WDR/Stellungnahme Publikumskonferenz ⇒ WDR-Gesetz
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Stellungnahme der Ständige Publikumskonferenz zur Novellierung – Gesetz über den Westdeutschen Rundfunk Köln (WDR-Gesetz)
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Stellungnahme der Ständige Publikumskonferenz der öff.-rechtl. Medien e. V. - X
I. Rechtsform und Aufgaben
§ 3 Aufgaben, Sendegebiet
(3 Änderung) - X
§3 Aufgaben, Sendegebiet
(2 Änderung)
§ 4a Erfüllung des Programmauftrags
(2 Änderung)
§ 5 Programmgrundsätze
(2 Änderung)
und (1 Ergänzung) - X
§5 (5) 1 Der WDR stellt sicher
(1 Ergänzung)
§ 8 Verlautbarungsrecht, Sendezeit für Dritte
(1 Ergänzung) - X
II. Organisation
§ 13 Organe, Unvereinbarkeit von Ämtern und Tätigkeiten
(1 Änderung)
1. Der Rundfunkrat
§ 15 Zusammensetzung, Amtsdauer, Kostenerstattung
Ergänzung zur Zusammensetzung des Rundfunkrates
(6 Änderung) - X
FortsetzungZusammensetzung des Rundfunkrates
(6 Ergänzung/Änderung)
§ 15 (8)
(1 Änderung)
(1 Ergänzung)
§ 16 Aufgaben des Rundfunkrats
(3 Beispiele) - X
Fortsetzung§ 16 Aufgaben des Rundfunkrats
(Änderungen mit Begründung)
§ 18 Sitzungen des Rundfunkrates
(1 Änderung)
§ 42 Prüfung durch den Landesrechnungshof
(1 Änderung)
§42 (3) 4
(1 Streichung mit Begründung) - X
§ 44 Feststellung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses
(3 Änderung)
Vorstellung Ständige Publikumskonferenz
Ende
Wir möchten unserer Hoffnung darüber Ausdruck verleihen, dass unsere Vorschläge sorgfältig und wohlwollend geprüft werden und angemessene Berücksichtigung finden.
Stellungnahme der Ständige Publikumskonferenz der öff.-rechtl. Medien e. V. zur Novellierung – Gesetz über den Westdeutschen Rundfunk Köln (WDR-Gesetz) (19.03.2015)
- Quelle: Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien - Wiki
- Herausgeber: Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e. V. - Blog
- Redaktion/Autor: Ständige Publikumskonferenz der öff.-rechtl. Medien - Forum
- Internet: Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e. V. - Blog
- Lizenz: Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen Version 3.0 (CC-by-sa 3.0) “
Der Erklärbaer
I. Rechtsform und Aufgaben
§3 Aufgaben, Sendegebiet
Aktuelle Version: (3) Der WDR veranstaltet folgende Hörfunkprogramme, die neben ihren spezifischen Schwerpunkten auch der Darstellung der Regionen dienen können:
Änderungsvorschlag: (3) Der WDR veranstaltet folgende Hörfunkprogramme, die neben ihren spezifischen Schwerpunkten der Darstellung der Regionen dienen:
Grund: enger gefasst
Aktuelle Version: (7) Der WDR kann seinem gesetzlichen Auftrag durch Nutzung geeigneter Übertragungswege nachkommen. (...)
Änderungsvorschlag: (7) Der WDR kommt seinem gesetzlichen Auftrag durch Nutzung geeigneter Übertragungswege nach. (...)
Grund: weniger schwammig, genauer definiert
Aktuelle Version: (8) Der WDR kann im Rahmen seines Programmauftrags seine Programme auch in digitaler Technik verbreiten. Die Programme können jeweils zu einem Gesamtangebot unter einem elektronischen Programmführer zusammengefasst werden. (...) Änderungsvorschlag: (8) Der WDR verbreitet im Rahmen seines Programmauftrags seine Programme auch in digitaler Technik. Die Programme werden jeweils zu einem Gesamtangebot unter einem elekt- ronischen Programmführer zusammengefasst. (...)