Programmbeschwerde wegen einseitiger Berichterstattung

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Maren
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Programmbeschwerde wegen einseitiger Berichterstattung

Beitrag von Maren »

Richard Petersen, 08.01.2026

Betreff: Programmbeschwerde wegen einseitiger Berichterstattung

Sehr geehrte Rundfunkräte,

im Artikel Scharfe Kritik an "inakzeptablen" US-Sanktionen wird über die Sanktionierung der Geschäftsführerinnen von HateAid berichtet. Die beiden Sanktionierten dürfen jetzt nicht mehr in die USA einreisen.
Sanktionen sind ein fürchterliches Instrument der Politik.

Nur habe ich bis heute auf tagesschau.de keine Fundstelle zu „Baud“ gefunden. Denn die EU setzt Sanktionen auch gegen eigene Bürger oder wie im Fall Jacques Baud gegen Schweizer Bürger ein. Die Begründungen sind hanebüchen. Hier gibt es dann eine Kontensperrung und das Verbot, mit den Sanktionierten jedwede Art von Geschäften zu machen. Außerdem dürfen die Sanktionierten keine Grenze mehr überschreiten (auch innerhalb Europas).

Diese Fälle halte ich für wesentlich schwerwiegender als die im Tagesschau-Artikel erwähnten US-Sanktionen, womit ich die US-Sanktionen nicht schön reden will. Auch Journalisten wurden schon sanktioniert (Hüseyin Doğru, Xavier Moreau). Muss es Journalisten nicht auch im eigenen Interesse wichtig sein, dass diese unmenschliche Vorgehensweise angeprangert wird?

Wer weiß, wie weit diese Vorgehensweise noch ausgebaut wird?
Wehret den Anfängen!
Mir scheint es der Anfang einer starken Einschränkung der Meinungsfreiheit zu sein.

Wann sind die nächsten Menschen betroffen, wann auch Journalisten aus dem ehemaligen Umfeld der ARD (mir fallen jetzt gerade Gabriele Krone-Schmalz und Patrik Baab ein)?

Einen guten Bericht über die EU-Sanktionen habe ich hier gelesen: https://globalbridge.ch/das-extralegale ... me-der-eu/

So einen Beitrag hätte ich mir von einem durch Beitragszahler finanzierten ÖRR gewünscht! Den Text dieses Artikels hänge ich unten an. Die gelben Markierungen stammen von mir.
Darunter habe ich dann noch eine Linksammlung zu diesem Thema eingestellt. Im Artikel von Bernhard Oberrauch wird der Rechtswissenschaftler Volker Boehme-Neßler zitiert, der die EU-Sanktionen schon im Mai 2025 als „europarechtswidrig und hochgradig gefährlich“ einordnete, die Pressefreiheit in Europa sei in Gefahr.

In dem von mir bemängelten Tagesschau-Beitrag fehlt mir ein Hinweis auf die beschriebenen EU-Sanktionen.
Gelegenheit hätten folgende Passagen geboten:

1. Die Grenzen der Meinungsfreiheit in Deutschland werden von der Verfassung gezogen, vom demokratisch legitimierten Gesetzgeber - und von einer unabhängigen Justiz.
2. Sonst seien europäische Gesetze "nicht mehr das Papier wert, auf dem sie geschrieben wurden".
3. Der ehemalige EU-Kommissar Breton verglich die US-Sanktionen mit der "Hexenjagd" auf vermeintliche Kommunisten zu Zeiten der berüchtigten McCarthy-Ära in den USA, in der viele Menschen zu Unrecht ins Visier der Staatsgewalt gerieten
4. "umgehend den Geschäftsträger der US-Botschaft einbestellen. Hier geht es um den Schutz deutscher Staatsbürger."
5. ein direkter Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit in Europa
6. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen unterstrich, die Meinungsfreiheit sei "die Grundlage unserer starken und lebendigen Demokratie. Wir sind stolz auf sie, wir werden sie schützen".
7. die US-Sanktionen kämen "einer Einschüchterung und Nötigung gleich"

Meine Anmerkungen zu den obigen Zitaten:

1. Wenn man sich den von mir genannten Artikel von Pascal Lottaz durchgelesen hat, gilt dies nur für Menschen, die dem gewünschten Narrativ folgen.
2. Das ist nach Einführung der EU-Sanktionen jetzt der Fall (Gesetze nicht mehr das Papier wert…)
3. Die EU-Sanktionen kann man durchaus auch mit einer „Hexenjagd“ vergleichen.
4. Bei den EU-Sanktionen scheint der Schutz deutscher Staatsbürger nicht so wichtig zu sein
5. Die Rechtsstaatlichkeit geht vor die Hunde
6. Dieses Zitat von Frau vdL ist doch angesichts der EU-Sanktionen pure Heuchelei
7. Die EU-Sanktionen sind genau das

Es ist schwer nachvollziehbar, warum ARD Aktuell uns das EU-Sanktionsregime nicht mitteilen will. Diese Programmbeschwerde wird vielleicht ein Mosaikstein zum vom BVG geforderten Nachweis der mangelnden Ausgewogenheit sein.

Ich sehe in der Bericht- und Nicht-Berichterstattung einen Verstoß gegen den NDR-Staatsvertrag in folgenden Punkten:

§5 Der NDR hat [...] einen objektiven und umfassenden Überblick [...] zu geben.

§8 (1) Der NDR ist in seinen Angeboten zur Wahrheit verpflichtet. Er hat sicherzustellen, dass
1. […]
2. das Angebot nicht einseitig einer Partei oder Gruppe, einer
Interessengemeinschaft, einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung dient und
3. in seiner Berichterstattung die Auffassungen der wesentlich betroffenen Personen, Gruppen oder Stellen angemessen und fair berücksichtigt werden. Wertende und analysierende Einzelbeiträge haben dem Gebot journalistischer Fairness und in ihrer Gesamtheit der Vielfalt der Meinungen zu entsprechen. Ziel aller Informationssendungen ist es, sachlich und umfassend zu unterrichten und damit zur selbständigen Urteilsbildung der Bürger und Bürgerinnen beizutragen.

§8 (2) Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen [...] zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit
der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen.

Mit freundlichen Grüßen
Richard Petersen
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