ZDF
Fernsehrat Vorsitzende
Frau Hasselfeldt
ZDF-Straße 1
55100 Mainz
Sehr geehrte Frau Hasselfeld,
hiermit erheben wir Programmbeschwerde gegen den Einzelbeitrag „Manöver der Luftwaffe in Alaska - Proben für den Bündnisfall“ vom 09.07.2024 wegen Verstößen gegen Programmgrundsätze gemäß der Qualitäts- und Programmrichtlinien und des Staatsvertrages für ZDF-Angebote.
https://www.zdf.de/nachrichten-sendunge ... 4-100.html
Das transatlantische Militär-Bündnis Nato absolvierte über Alaska, nahe Fairbanks, ein Manöver unter Federführung der Bundeswehr, welches es laut Christian Sievers „so noch nie gab“. In unmittelbarer Nähe der einzigen direkten Grenze zu Russland fänden die Kampfpiloten ideale Bedingungen vor.
"Sie üben den Luftkrieg – gegen Russland", so Ines Trams.
„Wir können bis in den Tiefstflug gehen, was wir in Deutschland so nicht machen können. Wir können Täuschkörper zum Einsatz bringen, was in Deutschland meistens nicht gestattet ist. Wir können unsere Waffen scharf einsetzen. Ohne Gefechtskopf, aber wir können sie physikalisch abschmeißen…“
erläutert der deutsche Kampfjet-Pilot Gerald Groß.
Die Einblendung der Namen von Interviewpartnern folgt in der Regel Relevanzkriterien. Klarname und Dienstgrad wären bei Angehörigen des Militärs in etwa von Bedeutung. Das ZDF jedoch versieht den Namenszug des Soldaten mit seinem Kampfnamen „TITAN“ wobei der Rezipient nicht auf Anhieb erkennt, ob sich der Name auf das Leichtmetall schlechthin, auf die Titan-Legierung des Cockpits oder auf eine Selbsterhöhung des Tägers zum Göttergeschlecht der Titanen aus der griechischen Mythologie bezieht.
Das ZDF gab auf Nachfrage an, dass der Interviewte nach eigener Auskunft unter diesem Kampf-Namen bekannt sei. Gibt man den Namen Gerald „Titan“ Groß allerdings in eine Suchmaschine ein, erscheint lediglich eine passable Anzahl von Links zu seinem kürzlich erschienen Buch, welches im April unter dem Namen „TITAN- (D)ein Weg ins Cockpit“ erschien.
https://duckduckgo.com/?q=Gerald+%22Titan%22+Gro%C3%9F&t=newext&atb=v390-1&ia=web
Da das ZDF zahlreiche Anfragen zum Namenszusatz erhielt, wurde am 12.07.2024 im Onlineangebot des ZDF ein Beitrag von Ines Trams bereitgestellt, der über die „Call Signs“ speziell und im Einzelnen über die Namensgebung für Gerald Groß Aufschluss gab.
Erfahrungsgemäß wird nur ein Bruchteil der Zuseher, die den Beitrag in der Nachrichtensendung heute-journal verfolgten, die erläuternden Richtigstellungen bzw. Erklärungen im Onlineangebot aufsuchen, die im speziellen Fall durchaus interessant und aufschlussreich waren und zum Verständnis beitrugen.
Die Nachrichtenredaktion hätte sowohl die zahlreichen Nachfragen als auch die aufwändige Erklärung vermeiden können, wenn sie den anerkannten journalistischen Grundsätzen gefolgt wäre, welche sich in der Nachrichtengebung konsequent an Sachlichkeit orientieren und Sachverhalte in objektiver Form und frei von Meinung und Emotion darstellen.
Des Weiteren insinuiert der launige Stil der Nachrichtensendung eine gewisse Kriegsverherrlichung, die sowohl die deutschen Verpflichtungen aus historischen Verträgen (1) ignoriert (Zitat: "Sie üben den Luftkrieg – gegen Russland.") als auch die Auswirkungen auf Natur, Tier- und Umwelt. (2) (Zitat: "Wir können unsere Waffen scharf einsetzen. Ohne Gefechtskopf, aber wir können sie physikalisch abschmeißen…“)
(1) https://www.bpb.de/themen/deutsche-einheit/zwei-plus-vier-vertrag/44114/artikel-2/
(2) https://www.explorefairbanks.com/german/last-frontier/
Der beanstandete Beitrag der Nachrichtensendung heute-journal ist somit:
- nicht sachlich
- achtet nicht das Leben
- dient nicht dem Frieden sowie der Verständigung unter den Völkern.
Wir sehen Verstöße gegen folgende Programmrichtlinien des ZDF und Vorgaben des ZDF-Staatsvertrages:
Qualitäts- und Programmrichtlinien für die ZDF-Angebote in der Fassung vom 30.06.2023
Grundwerte und journalistisch-redaktionelle Grundprinzipien
(4) Jede Berichterstattung orientiert sich konsequent am Ziel der Sachlichkeit und Wahrheit. Sollten trotz Überprüfung Zweifel an der Zuverlässigkeit einer Quelle bleiben, werden diese zum Ausdruck gebracht.
ZDF-Staatsvertrag
§ 5
(2) Das ZDF hat in seinen Angeboten die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. Es soll dazu
beitragen, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinung anderer zu stärken.
(3) (…) Die Angebote sollen dabei auch die Zusammengehörigkeit im vereinten Deutschland fördern sowie der gesamtgesellschaftlichen Integration in Frieden und Freiheit und der Verständigung unter den Völkern dienen und auf ein diskriminierungsfreies Miteinander hinwirken
https://www.zdf.de/zdfunternehmen/grundlagen-108.html
Aus Gründen der Transparenz werden wir diese Beschwerde sowie die Antwort der Programmverantwortlichen auf der Webseite des Vereins https://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen
Maren Müller
ZDF - Manöver der Luftwaffe in Alaska - Proben für den Bündnisfall
Re: ZDF - Manöver der Luftwaffe in Alaska - Proben für den Bündnisfall
Antwort aus der Geschäftsstelle des Fernsehrates:
Ihre Eingabe an den Fernsehrat
Von: ZDF Fernsehrat <FV-RAT@zdf.de>
Sehr geehrte Frau Müller,
Ihre Eingabe vom 18.07.2024 ist in der Geschäftsstelle des Fernsehrates eingegangen. Im Auftrag der Vorsitzenden des Fernsehrates dürfen wir Ihnen wie folgt antworten.
Der Fernsehrat des ist nach dem ZDF-Staatsvertrag vor allem für die Begleitung und Beratung von Programm- und Medienangeboten des ZDF zuständig. In diesem Zusammenhang können Zuschauer Programmbeschwerden unmittelbar an ihn richten (§ 21 Abs. 2 ZDF-Satzung). Die Annahme einer Programmbeschwerde setzt voraus, dass hinsichtlich einer konkreten Sendung innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Ausstrahlung bzw. Veröffentlichung ein Verstoß gegen Programmrichtlinien dargelegt wird. Näheres zum Beschwerdeverfahren finden Sie auf der Homepage des Fernsehrates.
Sie machen einen Verstoß gegen das Gebot der Sachlichkeit und dem Dienst für den Frieden unter den Völkern geltend und begründen dies mit der Einblendung des Kampfnamens des interviewten Piloten Gerald „Titan“ Groß sowie dem von ihm umgangssprachlich verwendeten Wortes „abschmeißen“. Den Text „Sie üben den Luftkrieg – gegen Russland“ führen Sie als Beleg für eine „gewisse Kriegsverherrlichung“ an.
Hierzu bitten wir Sie näher auszuführen und den Bezug zu den konkreten Programmgrundsätzen plausibel zu machen und zu substantiieren.
Wir bitten daher um Verständnis, dass wir mit der aktuellen Begründung die erforderliche ausreichende Darlegung eines Verstoßes gegen Programmgrundsätze nicht gegeben sehen und kein förmliches Beschwerdeverfahren eröffnen können.
Mit freundlichen Grüßen
Geschäftsstelle Fernsehrat
____________________________________________
ZDF
55100 Mainz
Deutschland
Ihre Eingabe an den Fernsehrat
Von: ZDF Fernsehrat <FV-RAT@zdf.de>
Sehr geehrte Frau Müller,
Ihre Eingabe vom 18.07.2024 ist in der Geschäftsstelle des Fernsehrates eingegangen. Im Auftrag der Vorsitzenden des Fernsehrates dürfen wir Ihnen wie folgt antworten.
Der Fernsehrat des ist nach dem ZDF-Staatsvertrag vor allem für die Begleitung und Beratung von Programm- und Medienangeboten des ZDF zuständig. In diesem Zusammenhang können Zuschauer Programmbeschwerden unmittelbar an ihn richten (§ 21 Abs. 2 ZDF-Satzung). Die Annahme einer Programmbeschwerde setzt voraus, dass hinsichtlich einer konkreten Sendung innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Ausstrahlung bzw. Veröffentlichung ein Verstoß gegen Programmrichtlinien dargelegt wird. Näheres zum Beschwerdeverfahren finden Sie auf der Homepage des Fernsehrates.
Sie machen einen Verstoß gegen das Gebot der Sachlichkeit und dem Dienst für den Frieden unter den Völkern geltend und begründen dies mit der Einblendung des Kampfnamens des interviewten Piloten Gerald „Titan“ Groß sowie dem von ihm umgangssprachlich verwendeten Wortes „abschmeißen“. Den Text „Sie üben den Luftkrieg – gegen Russland“ führen Sie als Beleg für eine „gewisse Kriegsverherrlichung“ an.
Hierzu bitten wir Sie näher auszuführen und den Bezug zu den konkreten Programmgrundsätzen plausibel zu machen und zu substantiieren.
Wir bitten daher um Verständnis, dass wir mit der aktuellen Begründung die erforderliche ausreichende Darlegung eines Verstoßes gegen Programmgrundsätze nicht gegeben sehen und kein förmliches Beschwerdeverfahren eröffnen können.
Mit freundlichen Grüßen
Geschäftsstelle Fernsehrat
____________________________________________
ZDF
55100 Mainz
Deutschland
Re: ZDF - Manöver der Luftwaffe in Alaska - Proben für den Bündnisfall
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Antwort auf unsere Beanstandung.
Ich vermute, dass mit der Neubesetzung des Gremiums einige Änderungen im Umgang mit formalen Programmbeschwerden Einzug gehalten haben. Alternativ könnte es sein, dass die Verantwortlichen den Beschwerdetext nicht richtig gelesen haben.
Eingangs zur Klarstellung: Unser Verein gehört nicht zu dem fragwürdigen Personenkreis, der seit Kurzem Ihre Redaktionen/Gremien mit sinn- und argumentfreien Spam in Größenordnungen bombardiert. Insofern heben Sie sich bitte Ihre Textbausteine für Beschwerdeführer auf, deren Intention lediglich darin besteht, Ihre Strukturen lahmzulegen. In unseren Beschwerden werden regelhaft die Verstöße gegen Programmgrundsätze und Regelungen der Staats- und Medienverträge dargelegt. So auch in der aktuellen Beschwerde, direkt im Anschluss an die inhaltlichen Ausführungen.
Zudem steht im ZDF-Staatsvertrag kein Wort von "plausibel zu machen und zu substantiieren", sondern es genügt die bloße Behauptung der Verletzung von Programmverstößen.
§ 15 Eingaben, Beschwerden
(1) Jedermann hat das Recht, sich mit Eingaben und Anregungen zum Programm an das ZDF zu wenden.
(2) Das ZDF stellt sicher, dass Programmbeschwerden, in denen die Verletzung von Programmgrundsätzen behauptet wird, innerhalb angemessener Frist schriftlich beschieden werden. (...)
https://www.zdf.de/zdfunternehmen/zdf-rechtsgrundlagen-und-vorschriften-100.html
Auch die ZDF-Satzung gibt inhaltlich nicht her, was Sie in Ihrem Schreiben vom Beschwerdeführer einfordern. Für uns relevant ist lediglich folgender Passus, welchem in unserem Beschwerdeschreiben umfänglich entsprochen wurde.
- ein Verstoß gegen für das ZDF geltende Programmgrundsätze direkt oder indirekt vorgetragen wird und der vorgetragene Verstoß begründet wird...(...)
Wir stellten im streitgegenständlichen Beitrag Verstöße gegen folgende Programmrichtlinien des ZDF und Vorgaben des ZDF-Staatsvertrages fest:
Qualitäts- und Programmrichtlinien für die ZDF-Angebote in der Fassung vom 30.06.2023
Grundwerte und journalistisch-redaktionelle Grundprinzipien
(4) Jede Berichterstattung orientiert sich konsequent am Ziel der Sachlichkeit und Wahrheit. Sollten trotz Überprüfung Zweifel an der Zuverlässigkeit einer Quelle bleiben, werden diese zum Ausdruck gebracht.
ZDF-Staatsvertrag
§ 5
(2) Das ZDF hat in seinen Angeboten die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. Es soll dazu beitragen, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinung anderer zu stärken.
(3) (…) Die Angebote sollen dabei auch die Zusammengehörigkeit im vereinten Deutschland fördern sowie der gesamtgesellschaftlichen Integration in Frieden und Freiheit und der Verständigung unter den Völkern dienen und auf ein diskriminierungsfreies Miteinander hinwirken.
Das heißt konkret:
Einblendung des Kampfnamens des interviewten Piloten Gerald „Titan“ Groß
- entspricht nicht dem Sachlichkeitsgebot der Berichterstattung, nach § 6 Abs. 1 ZDF-StV, sowie 1 (4) der Qualitäts- und Programmrichtlinien für die ZDF-Angebote
Das verwendete Wortes „abschmeißen“ in einem Nachrichtenbeitrag
- entspricht nicht dem Sachlichkeitsgebot der Berichterstattung, nach § 6 Abs. 1 ZDF-StV, sowie 1 (4) der Qualitäts- und Programmrichtlinien für die ZDF-Angebote
„Sie üben den Luftkrieg – gegen Russland“
- entspricht nicht dem „Friedensauftrag“ sowie zur „Verständigung unter den Völkern“ beizutragen, nach § 5 Absatz 3 ZDF-StV
- Widerläuft der Förderung der gesellschaftlichen und europäischen Integration sowie der internationalen Verständigung, gemäß Einleitung Qualitäts- und Programmrichtlinien für die ZDF-Angebote
- Widerspricht der Ehrfurcht vor dem menschlichen Leben, der körperlichen Unversehrtheit und der Förderung und Erhaltung der natürlichen Grundlagen des Lebens, gemäß 1 (2) Qualitäts- und Programmrichtlinien für die ZDF-Angebote
Was Ihre Intervention für das Instrument der Programmbeschwerde im Allgemeinen anbelangt:
Soll der kritische Bürger künftig die Staatsverträge lesen und verstehen, um seine Beschwerden staatsvertraglich einordnen zu können, um überhaupt in die Lage zu kommen, dass seine Beschwerden von den Anstalten angenommen werden? Falls die Beschwerden von Laien falsch eingeordnet oder auf das Falsche Bezug genommen wurde, werden Beschwerden nicht angenommen, obwohl sie berechtigt sind und es sich um Verstöße handelt? Wollen Sie wirklich künftig so mit Ihrem kritischen Publikum umgehen? Vielleicht denken Sie nochmal darüber nach.
Mit freundlichen Grüßen
Maren Müller
vielen Dank für Ihre Antwort auf unsere Beanstandung.
Ich vermute, dass mit der Neubesetzung des Gremiums einige Änderungen im Umgang mit formalen Programmbeschwerden Einzug gehalten haben. Alternativ könnte es sein, dass die Verantwortlichen den Beschwerdetext nicht richtig gelesen haben.
Eingangs zur Klarstellung: Unser Verein gehört nicht zu dem fragwürdigen Personenkreis, der seit Kurzem Ihre Redaktionen/Gremien mit sinn- und argumentfreien Spam in Größenordnungen bombardiert. Insofern heben Sie sich bitte Ihre Textbausteine für Beschwerdeführer auf, deren Intention lediglich darin besteht, Ihre Strukturen lahmzulegen. In unseren Beschwerden werden regelhaft die Verstöße gegen Programmgrundsätze und Regelungen der Staats- und Medienverträge dargelegt. So auch in der aktuellen Beschwerde, direkt im Anschluss an die inhaltlichen Ausführungen.
Zudem steht im ZDF-Staatsvertrag kein Wort von "plausibel zu machen und zu substantiieren", sondern es genügt die bloße Behauptung der Verletzung von Programmverstößen.
§ 15 Eingaben, Beschwerden
(1) Jedermann hat das Recht, sich mit Eingaben und Anregungen zum Programm an das ZDF zu wenden.
(2) Das ZDF stellt sicher, dass Programmbeschwerden, in denen die Verletzung von Programmgrundsätzen behauptet wird, innerhalb angemessener Frist schriftlich beschieden werden. (...)
https://www.zdf.de/zdfunternehmen/zdf-rechtsgrundlagen-und-vorschriften-100.html
Auch die ZDF-Satzung gibt inhaltlich nicht her, was Sie in Ihrem Schreiben vom Beschwerdeführer einfordern. Für uns relevant ist lediglich folgender Passus, welchem in unserem Beschwerdeschreiben umfänglich entsprochen wurde.
- ein Verstoß gegen für das ZDF geltende Programmgrundsätze direkt oder indirekt vorgetragen wird und der vorgetragene Verstoß begründet wird...(...)
Wir stellten im streitgegenständlichen Beitrag Verstöße gegen folgende Programmrichtlinien des ZDF und Vorgaben des ZDF-Staatsvertrages fest:
Qualitäts- und Programmrichtlinien für die ZDF-Angebote in der Fassung vom 30.06.2023
Grundwerte und journalistisch-redaktionelle Grundprinzipien
(4) Jede Berichterstattung orientiert sich konsequent am Ziel der Sachlichkeit und Wahrheit. Sollten trotz Überprüfung Zweifel an der Zuverlässigkeit einer Quelle bleiben, werden diese zum Ausdruck gebracht.
ZDF-Staatsvertrag
§ 5
(2) Das ZDF hat in seinen Angeboten die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. Es soll dazu beitragen, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinung anderer zu stärken.
(3) (…) Die Angebote sollen dabei auch die Zusammengehörigkeit im vereinten Deutschland fördern sowie der gesamtgesellschaftlichen Integration in Frieden und Freiheit und der Verständigung unter den Völkern dienen und auf ein diskriminierungsfreies Miteinander hinwirken.
Das heißt konkret:
Einblendung des Kampfnamens des interviewten Piloten Gerald „Titan“ Groß
- entspricht nicht dem Sachlichkeitsgebot der Berichterstattung, nach § 6 Abs. 1 ZDF-StV, sowie 1 (4) der Qualitäts- und Programmrichtlinien für die ZDF-Angebote
Das verwendete Wortes „abschmeißen“ in einem Nachrichtenbeitrag
- entspricht nicht dem Sachlichkeitsgebot der Berichterstattung, nach § 6 Abs. 1 ZDF-StV, sowie 1 (4) der Qualitäts- und Programmrichtlinien für die ZDF-Angebote
„Sie üben den Luftkrieg – gegen Russland“
- entspricht nicht dem „Friedensauftrag“ sowie zur „Verständigung unter den Völkern“ beizutragen, nach § 5 Absatz 3 ZDF-StV
- Widerläuft der Förderung der gesellschaftlichen und europäischen Integration sowie der internationalen Verständigung, gemäß Einleitung Qualitäts- und Programmrichtlinien für die ZDF-Angebote
- Widerspricht der Ehrfurcht vor dem menschlichen Leben, der körperlichen Unversehrtheit und der Förderung und Erhaltung der natürlichen Grundlagen des Lebens, gemäß 1 (2) Qualitäts- und Programmrichtlinien für die ZDF-Angebote
Was Ihre Intervention für das Instrument der Programmbeschwerde im Allgemeinen anbelangt:
Soll der kritische Bürger künftig die Staatsverträge lesen und verstehen, um seine Beschwerden staatsvertraglich einordnen zu können, um überhaupt in die Lage zu kommen, dass seine Beschwerden von den Anstalten angenommen werden? Falls die Beschwerden von Laien falsch eingeordnet oder auf das Falsche Bezug genommen wurde, werden Beschwerden nicht angenommen, obwohl sie berechtigt sind und es sich um Verstöße handelt? Wollen Sie wirklich künftig so mit Ihrem kritischen Publikum umgehen? Vielleicht denken Sie nochmal darüber nach.
Mit freundlichen Grüßen
Maren Müller
Re: ZDF - Manöver der Luftwaffe in Alaska - Proben für den Bündnisfall
Sehr geehrte Zuschauerin, sehr geehrter Zuschauer,
vielen Dank für Ihre Eingabe, deren Eingang bei der Geschäftsstelle des ZDF-Fernsehrats wir hiermit bestätigen.
Ihr Anliegen wird von uns geprüft. Sollten die Voraussetzungen für eine förmliche Programmbeschwerde nach § 21 Abs. 2 der ZDF-Satzung vorliegen, erhalten Sie von der Vorsitzenden des ZDF-Fernsehrates eine entsprechende Mitteilung. Sie können dessen ungeachtet aber sicher sein, dass wir auch die anderen Anregungen zum Programm und jede Programmkritik an die entsprechende Stelle im Haus weiterleiten. Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie hier.
Mit freundlichen Grüßen
Geschäftsstelle Fernsehrat
vielen Dank für Ihre Eingabe, deren Eingang bei der Geschäftsstelle des ZDF-Fernsehrats wir hiermit bestätigen.
Ihr Anliegen wird von uns geprüft. Sollten die Voraussetzungen für eine förmliche Programmbeschwerde nach § 21 Abs. 2 der ZDF-Satzung vorliegen, erhalten Sie von der Vorsitzenden des ZDF-Fernsehrates eine entsprechende Mitteilung. Sie können dessen ungeachtet aber sicher sein, dass wir auch die anderen Anregungen zum Programm und jede Programmkritik an die entsprechende Stelle im Haus weiterleiten. Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie hier.
Mit freundlichen Grüßen
Geschäftsstelle Fernsehrat
Re: ZDF - Manöver der Luftwaffe in Alaska - Proben für den Bündnisfall
ZDF Fernsehrat <FV-RAT@zdf.de>
Antwort an:
Fernsehrat@zdf.de
info@publikumskonferenz.de
Sehr geehrte Frau Müller,
Ihre erneute Eingabe vom 26.07.2024 ist in der Geschäftsstelle des Fernsehrates eingegangen. Im Auftrag der Vorsitzenden des Fernsehrates dürfen wir Ihnen wie folgt antworten.
Die Verfahrensgrundsätze zur Behandlung von Programmbeschwerden gem. § 21 Abs. 2 ZDF-Satzung definieren die inhaltlichen Voraussetzungen für die Einleitung des Beschwerdeverfahrens u.a. wie folgt: „Inhaltlich setzt das Beschwerdeverfahren voraus, dass ein Verstoß gegen für das ZDF geltende Programmgrundsätze direkt oder indirekt vorgetragen wird und der vorgetragene Verstoß begründet wird.“
Die Begründung des vorgetragenen Verstoßes ist notwendig, damit sich der Fernsehrat auf dieser Basis eingehend mit den Monita der Petenten auseinandersetzen kann. Eine solche Begründung liegt daher auch im besten Interesse des Petenten.
Noch fehlt Ihrer Eingabe eine Begründung, warum die von Ihnen aufgeführten Monita nach Ihrer Bewertung zu einer Verletzung der von Ihnen angeführten Programmgrundsätze führen.
Mit der uns vorliegenden Begründung sehen wir die erforderliche ausreichende Darlegung eines Verstoßes gegen Programmgrundsätze daher leider noch immer nicht gegeben und können noch kein förmliches Beschwerdeverfahren eröffnen.
Wenn Sie uns die notwendige Begründung zukommen lassen, steht Ihnen der Verfahrensweg jedoch jederzeit offen.
Mit freundlichen Grüßen
Geschäftsstelle Fernsehrat
____________________________________________
ZDF
55100 Mainz
Deutschland
Web: www.zdf.de und www.fernsehrat.zdf.de
Mit dem Zweiten sieht man besser
Antwort an:
Fernsehrat@zdf.de
info@publikumskonferenz.de
Sehr geehrte Frau Müller,
Ihre erneute Eingabe vom 26.07.2024 ist in der Geschäftsstelle des Fernsehrates eingegangen. Im Auftrag der Vorsitzenden des Fernsehrates dürfen wir Ihnen wie folgt antworten.
Die Verfahrensgrundsätze zur Behandlung von Programmbeschwerden gem. § 21 Abs. 2 ZDF-Satzung definieren die inhaltlichen Voraussetzungen für die Einleitung des Beschwerdeverfahrens u.a. wie folgt: „Inhaltlich setzt das Beschwerdeverfahren voraus, dass ein Verstoß gegen für das ZDF geltende Programmgrundsätze direkt oder indirekt vorgetragen wird und der vorgetragene Verstoß begründet wird.“
Die Begründung des vorgetragenen Verstoßes ist notwendig, damit sich der Fernsehrat auf dieser Basis eingehend mit den Monita der Petenten auseinandersetzen kann. Eine solche Begründung liegt daher auch im besten Interesse des Petenten.
Noch fehlt Ihrer Eingabe eine Begründung, warum die von Ihnen aufgeführten Monita nach Ihrer Bewertung zu einer Verletzung der von Ihnen angeführten Programmgrundsätze führen.
Mit der uns vorliegenden Begründung sehen wir die erforderliche ausreichende Darlegung eines Verstoßes gegen Programmgrundsätze daher leider noch immer nicht gegeben und können noch kein förmliches Beschwerdeverfahren eröffnen.
Wenn Sie uns die notwendige Begründung zukommen lassen, steht Ihnen der Verfahrensweg jedoch jederzeit offen.
Mit freundlichen Grüßen
Geschäftsstelle Fernsehrat
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Deutschland
Web: www.zdf.de und www.fernsehrat.zdf.de
Mit dem Zweiten sieht man besser
Re: ZDF - Manöver der Luftwaffe in Alaska - Proben für den Bündnisfall
Wir erhielten eine Antwort vom Zuschauerservice, die eine erneute Erklärung des Anliegens erfordert.
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