Aus angeblich „rechtlichen Gründen“ wurden in zwei Tagesschau-Ausgaben aus dem Jahr 2021 nachträglich Passagen gekürzt oder ganz weggelassen. Es ging um Empfehlungen zu Mobilitätseinschränkungen sowie Kritik an Fußballprofi Josua Kimmich und seiner Entscheidung gegen eine Corona-Impfung – jeweils durch Mitglieder des Corona-Expertenrats der Bundesregierung.
„Diese Bilder dürfen aus rechtlichen Gründen nicht gezeigt werden“
Diesen Satz kennen Tagesschauzuschauer vor allem dann, wenn es um Fußball geht. Aufgrund exklusiver Bildrechte des DFB sind etwa Meldungen zur Bundesliga allenfalls zu hören, aber nicht zu sehen. Es erscheint ein geläufiges blaues Bild.
In gleich zwei Fällen aus dem Jahr 2021 unterbricht die ARD jedoch auf diese Weise die eigenen Bilder. Einer davon hängt zwar am Rande mit Fußball zusammen, handelt aber nicht von Sportmeldungen. Der andere Fall hat jedoch gar nichts mit Fußball zu tun. In beiden Fällen geht es um Stellungnahmen und kritische Einlassungen von Mitgliedern des Corona-Expertenrats der Bundesregierung. Wer was gesagt hat, ist durch die Bildzensur nicht mehr nachvollziehbar. Dass die Tagesschau-Sequenzen nachträglich verändert wurden, ist im Vergleich zur jeweiligen Gebärdenversion rekonstruierbar, ansonsten gibt es dazu keine redaktionellen Hinweise. Doch was wurde verändert?
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Forderung der Beschwerdeführer:
ÖRR-Archive für Corona-Aufarbeitung unberührt lassen
Eine öffentliche Aufarbeitung der Corona-Zeit wird zunehmend gefordert, auch um für zukünftige Krisen zu lernen. Eine entsprechende Enquête-Kommission ist derzeit in Diskussion. Dafür ist es wichtig, die öffentliche Debatte aus dieser Zeit nachvollziehen zu können, gerade auch über die Archive der öffentlich-rechtlichen Medien. Auch für diese Bereitstellung zahlen die Bürger GEZ-Gebühren. Der ÖRR sollte sie daher grundsätzlich in die Lage versetzen, den (medialen) Diskurs der letzten Jahre rekonstruieren zu können.
Experten-Aussagen in öffentlich-rechtlichen Medien sind daher als zeitgeschichtliche Dokumente zu sehen. Sie dienen der politischen Bildung und sollten vom Zuschauer einsehbar sein. Sie sollten nicht kommentarlos im Nachhinein rausgeschnitten oder bearbeitet werden.
Sollte das aus rechtlichen Gründen nicht möglich sein, muss der Zuschauer zumindest transparent darüber informiert werden, dass erstens der Beitrag überhaupt gekürzt wurde und zweitens, warum er gekürzt wurde.
https://www.oerr-denkfabrik-r21.de/post/warum-zensiert-sich-die-tagesschau-selbst