Diskussion:WDR/Stellungnahme Rundfunkrat ⇒ WDR-Gesetz
„ 1) Hat der Staat zu viel Einfluss?
Nein.
Der WDR-Rundfunkrat erfüllt seit Jahrzehnten, was das Bundesverfassungsgericht im so genannten „ZDF-Urteil“ vergangenes Jahr für Aufsichtsgremien öffentlich-rechtlicher Sender gefordert hat. Von den aktuell 49 Mitgliedern des Rundfunkrats sind nur 15 von den Fraktionen des Landtags bestimmt, alle anderen sind von gesellschaftlichen Organisationen und Institutionen entsandt. Darauf hat der WDR-Rundfunkrat bereits per Pressemitteilung aufmerksam gemacht. Pressemitteilung: WDR-Rundfunkrat berät gesetzliche Grundlagen seiner Arbeit, 26. August 2014 Das ZDF-Urteil gibt vor, dass einem/r Vertreter/in der "Staatsbank" je zwei Vertreter/innen gesellschaftlicher Gruppen gegenüberstehen müssen. Dank entsprechender Vorschriften im WDR-Gesetz ist das bei den WDR-Gremien der Fall, nur bei den Fachausschüssen und den jeweiligen Vorsitzenden müssen sie nachsteuern.
Anregung an den Gesetzgeber:
Der Einfluss von Politik, Parteien und Regierungen in den WDR-Gremien ist durch die Bestimmungen der §§ 13 und 15 WDR-Gesetz hinreichend beschränkt. Das sollte im neuen WDR-Gesetz beibehalten werden und auf die Besetzung der Vorsitzenden des Rundfunkrates und dessen Ausschüsse übertragen werden.“
— Pressetext WDR-Rundfunkrat