ARD-aktuell v. 16. bis 18. März
Sehr geehrte Rundfunkräte,
auch am zurückliegenden Wochenende lieferte ARD-aktuell wieder den Nachweis, dass eine sehr tendenziöse Auswahl fürs Nachrichtenangebot getroffen wird. Der Begriff „Nachrichtenunterschlagung“ mag als überzogen empfunden werden. Wir halten ihn jedoch für angemessen, denn wenn Chefredakteur Dr. Gniffke expressis verbis bestimmte Informationsquellen nicht verwenden lässt und damit dem Zuschauer die Sichtweisen ihm selbst missliebiger politischer Seiten vorenthält, dann ist das nichts anderes als gezielte Manipulation.
Vor allem vermeidet seine Redaktion strikt alles, was das einmal propagierte jeweilige (transatlantisch-prowestliche) Narrativ infrage stellen und zur Korrektur von Ansichten über geopolitisch bedeutsame Vorgänge führen könnte. Bereitschaft zur Selbstkorrektur ist nicht erkennbar.
1. Die Ukraine, so das Narrativ, hat sich nach einem demokratischen Wandel aus Russlands Schatten bewegt und sucht nun die begrüßenswerte Annäherung an EU und NATO. Dass auf dem Maidan ein Putsch stattfand, bei dem vom Westen gesteuerte Gewalttäter Massenmord begingen und sich in der Folge Korruption und Oligarchenherrschaft in Kiew vertieft haben, geschmiert von Steuermilliarden aus Berlin und der EU: Informationen dazu würden das Bild für deutsche Zuschauer korrigieren helfen; deshalb unterbleiben sie in der Tagesschau. Zum Beispiel diese: „Maidanmorde: Aussagen weisen erneut auf Täter aus den eigenen Reihen. Die ukrainische Parlamentsabgeordnete und staatlich ernannte "Heldin der Ukraine" Nadja Savchenko wühlte die ukrainische Öffentlichkeit am Donnerstag mit explosiven Aussagen zum Massenmord auf dem Maidan am 20. Februar 2014 auf. Sie habe selbst gesehen, dass der damalige Oppositionspolitiker Sergej Pashinsky eine Gruppe von Scharfschützen ins Hotel Ukraina führte, sagte sie vor Journalisten in Kiew. Sie kenne diese Personen, einige davon säßen heute sogar im ukrainischen Parlament....“ Zur Erinnerung: Als russische Gefangene wurde N. Savchenko zunächst von Gniffke als großartige Heldin bejubelt, nach ihrer Abkehr vom Poroschenkosystem aber medial fallengelassen.
Quelle: https://www.heise.de/tp/features/Maidan ... view=print
2. Salisbury. Informationen darüber, dass die ganze Giftattentats-Geschichte möglicherweise erfunden ist und es eine echte Vergiftung überhaupt nicht gab, bleiben vollkommen außen vor. Mit dem Schlagetot-Argument „Verschwörungstheorie“ wird üblicherweise abgetan, wogegen man keine echten Argumente hat, was aber nicht ins eigene Bild passt. Die beweislose, auch von Berlin unterstützte Anklage und Sanktionsbereitschaft gegenüber Moskau werden nicht als vollkommen haltlos und als gefährlich aggressiver Akt vermittelt, und wesentliche Hinweise zum Geschehen werden weggelassen. Beispielsweise, dass sich der Zwischenfall in der Nähe des einzigen britischen Chemiewaffen-Forschungslabors ereignete. Oder dass Russland eine Liste jener Länder vorgelegt hat, die sich die Baupläne für jene Nervengifte verschafft hatten, die in der Sowjetunion entwickelt worden waren: Großbritannien, USA und Israel waren darunter. Moskau: „Die wahrscheinlichsten Herkunftsländer dieser Chemikalie sind die Länder, die seit dem Ende der 90-er Jahre und auch bis heute Stoffe aus dem Projekt ‚Nowitschok‘ intensiv untersuchen“. Quellen u.a:
https://de.sputniknews.com/politik/2018 ... tslaender/
http://kaliningrad-domizil.ru/portal/in ... -mrz-2018/
3. Ost-Ghuta ist inzwischen zu mehr als drei Vierteln wieder unter Kontrolle der regulären syrischen Truppen und Behörden. Im noch von den Dschihadis und Söldnerbanden besetzten Rest hat der Endkampf begonnen. „Russisches Verteidigungsministerium: USA haben Provokationen mit Chemiewaffen in Syrien vorbereitet. US-Instrukteure bilden Milizionäre im Süden Syriens aus, Chemiewaffenangriffe unter falscher Flagge durchzuführen. Die Vorfälle sollen als Vorwand für US-Luftangriffe dienen. Quelle:
https://deutsch.rt.com/international/66 ... okationen/
Jede dieser Informationen ist bedeutsam und wäre von größtem Interesse fürs deutsche Publikum, widerspräche aber den Narrativen der westlichen Regierungen und damit den Denkschablonen, unter denen ARD-aktuell seine Nachrichtensendungen gestaltet:
1. Die Ukraine ist ein demokratischer Staat, der gegen den russischen Aggressor verteidigt werden muss.
2. In Salisbury hat es einen Giftgasanschlag auf einen russischen Ex-Spion und seine Tochter gegeben, verantwortlich dafür „möglicherweise“ Russland; über andere Täter brauchen wir nicht nachzudenken
3. Russen und Syrer bomben ohne Rücksicht auf die Zivilbevölkerung die Ortschaften in Ost-Ghuta in Trümmer. Sollte wirklich Giftgas verwendet werden, dann haben es Assads Soldaten in Fassbomben abgeworfen und dagegen muss „der Westen“ einschreiten.
Letzten Endes wird mit solcher Art Journalismus eine Akzeptanzstrategie für die transatlantische Kriegspolitik betrieben.
Diese Nachrichtengestaltung steht im Widerspruch zu den Erfordernissen des Staatsvertrages.
Mit freundlichen Grüßen
Volker Bräutigam, Friedhelm Klinkhammer
PS Weiterführende Lektüre:
https://www.nachdenkseiten.de/?p=42972
https://www.rubikon.news/artikel/die-ruhe-im-sturm
https://www.rubikon.news/artikel/deutschland-im-krieg
http://www.der-postillon.com/2018/03/pu ... sland.html
https://www.rubikon.news/artikel/nato-in-not
https://www.rubikon.news/artikel/offent ... ls-auftrag
ARD-aktuell vom 16. bis 18. März
Re: ARD-aktuell vom 16. bis 18. März
Von: gremienbuero-beschwerden@ndr.de
Betreff: Ihre E-Mail vom 19.03.2018
Ihre E-Mail vom 19.03.2018
Sehr geehrter Herr Klinkhammer, sehr geehrter Herr Bräutigam,
ich bestätige den Eingang Ihrer o.g. E-Mail.
Der Rundfunkrat überwacht unter anderem die Einhaltung der staatsvertraglich verankerten Programmanforderungen. Daher sind ihm die Anregungen und Meinungen der Zuschauerinnen und Zuschauer, der Hörerinnen und Hörer sowie der Nutzer der Online-Angebote des NDR sehr wichtig. Im Rahmen der Überwachung der Programmanforderungen und der Beratung des Intendanten in Programmangelegenheiten haben wir Ihre Kritik zur Kenntnis genommen und sie an die Intendanz mit der Bitte um Weiterleitung an die zuständige Redaktion im NDR abgegeben.
Der Rundfunkrat ist darüber hinaus nicht befugt, in die Programmgestaltung des NDR einzugreifen oder auf die auf Basis anerkannter journalistischer Grundsätze getroffene Themenwahl Einfluss zu nehmen. Nach § 18 Absatz 2 des NDR-Staatsvertrages kann der Rundfunkrat nur solche Beiträge und Inhalte im Wege einer Beschwerde überprüfen, die bereits gesendet oder veröffentlicht wurden, da zum einen eine Kontrolle des Programms vor der Ausstrahlung nicht zulässig ist und zum anderen die tatsächlichen Inhalte Gegenstand der Programmkontrolle sind.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Günter Hörmann
Vorsitzender NDR Rundfunkrat
_____________________________
NORDDEUTSCHER RUNDFUNK
Gremienbüro
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Tel. (040) 4156-3506
Fax (040) 4156-3452
E-Mail: gremienbuero-beschwerden@ndr.de
Betreff: Ihre E-Mail vom 19.03.2018
Ihre E-Mail vom 19.03.2018
Sehr geehrter Herr Klinkhammer, sehr geehrter Herr Bräutigam,
ich bestätige den Eingang Ihrer o.g. E-Mail.
Der Rundfunkrat überwacht unter anderem die Einhaltung der staatsvertraglich verankerten Programmanforderungen. Daher sind ihm die Anregungen und Meinungen der Zuschauerinnen und Zuschauer, der Hörerinnen und Hörer sowie der Nutzer der Online-Angebote des NDR sehr wichtig. Im Rahmen der Überwachung der Programmanforderungen und der Beratung des Intendanten in Programmangelegenheiten haben wir Ihre Kritik zur Kenntnis genommen und sie an die Intendanz mit der Bitte um Weiterleitung an die zuständige Redaktion im NDR abgegeben.
Der Rundfunkrat ist darüber hinaus nicht befugt, in die Programmgestaltung des NDR einzugreifen oder auf die auf Basis anerkannter journalistischer Grundsätze getroffene Themenwahl Einfluss zu nehmen. Nach § 18 Absatz 2 des NDR-Staatsvertrages kann der Rundfunkrat nur solche Beiträge und Inhalte im Wege einer Beschwerde überprüfen, die bereits gesendet oder veröffentlicht wurden, da zum einen eine Kontrolle des Programms vor der Ausstrahlung nicht zulässig ist und zum anderen die tatsächlichen Inhalte Gegenstand der Programmkontrolle sind.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Günter Hörmann
Vorsitzender NDR Rundfunkrat
_____________________________
NORDDEUTSCHER RUNDFUNK
Gremienbüro
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Tel. (040) 4156-3506
Fax (040) 4156-3452
E-Mail: gremienbuero-beschwerden@ndr.de
Re: ARD-aktuell vom 16. bis 18. März
Sehr geehrter Herr Dr. Hörmann,
wenn Sie unsere Mail sorgfältiger gelesen hatten, wäre Ihnen sicherlich aufgefallen, dass wir nicht pur "Kritik" geübt, sondern konkret eine "Beschwerde" nach § 13 NDRStV erhoben haben. Dass nach § 18 nur Beiträge und Inhalte im Wege einer Beschwerde überprüft werden können, die bereits gesendet oder veröffentlicht wurden, ist nicht nachvollziehbar. Es heisst: "Der Rundfunkrat überwacht die Einhaltung der Programmanforderungen (§§ 3, 5, 7 bis 9) und berät den Intendanten oder die Intendantin in allgemeinen Programmangelegenheiten. Er kann feststellen, dass einzelne Sendungen gegen diese Anforderungen verstoßen, und den Intendanten oder die Intendantin anweisen, einen festgestellten Verstoß nicht fortzusetzen oder künftig zu unterlassen. Eine Kontrolle einzelner Sendungen durch den Rundfunkrat vor ihrer Ausstrahlung ist nicht zulässig". In diesem Fall geht es nicht um eine "Kontrolle vor einer Ausstrahlung", sondern es geht darum, dass weder Sie noch der Intendant, Ihren Aufgaben zur Überwachung der Einhaltung der Programmanforderungen nachkommen, indem Sie (bewusst) übersehen, dass wesentliche Informationen von ARD-Aktuell (vermutlich im Interesse der deutschen Außenpolitik) unterschlagen werden. Dagegen richtet sich unsere Beschwerde. Wir bitten Sie, Ihre Aufgaben wahrzunehmen und nicht so zu tun, als seien gesetzliche Vorschriften individuell interpretierbar oder gar irrelevant.
Mit freundlichen Grüßen
F. Klinkhammer, V. Bräutigam
wenn Sie unsere Mail sorgfältiger gelesen hatten, wäre Ihnen sicherlich aufgefallen, dass wir nicht pur "Kritik" geübt, sondern konkret eine "Beschwerde" nach § 13 NDRStV erhoben haben. Dass nach § 18 nur Beiträge und Inhalte im Wege einer Beschwerde überprüft werden können, die bereits gesendet oder veröffentlicht wurden, ist nicht nachvollziehbar. Es heisst: "Der Rundfunkrat überwacht die Einhaltung der Programmanforderungen (§§ 3, 5, 7 bis 9) und berät den Intendanten oder die Intendantin in allgemeinen Programmangelegenheiten. Er kann feststellen, dass einzelne Sendungen gegen diese Anforderungen verstoßen, und den Intendanten oder die Intendantin anweisen, einen festgestellten Verstoß nicht fortzusetzen oder künftig zu unterlassen. Eine Kontrolle einzelner Sendungen durch den Rundfunkrat vor ihrer Ausstrahlung ist nicht zulässig". In diesem Fall geht es nicht um eine "Kontrolle vor einer Ausstrahlung", sondern es geht darum, dass weder Sie noch der Intendant, Ihren Aufgaben zur Überwachung der Einhaltung der Programmanforderungen nachkommen, indem Sie (bewusst) übersehen, dass wesentliche Informationen von ARD-Aktuell (vermutlich im Interesse der deutschen Außenpolitik) unterschlagen werden. Dagegen richtet sich unsere Beschwerde. Wir bitten Sie, Ihre Aufgaben wahrzunehmen und nicht so zu tun, als seien gesetzliche Vorschriften individuell interpretierbar oder gar irrelevant.
Mit freundlichen Grüßen
F. Klinkhammer, V. Bräutigam
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