Rechtschreibregeln gelten nicht für den Hessischen Rundfunk
Das Netzwerk Sprachkritik hatte den Hessischen Rundfunk im August per Brief darauf hingewiesen, dass Sonderzeichen der Gendersprache das Verständnis behindern und dem Sprachgefühl der Hörer und Zuschauer widersprechen. In ihrer Antwort stellt die Vorsitzende des Beschwerdeausschusses, Simone Weinmann-Mang, erstaunlicherweise fest: Das geltende amtliche Regelwerk für die deutsche Rechtschreibung habe für den Hessischen Rundfunk „keine rechtliche Bindungskraft“. Demnach stehe es „den Mitarbeitenden“ frei, „ob sie gendern wollen oder nicht“. Die Sorge des Netzwerks Sprachkritik, dass die Gendersprache die Gesellschaft zunehmend spalte, kann der HR nicht nachvollziehen. ( linguistik-vs-gendern.de, PDF-Datei)
Rechtschreibregeln gelten nicht für den Hessischen Rundfunk
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