WDR/Stellungnahme Publikumskonferenz ⇒ WDR-Gesetz: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Datei:Publikumskonferenz - WDR-Ges 1.png|[http://wiki.publikumskonferenz.de/images/0/09/Publikumskonferenz_-_WDR-Ges_1.png '''X''']<center> '''Stellungnahme der Ständige Publikumskonferenz der öff.-rechtl. Medien e. V.'''<br /> | + | Datei:Publikumskonferenz - WDR-Ges 1.png|[http://wiki.publikumskonferenz.de/images/0/09/Publikumskonferenz_-_WDR-Ges_1.png '''X''']<center> '''Stellungnahme der Ständige Publikumskonferenz der öff.-rechtl. Medien e. V.'''<br />'''zur Novellierung – Gesetz über den Westdeutschen Rundfunk Köln (WDR-Gesetz)''' (19.03.2015)<br />'''I. Rechtsform und Aufgaben'''<br />'''§ 3''' Aufgaben, Sendegebiet<br /><small>(3 Änderung)</small> |
− | '''zur Novellierung – Gesetz über den Westdeutschen Rundfunk Köln (WDR-Gesetz)''' (19.03.2015)<br /><small> | + | Datei:Publikumskonferenz - WDR-Ges 2.png|[http://wiki.publikumskonferenz.de/images/d/dc/Publikumskonferenz_-_WDR-Ges_2.png '''X''']<br />Fortsetzung<br /><center>'''§ 3''' Aufgaben, Sendegebiet<br /><small>(3 Änderung)</small> |
− | Datei:Publikumskonferenz - WDR-Ges 2.png|[http://wiki.publikumskonferenz.de/images/d/dc/Publikumskonferenz_-_WDR-Ges_2.png '''X''']< | + | Datei:Publikumskonferenz - WDR-Ges 3.png|[http://wiki.publikumskonferenz.de/images/9/97/Publikumskonferenz_-_WDR-Ges_3.png '''X''']<center> '''§ 3''' Aufgaben, Sendegebiet<br /><small>(2 Änderung)</small><br />'''§ 4a''' Erfüllung des Programmauftrags<br /><small>(2 Änderung)</small><br />'''§ 5''' Programmgrundsätze<br /><small>(2 Änderung)</small><br /><small>und (1 Ergänzung)</small> |
− | Datei:Publikumskonferenz - WDR-Ges 3.png|[http://wiki.publikumskonferenz.de/images/9/97/Publikumskonferenz_-_WDR-Ges_3.png '''X''']<center> ''' | + | Datei:Publikumskonferenz - WDR-Ges 4.png|[http://wiki.publikumskonferenz.de/images/d/d5/Publikumskonferenz_-_WDR-Ges_4.png '''X''']<center> '''§ 5 (5) 1''' Der WDR stellt sicher<br /><small>(1 Ergänzung)</small><br />'''§ 8''' Verlautbarungsrecht, Sendezeit für Dritte<br /><small>(1 Ergänzung)</small> |
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Datei:Publikumskonferenz - WDR-Ges 5.png|[http://wiki.publikumskonferenz.de/images/d/db/Publikumskonferenz_-_WDR-Ges_5.png '''X''']<center> '''II. Organisation'''<br />'''§ 13''' Organe, Unvereinbarkeit von Ämtern und Tätigkeiten<br /><small>(1 Änderung)</small><br />1. Der Rundfunkrat<br />'''§ 15''' Zusammensetzung, Amtsdauer, Kostenerstattung<br />Ergänzung zur Zusammensetzung des Rundfunkrates<br /><small>(6 Änderung)</small> | Datei:Publikumskonferenz - WDR-Ges 5.png|[http://wiki.publikumskonferenz.de/images/d/db/Publikumskonferenz_-_WDR-Ges_5.png '''X''']<center> '''II. Organisation'''<br />'''§ 13''' Organe, Unvereinbarkeit von Ämtern und Tätigkeiten<br /><small>(1 Änderung)</small><br />1. Der Rundfunkrat<br />'''§ 15''' Zusammensetzung, Amtsdauer, Kostenerstattung<br />Ergänzung zur Zusammensetzung des Rundfunkrates<br /><small>(6 Änderung)</small> | ||
Datei:Publikumskonferenz - WDR-Ges 6.png|[http://wiki.publikumskonferenz.de/images/e/e6/Publikumskonferenz_-_WDR-Ges_6.png '''X''']<br />Fortsetzung<br /><center> Zusammensetzung des Rundfunkrates<br /><small>(6 Ergänzung/Änderung)</small><br />'''§ 15 (8)'''<br /><small>(1 Änderung)</small><br /><small>(1 Ergänzung)</small><br />'''§ 16''' Aufgaben des Rundfunkrats<br /><small>(3 Beispiele)</small> | Datei:Publikumskonferenz - WDR-Ges 6.png|[http://wiki.publikumskonferenz.de/images/e/e6/Publikumskonferenz_-_WDR-Ges_6.png '''X''']<br />Fortsetzung<br /><center> Zusammensetzung des Rundfunkrates<br /><small>(6 Ergänzung/Änderung)</small><br />'''§ 15 (8)'''<br /><small>(1 Änderung)</small><br /><small>(1 Ergänzung)</small><br />'''§ 16''' Aufgaben des Rundfunkrats<br /><small>(3 Beispiele)</small> | ||
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Aktuelle Version: (3) Der WDR veranstaltet folgende Hörfunkprogramme, die neben ihren spezifischen Schwerpunkten {{Textfarbe|#FF0000|auch}} der Darstellung der Regionen dienen können: | Aktuelle Version: (3) Der WDR veranstaltet folgende Hörfunkprogramme, die neben ihren spezifischen Schwerpunkten {{Textfarbe|#FF0000|auch}} der Darstellung der Regionen dienen können: | ||
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Aktuelle Version: (7) Der WDR {{Textfarbe|#FF0000|kann}} seinem gesetzlichen Auftrag durch Nutzung geeigneter Übertragungswege nach{{Textfarbe|#FF0000|kommen}}. (...) | Aktuelle Version: (7) Der WDR {{Textfarbe|#FF0000|kann}} seinem gesetzlichen Auftrag durch Nutzung geeigneter Übertragungswege nach{{Textfarbe|#FF0000|kommen}}. (...) | ||
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+ | Ergänzung: (6) Bei Kriegs und Krisenberichterstattung ist eine Instrumentalisierung, die offene Parteinahme sowie das Schüren von Ressentiments seitens der Korrespondenten auszuschließen. Es sind alle verfügbaren Quellen zu berücksichtigen. Herkunft sowie Zweifel an der Verlässlichkeit der Informationen sind zu kennzeichnen. Bei der Nutzung von Bildern ist die Authentizität zu prüfen. Bei der Übersetzung fremder Sprachen ist ein Höchstmaß an Sorgfalt zu gewährleisten. | ||
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+ | Begründung: Im Zusammenhang mit dem massiven Publikumsprotest anlässlich der Berichterstattung im Ukrainekonflikt scheint uns eine Festschreibung journalistischer EthikKodizes angebracht. Die Verantwortung öffentlichrechtlicher Medien und deren Mitarbeiter hat sich im Interesse der Anspruchsberechtigten und des gesetzlichen Auftrages deutlich von denen privater Anbieter abzuheben. | ||
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Aktuelle Version vom 2. April 2015, 23:35 Uhr
Stellungnahme der Ständige Publikumskonferenz zur Novellierung – Gesetz über den Westdeutschen Rundfunk Köln (WDR-Gesetz)
Auf (X) klicken zum vergrößern und lesen!
- X
Stellungnahme der Ständige Publikumskonferenz der öff.-rechtl. Medien e. V.
zur Novellierung – Gesetz über den Westdeutschen Rundfunk Köln (WDR-Gesetz) (19.03.2015)
I. Rechtsform und Aufgaben
§ 3 Aufgaben, Sendegebiet
(3 Änderung) - X
§ 3 Aufgaben, Sendegebiet
(2 Änderung)
§ 4a Erfüllung des Programmauftrags
(2 Änderung)
§ 5 Programmgrundsätze
(2 Änderung)
und (1 Ergänzung) - X
§ 5 (5) 1 Der WDR stellt sicher
(1 Ergänzung)
§ 8 Verlautbarungsrecht, Sendezeit für Dritte
(1 Ergänzung) - X
II. Organisation
§ 13 Organe, Unvereinbarkeit von Ämtern und Tätigkeiten
(1 Änderung)
1. Der Rundfunkrat
§ 15 Zusammensetzung, Amtsdauer, Kostenerstattung
Ergänzung zur Zusammensetzung des Rundfunkrates
(6 Änderung) - X
FortsetzungZusammensetzung des Rundfunkrates
(6 Ergänzung/Änderung)
§ 15 (8)
(1 Änderung)
(1 Ergänzung)
§ 16 Aufgaben des Rundfunkrats
(3 Beispiele) - X
Fortsetzung§ 16 Aufgaben des Rundfunkrats
(Änderungen mit Begründung)
§ 18 Sitzungen des Rundfunkrates
(1 Änderung)
§ 42 Prüfung durch den Landesrechnungshof
(1 Änderung)
§ 42 (3) 4
(1 Streichung mit Begründung) - X
§ 44 Feststellung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses
(3 Änderung)
Vorstellung Ständige Publikumskonferenz
Ende
Wir möchten unserer Hoffnung darüber Ausdruck verleihen, dass unsere Vorschläge sorgfältig und wohlwollend geprüft werden und angemessene Berücksichtigung finden.
Stellungnahme der Ständige Publikumskonferenz der öff.-rechtl. Medien e. V. zur Novellierung – Gesetz über den Westdeutschen Rundfunk Köln (WDR-Gesetz) (19.03.2015)
- Quelle: Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien - Wiki
- Herausgeber: Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e. V. - Blog
- Redaktion/Autor: Ständige Publikumskonferenz der öff.-rechtl. Medien - Forum
- Internet: Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e. V. - Blog
- Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen Version 3.0 (CC-by-sa 3.0) “
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Erklärung und Gründe zu der Stellungnahme der Ständige Publikumskonferenz zur Novellierung – Gesetz über den Westdeutschen Rundfunk Köln (WDR-Gesetz)
Das ist jetzt hier nur ein Beispiel (Anderungen sind farblich hervorgehoben) das noch nich entgültig abgestimmt ist. Nur ein Beispiel ...... nicht vollständig ..... Eine Baustelle!
I. Rechtsform und Aufgaben
§ 3 Aufgaben, Sendegebiet
Aktuelle Version: (3) Der WDR veranstaltet folgende Hörfunkprogramme, die neben ihren spezifischen Schwerpunkten auch der Darstellung der Regionen dienen können:
Änderung: (3) Der WDR veranstaltet folgende Hörfunkprogramme, die neben ihren spezifischen Schwerpunkten der Darstellung der Regionen dienen:
Grund: Damit soll aus der unkaren "auch" Möglichkeit ein klares Bekenntnis für die Regionen, sprich Regionalprogramm werden. Die Augenblicklich der Kostenkeule zum Opfer fallenden Kürzungen in den Regionalprogrammen sind insgesamt betrachtet beim Publikum nicht gern gesehen.
Aktuelle Version: (7) Der WDR kann seinem gesetzlichen Auftrag durch Nutzung geeigneter Übertragungswege nachkommen. (...)
Änderungsvorschlag: (7) Der WDR kommt seinem gesetzlichen Auftrag durch Nutzung geeigneter Übertragungswege nach. (...)
Grund: Aus der unklaren, schwammigen "kann" Angabe wird in der kürzeren Formulierung eine klarer Auftrag.
Aktuelle Version: (8) Der WDR kann im Rahmen seines Programmauftrags seine Programme auch in digitaler Technik verbreiten. Die Programme können jeweils zu einem Gesamtangebot unter einem elektronischen Programmführer zusammengefasst werden. (...)
Änderungsvorschlag: (8) Der WDR verbreitet im Rahmen seines Programmauftrags seine Programme auch in digitaler Technik. Die Programme werden jeweils zu einem Gesamtangebot unter einem elektronischen Programmführer zusammengefasst. (...)
Grund: Aus den unklaren, schwammigen "kann" Angabe wird eine klar umrissener Auftrag, ohne irgendwie rum zu eiern. Eine Digitalradio ist im übrigen bereits in den Sendebetrieb aufgenommen worden.
Aktuelle Version: (9) Der WDR kann programmbegleitend Druckwerke mit programmbezogenem Inhalt veröffentlichen, wenn dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist.
Änderungsvorschlag: (9) Der WDR veröffentlicht programmbegleitend Druckwerke mit programmbezogenem Inhalt, wenn dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist.
Grund: Eine Tatsache (der WDR eröffentlicht seit Jahren diverse Druckwerke) sollte auch so benannt werden. Fakten als Möglichkeit auszugeben, "kann" auch als Lüge bezeichnet werden.
Aktuelle Version: (12) Der WDR kann sich im Rahmen seines Auftrags an Maßnahmen der Film und Hörspielförderung beteiligen
Änderungsvorschlag: (12) Der WDR beteiligt sich im Rahmen seines Auftrags an Maßnahmen der Film und Hörspielförderung.
Grund: Ist ein Fakt oder Realität. Kann man auch nicht anders bezeichnen
§ 4a Erfüllung des Programmauftrags
Aktuelle Version: (2) Der WDR veröffentlich alle zwei Jahre einen Bericht über die Erfüllung seines Auftrags, über die Qualität und Quantität der bestehenden Angebote sowie die Schwerpunkte der geplanten Angebote. (...)
Änderungsvorschlag: (2) Der WDR veröffentlich jährlich einen Bericht über die Erfüllung seines Auftrags, über die Qualität und Quantität der bestehenden Angebote sowie die Schwerpunkte der geplanten Angebote. (...)
Grund:
Aktuelle Version: (5) Werbung darf nur in landesweiten Programmen erfolgen.
Änderungsvorschlag: (5) Der WDR ist werbefrei. Der WDR reduziert sein Werbevolumen in vier Schritten in den nächsten vier Jahren um jeweils ein Viertel und ist ab 2018 werbefrei.
Grund:
§ 5 Programmgrundsätze
Aktuelle Version: (3) Er bietet über sein bisheriges Engagement hinaus im Rahmen seiner technischen und finanziellen Möglichkeiten vermehrt barrierefreie Angebote an.
Änderungsvorschlag: Barrierefreiheit soll für alle Programmangebote des WDR zur Regel werden. Auch Inhalte in Leichter Sprache werden im Interesse eines gleichberechtigten Zugangs zu medialen Angeboten umgesetzt. Die Einbindung von sehbehinderten und hörgeschädigten Menschen in die Rundfunkbeitragspflicht erfordert eine zügige Umsetzung.
Grund:
Aktuelle Version: (5) 3 Der WDR soll in seiner Berichterstattung angemessene Zeit für die Behandlung kontroverser Themen von allgemeiner Bedeutung vorsehen. Wertende und analysierende Einzelbeiträge haben dem Gebot journalistischer Fairness zu entsprechen. Ziel der Berichterstattung ist es, umfassend zu informieren.
Änderungsvorschlag: (5) 3 Der WDR garantiert in seiner Berichterstattung angemessene Zeit für die Behandlung kontroverser Themen von allgemeiner Bedeutung. Wertende und analysierende Einzelbeiträge haben dem Gebot journalistischer Fairness zu entsprechen. Eine umfassende Information ist zu gewährleisten.
Grund:
Ergänzung zu (5) 3: Die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit der Angebote sind zu garantieren.
Grund:
Ergänzung: (6) Bei Kriegs und Krisenberichterstattung ist eine Instrumentalisierung, die offene Parteinahme sowie das Schüren von Ressentiments seitens der Korrespondenten auszuschließen. Es sind alle verfügbaren Quellen zu berücksichtigen. Herkunft sowie Zweifel an der Verlässlichkeit der Informationen sind zu kennzeichnen. Bei der Nutzung von Bildern ist die Authentizität zu prüfen. Bei der Übersetzung fremder Sprachen ist ein Höchstmaß an Sorgfalt zu gewährleisten.
Begründung: Im Zusammenhang mit dem massiven Publikumsprotest anlässlich der Berichterstattung im Ukrainekonflikt scheint uns eine Festschreibung journalistischer EthikKodizes angebracht. Die Verantwortung öffentlichrechtlicher Medien und deren Mitarbeiter hat sich im Interesse der Anspruchsberechtigten und des gesetzlichen Auftrages deutlich von denen privater Anbieter abzuheben.
Grund: