Sehr geehrter Herr Raue,
in einem Beitrag des Deutschlandfunks vom 25. Januar mit dem Titel „Russlanddeutsche – die unbekannten Einwanderer“ werden Russlanddeutsche als „eine der größten Migrantengruppen in Deutschland“ bezeichnet.
https://www.deutschlandfunk.de/russlanddeutsche-spaetaussieder-deutschland-integration-afd-wahlverhalten-100.html
Diese Formulierung halte ich für missverständlich und rechtlich unpräzise. Anerkannte Spät- und Aussiedler gelten gemäß Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie nach dem Bundesvertriebenengesetz als Deutsche. Mit der Anerkennung erwerben sie automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit und sind keine Ausländer.
Zwar ist es zutreffend, dass Russlanddeutsche historisch in großer Zahl nach Deutschland zugewandert sind und in migrationsstatistischen Zusammenhängen erfasst werden. Der Begriff „Migrantengruppe“ wird im allgemeinen Sprachgebrauch jedoch häufig mit „Ausländergruppe“ gleichgesetzt und kann dadurch den falschen Eindruck erwecken, Russlanddeutsche gehörten nicht zum deutschen Volk.
Gerade vor dem Hintergrund der besonderen historischen Verantwortung gegenüber den deutschen Volkszugehörigen aus der ehemaligen Sowjetunion erscheint mir eine präzisere Begriffswahl geboten. Formulierungen wie etwa „eine der größten Zuwanderergruppen nach Deutschland“ oder „eine große Gruppe mit eigener Migrations- und Vertreibungserfahrung“ würden den Sachverhalt korrekt beschreiben, ohne die rechtliche Stellung von Spätaussiedlern zu verzerren.
Ich bitte Sie daher um Prüfung und gegebenenfalls um eine begriffliche Klarstellung und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Torsten Küllig
DLF - Russlanddeutsche – die unbekannten Einwanderer
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