Die Rechtsecke

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Maren
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Re: Die Rechtsecke

Beitrag von Maren »

Bundesverwaltungsgericht verweigert die Rechtsprechung nach geltendem Recht

Die Wesensmerkmale des Artikel 5 Grundgesetz zur "ungehinderten Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen" sowie die ebenda gleichgewichtete "Pressefreiheit" und "Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film" bleiben bis dato unberücksichtigt bzw. werden zugunsten einer ungerechtfertigten Privilegierung des (öffentlich-rechtlichen) Rundfunks verletzt.
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Maren
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Re: Die Rechtsecke

Beitrag von Maren »

In einer neuen Entscheidung (Urteil vom 16. Februar 2016, Az.: VI ZR 367/15) hat sich der BGH mit der Frage befasst, ob ältere Artikel in einem Onlinearchiv verbleiben können, in denen über den Verdacht einer Straftat berichtet wurde, wenn das Ermittlungsverfahren später nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden ist. Der BGH betont in dieser Entscheidung, dass die Frage wesentlich sei, ob die ursprüngliche Berichterstattung rechtmäßig und zulässig gewesen ist.

Urteil
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Maren
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Re: Die Rechtsecke

Beitrag von Maren »

Die Interviewautorisierung aus juristischer Sicht: „Zur Not auch vor Gericht“
Immer wieder streiten Journalisten und ihre Interviewpartner darüber, was in Interviews tatsächlich gesagt wurde und was Journalisten für die Veröffentlichung daraus gemacht haben.
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Maren
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Re: Die Rechtsecke

Beitrag von Maren »

Gericht erklärt Internet-Werbeblocker für zulässig

Laut der Urteile darf Eyeo weiterhin auch das kostenpflichtige Whitelist-Modell verwenden. Gegen eine Gebühr bietet Eyeo den Betreibern an, die Internetseiten auf einer sogenannten Whitelist zu registrieren, damit Anzeigen trotz aktiviertem Werbeblocker eingeblendet werden.

Der Ansicht der Richter zufolge übt Eyeo keinen unzulässigen Druck auf die Medienunternehmen auf. Auch handle es sich bei dem Geschäftsmodell nicht um verbotene aggressive Werbung oder einen Verstoß gegen das Kartellrecht.
http://www.digitalfernsehen.de/Gericht- ... 939.0.html

Gleich drei Medienhäuser mussten vor dem Oberlandesgericht München eine Schlappe hinnehmen: Die Kammer konnte nichts Gesetzwidriges beim Vertrieb eines Adblockers erkennen. Nächster Halt: Bundesgerichtshof.
https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 06291.html

Das Gericht:
„Die von einer der Klägerinnen geltend gemachten urheberrechtlichen Ansprüche scheitern daran, dass die Verwendung von Werbeblockern durch die Nutzer nicht rechtswidrig ist. Denn indem die Klägerin den Nutzern den ungehinderten Zugang zu ihrem Internetauftritt bei Nutzung des Werbeblockers eröffnet lässt und lediglich die Bitte geäußert hat, auf die Verwendung von Werbeblockern zu verzichten, liegt aus der Sicht der Nutzer eine (schlichte) Einwilligung vor.“
Da bereits eine abweichenden Entscheidung des OLG Köln zu den wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen vorliegt, hat das OLG München jedoch die Möglichkeit einer Revision zugelassen.
http://meedia.de/2017/08/17/klage-von-p ... zulaessig/
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Maren
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Re: Die Rechtsecke

Beitrag von Maren »

Analyse zum "Ende der Störerhaftung": Von wegen Rechtssicherheit!

Vollmundig hatten Netzpolitiker der Großen Koalition das Ende der Störerhaftung verkündet. Doch ein Blick in den geplanten Gesetzestext zeigt: Von Rechtssicherheit für Betreiber offener WLANs kann keine Rede sein, erklärt Heise-Justiziar Joerg Heidrich.

Wie sich nun herausstellt, läutet der aktuelle Gesetzentwurf trotz aller Vorschusslorbeeren auf jeden Fall nicht das Ende der Störerhaftung für WLAN ein. Rechtsanwalt Thomas Stadler begründet dies sehr nachvollziehbar in einem aktuellen Beitrag
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Maren
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Re: Die Rechtsecke

Beitrag von Maren »

Zu Gericht

Die falsche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik verkürzt den grundrechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit
http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 6-048.html

Zu der Frage, wie Tatsachenbehauptungen und Werturteile voneinander abzugrenzen sind, existieren eine Vielzahl von Entscheidungen. Das Bundesverfassungsgericht hat sich im Beschluss vom 29.06.2016 (Az.: 1 BvR 2732/15) einmal mehr mit dieser Frage beschäftigt und entschieden, dass bereits die falsche Einordnung einer Äußerung als Tatsachenbehauptung durch das Gericht den grundrechtlichen Schutz verkürzt und die gerichtliche Entscheidung allein aus diesem Grund fehlerhaft ist.

http://www.internet-law.de/2016/08/bver ... ptung.html
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Maren
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Re: Die Rechtsecke

Beitrag von Maren »

Rundfunkbeitragspflicht für beruflich notwendige Zweitwohnung

Die Klägerin ist Ärztin und mit erstem Wohnsitz zusammen mit ihrem Ehemann in der Gemeinde R... gemeldet. Zugleich ist sie als Leitende Oberärztin am Universitätsklinikum W... angestellt und hat aus beruflichen Gründen in W... eine Zweitwohnung angemeldet. Nachdem der Beitragsservice von der Klägerin die Erhebung eines Rundfunkbeitrages für diese Wohnung angekündigt hatte, beantragte die Klägerin die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht. Zur Begründung ihres Antrages trug die Klägerin im Wesentlichen vor, eine berufsbedingte Zweitwohnung sei kein Ausdruck besonderer Leistungsfähigkeit, sondern eine Notwendigkeit, um ihren Beruf ausüben zu können. Aus diesem Grund würde für eine solche Wohnung auch keine Zweitwohnungssteuer erhoben. Gleiches müsse für den Rundfunkbeitrag gelten, da sie sich in der Zweitwohnung nicht zum Vergnügen aufhalte, sondern nur so ihren Lebensunterhalt sichern könne. Es entstehe auch keine Doppelnutzung, weil sie sich nur an einem der beiden Wohnsitze aufhalten könne. Am Erstwohnsitz werde bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet.

(W 3 K 15.219)

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Do ... 86?hl=true
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Re: Die Rechtsecke

Beitrag von Maren »

In Leipzig hat die Sächsische Staatskanzlei heute die Einrichtung einer bundesweit einmaligen Institution bekanntgegeben. Spätestens am 01. Januar 2017 soll dort das erste Medienschiedsgericht Deutschlands seine Arbeit aufnehmen und künftig Konflikte zwischen Medienunternehmen schneller lösen als die herkömmlichen Gerichte.

https://mmm.verdi.de/recht/erstes-medie ... pzig-34397

Insgesamt 17 Richter und vier Richterinnen wurden bislang für die neue Institution gewonnen, erläuterte Jaeckel am Donnerstag. Unter ihnen sind namhafte Universitätsangehörige wie etwa der Leipziger Professor Christoph Degenhart sowie Persönlichkeiten aus der Wirtschaft und der anwaltlichen Praxis. Einige arbeiten bereits als Schiedsrichter, beispielsweise der Medienrechtler Thomas Hoeren aus Münster, der unter anderem in dieser Funktion für die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf tätig ist.

Für das Schiedsgericht wurde ein Trägerverein gegründet, dem derzeit zehn Mitglieder angehören. Neben dem Freistaat Sachsen zählen unter anderem das ZDF, der MDR, die Medienstiftung der Sparkasse Leipzig, der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger und die VG Media dazu. Der Verein steht ausdrücklich auch für weitere Mitglieder offen. Finanziert wird die Arbeit des Medienschiedsgerichts im Wesentlichen über die Kostenbeiträge der streitenden Parteien. Die ehrenamtlich tätigen Richter erhalten eine Aufwandsentschädigung.

http://www.flurfunk-dresden.de/2016/09/ ... trieb-auf/

Link

http://www.deutsches-medienschiedsgericht.de/
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Re: Die Rechtsecke

Beitrag von Maren »

Ein rundfunkbeitragspflichtiger Bürger wehrte sich gegen die Vollstreckung seiner Rundfunkbeitragsschuld nebst Verzugsstrafen und wurde vor dem Amtsgericht Urach zurückgewiesen. Das Landgericht Tübingen gab ihm nun in einer bemerkenswerten Entscheidung vom 16.9. Recht (T 232/16).

Norbert Härig kommentiert das Ganze so: http://norberthaering.de/de/27-german/n ... eiterlesen
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Re: Die Rechtsecke

Beitrag von Maren »

Gewissen schützt nicht vor Rundfunkbeitrag

Das Verwaltungsgericht Neustadt argumentiert, der Rundfunkbeitrag sei zwar zweckgebunden, aber trotzdem mit einer Steuer vergleichbar Als es noch den Wehrdienst gab, konnte man diesen aus Gewissensgründen verweigern. Beim Rundfunkbeitrag geht das nicht, wie das Verwaltungsgericht im pfälzischen Neustadt an der Weinstraße in einem jetzt bekannt gemachten Urteil vom 20. September entschieden hat Az.: 5 K 145/15.NW. Das Urteil, das erst vor einigen Tagen zugestellt wurde, ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger, der Pastor einer freikirchlichen Gemeinde ist, hat deshalb noch knapp einen Monat Zeit, die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu beantragen.

Urteil
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Re: Die Rechtsecke

Beitrag von Maren »

Schützt das Urheberrecht Witze und Gags?

Angeblich hat der Kabarettist Florian Schroeder den Cartoonisten Elias Hauck und Dominik Bauer einen Witz geklaut und nun wurde ihm vom Landgericht Köln durch einstweilige Verfügung untersagt worden den Witz weiter öffentlich in seinen Auftritten zu verbreiten. Ein Witz, oder?
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Re: Die Rechtsecke

Beitrag von Maren »

Verflechtungen von Medienleuten mit bestimmten Organisationen im Bereich Sicherheitspolitik.

BGH hat an medienkritischer Satire nichts zu beanstanden. Kabarettisten müssen sich für den Inhalt ihrer Beiträge nicht bis in kleinste Detail rechtfertigen: Entscheidend ist der Gesamteindruck, der beim Zuschauer zurückbleibt. Für das Gericht zählt die Hauptaussage, dass es Verbindungen gibt - und das sei zutreffend.

Der BGH hat heute zwei Urteile des OLG Hamburg aufgehoben, durch die das ZDF verpflichtet wurde, bestimmte Aussagen aus der Satiresendung „Die Anstalt“ über die ZEIT-Journalisten Josef Joffe und Jochen Bittner zu unterlassen. Bereits die Pressemitteilung des BGH liest sich wie ein kleines Lehrstück zur Meinungs- und Satirefreiheit (Urteile vom 10. Januar 2017, Az.: VI ZR 561/15 und VI ZR 562/15).

Urteil I
Urteil II

Jenseits der juristischen Debatte halte ich es für bedenklich, wenn ein Mitherausgeber und ein Redakteur der ZEIT gerichtlich gegen Satire vorgehen. Das offenbart ein seltsames Verständnis von Meinungs- und Pressefreiheit.
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Re: Die Rechtsecke

Beitrag von Maren »

Zu Gericht

Nichts ist im Strafverfahren so leicht und endgültig verloren wie die Unschuld. Wer schuldig ist und wer nicht, sehen Justiz, Medien und Öffentlichkeit oft anders.
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Re: Die Rechtsecke

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Öffentlich-rechtliche Sender dürfen Verlage nicht bei der Herausgabe von Zeitschriften unterstützen. Das greift zu weit in die Pressefreiheit ein, wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden hat. Das Urteil vom Donnerstag läuft auf ein Verbot des „ARD Buffet Magazins“ hinaus, das der Burda-Verlag in Kooperation mit dem Südwestrundfunk (SWR) publiziert (Az. I ZR 207/14). Der SWR hat aber über ein zwischengeschaltetes Tochterunternehmen die Markenlizenz an den Verlag vergeben. So ist auf dem Cover der Zeitschrift etwa das Logo des Ersten abgebildet. So entstehe dem Burda-Verlag ein unzulässiger Vorteil, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Büscher.
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Re: Die Rechtsecke

Beitrag von Maren »

Kopien für Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz dürfen kein Geld mehr kosten. Das Bundesverwaltungsgericht hat geurteilt, dass es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Seit 2006 hatten Bundesbehörden zu hohe Rechnungen an Bürger gestellt.

https://netzpolitik.org/2017/bundesverw ... uskuenfte/
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Zitierrecht: MDR fährt schwere Geschütze auf

Beitrag von Maren »

Der Mitteldeutsche Rundfunk hat versucht, den Blogger Hadmud Danisch wegen seines Blogs abzumahnen und auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen.

Es sind trübe Aussichten, die sich aus dem absurden juristischen Scharmützel für die freie Meinungsäußerung in einer noch freien Welt ergeben. Die Meinung, die bestimmten Herrschaften nicht passt, wird einfach wegzensiert, unterdrückt, verboten. Danischs Ansichten müssen nicht jedem gefallen, aber der Vorgang zeigt überdeutlich, dass Repressalien wie die ausführlich beschriebenen jeden treffen können - heute den liberalen Informatiker Danisch, morgen die Nachdenkseiten und übermorgen DICH.

Lesenswerte ca. 18.000 Worte
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Re: Die Rechtsecke

Beitrag von Maren »

Nach einem neuen Urteil des OLG Dresden macht sich ein Nutzer der fremde Inhalte in einem sozialen Netzwerk teilt, solche Inhalte dann zu eigen, wenn er die Weiterverbreitung mit einer positiven Bewertung verbindet (OLG Dresden, Urteil vom 7.02. 2017, Az.: 4 U 1419/16). Das bloße Teilen oder Retweeten von Inhalten stellt damit also noch kein Zueigenmachen dar, während des Liken oder das Hinzusetzen eines positiven Kommentars ein Zueigenmachung und damit eine Haftung wie für eigene Äußerungen/Inhalte begründen soll.
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Re: Die Rechtsecke

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Re: Die Rechtsecke

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Zitieren, verlinken, Bilder veröffentlichen: Was ist erlaubt? Wo drohen Strafen?
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Re: Die Rechtsecke

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Die falsche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik verkürzt den grundrechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit

Pressemitteilung Nr. 25/2017 vom 5. April 2017
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Re: Die Rechtsecke

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Zweifel an der Studie zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz: "Bewertungen von Rechtslaien"

Ein Medienrechtsprofessor übt auf Basis einer IFG-Auskunft scharfe Kritik an dem Monitoring-Bericht von jugendschutz.net, der als empirische Grundlage für das neue Netzwerkdurchsetzungsgesetz gilt.

Marc Liesching hatte im Rahmen einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz beim Justizministerium (BMJV) eine Reihe von Fragen zu dem Monitoring-Bericht gestellt, der als Erkenntnisgrundlage für die Notwendigkeit des neuen Gesetzes vom BMJV angeführt wird.

Aus den Antworten ergibt sich nun laut Liesching, dass überhaupt nur zwei Straftatbestände behandelt wurden: Die Volksverhetzung nach Paragraf 130 und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach Paragraf 86a StGB. Das NetzDG sieht aber insgesamt 24 Straftatbestände vor. Erkenntnisse zur Löschbereitschaft der sozialen Netzwerke bei all diesen Vorschriften wurden offenbar gar nicht ermittelt.

https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 27979.html
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Re: Die Rechtsecke

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LG Leipzig: Fernseh-Mitschnitte dürfen nicht auf Youtube weiterverbreitet werden
Google-Tochter hat die »ihr zumutbaren Prüfpflichten verletzt
Das LG Leipzig hat mit jetzt bekannt gewordenem Urteil vom 19. Mai 2017 entschieden, dass ein Mitschnitt der Fernseh-Ausstrahlung des Dokumentarfilms »Leben außer Kontrolle« nicht auf der Internetplattform »Youtube« weiterverbreitet werden darf. Das Gericht gab dem Produzenten des Films Recht, der mit Unterstützung der Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm e.V. (AG Dok) gegen die Google-Tochter geklagt hatte (Az.: 05 O 661/15 - Veröffentlichung in ZUM bzw. ZUM-RD folgt).
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Re: Studien - Gutachten - wiss. Arbeiten

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Großdemonstrationen in der medialen Berichterstattung

Simon Teune vom Institut für Protest- und Bewegungsforschung: »Ob ein Protest als Chance auf Veränderung oder als Bedrohung wahrgenommen, hängt stark davon ab, in welchem Medium man sich informiert.« Teune hat mit dem Sozialwissenschaftler Moritz Sommer unter der Mitarbeit des Berliner Soziologen Dieter Rucht eine Studie erstellt, die die Berichterstattung über Großdemonstrationen untersucht. In den Ergebnissen zeige sich, dass Medien wie »Taz« oder die »Frankfurter Rundschau« eher »empathisch« über Proteste berichten, solange diese keine antiliberalen Inhalte vertreten. Konservative Medien wiesen die Proteste dagegen tendenziell als »antidemokratische Inszenierungen« zurück; öffentlich-rechtliche Medien versuchten einen Mittelweg zu gehen. In einigen Deutungen gebe es das Bild des Protestes als eine »leicht naive Form des Aktivismus, der von einer (linken) Minderheit artikuliert werde und wenig bedeutsam sei«, so die Studie.

https://www.neues-deutschland.de/artike ... ionen.html

Journalisten fixieren sich auf Gewaltdarstellungen: Der G20-Gipfel in Hamburg hat noch nicht begonnen, aber die Medien laufen schon über. Welchen Gesetzen die mediale Berichterstattung bei solch großen Protesten folgt, das hat das Berliner Institut für Protest- und Bewegungsforschung ermittelt.

Ihre Schlagzeile: "Gewaltfixierung als Wiederholungszwang".

http://www.deutschlandfunk.de/studie-zu ... _id=390231

Link zur Studie
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