ZDF - Programmbeschwerde gegen ZDF-Magazin-Royale vom 1. Dezember 2023

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Maren
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ZDF - Programmbeschwerde gegen ZDF-Magazin-Royale vom 1. Dezember 2023

Beitrag von Maren »

Zweites Deutsches Fernsehen
Anstalt des öffentlichen Rechts
z.Hd. Herr Dr. Himmler
ZDF-Straße 1
55127 Mainz


Programmbeschwerde gegen ZDF-Magazin-Royale vom 1. Dezember 2023

https://www.zdf.de/comedy/zdf-magazin-royale/zdf-magazin-royale-vom-1-dezember-2023-100.html

Anlage: Screenshot WDR-Kinderchor feat. Jan Böhmermann „Meine Oma 2.0“

Sehr geehrter Herr Dr. Himmler,

in dem streitgegenständlichen Beitrag ist nachweislich gegen die Vorschrift des § 5 Absatz 1 ZDF-Staatsvertrages vom 7. November 2020 verstoßen worden. Diese Vorschrift verpflichtet das ZDF, durch eine objektive Gestaltung der Angebote dem Rezipienten einen Überblick über das Weltgeschehen, insbesondere ein umfassendes Bild der deutschen Wirklichkeit zu vermitteln. Die Angebote sollen dabei insbesondere eine freie individuelle und öffentliche Meinungsbildung fördern.

Dadurch ergibt sich auch ein Verstoß gegen § 26 (Auftrag) Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland.

Zusätzlich, und in diesem Falle besonders erschwerend, tangiert die streitgegenständliche Sendung den Schutzbereich von Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz und ist aus diesem Grunde für ein Sendeformat eines öffentlich-rechtlichen Fernsehsenders wiederholt besonders infrage zustellen.

Anlass für die Programmbeschwerde war ein Artikel im Stern vom 2.12.2023 von Malte Mansholt der den Inhalt der Sendung gut zusammenfasst. Die Sendung selbst zu schauen, ist mir aufgrund des glottisschlagenden und offensichtlich linksaktivistischen Akteurs nicht möglich.

In Anbetracht der gehäuft vorkommenden Kritik dieses sehr umstrittenen Sendeformats erlauben Sie mir vorab ein paar persönliche Bemerkungen.

Das ZDF Magazin Royale ist eine von Jan Böhmermann moderierte "Late-Night-Satire", die seit November 2020 immer freitagabends im Anschluss an die heute-show ausgestrahlt wird. Sie ist Nachfolger des Neo Magazin Royale, das sechs Jahre lang bei ZDFneo lief. Vermutlich will die Sendung in die Fußstapfen der ebenfalls in Köln produzierten Harald-Schmidt-Show treten, verfolgt aber hauptsächlich linksaktivistische Ziele. Das stößt einen Großteil der Zuseher ab oder führt - wie in meinem Fall - dazu, dass solche Sendungen aus Selbstschutz überhaupt nicht mehr angesehen werden.

Ja, Satire ist eine Kunstgattung (Literatur, Karikatur, Film), die durch Übertreibung, Ironie und Spott an Personen, Ereignissen Kritik übt, sie der Lächerlichkeit preisgibt, Zustände anprangert und mit scharfem Witz geißelt. Dies muss aber auch ausgewogen erfolgen und darf nicht den Eindruck vermitteln, als wird das Stilmittel der Satire nur als Instrument für eine linksaktivistische vielleicht in Teilen sogar linksextremistische Agenda missbraucht.

Als Beispiele seien aufgeführt:

• Im Dezember 2020 wurden in dieser sogenannten Satire-Sendung auf hetzerischer Weise Kinder dazu missbraucht, einen „Meine Oma 2.0“ Song zu singen bei dem die Kinder am Ende freudig singen „Pandemie vorbei und meine Oma auch. “ (siehe Anlage 1)

Die Fehlrecherche gegen den Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Arne Schönbohm.

• Rechtsstreit und Depublikation der Sendung zur FDP als „neuer RAF“

Parodie „Nuhr im Zweiten“

• Die Sendung vom 8. September behandelte das Thema Rituelle Gewalt und Michaela Huber. Nach einer Programmbeschwerde der Unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs entschied der ZDF-Fernsehrat die Sendung aus der Mediathek zu entfernen.

Die Liste ließe sich um viele weitere Kritikpunkte verlängern.

Einzelne Sendungen oder Beiträge sind nicht zwar nicht dem Ausgewogenheitsansatz verpflichtet, allerdings muss ein öffentlich-rechtlicher Sender dies in seiner Gesamtheit garantieren.

Wo ist also die Ausgewogenheit bei den Satireformaten des ZDF? Etwa bei Sahra Bosetti?
Nennen Sie mir bitte ein vom ZDF verantwortetes Satireformat, was eher der „rechten Bubble“ zugetan ist, quasi als Antipoden zum ZDF-Magazin-Royale.

Aber weiter in der Programmkritik der streitgegenständlichen Sendung: Dort behauptet der aktivistische Moderator, es sei auch nach zahlreichen Reformen das grundlegende Problem des Eherechts nicht behoben worden. „Von der Ehe, wie sie in Deutschland geregelt ist, profitieren hauptsächlich gutverdienende, heterosexuelle Cis-Männer“, erklärt Böhmermann. Wer wie Frauen, Homosexuelle oder weniger verdienende Menschen nicht dazu gehöre, habe eben Pech. „Und das ist Absicht“, glaubt der Moderator. Die traditionelle Familie mit einem geldverdienden Mann und einer Ehefrau, die die Kinder erzieht, sei für den Staat sehr praktisch. Der müsse „kein Geld in die Hand nehmen, für Kitas oder Care-Arbeit.“

Allein die die Begrifflichkeit „glaubt“ macht deutlich, dass hierbei nicht wissenschaftlich belastbare Daten zu Grunde liegen. Es geht dem Linksaktivisten Böhmermann offensichtlich vielmehr um die Dekonstruktion des klassischen Familienbildes und damit greift er in unzulässiger Art und Weise in den Schutzbereich des Artikel 6 Ansatz 1 Grundgesetz ein.
Dem Ehebegriff des Grundgesetzes liegt das Bild der verweltlichten, bürgerlich-rechtlichen Ehe zugrunde. Die Ehe ist als gesellschaftlicher Gegenstand die allgemeine, grundsätzlich. unauflösliche Einigkeit zwischen Mann und Frau, die in der durch die hinreichenden Gesetze vorgesehenen Form geschlossen wird, BVerfGE 53, 224 (245). Bei der Ehe handelt es sich um eine Institution.

Nach Ansicht des BVerfG verpflichtet Artikel 6 Ansatz 1 Grundgesetz den Gesetzgeber allerdings nicht zwingend dazu, die Ehe besser zu stellen als andere Lebensformen. Artikel 6 Ansatz 1 Grundgesetz enthält somit kein „Abstandsgebot“. Die in der Sendung vorgenommenen persönlichen Bewertungen des „Satirikers“ gründen offensichtlich nur auf subjektiven, mutmaßlich ideologisch determinierten Empfindungen, die einer qualifizierten rechtswissenschaftlichen Betrachtung nicht standhalten könnten.
In Zeiten der Coronapandemie wurde für derlei Vorgehen eine eigene Begrifflichkeit geprägt: „Schwurbeln“. Im vorliegenden Fall könnte man es demnach „Satire-Schwurbeln“ nennen.

Auch wird in dieser Sendung - und das nach über 30 Jahren Deutscher Einheit - wieder einmal deutlich, dass diese „ZDF-Satire-Sendung“ eine vorwiegend westdeutsch geprägte Perspektive hat und damit in doppelter Hinsicht gegen den ZDF-Staatsvertag verstößt.

Denn wie ist es sonst zu erklären, dass der „Satiriker“ den in der DDR nicht existenten und in der BRD 1977 abgeschafften § 1356 Absatz 1 BGB mit der Mutmaßung, das Ehegattensplitting sei die Fortführung dieses Paragraphen, erwähnt. („Die Frau führt den Haushalt in eigener Verantwortung. Sie ist berechtigt, erwerbstätig zu sein, soweit dies mit ihren Pflichten in Ehe und Familie vereinbar ist.“)

Dies zeigt deutlich, dass diese Sendung neben ihrer eindeutig linksaktivistisch ausgerichteten Agenda auch überhaupt kein historischen Sachverstand und Feingefühl an den Rezipienten vermitteln kann.

Das ZDF sollte sich selbstkritisch die Frage stellen, was ist eigentlich das Ziel des Sendeformats ZDF-Magazin-Royale? Worin besteht der Gewinn für die Gesellschaft?
Ist in Zeiten der zunehmenden gesellschaftlichen Spaltung so ein Format überhaupt noch geeignet, den gesetzlichen Programmauftrag einer öffentlich -rechtlichen Rundfunkanstalt gerecht zu werden?

Gestatten Sie mir noch eine abschließende mit der Programmbeschwerde nur mittelbar im Zusammenhang stehende Bemerkung.
Gerade vor dem Hintergrund der kürzlich erfolgten Entgleisung von Moritz Neumeier bei der 3Sat Sendung Till Reiner’s Happy Hour (Zitat: „Wenn man dann sich darüber aufregen möchte, dass nur eine ganz kleine Gruppe von Menschen, so ein winziger Teil von der Gesellschaft, das Geld von den Krankenkassen, die Wartezimmer und die Terminlisten völlig überdurchschnittlich strapazieren, und was dagegen tun möchte, dann musst du ja nicht noch mehr Menschen schneller abschieben. Sondern Deutsche über 70 – dass du die einfach tötest!“) sollten Sie sich als Programmchef und Vorsitzender der Geschäftsleitung eines länderübergreifenden Sendes nicht nur die Frage stellen, was darf Satire, sondern was werde ich zukünftig unternehmen, um eine Ausgewogenheit auch in Satireformaten zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Torsten Küllig


Anlage 1

https://www.youtube.com/watch?v=6MQilDqX52M

Programmbeschwerde gegen ZDF-Magazin Royale vom 18.12.2020: https://publikumskonferenz.de/forum/viewtopic.php?p=9700#p9700
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