Programmbeschwerde: Tendenzberichterstattung über die türkische Invasion in Syrien
http://www.tagesschau.de/multimedia/sen ... 23823.html
http://www.tagesschau.de/multimedia/sen ... -5765.html
Sehr geehrte Rundfunkräte,
in der Berichterstattung der ARD-aktuell über die Invasion türkischer Truppen in Nordsyrien („Operation Ölzweig“) fielen entscheidende Informationen unter den Tisch. Zwar wurde vermittelt, die USA, die UN, die NATO, die EU und die Bundesregierung hätten allesamt "große Sorge“ über das türkische Vorgehen geäußert. Auf den zugrunde liegenden Völkerrechtsbruch und die erbärmliche Heuchelei dieser Erklärungen machte ARD-aktuell jedoch nicht aufmerksam. Im Einzelnen:
Frankreich hatte eine Sondersitzung der UN wegen des türkischen Einmarschs beantragt. Es verzichtete jedoch wie alle anderen Mitglieder des Sicherheitsrats auf einen Antrag, die Türkei wegen der offenkundigen Verletzung des UN-Charta zu verurteilen, obwohl der möglich und angebracht war. Die Türkei hatte im Vorfeld der Sitzung Frankreich darauf hingewiesen, dass unterschiedliche Terroristengruppen in Syrien von Paris finanziert würden und Frankreich selbst militärisch in Syrien engagiert sei.
Quellen u.a.: https://deutsche-wirtschafts-nachrichte ... rheitsrat/
https://www.heise.de/tp/features/Afrin- ... l.taeglich
Dass ARD-aktuell nicht von sich aus in Erfüllung selbstverständlichster Journalistenpflicht darauf hinweist, dass die „Operation Olivenzweig“ einen Bruch des Völkerrechts darstellt, demonstriert den Konformismus der Redaktion mit der Bundesregierung: Auch Berlin vermied sorgfältig jegliche offensive Stellungnahme gegen die Türkei. Die erledigt schließlich das Drecksgeschäft für Berlin, Deutschland vor einem Flüchtlingsstrom zu bewahren, den Kanzlerin Merkel ein zweites Mal nicht politisch überstehen würde. Zudem müsste die Bundesregierung sich ebenfalls von der Türkei fragen lassen, ob etwa die Beteiligung Deutschlands am Luftkrieg der USA und ihrer „Koalition“ in Nordsyrien keinen Bruch des Völkerrechts darstelle. Die Bundesregierung sitzt im Glashaus und verzichtet auf Steinwürfe – und die ARD-aktuell übergeht das liebedienerisch.
Die USA sind zwar mit ihrer Absicht gescheitert, die „Ölspange“ vom Norden des Irak bis hin zum syrischen Nordwesten mithilfe der Kurden unter ihre Kontrolle zu bringen. Doch auch sie wollen es sich nicht endgültig mit dem NATO-Partner Türkei verderben. Sie sind selbst Völkerrechtsbrecher und haben, abgesehen vom partiellen Luftkrieg gegen den IS, rechtswidrig Armeestützpunkte in Nordsyrien eingerichtet, die sie erklärtermaßen dauerhaft behalten wollen. Inwiefern das gegen die UN-Charta verstößt, hätte von der Tagesschau erklärt werden müssen.
Quellen u.a.:
https://deutsch.rt.com/der-nahe-osten/6 ... sen-spiel/ https://www.srf.ch/news/international/k ... esent-sein
Indem ARD-aktuell den Völkerrechtsbruch ignoriert und verschweigt, macht sie sich zum medialen Komplizen einer das internationale Recht und das Grundgesetz aushöhlenden politischen Allianz (das GG bezieht bekanntlich die UN-Charta in seinen Wirkungsraum ein). Für den fortschreitenden Rechtsnihilismus gibt es gegenseitige Bedingtheiten in Politik und Medien, eine nicht zu leugnende Wechselwirkung. Nicht einmal dem Außenminister Gabriel, der noch vor wenigen Tagen weitere Waffenlieferungen in die Türkei zugesagt hatte und auch jetzt nicht mehr als seine „Besorgnis“ formulierte, trat ARD-aktuell mit entsprechend offensiver Information entgegen. Bücklingsjournalismus war angesagt. Selbst das Herz-Jesu-TV (ZDF-heute) ließ wenigsten den außenpolitischen CDU-Sprecher Röttgen im O-Ton darauf hinweisen, dass Operation Ölzweig ein Völkerrechtsbruch sei.
Quelle:
https://www.zdf.de/nachrichten/heute-19 ... t-100.html
Im Grundtenor leisen Bedauerns stellt ARD-aktuell die Lage der YPG-Kurdenmilizen als zwischen allen Stühlen dar und hebt lobend hervor, wie tapfer diese Truppe die vom IS belagerte Stadt Kobane in Nordsyrien verteidigt habe. Dabei unterschlägt die ARD-aktuell, dass der syrische Präsident Assad den Kurden erst jüngst noch einmal umfassende Angebote zur Selbstverwaltung gemacht hatte für den Fall, dass sie gemeinsam mit der syrischen Armee in den „kurdischen“ Gebieten im Norden gegen die Terroristen kämpften. Das hatten die YPG-Kurden aber ausdrücklich abgelehnt und lieber auf die USA gesetzt. Fatal, wie sich zeigt, aber von Tagesschau und Tagesthemen nicht angesprochen.
Quellen u.a.:
https://deutsch.rt.com/meinung/64015-wi ... offensive/
https://deutsch.rt.com/der-nahe-osten/5 ... erhandeln/
Die Berichterstattung der ARD-aktuell über die „Operation Ölzweig“ und die damit zusammenhängenden geopolitischen Fragen, inklusive der Verletzung der UN-Charta ist unvollständig, absichtlich verwaschen, unterschlägt wesentliche Aspekte und Fakten und widerspricht allen „anerkannten journalistischen Grundsätzen“. Dass hier keine fahrlässigen Mängel zu beklagen sind, sondern manipulative Absicht vorliegt, erweist sich bereits an einer Formalität: Präsident Assad wird wie gewohnt verächtlich nur als „Machthaber“ bezeichnet. Dass solche Titulierungen in seriösen Nachrichten nichts verloren haben, wurde immer wieder dargelegt.
Die genannten Sendungen der ARD-aktuell verstoßen gegen die Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrags.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Bräutigam, Friedhelm Klinkhammer
Weitere Quellen:
https://deutsch.rt.com/der-nahe-osten/6 ... nstrument/
https://deutsch.rt.com/international/63 ... truppe-in/
https://www.heise.de/tp/features/Angrif ... 48111.html
https://www.heise.de/tp/features/Afrin- ... 47415.html
https://www.infosperber.ch/Artikel/Poli ... to-Staates
Tendenzberichterstattung über die türkische Invasion in Syrien
Re: Tendenzberichterstattung über die türkische Invasion in Syrien
Von: gremienbuero-beschwerden@ndr.de
Betreff: Ihre E-Mail vom 24.01.2018 / "Türkische Invasion in Syrien"
Ihre E-Mail vom 24.01.2018
Sehr geehrter Herr Klinkhammer, sehr geehrter Herr Bräutigam,
ich bestätige den Eingang Ihrer o.g. E-Mail.
Der Rundfunkrat überwacht unter anderem die Einhaltung der staatsvertraglich verankerten Programmanforderungen. Daher sind ihm die Anregungen und Meinungen der Zuschauerinnen und Zuschauer, der Hörerinnen und Hörer sowie der Nutzer der Online-Angebote des NDR sehr wichtig. Im Rahmen der Überwachung der Programmanforderungen und der Beratung des Intendanten in Programmangelegenheiten haben wir Ihre Kritik zur Kenntnis genommen und sie an die Intendanz mit der Bitte um Weiterleitung an die zuständige Redaktion im NDR abgegeben.
Der Rundfunkrat ist darüber hinaus nicht befugt, in die Programmgestaltung des NDR einzugreifen oder auf die auf Basis anerkannter journalistischer Grundsätze getroffene Themenwahl Einfluss zu nehmen. Nach § 18 Absatz 2 des NDR-Staatsvertrages kann der Rundfunkrat nur solche Beiträge und Inhalte im Wege einer Beschwerde überprüfen, die bereits gesendet oder veröffentlicht wurden, da zum einen eine Kontrolle des Programms vor der Ausstrahlung nicht zulässig ist und zum anderen die tatsächlichen Inhalte Gegenstand der Programmkontrolle sind.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Günter Hörmann
Vorsitzender NDR Rundfunkrat
_____________________________
NORDDEUTSCHER RUNDFUNK
Gremienbüro
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Tel. (040) 4156-3506
Fax (040) 4156-3452
E-Mail: gremienbuero-beschwerden@ndr.de
Betreff: Ihre E-Mail vom 24.01.2018 / "Türkische Invasion in Syrien"
Ihre E-Mail vom 24.01.2018
Sehr geehrter Herr Klinkhammer, sehr geehrter Herr Bräutigam,
ich bestätige den Eingang Ihrer o.g. E-Mail.
Der Rundfunkrat überwacht unter anderem die Einhaltung der staatsvertraglich verankerten Programmanforderungen. Daher sind ihm die Anregungen und Meinungen der Zuschauerinnen und Zuschauer, der Hörerinnen und Hörer sowie der Nutzer der Online-Angebote des NDR sehr wichtig. Im Rahmen der Überwachung der Programmanforderungen und der Beratung des Intendanten in Programmangelegenheiten haben wir Ihre Kritik zur Kenntnis genommen und sie an die Intendanz mit der Bitte um Weiterleitung an die zuständige Redaktion im NDR abgegeben.
Der Rundfunkrat ist darüber hinaus nicht befugt, in die Programmgestaltung des NDR einzugreifen oder auf die auf Basis anerkannter journalistischer Grundsätze getroffene Themenwahl Einfluss zu nehmen. Nach § 18 Absatz 2 des NDR-Staatsvertrages kann der Rundfunkrat nur solche Beiträge und Inhalte im Wege einer Beschwerde überprüfen, die bereits gesendet oder veröffentlicht wurden, da zum einen eine Kontrolle des Programms vor der Ausstrahlung nicht zulässig ist und zum anderen die tatsächlichen Inhalte Gegenstand der Programmkontrolle sind.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Günter Hörmann
Vorsitzender NDR Rundfunkrat
_____________________________
NORDDEUTSCHER RUNDFUNK
Gremienbüro
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Tel. (040) 4156-3506
Fax (040) 4156-3452
E-Mail: gremienbuero-beschwerden@ndr.de
Re: Tendenzberichterstattung über die türkische Invasion in Syrien
Sehr geehrte Rundfunkräte,
auch in diesem Fall hatte Ihr Herr Vorsitzender die falsche Brille auf. Unsere Beschwerde hatte sich gegen einen gesendeten Beitrag gerichtet, der aus unserer Sicht manipulativ, unvollständig und rechtsnihilistisch und mit subjektiven Wertungen gespickt war. Selbst für Unkundige müsste damit klar sein, dass wir eine Beschwerde erhoben haben und nichts, was mit noch nicht gesendeten Inhalten zu tun hat.
Auch in diesem Fall wieder ein Beleg für die öffentliche Aufmerksamkeit unserer Beschwerde, darüber freuen wir uns natürlich sehr, Sie vermutlich nicht.
https://deutsch.rt.com/inland/64405-pro ... bruch-usa/
Mit freundlichen Grüßen
F. Klinkhammer, V. Bräutigam
auch in diesem Fall hatte Ihr Herr Vorsitzender die falsche Brille auf. Unsere Beschwerde hatte sich gegen einen gesendeten Beitrag gerichtet, der aus unserer Sicht manipulativ, unvollständig und rechtsnihilistisch und mit subjektiven Wertungen gespickt war. Selbst für Unkundige müsste damit klar sein, dass wir eine Beschwerde erhoben haben und nichts, was mit noch nicht gesendeten Inhalten zu tun hat.
Auch in diesem Fall wieder ein Beleg für die öffentliche Aufmerksamkeit unserer Beschwerde, darüber freuen wir uns natürlich sehr, Sie vermutlich nicht.
https://deutsch.rt.com/inland/64405-pro ... bruch-usa/
Mit freundlichen Grüßen
F. Klinkhammer, V. Bräutigam
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