ZDF-heute - Verstoß gegen Programmgrundsätze

Hier veröffentlichen wir externe Programmbeschwerden mit freundlicher Genehmigung der Beschwerdeführer. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die in den Beschwerden thematisierten Anliegen ausschließlich in der Verantwortung der jeweiligen Beschwerdeführer liegen und diese nicht automatisch die Meinung der Forenbetreiber widerspiegeln.
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Maren
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ZDF-heute - Verstoß gegen Programmgrundsätze

Beitrag von Maren »

Sendung: heute journal
Sendedatum: 27.08.2026 21:45

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich förmliche Programmbeschwerde gegen einen konkreten Bestandteil der Sendung heute journal vom 27. August 2026, ausgestrahlt im ZDF-Hauptprogramm. Beanstandet wird das Interview von Frau Dunja Hayali mit dem CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden Thorsten Frei, speziell der Gesprächsverlauf zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt.

https://www.zdfheute.de/video/heute-journal/heute-journal-vom-27-august-2026-100.html

Beanstandeter Wortlaut:

Nach einer hypothetischen Beschreibung einer möglichen Konstellation (CDU, SPD und Grüne bei Tolerierung durch Die Linke) ab Minute 19:20 formulierte Frau Hayali nach der Antwort von Thorsten Frei ab Minute 20:15:

„Also ist Ihnen der Unvereinbarkeitsbe ... regieren?"

Geltend gemachter Verstoß:

Die Frage verstößt nach meiner Auffassung gegen die für das ZDF geltenden Programmgrundsätze, insbesondere gegen
- das Gebot journalistischer Fairness (Qualitäts- und Programmrichtlinien für die ZDF-Angebote, Qualitätsstandards Abs. 4),
- das Gebot der Sachlichkeit und der Trennung von Information und Wertung (Qualitäts- und Programmrichtlinien, Qualitätsstandards Abs. 4; § 26 Abs. 2 MStV),
- das Verbot, durch Suggestivmethoden die Urteilsbildung der Zuschauer in eine bestimmte Richtung zu lenken (Qualitäts- und Programmrichtlinien, Qualitätsstandards Abs. 2).

Begründung:

Die Formulierung ist mündlich unscharf. Der Nachsatz „als Sachsen-Anhalt zu regieren“ kann den Bezug von „das Land“ einengen. Es sind daher zwei Lesarten möglich:

Erstens: Der Unvereinbarkeitsbeschluss werde gegen das Wohl „des Landes“ im Sinne politischer Gesamtverantwortung gestellt.

Zweitens: „Das Land“ werde durch den Nachsatz als „Sachsen-Anhalt zu regieren“ präzisiert. Die Frage lautete dann, ob der Beschluss der CDU wichtiger sei als selbst zu regieren – also ob sie lieber in die Opposition ginge, als eine Regierung mit Duldung der Linken zu tragen.

Auch die zweite, engere Lesart ändert nichts am suggestiven Charakter der Frage. Sie zwingt in ein Entweder-oder zwischen Unvereinbarkeitsbeschluss gegenüber der Linken und Regierungsfähigkeit in Sachsen-Anhalt. Dabei wird vorausgesetzt, dass ein Festhalten an diesem Beschluss gleichbedeutend damit sei, das Land nicht regieren zu wollen. Genau das ist jedoch die strittige politische Frage, die ein Interview offenlegen, nicht vorentscheiden soll.

Diese Gleichsetzung wird durch den unmittelbaren Kontext verstärkt: Frau Hayali erklärt zuvor, die AfD werde man „wahrscheinlich nicht mehr einholen“, die von ihr beschriebene Konstellation sei die realistischste, und Herr Frei müsse das durchdenken. Anschließend folgt die zugespitzte Alternative „Beschluss oder Regieren“. Damit wird die Weigerung, mit der Linken zu kooperieren, als Entscheidung gegen das Regieren des Landes bewertet – obwohl die CDU Unvereinbarkeitsbeschlüsse sowohl gegenüber der Linken als auch gegenüber der AfD hat und eine Regierungsbildung entgegen eines solchen Beschlusses theoretisch in beide Richtungen denkbar wäre.

Fairerweise wollen Union und AfD derzeit beiderseitig nicht miteinander kooperieren. Gleichwohl könnte die Macht des Faktischen nach der Wahl eine Zusammenarbeit ebenso erzwingen wie eine Duldung durch die Linke. In der Fragestellung wird jedoch nur die Aufhebung oder Relativierung des Unvereinbarkeitsbeschlusses gegenüber der Linken als Weg zum Regieren des Landes nahegelegt. Eine mögliche Zusammenarbeit mit der AfD wird nicht als gleichrangige, ebenfalls gegen den eigenen Beschluss stehende Option in die Alternative einbezogen, sondern zuvor bereits als praktisch ausgeschlossen behandelt. Dadurch erscheint nicht das Festhalten an Unvereinbarkeitsbeschlüssen überhaupt als das Problem, sondern speziell das Festhalten am Beschluss gegen die Linke. Das ist eine politische Vorauswahl in der Frage selbst.

Eine neutrale journalistische Nachfrage hätte gelautet, ob die CDU auch nach der Wahl an ihren Unvereinbarkeitsbeschlüssen festhalten werde und wie sie ohne AfD und ohne Linke eine Mehrheit organisieren wolle. Die tatsächlich gestellte Frage enthält die Wertung bereits in der Formulierung: Wer den Beschluss gegenüber der Linken hält, wolle Sachsen-Anhalt nicht regieren.

Kritische und unbequeme Fragen sind zulässig. Unzulässig ist es, in einer Informationssendung durch die Art der Fragestellung bereits vorzugeben, welche politische Entscheidung zum Regieren des Landes führe und welche nicht.

Ich bitte um Prüfung, ob in dem genannten Interviewabschnitt ein Verstoß gegen die Programmgrundsätze des ZDF vorliegt, und um eine entsprechende schriftliche Bescheidung.

Mit freundlichen Grüßen

XXXXXXXX*

* Der Name des Beschwerdeführers ist uns und dem ZDF bekannt.
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