweise auf eine Ausscheidung oder Entfernung von etwas, das als unerwünscht oder überflüssig betrachtet wird. Der Begriff stammt aus dem Lateinischen "eliminare", was "entfernen" oder "ausmerzen" bedeutet.

Ein Beispiel wäre in der medizinischen Diagnostik, wenn eine Reihe von Tests durchgeführt wird, um eine Krankheit oder ein Symptom auszuschließen. Die Tests sind eliminatorisch, da sie nacheinander durchgeführt werden und jedes Ergebnis eine mögliche Ursache ausschließt, bis schließlich eine Diagnose gestellt werden kann.

In der Politik könnte "eliminatorisch" auch verwendet werden, um eine Handlung oder Politik zu beschreiben, die darauf abzielt, eine Gruppe von Menschen oder eine bestimmte Ideologie auszuschließen oder zu eliminieren. In diesem Kontext kann der Begriff als kritisch oder negativ empfunden werden, da er auf eine Form von Ausschluss oder Diskriminierung hinweist.

„Eliminatorisch" wird auch im Zusammenhang mit Sportwettkämpfen verwendet, insbesondere in K.O.- oder Ausscheidungsrunden. In diesen Wettkämpfen müssen die Athleten oder Mannschaften eine bestimmte Anzahl von Spielen gewinnen, um in die nächste Runde zu kommen. Jedes Spiel ist "eliminatorisch", da der Verlierer aus dem Wettbewerb ausscheidet. Es geht hier also darum, dass jede Niederlage das Ende bedeuten kann und man somit eliminiert wird.

Ein weiterer Kontext, in dem "eliminatorisch" verwendet wird, ist im Bereich der Wissenschaften, beispielsweise in der Forschung. In Experimenten oder Studien können einzelne Variablen oder Faktoren "eliminatorisch" sein, d. h. sie werden gezielt ausgeschlossen oder kontrolliert, um den Einfluss anderer Faktoren zu isolieren. Es geht hier also um das Ausschließen von Einflussfaktoren, um eine klare Beobachtung oder Schlussfolgerung zu ermöglichen.

Ein weiterer Kontext, in dem "eliminatorisch" vorkommen kann, ist im Bereich der Politik und internationalen Beziehungen. Hier kann der Begriff zum Beispiel verwendet werden, um Maßnahmen oder Sanktionen zu beschreiben, die darauf abzielen, bestimmte Staaten oder Akteure zu "eliminieren", d.h. sie auszuschließen oder zu schwächen, um eine bestimmte politische oder militärische Zielsetzung zu erreichen.

Aktuelles Beispiel im ZDF-Interview mit Markus Kaim vom Deutsches Institut für Internationale Politik und Sicherheit zum Thema international geächtete Munition für die Ukraine: „Streubomben erfüllten zwei Hauptzwecke. Man könne damit eingegrabene Truppen eliminieren, aber auch wichtige weiche Ziele wie Infrastruktur treffen.“
https://www.zdf.de/nachrichten/zdfheute ... o-100.html

Es ist überaus fragwürdig für Journalist und Expertin, einem gebräuchlichen lateinischen Wort im Deutschen lediglich eine einzige Funktion zuzuschreiben, um mit dieser These unbescholtene Bürger zu Antisemiten zu framen.

3.) Der nächste Experte (Journalist bei der SZ) nimmt sich Maaßens Doktorarbeit vor.
Thema: Die Rechtsstellung des Asylbewerbers im Völkerrecht. (1997)


Der ebenfalls promovierte Jurist Ronen Steinke kommentiert das Thema lakonisch und verknüpft Maaßens Dissertationsthema von 1997 ernsthaft mit der AfD, die erst 2013 gegründet wurde und mit Victor Orban, der damals auch noch nicht im Amt war. Steinke findet es befremdlich, dass Maaßen bereits 1997 das Grundrecht auf Asyl einschränken wollte und das in seiner Dissertation beschrieb. Mit dieser Einstellung war Maaßen - auch im Spektrum der politischen Mitte - nachweislich nicht allein, wie man unschwer recherchieren könnte. Bereits 1993 wurde unter der Regierung Kohl aufgrund des sprunghaften Anstieg der Asylbewerber eine Neuregelung des Asylrechts beschlossen. Das bis dahin schrankenlos gewährte Asylgrundrecht wurde aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG herausgenommen und nach Art. 16a Abs. 1 GG übertragen.

Das deutsche Asylrecht besagt aktuell: Asylberechtigt und demnach politisch verfolgt ist eine Person, die im Falle der Rückkehr in ihr Herkunftsland einer schwerwiegenden Menschenrechtsverletzung ausgesetzt sein wird, aufgrund ihrer

• Rasse (der auch im Beitrag beklagte Begriff "Rasse" wird in Anlehnung an den Vertragstext der Genfer Flüchtlingskonvention verwendet),
• Nationalität,
• politischen Überzeugung,
• religiösen Grundentscheidung oder
• Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe (bspw. sexuelle Orientierung),

ohne eine Fluchtalternative innerhalb des Herkunftslandes oder anderweitigen Schutz vor Verfolgung zu haben. Bei Einreise aus einem sicheren Drittstaat ist eine Anerkennung der Asylberechtigung ausgeschlossen. Weitere Ausschlussgründe sind, wenn eine Person

• ein Kriegsverbrechen, ein Verbrechen gegen den Frieden/ gegen die Menschlichkeit begangen hat,
• eine schwere (nichtpolitische) Straftat begangen hat,
• den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zuwidergehandelt hat,
• eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellt,
• eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, weil sie aufgrund eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren (unter bestimmten Voraussetzungen ein Jahr) rechtskräftig verurteilt worden ist.

Seit Maaßens Dissertation im Jahr 1997 haben sich die Flüchtlingszahlen exorbitant erhöht. Jeder weiß das und müsste die frühe Warnung verantwortungsvoller Politiker zu schätzen wissen. Die Realität im deutschen Asylwesen divergiert in erheblichem Maße gegenüber den gesetzlichen Bestimmungen. Das ist evident und anhand öffentlich zugänglicher Zahlen nachweisbar. Auch hier ist Hans-Georg Maaßen für seine damalige Weitsichtigkeit kein Vorwurf zu machen.
Screenshot 2023-07-08 at 12-41-58 Flyer Schlüsselzahlen Asyl 2022 - flyer-schluesselzahlen-asyl-2022.pdf.png
Screenshot 2023-07-08 at 12-41-58 Flyer Schlüsselzahlen Asyl 2022 - flyer-schluesselzahlen-asyl-2022.pdf.png (89.97 KiB) 8540 mal betrachtet
4.) Chemnitz – Hetzjagd

Hans-Georg Maaßen zweifelte bekanntermaßen die Authentizität des Zeckenbiss-Videos an, welches für die meisten Medien als Beleg für Hetzjagden (Plural!) in Chemnitz dienen sollte. ZDF-Journalist Lucas Eiler stellt sich im Beitrag naiv und erklärt, dass er das Video genau geprüft habe und markante Gebäude in Chemnitz zu sehen sind. Eine glasklare Nebelkerze.

Niemand hat je bestritten, dass dieses Video in Chemnitz aufgenommen wurde und dass es eine Sequenz einer Auseinandersetzung zwischen Deutschen und Ausländern zeigt. Nur beweist dieses Video nicht die mit Vehemenz vorgetragenen Vorwürfe, die sich im Laufe der Zeit nicht nur gegen eine ganze Stadt, sondern gegen den Osten Deutschland schlechthin kaprizierten. Insofern war Maaßens Frage in der besagten Lanz-Runde, warum die Tagesschau ausgerechnet dieses Video nutzte, durchaus berechtigt. Wo sind die Bild- und Video-Belege für „Hetzjagden“ aus öffentlichen Quellen, aus Polizeidokumentationen oder Medienberichten vor Ort? Hätte es diese Belege/Beweise gegeben, hätte sich Maaßen anders geäußert.

Authentizität beschreibt laut Definition nicht nur Eigenschaften der Echtheit, sondern auch Überprüfbarkeit und Vertrauenswürdigkeit. Antifa-Zeckenbiss hatte das Video aus einer WhatsApp-Gruppe kopiert und verbreitet. Wo ist der Kontext, die Überprüfbarkeit, die Vertrauenswürdigkeit? Soll die Organisation und Nutzung derartiger Quellen als Belege für rechte Umtriebe nun dauerhaft Basis seriösen Journalismus werden? Die Recherche zu Kontext und Herkunft des Videos haben inzwischen andere erledigt: „Selbsternannte“ (O-Ton ZDF) Alternative Medien. Das wäre die genuine Aufgabe investigativer Formate des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewesen, denn für solche Informationen werden sie mehr als anständig bezahlt.

5.) Unterdrückte Informationen/Sonstiges

Jahrelang hatte man versucht zu unterstellen, Maaßen „habe die AfD beraten“. Der Autor Sebastian Galle hatte der ehemaligen AfD-Vorsitzenden Frauke Petry folgende Fragen mit der Bitte um Beantwortung zugesandt.
Petry.JPG
Petry.JPG (83.36 KiB) 8540 mal betrachtet
Frau Petry hatte dem Autor auf seine Fragen hin ein schriftliches Statement gegeben, welches es leider nicht in den Beitrag schaffte:
„Herr Dr. Maassen hat mir keinerlei Beratung angeboten oder zuteilwerden lassen, und ich habe danach auch nicht gefragt.“
https://twitter.com/FraukePetry/status/ ... 6495344641

Die in den Gesprächssituationen gestellten suggestiven Fragen, die schon von Vornherein die Antwort vorwegnehmen wollen, gehören vermeintlich zum Rüstzeug „investigativer“ Journalisten. Die unterstellende Frage an einen Anwalt, ob die Affäre seines Mandanten Kurnaz ein „Sprungbrett“ für die Karriere des damaligen Referatsleiters Maaßen gewesen sein könnte, nur weil dieser ein trockenes, empathiebefreites Gutachten im typischen Verwaltungsmodus erstellte, lässt Denkanstöße auf die Karrieren anderer, wesentlich mächtigerer Akteure in der Causa zu, die aber nicht zur Sprache kamen. So weit will man beim ZDF wohl doch nicht gehen, den amtierenden Bundespräsidenten moralisch verwerfliche Taten zu unterstellen.

Fazit:

Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ergibt sich aus dem Grundgesetz, die gesetzlichen Vorschriften sind im Rundfunkstaatsvertrag festgeschrieben. Demnach soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seinen Programmangeboten „zur Information, Bildung, Beratung, Kultur und Unterhaltung einen Beitrag zur Sicherung der Meinungsvielfalt und somit zur öffentlichen Meinungsbildung“ leisten.

Eine freie, individuelle und öffentliche Meinungsbildung kann nicht stattfinden, wenn die zugrunde liegenden Informationen unvollständig, unsachlich, falsch und aus dem Kontext gerissen vorgetragen oder Meinungsäußerungen und Erklärungen gar nicht erst zugelassen werden.

Der gesetzliche Auftrag wurde mit der beanstandeten Sendung in allen Punkten verfehlt. Zur Meinungsvielfalt gehört - selbst wenn das manchen Journalisten nicht passt - auch die konservative Weltsicht. Eine öffentliche Schmähung der Werteunion, die überregional als eingetragener Verein agiert, in den jeder eintreten kann, der keiner mit der CDU oder CSU konkurrierenden Partei im Sinne des Parteiengesetzes angehört, hat in einer demokratisch verfassten Gesellschaft nichts verloren. Das Gleiche gilt für die penetrante Observation und Durchleuchtung von Politikern oder Personen des öffentlichen Lebens mittels fragwürdiger „Experten“, mit dem Ziel der Zerstörung von Reputation und politischem Erfolg. Es ist nicht verwunderlich, dass Herr Maaßen das Gespräch mit ZDF-Journalisten ablehnte, die nur passende O-Töne brauchten, um damit ihre bereits fertig konzipierte Heldenreise zu schmücken.

(1) In den Angeboten des ZDF soll ein objektiver Überblick über das Weltgeschehen, insbesondere ein umfassendes Bild der deutschen Wirklichkeit vermittelt werden. Die Angebote sollen eine freie individuelle und öffentliche Meinungsbildung fördern.

(2) Das ZDF hat in seinen Angeboten die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. Es soll dazu beitragen, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinung anderer zu stärken. (…)

(…) Die Angebote sollen die Zusammengehörigkeit im vereinten Deutschland fördern sowie der gesamtgesellschaftlichen Integration in Frieden und Freiheit und der Verständigung unter den Völkern dienen und auf ein diskriminierungsfreies Miteinander hinwirken.


Aus Gründen der Transparenz werden wir diese Beschwerde sowie die Antwort der Programmverantwortlichen auf der Webseite des Vereins https://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen


Maren Müller


Quellen:

https://www.werteunion.de/wp-content/up ... t-2018.pdf
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/ ... onFile&v=7
https://www.fremdwort.de/suchen/bedeutu ... inatorisch
https://www.zdf.de/zdfunternehmen/zdf-r ... n-100.html
https://www.zdf.de/zdfunternehmen/zdf-l ... n-100.html
https://www.zdf.de/zdfunternehmen/zdf-r ... n-100.html
https://www.zdf.de/assets/leitordnung-zdf-100~original
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Re: ZDF - Programmbeschwerde "Der Fall Maaßen"

Beitrag von Maren »

Sehr geehrte Frau Müller,

vielen Dank für Ihre Beschwerde vom 08.07.2023, in der Sie eine Verletzung von Programmgrundsätzen in der Sendung Die Spur - Der Fall Maaßen - Zwischen Geheimdienst und Verschwörung vom 05.07.2023 ansprechen.

Die Verantwortung für das Programm des ZDF trägt gemäß § 27 Abs. 1 des ZDF-Staatsvertrages der Intendant. Entsprechend der Beschwerdeordnung (§ 21 Abs. 2 der ZDF-Satzung) habe ich deshalb zunächst dem Intendanten Gelegenheit zu geben, Ihre Programmbeschwerde zu prüfen und innerhalb eines Monats zu beantworten. Hier bitte ich Sie um etwas Geduld. Zu Ihrer Information finden Sie die Beschwerdeordnung in der Anlage.

Ich habe aber sichergestellt, dass ich als Vorsitzende des Fernsehrates über den Fortgang der Angelegenheit unterrichtet bleibe. Sollten Sie mit der Antwort des Intendanten nicht zufrieden sein, so können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang des Schreibens des Intendanten eine Behandlung Ihrer Beschwerde im Fernsehrat fordern. Ich werde diese dann an den zuständigen Programmausschuss des Fernsehrates als Beschwerdeausschuss weiterleiten.


Mit freundlichem Gruß

Marlehn Thieme
Dateianhänge
Beschwerdeordnung.pdf
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Re: ZDF - Programmbeschwerde "Der Fall Maaßen"

Beitrag von Maren »

Wir erhielten ein Antwortschreiben, welches von der ZDF-Verwaltungsdirektorin unterzeichnet wurde, was ein reichlich ungewöhnliches Vorgehen ist. Im Schreiben werden einige unserer Beanstandungen wiederholt, ohne sie auch nur ansatzweise zu entkräften.
Sehr geehrte Frau Müller,

anbei erhalten Sie die Stellungnahme des Intendanten vorab per E-Mail zur Kenntnis.
Das Schreiben geht Ihnen in den kommenden Tagen per Post zu.

Mit freundlichen Grüßen
Geschäftsstelle Fernsehrat
23-08-04 - 13Antwort Maaßen.pdf
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Re: ZDF - Programmbeschwerde "Der Fall Maaßen"

Beitrag von Maren »

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Sehr geehrte Damen und Herren Fernsehräte,
Sehr geehrte Frau Thieme,

wir erhoben formal Programmbeschwerde gegen den Beitrag "Die Spur - Der Fall Maaßen - Zwischen Geheimdienst und Verschwörung" vom 5. Juli 2023, wegen Verstößen gegen die Rechtsgrundlagen und Vorschriften, die im ZDF-Staatsvertrag verankert und im gesetzlichen Auftrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk definiert sind, insbesondere § 5 (1-3) sowie die internen Richtlinien des ZDF in Programmangelegenheiten.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZDF orientieren sich an gemeinsamen Werten: Humanität, freiheitliche Demokratie, kulturelles Bewusstsein und unabhängiger Journalismus. Das ZDF ist seinem Fernsehpublikum verpflichtet. Es begegnet seinen Zuschauern mit Respekt und bietet ihnen Verlässlichkeit und Glaubwürdigkeit. Seine Programme sind den publizistischen, ethisch-moralischen und gesellschaftlichen Standards sowie den rechtlichen Vorgaben der Sachlichkeit, Objektivität, Ausgewogenheit, Unabhängigkeit und Fairness verpflichtet.

Die Antwort der in Vertretung unterzeichnenden Verwaltungsdirektorin des ZDF, Frau Brieden, ist unbefriedigend in Stil und Argumentation. Wir haben unsere Kritikpunkte ausführlich dargelegt und begründet. Anstatt unsere Ausführungen lapidar zu wiederholen, wäre eine intensivere inhaltliche Befassung mit unseren Argumenten angebrachter gewesen.

Frau Brieden behauptet zudem in ihrem Antwortschreiben, dass Frau Petry den „umfassenden Fragenkatalog“ der Macher des Beitrages bis heute nicht beantwortet hätte. Zunächst ist kein Zuseher oder Politiker dazu verpflichtet, derart übergriffige und plakative Fragen zu beantworten, zumal die Erfahrung mit ähnlichen Produktionen zeigt, dass nur „brauchbare“ Antworten verwendet werden, die der konzipierten Story dienlich sind.

Frau Petry hat Herrn Galle per E-Mail auf seinen Fragenkatalog folgendermaßen geantwortet:
„Herr Dr. Maassen hat mir keinerlei Beratung angeboten oder zuteilwerden lassen, und ich habe danach auch nicht gefragt.“
Die E-Mails können wir Ihnen bei Bedarf zur Verfügung stellen. Wie bereits im Beschwerdetext ausgeführt, schaffte es das entlastende Statement nicht in die Produktion.

Der Wahrheitspflicht nachzukommen heißt, vollständige Informationen zu geben. Vollständigkeit heißt wiederum nichts wegzulassen, was wichtig ist. Entlastendes wie Belastendes sind gleichermaßen darzustellen (BHG, NJW 1997, 1148). Fehlende Sendezeit oder zeitlicher Informationsdruck sind dem gegenüber unbeachtlich. (hier: Hahn/Vesting, Beck‘scher Kommentar zum Rundfunkrecht, Seite 450, Randnotiz 57)


Sehr geehrte Damen und Herren Fernsehräte, wir möchten Sie hiermit bitten, sich mit unserer Beschwerde zu befassen und unserer Argumentation zu folgen.

Der gesetzliche Auftrag wurde mit der beanstandeten Sendung in allen Punkten verfehlt. Inhalt, Stil und das Bemühen um Objektivität, Überparteilichkeit und Sachlichkeit sind kaum erkennbar. Die Zerstörung von Reputation und politischem Ansehen von Personen des öffentlichen Lebens ist nicht Aufgabe des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Auch dann nicht, wenn diese Personen eine konservative Weltsicht bevorzugen.

Das ZDF hat in seinen Angeboten die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. Es soll dazu beitragen, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinung anderer zu stärken. (…)

Aus Gründen der Transparenz werden wir dieses Schreiben sowie die Antwort der Programmverantwortlichen auf der Webseite des Vereins https://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen

Maren Müller
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Re: ZDF - Programmbeschwerde "Der Fall Maaßen"

Beitrag von Maren »

Sehr geehrte Frau Müller,

auf Ihr Schreiben vom 15.08.2023 habe ich entschieden, Ihre Programmbeschwerde zur o. g. Sendung gemäß § 21 Absatz 3 der ZDF-Satzung (Beschwerdeordnung) dem zuständigen Programmausschuss Chefredaktion als Beschwerdeausschuss zur Sitzung am 28.09.2023 vorzulegen.

Nach Behandlung der Beschwerde durch den Beschwerdeausschuss und einer entsprechenden Beschlussempfehlung an den Fernsehrat wird dieser in seiner Sitzung am 29.09.2023 über Ihre Programmbeschwerde beraten.

Über das Beratungsergebnis werden Sie im Nachgang zur Sitzung informiert.

Mit freundlichen Grüßen

Marlehn Thieme
Fernsehratsvorsitzende
____________________________________________

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Web: www.zdf.de und www.fernsehrat.zdf.de
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Re: ZDF - Programmbeschwerde "Der Fall Maaßen"

Beitrag von Maren »

Post vom ZDF-Fernsehrat:
Sehr geehrte Frau Müller,

nachdem der Beschwerdeausschuss sowie der Fernsehrat Ihre Beschwerde eingehend beraten haben, darf ich Ihnen gemäß § 21 Absatz 3 der ZDF-Satzung zum Ausgang des Beschwerdeverfahrens mitteilen, dass der Fernsehrat Ihre Programmbeschwerde in seiner Sitzung vom 29. September 2023 in Mainz abschließend als unbegründet zurückgewiesen hat.

Herr Maaßen hat mehrfach ein von den Redakteuren erbetenes Gespräch verweigert. Es wurden eine Reihe unterschiedlicher Gesprächspartner interviewt, auch ihm Nahestehende (BND-Präsident Gerhard Schindler, Bundesminister der Innern Hans-Peter Friedrich). Außerdem wurden Belege über seine Äußerungen und Entscheidungen vorgelegt. Auch im Titel der Sendung „Die Spur“ kann keine Verbindung zu „kriminalistisch relevanten Sachverhalten“ erkannt werden.

Auch wenn Ihrer Beschwerde nicht stattgegeben wurde, bleibt eine gut begründete, inhaltlich fundierte Beschwerde im ZDF nicht ohne Wirkung. Die intensive Diskussion mit den Programmverantwortlichen des ZDF, meist in den zuständigen Programmausschüssen, führt zu einem konstruktiven Umgang mit den Inhalten der Beschwerde und, wo nötig, auch zu Reaktionen in der redaktionellen Arbeit.

Mit freundlichen Grüßen
Marlehn Thieme
Fernsehratsvorsitzende

www.zdf.de und www.fernsehrat.zdf.de
Antwort_ZDF_Maassen.pdf
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