ZWEITES DEUTSCHES FERNSEHEN
Intendanz
ZDF-Straße 1
55100 Mainz
Formale Programmbeschwerde wegen Verstoßes gegen die Grundlagen des ZDF-Staatsvertrages nach § 11 (1) Anspruch auf Sendezeit
Konkret: Ausschluss des BSW von der Vorwahlsendung „Wie geht's, Deutschland? Die ungerechte Republik“ vom 07.05.2024
https://www.zdf.de/politik-gesellschaft/wie-gehts-deutschland-die-ungerechte-republik-100.html
Sehr geehrter Herr Dr. Himmler,
der oben genannte Beitrag verstößt gegen die Rechtsgrundlagen und Vorschriften, welche im ZDF-Staatsvertrag verankert und im gesetzlichen Auftrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk definiert sind, insbesondere gegen § 11 (1) „Anspruch auf Sendezeit“, sowie gegen das Prinzip der abgestuften Chancengleichheit, nachdem öffentlich-rechtliche Medien politische Parteien vor Wahlen entsprechend ihrer Bedeutung berücksichtigen müssen.
Kern der formalen Programmbeschwerde ist der Ausschluss des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) von der Livesendung „Wie geht's, Deutschland? Die ungerechte Republik“ vom 07.05.2024, zu der nur sieben von acht der im Bundestag vertretenen Parteien eingeladen wurden.
§ 11 des ZDF-Staatsvertrages regelt die angemessene Sendezeit im Fernsehvollprogramm des ZDF. Demnach haben Parteien und sonstige politische Vereinigungen während ihrer Beteiligung an den Wahlen für das Europäische Parlament Anspruch auf angemessene Sendezeit im Fernsehvollprogramm des ZDF, wenn mindestens ein Wahlvorschlag für sie zugelassen wurde.
Das Prinzip der abgestuften Chancengleichheit besagt, dass die öffentlich-rechtlichen Medien politische Parteien vor Wahlen entsprechend ihrer Bedeutung berücksichtigen müssen. Die Bedeutung ergibt sich insbesondere aus den Anhaltspunkten:
- letztes Wahlergebnis;
- Erfolgsaussichten bei einer bevorstehenden Wahl.
Für bislang nicht zu Wahlen angetretene Parteien ist logischerweise das Kriterium der Erfolgsaussichten von vorrangiger Bedeutung.
Das ZDF selbst hat bei einer Umfrage des Politbarometers aufgezeigt, dass gut 20 Prozent der befragten Wahlberechtigten sich vorstellen könnten, das "BSW" zu wählen. Meinungsforscher prognostizieren der neuen Partei großes Potenzial, so seien zweistellige Ergebnisse bei den Wahlen in diesem Jahr denkbar. Das ist mehr als bspw. FDP oder Die Linke zu bieten haben.
Die Kompetenz der Spitzenkandidatin Sahra Wagenknecht zum Thema „soziale Gerechtigkeit im Land“, dürfte die der anwesenden Diskutanten – insbesondere derer im kräftemäßig dominierenden konservativen Spektrum - um Längen übersteigen. Der Ausschluss des BSW grenzt an Fahrlässigkeit im Umgang mit interessierten Rezipienten öffentlich-rechtlicher Programme und unterdrückt vorsätzlich den politischen Meinungsbildungsprozess vor wichtigen Wahlen. Das ist insbesondere angesichts der vorherrschenden Wahlmüdigkeit im Lande fatal.
Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ergibt sich aus dem Grundgesetz, die gesetzlichen Vorschriften sind in den jeweiligen Staatsverträgen festgeschrieben. Demnach soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seinen Programmangeboten „zur Information, Bildung, Beratung, Kultur und Unterhaltung einen Beitrag zur Sicherung der Meinungsvielfalt und somit zur öffentlichen Meinungsbildung“ leisten.
Eine freie, individuelle und öffentliche Meinungsbildung kann jedoch nicht stattfinden, wenn Meinungsäußerungen und Erklärungen nicht zugelassen werden.
(1) In den Angeboten des ZDF soll ein objektiver Überblick über das Weltgeschehen, insbesondere ein umfassendes Bild der deutschen Wirklichkeit vermittelt werden. Die Angebote sollen eine freie individuelle und öffentliche Meinungsbildung fördern.
(…) Die Angebote sollen die Zusammengehörigkeit im vereinten Deutschland fördern sowie der gesamtgesellschaftlichen Integration in Frieden und Freiheit und der Verständigung unter den Völkern dienen und auf ein diskriminierungsfreies Miteinander hinwirken.
Aus Gründen der Transparenz werden wir diese Beschwerde sowie die Antwort der Programmverantwortlichen auf der Webseite des Vereins https://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Maren Müller
Quellen:
https://www.zdf.de/zdfunternehmen/zdf-r ... n-100.html
https://www.bundestag.de/resource/blob/ ... f-data.pdf
https://www.zdf.de/nachrichten/briefing ... e-100.html
ZDF - Ausschluss des BSW von der Vorwahlsendung - Verstoß gegen § 11 ZDF-Staatsvertrag
Re: ZDF - Ausschluss des BSW von der Vorwahlsendung - Verstoß gegen § 11 ZDF-Staatsvertrag
Notiz: https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/ ... /index.php
"Mit Blick auf die anstehende Europawahl lässt sich gegenwärtig jedenfalls nicht feststellen, dass die Antragstellerin gegenüber den eingeladenen Parteien FDP und Die Linke hinsichtlich ihrer gegenwärtigen Bedeutung einen derart großen Abstand aufweist, der ihren Ausschluss von der Sendung rechtfertigen könnte. Dabei ist unter den besonderen Umständen dieses Einzelfalls maßgeblich auf das Kriterium der Erfolgsaussichten bei den bevorstehenden Wahlen abzustellen, das naturgemäß bei den Parteien an besonderer Bedeutung gewinnt, die - wie die Antragstellerin aufgrund ihrer erst im Januar 2024 erfolgten Gründung - bisher nicht im Parlament vertreten sind."
"Mit Blick auf die anstehende Europawahl lässt sich gegenwärtig jedenfalls nicht feststellen, dass die Antragstellerin gegenüber den eingeladenen Parteien FDP und Die Linke hinsichtlich ihrer gegenwärtigen Bedeutung einen derart großen Abstand aufweist, der ihren Ausschluss von der Sendung rechtfertigen könnte. Dabei ist unter den besonderen Umständen dieses Einzelfalls maßgeblich auf das Kriterium der Erfolgsaussichten bei den bevorstehenden Wahlen abzustellen, das naturgemäß bei den Parteien an besonderer Bedeutung gewinnt, die - wie die Antragstellerin aufgrund ihrer erst im Januar 2024 erfolgten Gründung - bisher nicht im Parlament vertreten sind."
Re: ZDF - Ausschluss des BSW von der Vorwahlsendung - Verstoß gegen § 11 ZDF-Staatsvertrag
Wir bekamen eine Antwort vom Intendanten des ZDF, Dr. Himmler. Es ist schon erstaunlich, dass er darin erklärt, dass das BSW sich aus Übertritten von Mandatsträgern der Linken zusammensetzt.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 0 Gäste