Über uns

Wie alles begann…

Gründung des Vereins / Bekanntmachung
Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 28. Februar 2014 gründeten interessierte und kritische Rezipienten in Leipzig den Verein „Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien“ und legten damit den Grundstein für den Aufbau einer unabhängigen, demokratischen Kontroll- und Beschwerdeinstanz für die öffentlich-rechtlichen Medien.

Angesichts der medial vielbeachteten, enormen Beteiligung von nahezu einer viertel Million Mitzeichnern an der sogenannten Lanz-Petition, sieht sich der Verein als aktiver Mittler zwischen kritischen Beitragszahlern und öffentlich-rechtlichen Medien.

Zweck des Vereins ist die Erlangung und Förderung von Medienkompetenz, demokratischer und kultureller Bildung, sowie der demokratischen Mitsprache bei der Umsetzung des gesellschaftlichen Programm- und Bildungsauftrages.

Der Verein ist als demokratische Rezipienteninitiative offen für die Zusammenarbeit mit gleichgesinnten Initiativen ohne eigenwirtschaftliche Interessen.

Für die inhaltliche und programmatische Arbeit wird der Vorstand über die Satzung hinaus eine Programmdiskussion im Internet, insbesondere im Forum http://www.publikumskonferenz.de/ sowie im Wiki der Konferenz anregen, um spezielle Ziele und Vorhaben gemeinsam zu erarbeiten und zu präzisieren.

Die Vorstandsvorsitzende Maren Müller äußerte im Zuge der Gründungsversammlung ihre Zuversicht, „das wachsende Interesse an direkter Bürgerbeteiligung aufzugreifen und entsprechende Anregungen in konkrete programmatische Zielvorgaben des Vereins umzusetzen.“

Maren Müller weiter:

„Nur durch das transparente Führen der längst überfälligen, politischen Debatte über Qualität und Strukturen der öffentlich-rechtlichen Medienanstalten kann das Vertrauen des Publikums zurückgewonnen werden. Auch wenn sich die Akteure im „Lanz-Streit“ geeinigt haben, bedeutet das nur einen vorübergehenden Burgfrieden. Anstelle einer „Medien-Politik-Phalanx“ als Versorgungswerk für Talkmaster und Werbeindustrie, muss das Öffentlich-Rechtliche wieder zur freien Meinungsbildung und zum eindeutigen Bildungsauftrag zurückkehren. Die Symbiose zwischen öffentlich-rechtlichen Medien und Politik kann nur der umfassenden und transparenten Information der Bürgerinnen und Bürger ohne vorgefasste, und der amtierenden Regierungspolitik zurechtgebogene, Meinung dienen.

Zu diesen Themen haben sich bereits erste Kontakte mit Medienexperten entwickelt, denen an der wissenschaftlichen Begleitung einer breiten und freien gesellschaftlichen Meinungsbildung gelegen ist.“

Für weitere Fragen stehen Ihnen das Team der Publikumskonferenz unter info@publikumskonferenz.de zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Maren Müller


Satzung und Beitragsordnung

Satzung

Beitragsordnung

Online-Formular für Mitgliedsantrag

Wer seinen Mitgliedsantrag nicht online stellen will, kann auch das Formular in PDF-Format zum ausdrucken nutzen und uns den Antrag per Post zusenden:

Mitgliedsantrag

Für die Teilnahme am Lastschriftverfahren:

SEPA-Basislastschriftmandat1

SEPA-Firmenlastschriftmandat 1

Rechtliche Hinweise:

Für die Beitrittserklärung kann neben der Schriftform auch jede andere Form der Willenserklärung vorgesehen werden. Hierzu gehört auch die Textform nach § 126b BGB. Es handelt sich hierbei um jede lesbare, zur dauerhaften Wiedergabe geeignete Erklärung, in der

  • der Ersteller der entsprechenden Urkunde genannt wird,
  • aus der „durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders“ der Abschluss der Willenserklärung erkennbar ist und
  • klar erkennbar ist, dass die Erklärung abgegeben wurde.

Anders als bei der „Schriftform“ (§ 126 BGB), die eine „eigenhändige Namensunterschrift“ erfordert, kann diese Erklärung auch per Fax, SMS oder eben auch per E-Mail abgegeben werden. Einer eigenhändigen Unterschrift bedarf es hier nicht.

HINWEIS: In der Praxis kann also das künftige Mitglied seine Beitrittserklärung z. B. über die Internetseite des Vereins auf einer dort vorgehaltenen Maske „Beitrittsformular“ abgeben, diese also online ausfüllen.

Schutz vor Missbrauch durch Double-Opt-In-Verfahren

Aus Sicherheitsgründen und um Missbrauch zu verhindern, sollten Online-Beitritte durch das sogenannte „Double-Opt-In-Verfahren“ abgesichert werden. Meist wird hierzu eine E-Mail-Nachricht mit Bitte um Bestätigung des Beitritts an die angegebene E-Mail-Adresse gesandt. Erst nachdem das potenzielle Mitglied seinen Online-Beitritt bestätigt hat, kann dieser wirksam werden.

So kann sichergestellt werden, dass nicht irgendjemand im Namen eines beliebigen anderen mit dessen E-Mail-Adresse die Erklärung in der Maske abgibt.


Rechenschaftsbericht 2014/2015

Rechenschaftsbericht


Rechenschaftsbericht 2016/2017/2018
Rechenschaftsbericht16_19-1


Rechenschaftsbericht 2019/2020/2021

Rechenschaftsbericht 19-21


Rechenschaftsbericht 2022/2023