WDR/Stellungnahme Publikumskonferenz ⇒ WDR-Gesetz: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 29. März 2015, 01:09 Uhr
Stellungnahme der Ständige Publikumskonferenz zur Novellierung – Gesetz über den Westdeutschen Rundfunk Köln (WDR-Gesetz)
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Stellungnahme der Ständige Publikumskonferenz der öff.-rechtl. Medien e. V.
zur Novellierung – Gesetz über den Westdeutschen Rundfunk Köln (WDR-Gesetz) (19.03.2015)
I. Rechtsform und Aufgaben
§ 3 Aufgaben, Sendegebiet
(3 Änderung) - X
§ 3 Aufgaben, Sendegebiet
(2 Änderung)
§ 4a Erfüllung des Programmauftrags
(2 Änderung)
§ 5 Programmgrundsätze
(2 Änderung)
und (1 Ergänzung) - X
§ 5 (5) 1 Der WDR stellt sicher
(1 Ergänzung)
§ 8 Verlautbarungsrecht, Sendezeit für Dritte
(1 Ergänzung) - X
II. Organisation
§ 13 Organe, Unvereinbarkeit von Ämtern und Tätigkeiten
(1 Änderung)
1. Der Rundfunkrat
§ 15 Zusammensetzung, Amtsdauer, Kostenerstattung
Ergänzung zur Zusammensetzung des Rundfunkrates
(6 Änderung) - X
FortsetzungZusammensetzung des Rundfunkrates
(6 Ergänzung/Änderung)
§ 15 (8)
(1 Änderung)
(1 Ergänzung)
§ 16 Aufgaben des Rundfunkrats
(3 Beispiele) - X
Fortsetzung§ 16 Aufgaben des Rundfunkrats
(Änderungen mit Begründung)
§ 18 Sitzungen des Rundfunkrates
(1 Änderung)
§ 42 Prüfung durch den Landesrechnungshof
(1 Änderung)
§ 42 (3) 4
(1 Streichung mit Begründung) - X
§ 44 Feststellung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses
(3 Änderung)
Vorstellung Ständige Publikumskonferenz
Ende
Wir möchten unserer Hoffnung darüber Ausdruck verleihen, dass unsere Vorschläge sorgfältig und wohlwollend geprüft werden und angemessene Berücksichtigung finden.
Stellungnahme der Ständige Publikumskonferenz der öff.-rechtl. Medien e. V. zur Novellierung – Gesetz über den Westdeutschen Rundfunk Köln (WDR-Gesetz) (19.03.2015)
- Quelle: Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien - Wiki
- Herausgeber: Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e. V. - Blog
- Redaktion/Autor: Ständige Publikumskonferenz der öff.-rechtl. Medien - Forum
- Internet: Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e. V. - Blog
- Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen Version 3.0 (CC-by-sa 3.0) “
Der Erklärbaer
ist jetzt hier nur ein Beispiel, Anderungen sind farblich hervorgehoben
I. Rechtsform und Aufgaben
§3 Aufgaben, Sendegebiet
Aktuelle Version: (3) Der WDR veranstaltet folgende Hörfunkprogramme, die neben ihren spezifischen Schwerpunkten auch der Darstellung der Regionen dienen können:
Änderung: (3) Der WDR veranstaltet folgende Hörfunkprogramme, die neben ihren spezifischen Schwerpunkten der Darstellung der Regionen dienen:
Grund: Damit soll aus der unkaren "auch" Möglichkeit ein klares Bekenntnis für die Regionen, sprich Regionalprogramm werden. Die Augenblicklich der Kostenkeule zum Opfer fallenden Kürzungen in den Regionalprogrammen sind insgesamt betrachtet beim Publikum nicht gern gesehen.
Aktuelle Version: (7) Der WDR kann seinem gesetzlichen Auftrag durch Nutzung geeigneter Übertragungswege nachkommen. (...)
Änderungsvorschlag: (7) Der WDR kommt seinem gesetzlichen Auftrag durch Nutzung geeigneter Übertragungswege nach. (...)
Grund: Aus der unklaren, schwammigen "kann" Angabe wird in der kürzeren Formulierung eine klarer Auftrag.
Aktuelle Version: (8) Der WDR kann im Rahmen seines Programmauftrags seine Programme auch in digitaler Technik verbreiten. Die Programme können jeweils zu einem Gesamtangebot unter einem elektronischen Programmführer zusammengefasst werden. (...)
Änderungsvorschlag: (8) Der WDR verbreitet im Rahmen seines Programmauftrags seine Programme auch in digitaler Technik. Die Programme werden jeweils zu einem Gesamtangebot unter einem elektronischen Programmführer zusammengefasst. (...)
Grund: Aus den unklaren, schwammigen "kann" Angabe wird eine klar umrissener Auftrag, ohne irgendwie rum zu eiern. Eine Digitalradio ist im übrigen bereits in den Sendebetrieb aufgenommen worden.
Aktuelle Version: (9) Der WDR kann programmbegleitend Druckwerke mit programmbezogenem Inhalt veröffentlichen, wenn dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist.
Änderungsvorschlag: (9) Der WDR veröffentlicht programmbegleitend Druckwerke mit programmbezogenem Inhalt, wenn dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist.
Grund: Eine Tatsache (der WDR eröffentlicht seit Jahren diverse Druckwerke) sollte auch so benannt werden. Fakten als Möglichkeit auszugeben, "kann" auch als Lüge bezeichnet werden.
Aktuelle Version: (12) Der WDR kann sich im Rahmen seines Auftrags an Maßnahmen der Film und Hörspielförderung beteiligen
Änderungsvorschlag: (12) Der WDR beteiligt sich im Rahmen seines Auftrags an Maßnahmen der Film und Hörspielförderung.
Grund: Ist ein Fakt oder Realität. Kann man auch nicht anders bezeichnen