MDR - Anfrage zur Gästeauswahl bei „Fakt ist!" / „Das BSW-Beben in Thüringen – Kippt die Koalition?"

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Maren
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MDR - Anfrage zur Gästeauswahl bei „Fakt ist!" / „Das BSW-Beben in Thüringen – Kippt die Koalition?"

Beitrag von Maren »

Sehr geehrter Herr Sänger,

ich habe die von Ihnen moderierte Sendung „Das BSW-Beben in Thüringen – Kippt die Koalition?“ vom 9. September 2026 mit Interesse verfolgt.

Angesichts des Themas und der Zusammensetzung der Gesprächsrunde haben sich für mich allerdings mehrere Fragen zur redaktionellen Gästeauswahl ergeben.

Gegenstand der Sendung waren die Auflösung der bisherigen Brombeer-Koalition, die Mehrheitsverhältnisse im Thüringer Landtag und die Frage, auf welche parlamentarischen Kräfte sich Ministerpräsident Mario Voigt künftig stützen kann. An der Diskussion nahmen Vertreter der CDU, von „Thüringen.Gerecht“, der SPD und der Linken sowie zwei wissenschaftliche Experten teil.

Nicht vertreten war dagegen die AfD, obwohl sie die stärkste Fraktion im Thüringer Landtag stellt. Ebenso fehlte ein Vertreter des BSW beziehungsweise der nach den Austritten verbliebenen BSW-Strukturen. Frau Katja Wolf trat nach der Darstellung der Sendung nicht mehr für das BSW, sondern als Vorsitzende der neu gegründeten Partei „Thüringen.Gerecht“ auf.

Dazu bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wurde ein Vertreter der AfD-Fraktion zur Sendung eingeladen?
2. Falls ja: Wer wurde eingeladen und aus welchem Grund kam eine Teilnahme nicht zustande?
3. Falls keine Einladung erfolgte: Nach welchen redaktionellen Kriterien wurde entschieden, die stärkste Fraktion des Thüringer Landtags bei einer Sendung über die künftigen Mehrheits- und Regierungsverhältnisse nicht zu berücksichtigen?
4. Wurde ein Vertreter des BSW beziehungsweise der nach den Parteiaustritten verbliebenen BSW-Strukturen eingeladen?
5. Wie sollte gewährleistet werden, dass die Positionen der nicht vertretenen parlamentarischen Kräfte dennoch angemessen in die Diskussion einfließen?

Ich gehe nicht davon aus, dass in jeder politischen Gesprächssendung sämtliche Landtagsparteien vertreten sein müssen. Die Programmautonomie gibt dem MDR einen erheblichen redaktionellen Gestaltungsspielraum. Bei einer Sendung, deren Thema ausdrücklich die parlamentarischen Mehrheitsverhältnisse und die mögliche Unterstützung der Landesregierung waren, erscheint das Fehlen der stärksten Oppositionsfraktion jedoch besonders erklärungsbedürftig.

Fragen wirft für mich auch die Auswahl der wissenschaftlichen Experten auf. Frau Dr. Barbara Bushart wurde in der Sendungsankündigung als Verfassungsjuristin vorgestellt. Aus ihrer öffentlich zugänglichen beruflichen Biografie geht hervor, dass sie zuvor parlamentarische Beraterin für Innenpolitik und Leiterin des Justiziariats der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag war.

Diese frühere Tätigkeit stellt selbstverständlich weder ihre fachliche Qualifikation noch ihre wissenschaftliche Unabhängigkeit grundsätzlich infrage. Bei einer politischen Diskussionssendung kann eine solche frühere enge Tätigkeit für eine Landtagsfraktion für die Zuschauer jedoch eine relevante Information sein. Daher bitte ich auch hierzu um Auskunft:

6. Nach welchen Kriterien wurden Frau Dr. Bushart und Professor Oliver Lembcke als Experten ausgewählt?
7. War der Redaktion die frühere Tätigkeit von Frau Dr. Bushart für die Grünen-Fraktion im Sächsischen Landtag bekannt?
8. Warum wurde diese frühere Tätigkeit in der Sendung oder bei der Vorstellung von Frau Dr. Bushart nicht aus Transparenzgründen offengelegt?
9. Welche Maßstäbe legt die Redaktion generell an die Transparenz früherer parteipolitischer, fraktionsbezogener oder politiknaher Tätigkeiten eingeladener Experten an?

Ein weiterer Punkt betrifft das vom MDR veröffentlichte „Konzept zur Wahlberichterstattung Landtagswahl Sachsen-Anhalt 2026“. Darin war für den 9. September 2026 um 20:45 Uhr eine „Fakt ist!“-Sendung aus Magdeburg vorgesehen, in der das Ergebnis der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt diskutiert und eingeordnet werden sollte. Nach der öffentlich auffindbaren Programmdokumentation wurde zu diesem Zeitpunkt jedoch ausschließlich die Ausgabe aus Erfurt zur Thüringer Regierungskrise ausgestrahlt.

Das Konzeptpapier bezieht sich zwar ausdrücklich auf die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt und ist deshalb nicht ohne Weiteres auf jede politische Sendung aus Thüringen übertragbar. Der MDR formuliert darin aber allgemeine journalistische Grundsätze wie eine ausgewogene und unparteiische Berichterstattung sowie ein journalistisch ausgewogenes Gesamtkonzept der politischen Berichterstattung.

Daraus ergeben sich für mich weitere Fragen:

10. Wurde die im Wahlkonzept angekündigte Nachwahlsendung aus Magdeburg gestrichen und durch die Erfurter Ausgabe ersetzt?
11. Wann und aus welchen redaktionellen Gründen wurde diese Programmänderung beschlossen?
12. Wurde das veröffentlichte Wahlkonzept anschließend angepasst oder ergänzt?
13. Welche redaktionellen Maßstäbe für Ausgewogenheit und Gästeauswahl wurden nach der Änderung auf die tatsächlich ausgestrahlte Thüringer Sendung angewendet?

Mir geht es mit diesen Fragen nicht darum, dem MDR die Einladung bestimmter Personen für jede einzelne Sendung vorzuschreiben. Ich möchte vielmehr nachvollziehen können, wie die konkrete Zusammensetzung der Gesprächsrunde zustande kam und wie der MDR bei einem politisch besonders sensiblen Thema Ausgewogenheit, Transparenz und die angemessene Berücksichtigung der im Landtag vertretenen politischen Kräfte sicherstellt.

Sollten die Entscheidungen zur Gästeauswahl oder zur Programmänderung nicht in Ihrem persönlichen Verantwortungsbereich liegen, wäre ich Ihnen für eine Weiterleitung an die zuständige Redaktion beziehungsweise Redaktionsleitung dankbar.

Ich bitte um eine möglichst konkrete Beantwortung der einzelnen Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Torsten Küllig
Stellvertretender Vorsitzender
Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e. V.
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Maren
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Re: MDR - Anfrage zur Gästeauswahl bei „Fakt ist!" / „Das BSW-Beben in Thüringen – Kippt die Koalition?"

Beitrag von Maren »

Sehr geehrter Herr Küllig,

vielen Dank für Ihre Mail vom 10. September und Ihre Fragen zur Sendung „Fakt ist! aus Erfurt“ vom 09. September 2026.

Dazu kann ich Ihnen folgendes schreiben:

Die Sendung „Das BSW-Beben in Thüringen - Kippt die Koalition“ hatte den Zustand der Thüringer Regierungskoalition aus CDU, erst BSW/später Thüringen.Gerecht und SPD zum Gegenstand. Die Hauptfrage war, wie es mit der Regierung in Thüringen weiter geht. Von daher war es selbstverständlich, dass Vertreter aller drei aktuell an der Regierung beteiligten Parteien als Gesprächsgäste in der Sendung eingeladen waren. Zudem war der Fraktionschef der LINKEn zu Gast, weil dieser Oppositionspartei bereits seit Beginn der Legislatur als de-facto-Mehrheitsbeschaffer für die Minderheitsregierung eine strategische Schlüsselrolle zukommt. Eingeladen waren also exakt jene Akteure, die direkt an der Landesregierung beteiligt sind oder deren Fortbestehen absichern. Die Verhandlungen darüber, wie die geschrumpfte Minderheitsregierung nun Mehrheiten mit der Linksfraktion organisiert, betreffen ausschließlich diese vier Parteien.

Die AfD ist an diesen Macht- und Stabilisierungsprozessen nicht beteiligt. Sie strebt vielmehr eine Auflösung des Landtags an. Da sie keinen Beitrag zu einer Fortführung oder Umgestaltung der aktuellen Regierungskoalition leisten will, war ihre Teilnahme an der Sendung journalistisch nicht notwendig.

Der Politikwissenschaftler Prof. Lembcke war als ausgewiesener Kenner der mitteldeutschen, insbesondere auch der Thüringer, Politiklandschaft eingeladen worden.

Als Rechtsexpertin fiel Frau Dr. Bushart die Aufgabe zu, die komplexen juristischen Sachverhalte der aktuellen Regierungskrise zu erläutern. Im Zentrum ihrer Ausführungen standen dabei ausschließlich konkrete Sachfragen. Eine politische oder persönliche Bewertung der Situation erfolgte bewusst nicht, da der Fokus rein auf der neutralen Vermittlung der juristischen Fakten lag. Eine Erwähnung früherer Tätigkeiten von Frau Dr. Bushart war aus diesem Grund nicht notwendig.

Die im Wahlkonzept erwähnte Sendung „Fakt ist! aus Magdeburg“ war aus Aktualitätsgründen vom ursprünglich geplanten 09. September auf den 02. September vorgezogen worden. Ungeachtet dessen greift das Wahlkonzept jedoch nur für die Zeit der Vorwahlberichterstattung. Der Grundsatz der abgestuften Chancengleichheit gilt im Zeitraum sechs Wochen vor der Wahl bis zum Wahltag. Eine nachträgliche Anpassung des Wahlkonzepts war daher nicht notwendig.


Mit freundlichen Grüßen
Judith Saitz
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