Gesendet: Dienstag, 8. September 2026 um 17:04
An: "NDR Formular" <formular@ndr.de>
Von: Beschwerdeführer
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich förmliche Programmbeschwerde gegen den oben genannten Beitrag. Die Berichterstattung verstößt nach meiner Auffassung gegen die Grundsätze der Objektivität, Unparteilichkeit und Sachlichkeit sowie gegen die Pflicht, Nachricht und Wertung zu trennen.
1. Sachverhalt
In der Sendung vom 7. September 2026 wird über das Ergebnis der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt berichtet. Die AfD wird als Siegerin der Wahl dargestellt. Der Beitrag bezeichnet den Landesverband der AfD durchgängig als „rechtsextreme Partei“ und erläutert dies mit der Formulierung: „Rechtsextreme sagen zum Beispiel: Ausländer sind weniger wert als Deutsche.“ Anschließend werden ausgewählte Positionen der Partei genannt und die Weigerung anderer Parteien zur Zusammenarbeit begründet. Es folgen Zitate von Ulrich Siegmund und Sven Schulze sowie kurze Bürgerstimmen.
Link: https://www.youtube.com/watch?v=jfQgundtFP4
2. Kritikpunkte
a) Wertende Einordnung als unbestrittene Tatsache
Die Bezeichnung „rechtsextreme Partei“ wird nicht als Bewertung des Landesverfassungsschutzes Sachsen-Anhalt kenntlich gemacht, sondern als feststehende Eigenschaft der Partei präsentiert. Der Landesverband ist vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Diese Einstufung ist eine behördliche Bewertung, die die Partei bestreitet und gerichtlich angreift. In einem Nachrichtenbeitrag – auch in Einfacher Sprache – muss diese Unterscheidung zumindest kurz erkennbar sein. Die gewählte Formulierung vermischt behördliche Bewertung und journalistische Feststellung.
b) Stark vereinfachende und einseitige Definition
Die Erläuterung „Rechtsextreme sagen zum Beispiel: Ausländer sind weniger wert als Deutsche“ ist eine grobe Verkürzung. Sie schreibt einer großen Wählergruppe pauschal eine Gesinnung zu, ohne die tatsächlichen Aussagen der Partei, die Begründung der Verfassungsschutz-Einstufung oder die Sicht der Wählerinnen und Wähler darzustellen. Für ein Format, das ausdrücklich Verständlichkeit anstrebt, ist eine solche Zuspitzung besonders problematisch, weil sie kaum Raum für Einordnung lässt.
c) Irreführende Verkürzung zentraler Positionen
Die Formulierung „Die AfD sagt: Viele Ausländer sollen Deutschland verlassen“ wird unmittelbar mit der Einordnung als „rechtsextrem“ verbunden. Dadurch wird ein pauschal ausländerfeindliches Motiv nahegelegt. Der Spitzenkandidat Ulrich Siegmund unterscheidet öffentlich jedoch: Gemeint seien nicht Menschen, die einen gesellschaftlichen Beitrag leisten, sondern insbesondere Personen, die Straftaten begehen oder den Sozialstaat ausnutzen. Diese Differenzierung wird im Beitrag nicht erwähnt. In einem Format, das schwierige Sachverhalte verständlich machen soll, ist das Weglassen dieser Unterscheidung besonders folgenschwer.
Ebenso verkürzt der Satz: „Kinder mit Behinderung sollen eigene Schulen bekommen. Sie sollen nicht mit Kindern ohne Behinderung lernen.“ Ohne Einordnung entsteht der Eindruck, die AfD behandle Kinder mit Behinderung als weniger wert. Die von der Partei vertretene Begründung lautet, unterschiedliche Förderbedarfe erforderten spezialisierte Schulen. Ob man diese Position für richtig oder falsch hält, ist eine politische Bewertung. Ein Nachrichtenbeitrag muss die Begründung zumindest andeuten, statt sie durch Weglassen als Geringschätzung erscheinen zu lassen.
Unzutreffend verkürzt ist auch der Satz: „Die AfD sagt auch: Viele soziale Projekte erhalten kein Geld mehr.“ Die AfD Sachsen-Anhalt kündigt keine allgemeine Streichung sozialer Arbeit an. Sie will bestimmte Förderlinien beenden, namentlich Demokratie- und Extremismusprogramme, Gender- und Gleichstellungsprojekte, Klima- und Integrationsförderung sowie einzelne Träger wie die Evangelische Akademie. Zugleich verspricht sie Mehrausgaben für Kita, Schulessen, Familienleistungen, Pflege und Krankenhäuser. Der Beitrag nennt weder die gemeinten Programme noch diese Gegenstücke. Ohne diese Unterscheidung legen Wortlaut und Kontext nahe, die Partei wolle Bedürftigen und der klassischen Sozialarbeit das Geld entziehen. Das entspricht nicht dem Programm und ist in Einfacher Sprache besonders irreführend.
d) Steuernde Wirkung in einem Nachrichtenformat
Die Sendung tritt als Nachrichtensendung auf. Die wiederholte Voranstellung der Rechtsextremismus-Zuschreibung und die Auswahl der dargestellten Positionen wirken steuernd. In Einfacher Sprache ist das besonders wirksam, weil komplexe Zusammenhänge ohnehin stark reduziert werden. Gerade deshalb wäre Zurückhaltung bei wertenden Formulierungen geboten.
3. Forderung
Ich bitte um Prüfung, ob der Beitrag den Anforderungen des § 26 Abs. 2 MStV an eine unabhängige, sachliche, wahrheitsgemäße Information sowie an Objektivität und Unparteilichkeit entspricht.
Ich bitte um eine schriftliche Stellungnahme der zuständigen Redaktion bzw. des Intendanten.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXXX*
* Der Name des Beschwerdeführers ist uns und dem NDR bekannt.
NDR - Tagesschau in Einfacher Sprache vom 07.09.2026
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