WDR - WELTSPIEGEL-Reportage „Polen: Offene Arme oder Ablehnung für Ukrainer?“

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Maren
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WDR - WELTSPIEGEL-Reportage „Polen: Offene Arme oder Ablehnung für Ukrainer?“

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WDR
Intendanz
Appellhofplatz 1
50667 Köln


Förmliche Programmbeschwerde gemäß § 10 WDR-Gesetz wegen Verstoßes gegen § 5 Abs. 4 und Abs. 5 WDR-Gesetz gegen die WELTSPIEGEL-Reportage „Polen: Offene Arme oder Ablehnung für Ukrainer?“

Sehr geehrte Frau Dr. Vernau,

hiermit erheben wir förmliche Programmbeschwerde gemäß § 10 WDR-Gesetz gegen die im ARD-WELTSPIEGEL ausgestrahlte Reportage „Polen: Offene Arme oder Ablehnung für Ukrainer?“ (WDR).

Der Beitrag verstößt nach unserer Einschätzung in mehreren Punkten gegen die gesetzlichen Programmgrundsätze des § 5 WDR-Gesetz, insbesondere gegen:

• § 5 Abs. 4 (Verpflichtung auf die Wahrheit sowie Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und eines diskriminierungsfreien Miteinanders)
• § 5 Abs. 5 (Grundsätze der Objektivität, Unparteilichkeit, Ausgewogenheit, Meinungsvielfalt und journalistischen Fairness)

Am 30. März veröffentlichte die Ukrainerin auf Facebook einen ausführlichen Beitrag, in welchem sie die „Weltspiegel“-Redaktion scharf kritisiert. Darin schreibt sie: „Mir war bewusst, dass provokative Fragen gestellt werden könnten und dass sie nur für sie passende Ausschnitte zeigen würden, aus dem Zusammenhang gerissen – und genauso ist es gekommen.“

Olya Semenova beschreibt damit einen Missstand, der wir in unserer 12-jährigen Praxis bereits mehrfach beanstanden mussten.
Die Frage ist: Was treibt Journalisten mit öffentlichem Auftrag an, sich trotz massiv gestiegener öffentlicher Aufmerksamkeit, den Grundsätze journalistischen Anstands zu entziehen?

Konkrete Beanstandungen im Einzelnen:

Manipulative Schnitttechnik und Entzug des Kontextes
Aussagen des polnischen Partners der Interviewten wurden stark verkürzt und aus dem Zusammenhang gerissen. Während dieser eine ausführliche Begründung seiner politischen Position abgab, wurde im Beitrag lediglich das Fragment gesendet, in dem er die Stimmabgabe bestätigt. Dadurch entsteht ein verzerrtes und einseitiges Bild seiner Haltung. Dies verstößt klar gegen das Gebot der journalistischen Fairness und der Wahrheit gemäß § 5 Abs. 4 und Abs. 5 WDR-Gesetz.

Verzerrte Darstellung persönlicher Erfahrungen
Die ukrainische Interviewte schilderte, dass sie in vier Jahren als Kellnerin nur eine einzige unangenehme Situation erlebt habe. Der Beitrag stellt diesen Einzelfall jedoch so dar, dass der Eindruck entsteht, Diskriminierungen gegenüber Ukrainern in Polen seien häufig oder typisch. Der entscheidende Kontext wurde bewusst unterschlagen. Auch dies verletzt die Pflicht zur wahrheitsgemäßen und ausgewogenen Berichterstattung (§ 5 Abs. 4 und Abs. 5).

Fehlende Ausgewogenheit und einseitige Gesamtdarstellung
Durch die selektive Bearbeitung wird ein überwiegend negatives Bild des polnisch-ukrainischen Zusammenlebens vermittelt, das den positiven Erfahrungen und Aussagen der Betroffenen widerspricht. Dies widerspricht dem gesetzlichen Auftrag, eine möglichst breite und ausgewogene Meinungsvielfalt darzustellen und umfassend zu informieren und ist nicht dazu geeignet die internationale Verständigung zu fördern. (§ 5 Abs. 5 WDR-Gesetz).

Solche journalistischen Praktiken untergraben das Vertrauen der Öffentlichkeit in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und verstoßen gegen den gesetzlichen Auftrag des WDR. Wir fordern Sie daher auf, zu prüfen, ob der Beitrag in der Mediathek mit einem klaren Korrektur- oder Ergänzungshinweis versehen werden muss, sowie redaktionelle Maßnahmen zu ergreifen, um künftig derartige Verstöße gegen die Vorgaben des WDR-Gesetzes zu vermeiden – und zwar möglichst nicht unter Ausreizung der 2-Monatsfrist.

§ 5 Programmgrundsätze

(1) Für die Angebote des WDR gilt die verfassungsmäßige Ordnung. Die Vorschriften der allgemeinen Gesetze und die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der Jugend und des Rechts der persönlichen Ehre sind einzuhalten. Der WDR trägt darüber hinaus in besonderem Maße der Einhaltung journalistischer Standards Rechnung.

(2) Der WDR hat in seinen Sendungen die Würde des Menschen zu achten und zu schützen. Er soll dazu beitragen, die Achtung vor Leben, Freiheit und körperlicher Unversehrtheit, vor Glauben und Meinung anderer zu stärken. Die sittlichen und religiösen Überzeugungen der Bevölkerung sind zu achten.

(4) Der WDR soll die internationale Verständigung, die europäische Integration, den gesellschaftlichen Zusammenhalt, ein diskriminierungsfreies Miteinander in Bund und Ländern und die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern fördern, zum Frieden und zur sozialen Gerechtigkeit mahnen, die demokratischen Freiheiten verteidigen und der Wahrheit verpflichtet sein.

(5) Der WDR soll die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit achten und in seinen Angeboten eine möglichst breite Themen- und Meinungsvielfalt ausgewogen darstellen.

Der WDR stellt sicher, dass

1. die Vielfalt der bestehenden Meinungen und der religiösen, weltanschaulichen, politischen, wissenschaftlichen und künstlerischen Richtungen im Gesamtprogramm der Anstalt in möglichster Breite und Vollständigkeit Ausdruck findet,
2. die bedeutsamen gesellschaftlichen Kräfte im Sendegebiet im Gesamtprogramm der Anstalt zu Wort kommen,
3. das Gesamtprogramm nicht einseitig einer Partei oder Gruppe, einer Interessengemeinschaft, einem Bekenntnis oder einer Weltanschauung dient.
Der WDR soll in seiner Berichterstattung angemessene Zeit für die Behandlung kontroverser Themen von allgemeiner Bedeutung vorsehen. Wertende und analysierende Einzelbeiträge haben dem Gebot journalistischer Fairness zu entsprechen. Ziel der Berichterstattung ist es, umfassend zu informieren.

(6) Die Nachrichtengebung muss allgemein, unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen. Kommentare sind deutlich von Nachrichten zu trennen und unter Nennung der Verfasserin oder des Verfassers als solche zu kennzeichnen.

Aus Gründen der Transparenz werden wir diese Beschwerde sowie die Antwort der Programmverantwortlichen auf der Webseite des Vereins https://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen

Maren Müller

Ergänzender Hinweis: Die Berliner Zeitung berichtete zuerst über den Fall und gab den Anstoß zur Beschwerde.
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