WDR/Stellungnahme Publikumskonferenz ⇒ WDR-Gesetz: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V.
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I. Rechtsform und Aufgaben
 
I. Rechtsform und Aufgaben
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Aktuelle Version: (3) Der WDR veranstaltet folgende Hörfunkprogramme, die neben ihren spezifischen Schwerpunkten {{Textfarbe|#FF0000|auch}} der Darstellung der Regionen dienen können:
 
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Änderungsvorschlag: (3) Der WDR veranstaltet folgende Hörfunkprogramme, die neben ihren spezifischen Schwerpunkten der Darstellung der Regionen dienen:
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Aktuelle Version: (7) Der WDR {{Textfarbe|#FF0000|kann}} seinem gesetzlichen Auftrag durch Nutzung geeigneter Übertragungswege nach{{Textfarbe|#FF0000|kommen}}. (...)
 
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Änderungsvorschlag: (7) Der WDR kommt seinem gesetzlichen Auftrag durch Nutzung geeigneter Übertragungswege nach. (...)
 
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Aktuelle Version: (8) Der WDR {{Textfarbe|#FF0000|kann}} im Rahmen seines Programmauftrags seine Programme auch in digitaler Technik verbreiten. Die Programme {{Textfarbe|#FF0000|können}} jeweils zu einem Gesamtangebot unter einem elektronischen Programmführer zusammengefasst werden. (...)
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Änderungsvorschlag: (8) Der WDR verbreitet im Rahmen seines Programmauftrags seine Programme auch in digitaler Technik. Die Programme werden jeweils zu einem Gesamtangebot unter einem elektronischen Programmführer zusammengefasst. (...)
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{{Textfarbe|#0000FF|Grund: Aus den unklaren, schwammigen "kann" Angabe wird eine klar umrissener Auftrag, ohne irgendwie rum zu eiern. Eine Digitalradio ist im übrigen bereits in den Sendebetrieb aufgenommen worden.}}
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Aktuelle Version: (9) Der WDR {{Textfarbe|#FF0000|kann}} programmbegleitend Druckwerke mit programmbezogenem Inhalt veröffentlichen, wenn dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. 
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Änderungsvorschlag: (9) Der WDR veröffentlicht programmbegleitend Druckwerke mit programmbezo­genem Inhalt, wenn dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. 
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Aktuelle Version: (12) Der WDR {{Textfarbe|#FF0000|kann}} sich im Rahmen seines Auftrags an Maßnahmen der Film­ und Hörspielförderung beteiligen
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Änderungsvorschlag: (12) Der WDR beteiligt sich im Rahmen seines Auftrags an Maßnahmen der Film­ und Hörspielförderung.
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{{Textfarbe|#0000FF|Grund: Ist ein Fakt oder Realität. Kann man auch nicht anders bezeichnen}}
  
Aktuelle Version: (8) Der WDR kann im Rahmen seines Programmauftrags seine Programme auch in
 
digitaler Technik verbreiten. Die Programme können jeweils zu einem Gesamtangebot unter einem
 
elektronischen Programmführer zusammengefasst werden. (...)
 
Änderungsvorschlag: (8) Der WDR verbreitet im Rahmen seines Programmauftrags seine Programme
 
auch in digitaler Technik. Die Programme werden jeweils zu einem Gesamtangebot unter einem elekt-
 
ronischen Programmführer zusammengefasst. (...)
 
  
  

Version vom 29. März 2015, 00:03 Uhr


Stellungnahme der Ständige Publikumskonferenz zur Novellierung – Gesetz über den Westdeutschen Rundfunk Köln (WDR-Gesetz)

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Wir möchten unserer Hoffnung darüber Ausdruck verleihen, dass unsere Vorschläge sorgfältig und wohlwollend geprüft werden und angemessene Berücksichtigung finden.

Stellungnahme der Ständige Publikumskonferenz der öff.-rechtl. Medien e. V. zur Novellierung – Gesetz über den Westdeutschen Rundfunk Köln (WDR-Gesetz) (19.03.2015)

   
Quelle: Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien - Wiki
Herausgeber: Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e. V. - Blog
Redaktion/Autor: Ständige Publikumskonferenz der öff.-rechtl. Medien - Forum
Internet: Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e. V. - Blog
Lizenz: Creative CommonsNamensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen   Version 3.0(CC-by-sa 3.0)

Der Erklärbaer

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I. Rechtsform und Aufgaben

§3 Aufgaben, Sendegebiet

Aktuelle Version: (3) Der WDR veranstaltet folgende Hörfunkprogramme, die neben ihren spezifischen Schwerpunkten auch der Darstellung der Regionen dienen können:

Änderung: (3) Der WDR veranstaltet folgende Hörfunkprogramme, die neben ihren spezifischen Schwerpunkten der Darstellung der Regionen dienen:

Grund: Damit soll aus der unkaren "auch" Möglichkeit ein klares Bekenntnis für die Regionen, sprich Regionalprogramm werden.

Aktuelle Version: (7) Der WDR kann seinem gesetzlichen Auftrag durch Nutzung geeigneter Übertragungswege nachkommen. (...)

Änderungsvorschlag: (7) Der WDR kommt seinem gesetzlichen Auftrag durch Nutzung geeigneter Übertragungswege nach. (...)

Grund: Aus der unklaren, schwammigen "kann" Angabe wird in der kürzeren Formulierung eine klarer Auftrag.

Aktuelle Version: (8) Der WDR kann im Rahmen seines Programmauftrags seine Programme auch in digitaler Technik verbreiten. Die Programme können jeweils zu einem Gesamtangebot unter einem elektronischen Programmführer zusammengefasst werden. (...)

Änderungsvorschlag: (8) Der WDR verbreitet im Rahmen seines Programmauftrags seine Programme auch in digitaler Technik. Die Programme werden jeweils zu einem Gesamtangebot unter einem elektronischen Programmführer zusammengefasst. (...)

Grund: Aus den unklaren, schwammigen "kann" Angabe wird eine klar umrissener Auftrag, ohne irgendwie rum zu eiern. Eine Digitalradio ist im übrigen bereits in den Sendebetrieb aufgenommen worden.

Aktuelle Version: (9) Der WDR kann programmbegleitend Druckwerke mit programmbezogenem Inhalt veröffentlichen, wenn dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist.

Änderungsvorschlag: (9) Der WDR veröffentlicht programmbegleitend Druckwerke mit programmbezo­genem Inhalt, wenn dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist.

Grund: Eine Tatsache (der WDR eröffentlicht seit Jahren diverse Druckwerke) sollte auch so benannt werden. Fakten als Möglichkeit auszugeben, "kann" auch als Lüge bezeichnet werden.

Aktuelle Version: (12) Der WDR kann sich im Rahmen seines Auftrags an Maßnahmen der Film­ und Hörspielförderung beteiligen

Änderungsvorschlag: (12) Der WDR beteiligt sich im Rahmen seines Auftrags an Maßnahmen der Film­ und Hörspielförderung.

Grund: Ist ein Fakt oder Realität. Kann man auch nicht anders bezeichnen