Betreff: Programmbeschwerde wegen Falschmeldung zum BSW-Parteitag
Sehr geehrte Rundfunkräte,
im Artikel "Mit Friedenstauben in den Wahlkampf" vom 12.01.2025 behauptet Uli Hauck: „Das geht bis hin zur Behauptung eines eingeladenen Gastredners, dass das Virus nicht aus China, sondern aus einem US-Labor stammt. Mit Fakten wurde das zwar nicht unterlegt.“
Zunächst finde ich es eine Anmaßung, den Namen des Redners nicht zu benennen. Außerdem stimmt es nicht, dass der Redner die erwähnte Behauptung aufgestellt hat. Er hat nur den ehemaligen Leiter des CDC zitiert. Beim Gastredner handelte es sich um Paul Schreyer. Er war es, der die Aufgabe der 4. Gewalt übernommen hat, indem er die Veröffentlichung der RKI-Protokolle vor Gericht erstritten hat.
Seine kurze Rede kann man sich im Livestream des BSW-Parteitages anhören. Außerdem hat er die Rede beim multipolar-magazin in einem Artikel veröffentlicht. Darin hat er im Text der Rede auch Links gesetzt, auf die er seine Aussagen stützt. Die Passage, auf die Uli Hauck sich in dem oben zitierten Satz bezieht, lautet:
„Wie Stück für Stück bekannt wird, kam offenbar auch das Virus selbst aus den USA – das sagt zumindest der ehemalige Leiter des CDC, das ist die amerikanische Seuchenschutzbehörde, Robert Redfield. Der hat vor zwei Monaten im November in einem Interview gesagt, er ist inzwischen aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse zu der Ansicht gekommen, dass das Coronavirus in einem amerikanischen Labor erzeugt worden ist, im Rahmen eines Biodefense-Programms. Das hält er für die wahrscheinlichste Erklärung. Er nannte auch den Namen des Labors an der University of North Carolina. Wie Sie sich alle erinnern, haben Sie davon in der Tagesschau nichts erfahren.“
Paul Schreyer hat also lediglich jemanden zitiert und keine eigene Behauptung aufgestellt. Ich sehe bei dem von mir bemängelten Artikeln einen Verstoß gegen den NDR-Staatsvertrag in folgenden Punkten:
§5 Der NDR hat [...] einen objektiven und umfassenden Überblick [...] zu geben
§8 (1) Der NDR ist in seinen Angeboten zur Wahrheit verpflichtet. Er hat sicherzustellen, dass
1. […]
2. das Angebot nicht einseitig einer Partei oder Gruppe, einer Interessengemeinschaft, einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung dient
und
3. in seiner Berichterstattung die Auffassungen der wesentlich betroffenen Personen, Gruppen oder Stellen angemessen und fair berücksichtigt werden. Wertende und analysierende Einzelbeiträge haben dem Gebot journalistischer Fairness und in ihrer Gesamtheit der Vielfalt der Meinungen zu entsprechen. Ziel aller Informationssendungen ist es, sachlich und umfassend zu unterrichten und damit zur selbständigen Urteilsbildung der Bürger und Bürgerinnen beizutragen.
(2) Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen [...] zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Richard Petersen
Verwendete Links in der Reihenfolge der Benutzung:
https://www.tagesschau.de/inland/bundes ... f-100.html
https://multipolar-magazin.de/artikel/rki-protokolle-2
https://www.youtube.com/live/1QiSeRaQJLw?t=6491s
https://multipolar-magazin.de/artikel/bsw-rede-schreyer
https://www.newsweek.com/covid-19-lab-l ... mp-1987571
NDR - Falschmeldung zum BSW-Parteitag
Re: NDR - Falschmeldung zum BSW-Parteitag
Sehr geehrter Herr Petersen,
vielen Dank für Ihr Interesse am Programm des NDR und Ihre entsprechende Nachricht vom 20.01.2025.
Wir möchten jede Zuschrift sorgfältig prüfen. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass die Beantwortung Ihres Schreibens ggf. etwas Zeit in Anspruch nehmen kann.
Bitte geben Sie uns diese Zeit. Wir kommen dann unaufgefordert wieder auf Sie zu.
Mit freundlichen Grüßen
__________________________
Norddeutscher Rundfunk
Gremiengeschäftsstelle
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Tel: +49 (0) 40 4156 3506
E-Mail:gremienbuero-beschwerden@ndr.de
vielen Dank für Ihr Interesse am Programm des NDR und Ihre entsprechende Nachricht vom 20.01.2025.
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