Meinungsterror wird deutsche Staatsräson
Quelle Beitragsbild: Fotolia
Meinungsterror wird deutsche Staatsräson
Staatlich vorangetriebene Zensur und Selbstzensur führen in den Polizeistaat
Von Friedhelm Klinkhammer und Volker Bräutigam
Also sprach Kanzler Olaf Scholz: „Diese beste Demokratie, die wir in Deutschland je hatten, die auch eine ist, die wir verteidigen müssen …“ Der wie so oft verkorkste Satz, gesprochen vor zwei Monaten während eines Staatsaktes in Bonn, klingt nur bei oberflächlicher Wahrnehmung dümmlich aufgeblasen. Denn jetzt kommt‘s: „… verteidigen und beschützen auch gegen diejenigen, die sie von innen zu untergraben versuchen“. Kontext: Wer Wühlmaus ist, das befindet die Bundesregierung. So primitiv wie wirkungsvoll: Politiker behaupten etwas als Tatsache und diskriminieren jede Gegenmeinung als demokratiefeindlich. Der hergeholte Vorwurf „Desinformation“ genügt inzwischen, um Zensur zu rechtfertigen. Mit automatischer, vieltausendfacher Nachahmung und Anwendung, in den Behörden, in der Wirtschaft, im Kulturbereich, in den Laufstallmedien – eine „Verhaltensweise ganz nah an den Nazis“. Der Staat und seine zivilen Helfershelfer brauchen keine Beweise mehr, um jemanden als Verfassungsfeind zu brandmarken und fertigzumachen.
Scholz-Diagnose: „Deutschland, die beste Demokratie, die wir je hatten.“ Ach ja? Deutschland ist im westeuropäischen Vergleich Spitzenreiter bei der Einschränkung bürgerlicher Rechte, speziell der Versammlungsfreiheit und des freien Redens und Schreibens – vom Abbau sozialer Standards ganz abgesehen (Kinderarmut, Altersarmut, Niedriglöhne, Wohnungsnot, Obdachlosigkeit, Bildungsnotstand, und ganz speziell beim Rentenklau).
„Nie wieder Faschismus! Nie wieder Krieg!“ lauteten Deutschlands Postulate nach seiner Befreiung von der Nazi-Diktatur 1945. Seither gehört es zu unserer staatlich geförderten Selbsttäuschung, die friedliebendste Nation der Welt zu sein. Wir haben – auch dies ist eine deutsche Erfindung – erfolgreich „Vergangenheitsbewältigung“ betrieben. Deshalb gedenken wir u.a. jährlich am 27. Januar (Tag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz durch die Rote Armee) der rund 6 Millionen ermordeter Juden und räumen den Überlebenden und Nachkommen dieser Glaubensgemeinschaft besondere Rechte ein.
Dass Nazi-Deutschland gleichzeitig (mit der Leningrad-Blockade) eine Million Sowjetmenschen in den Hungertod trieb und die deutsche Soldateska mindestens 15 Millionen sowjetische Zivilisten ermordete, finden wir hingegen bis heute keines Gedenktags wert. Von den drei Millionen Rotarmisten, die unsere Wehrmacht in ihren Gefangenenlagern planmäßig verhungern ließ und den Tausenden, die sie erschoss, erschlug oder zu Tode quälte, gar nicht weiter zu reden. Das waren ja alles bloß Russen, nicht? Wer wird denn für die schon Umstände machen.
Trotz der vom Grundgesetz vorgegebenen Verpflichtung zur Friedensförderung setzt unser politisches Führungspersonal um Scholz, Pistorius, Habeck und Baerbock auf Krieg gegen Russland – bis zum Endsieg, wie gehabt.
Am deutschen Wesen …
Sozialabbau und Kriegstreiberei bedürfen sorgfältiger journalistischer Politur und ausgefeilter Akzeptanzstrategien. Eine Dreiviertelmehrheit der Bevölkerung muss der Seelenmassage und der Hirnwäsche unterzogen werden, damit sie solches Treiben als demokratischen Austrag hinnimmt. Die Einschränkung der Meinungsfreiheit durch Zensur, Bezichtigung und Ausgrenzung – die sogenannte Cancel-Culture – ist in vollem Gange. Auch auf diesem Feld ist Deutschland jetzt europäischer Vorreiter.
Nehmen wir den gemäß § 130 StGB strafbewehrten Vorwurf der „Volksverhetzung“, nach dem auch eine „öffentlichen Billigung von Putins Angriffskrieg in der Ukraine“ verfolgt werden kann. Vergleichbare gesetzliche Maulkörbe wird man bei unseren europäischen Nachbarn (noch) vergeblich suchen, trotz hartnäckiger Richtlinien-Vorstöße vonseiten der deutsch präsidierten EU-Kommission gegen „russische Desinformation“.
Hierzulande ruft bereits eine ausländerfeindliche Äußerung oder sonstige „Hassrede“ (neudeutsch: Häjt spietsch) den Staatsanwalt auf den Plan. Dabei ist es noch nicht allzu lange her, dass die „Meinungsfreiheit“ fast unbeschränkte höchstrichterliche Absicherung fand. Anno 2010 erkannte das Bundesverfassungsgericht für Recht:
„Ausländerfeindlichkeit allein ist nicht strafbar. Ausländerfeindliche Meinungen verstoßen zwar gegen die Werte des Grundgesetzes und das Toleranzgebot. Aber das ist noch kein Grund, ihnen den Schutz der Meinungsfreiheit zu entziehen … Die Bürger sind rechtlich nicht gehalten, die Wertsetzungen der Verfassung persönlich zu teilen. Das Grundgesetz baut zwar auf der Erwartung auf, dass die Bürger die allgemeinen Werte der Verfassung akzeptieren und verwirklichen, erzwingt die Werteloyalität aber nicht. Die Bürger sind grundsätzlich auch frei, grundlegende Wertungen der Verfassung in Frage zu stellen oder die Änderung tragender Prinzipien zu fordern.“
Von solch tatsächlich freiheitlich-demokratischem Denken haben wir uns, der Bundeskanzler vorneweg (s. oben), inzwischen meilenweit entfernt. Weiterlesen ›

