Wer legt die Entsendeorganisationen für Rundfunk Gremien fest?

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Maren
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Wer legt die Entsendeorganisationen für Rundfunk Gremien fest?

Beitrag von Maren »

Die gesetzlichen Grundlagen für die Zusammensetzung und die Entsendeorganisationen von Rundfunkgremien wie den Rundfunkräten werden von den jeweiligen Bundesländern in ihren Landesgesetzen oder Staatsverträgen festgelegt. Diese Gesetze bestimmen, welche Organisationen welche Personen in diese Aufsichtsgremien entsenden dürfen, um die Vielfalt der Gesellschaft abzubilden und die Einhaltung des gesetzlichen Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu gewährleisten.

Der Gesetzgeber ist entscheidend:
Ländersache:
Da die Regulierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland weitgehend Ländersache ist, erlassen die Landesparlamente die entsprechenden Gesetze und Staatsverträge.

Festlegung von Organisationen:
Diese Gesetze legen fest, welche Organisationen, Verbände und Körperschaften das Recht haben, Mitglieder in die Rundfunkräte zu entsenden.

Ziel der Entsendung:
Gesellschaftlicher Querschnitt:
Ziel ist es, dass die Rundfunkräte einen Querschnitt der Gesellschaft abbilden, also verschiedene Interessengruppen und Bevölkerungsgruppen vertreten.

Interessenvertretung:
Durch die Entsendung von Vertretern aus verschiedenen Bereichen soll sichergestellt werden, dass die Aufsichtsgremien eine breite Perspektive auf die öffentliche Meinung und die Interessen der Bürgerinnen und Bürger haben.

Beispiel SWR
Welche Organisationen Mitglieder in den Rundfunkrat entsenden dürfen, ist in § 14 Abs. 2 und Abs. 3 des SWR-Staatsvertrags festgelegt.
https://www.swr.de/gremien/artikel-ents ... n-100.html
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