BR - Irreführende Berichterstattung zu Corona-Impfschäden

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Maren
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BR - Irreführende Berichterstattung zu Corona-Impfschäden

Beitrag von Maren »

Bayerischer Rundfunk
Intendanz
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80939 München


Sehr geehrte Frau Dr. Wildermuth,

hiermit erheben wir Programmbeschwerde wegen irreführender Berichterstattung und mangelhafter Recherche zum Thema „Corona-Impfschäden“. Es liegt hiernach ein Verstoß gegen Programmrichtlinien zur Recherche und Sorgfaltspflicht, gemäß der Richtlinien für Programme und Telemedienangebote des Bayerischen Rundfunks, vor, in denen es heißt:

„Recherche ist unverzichtbares Element journalistischer Sorgfalt. Informationen werden mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft.“

Im Beitrag von Tagesschau.de, vom 03.08.2023, stellten Jeanne Turczynski und Wolfram Schrag vom BR am Anfang des Beitrages zu den Corona-Impfschäden die These auf: „Ganz wenige trugen offenbar bleibende Schäden davon“.

Im Beitrag findet sich folgende Passage:

„Impfschäden sind sehr selten (…)
Impfschäden sind Einzelfälle, die aber für die Betroffenen gravierende Folgen haben können. Etwa 0,02 Prozent der Menschen mit einer Corona-Impfung haben dauerhafte Beschwerden, beziehungsweise schwere Nebenwirkungen - bis hin zu bleibenden Schäden, so die Angaben des Paul-Ehrlich-Instituts, das solche Meldungen registriert. Auch Impfhersteller gehen von Zahlen in dieser Größenordnung aus.“

Impfschäden selten.JPG
Impfschäden selten.JPG (96.21 KiB) 14075 mal betrachtet
Diese Behauptung ist irreführend und entspricht nicht dem wahren Ausmaß der gesundheitlichen Schädigungen durch die mRNA-Injektionen.

Im Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) vom 26.10.2021 wird auf Seite 11 auf die in Ihrem Beitrag bemühten 0,02 Prozent der gemeldeten Fälle Bezug genommen, was zum einen keine aktuellen Zahlen widerspiegelt und sich zum anderen – wie bereits erwähnt – lediglich auf die bis zum Zeitpunkt von vor 22 Monaten (!) tatsächlich gemeldeten Fälle bezieht.

Die Redakteure des BR wissen sicher, dass (impfendes) ärztliches Personal kraft Berufsordnung dazu verpflichtet ist, unerwünschte Nebenwirkungen und Verdachtsfälle zu melden. Es war bereits vor Corona hinlänglich bekannt, aus welchen Gründen sich viele Ärzte gegen das Melden von Nebenwirkungen entschieden. Mit Corona kamen zusätzliche Gründe hinzu, die auch bekannt sein dürften. Patienten/Betroffene selbst wissen zudem oft nicht, dass sie Nebenwirkungen auch selbst melden können.

Die Anzahl tatsächlich gemeldeter Nebenwirkungen beträgt nach Eigenschätzung des PEI lediglich 5 %.

Bis zum 30. Juni 2022 hatte das PEI in seinem Sicherheitsbericht vom 7. September 2022 inzwischen von 0,3 Meldungen pro 1.000 Impfdosen für Verdachtsfälle schwerwiegender Nebenwirkungen und Impfkomplikationen berichtet, wobei das Institut dieses Mal mit der Angabe absoluter Zahlen geizte.

Im Bulletin zur Arzneimittelsicherheit von Dezember 2022 ist von 331.900 Verdachtsmeldungen die Rede, davon 50.145 schwere Schädigungen, bis hin zu Todesfällen. Die Dunkelziffer, die vom PEI selbst in einer Publikation von 2017 auf 90 Prozent geschätzt wurde, bleibt in allen aktuellen Berichten zu den neuartigen Impfungen unerwähnt. Aktuellere amtliche Schätzungen der Dunkelziffer liegen nicht vor. Das Gleiche gilt für abschließende Daten zu schwerwiegenden Nebenwirkungen und Impfkomplikationen durch neuartige Impfungen in der Causa Corona.

Zitat aus dem Bulletin: „Den Möglichkeiten von Analysen in der UAW-Datenbank stehen bekannte Limitierungen des Spontanberichtssystems gegenüber. Nur etwa sechs Prozent aller UAW und fünf bis zehn Prozent der schweren UAW werden Schätzungen zufolge gemeldet (Underreporting). Auch sind die Berichte nicht selten unvollständig dokumentiert.“
Pei UAW.jpg
Pei UAW.jpg (57.24 KiB) 14075 mal betrachtet
Es wäre sowohl eine dankbare Aufgabe für Journalisten mit öffentlich-rechtlichem Hintergrund als auch deren Pflicht, im Interesse der Bürger und Beitragszahler, Licht in das Dunkel zu bringen und die realen Zahlen Impfgeschädigter wenigstens annähernd zu ermitteln. Dazu gäbe es neben öffentlich zugänglichen Quellen noch zahlreiche andere Varianten, die man dazu in Erwägung ziehen könnte. Beispielsweise wären öffentliche Aufrufe an Geschädigte durch die Sendeanstalten im Zuge von Transparenzbemühungen und Publikumsinklusion möglich.

Wir sehen im Verharmlosen bzw. Verschleiern gesundheitspolitisch brisanter Informationen einen Verstoß gegen die Wahrheitspflicht und eine Täuschung – wenn nicht sogar eine Gefährdung – der Bürger durch Desinformation. Es ist Pflicht und Auftrag von Journalisten, Daten und Fakten, die in besorgniserregendem Maße auf Gefahren für Gesundheit, Leib und Leben hinweisen, mittels Recherche zu ermitteln, auszuwerten und einem breiten Publikum zugänglich zu machen.

Die zentrale Aufgabe der Berichterstattung öffentlich-rechtlicher Medien besteht darin, den Zuschauern eine freie Meinungs- und Urteilsbildung im Hinblick auf alle wichtigen gesellschaftlichen Themen zu ermöglichen. Freie Meinungs- und Urteilsbildung kann nicht stattfinden, wenn die zugrundeliegenden Informationen falsch oder unvollständig sind. Werden Menschen desinformiert, treffen sie falsche Entscheidungen – sie wiegen sich bspw. in trügerischer Sicherheit und/oder vermeiden Aktivitäten in den ureigensten gesundheitlichen Belangen.

Das BMG ist derzeit dabei, einen Großteil der Impfschäden, die sich aufgrund von Gleichartigkeit der Symptome dazu eignen, als „Long-Covid“ zu deklarieren. Ernsthafte Langzeitfolgen, die auf die Impfung zurückzuführen sind, blieben damit unerkannt und würden verschleppt.

Das Ausmaß der Desinformation in Verbindung mit der politischen Taktik der Verschleierung von Verantwortlichkeiten ist beispiellos und gehört im Interesse der Bürger unterbunden. Genau das ist Ihr Auftrag.


Aus Gründen der Transparenz werden wir diese Beschwerde sowie die Antwort der Programmverantwortlichen auf der Webseite des Vereins https://publikumskonferenz.de veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen


Maren Müller
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Maren
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Re: BR - Irreführende Berichterstattung zu Corona-Impfschäden

Beitrag von Maren »

Notiz: Ergänzung der Long-Covid-Kampagne des BMG mit der Post-Vac-Kampagne von IDA
https://www.ida-hd.de/wer-kann-mir-sage ... alb-warum/

WHO VigiAccess Datenbank: 5.153.928 Reports mit 12.009.653 einzelnen Impf- Nebenwirkungen
https://www.transparenztest.de/post/who ... nwirkungen
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Maren
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Re: BR - Irreführende Berichterstattung zu Corona-Impfschäden

Beitrag von Maren »

Sehr geehrte Frau Müller,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 13.08.23, das am 17.08.23 bei uns eingegangen ist.

Im Auftrag der Intendanz und zuständigkeitshalber antworte ich Ihnen in meiner Funktion als Teamleiter Politik und Hintergrund.
Hier ist die Recherche zum Thema verankert.

Mit dieser Recherche zeigen wir auf, wie schwer es ist, nach einem Corona-Impfschaden eine Entschädigung zu erhalten. Die Gründe sind in dem Artikel auf tagesschau.de (https://www.tagesschau.de/wissen/corona ... n-102.html), auf den Sie sich beziehen, ausführlich genannt.

Sie kritisieren in Ihrem Schreiben unsere Feststellung, dass offenbar nur ganz wenige Menschen bleibende Schäden durch die Impfung davontrugen.

Lassen Sie mich Ihnen kurz erklären, wie wir zu dieser Feststellung kommen:

Zum einen beziehen wir uns dabei auf Angaben des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), das Verdachtsmeldungen zu Impfkomplikationen und auch zu schwerwiegenden Impfnebenwirkungen registriert. Der Prozentsatz der gemeldeten Fälle mit Verdacht auf eine schwerwiegende Nebenwirkung in Bezug auf die verabreichten Corona-Impfungen bewegt sich laut PEI im Zeitraum Dezember 2020 bis Dezember 2021 bei durchschnittlich 0,02 Prozent und hat sich seitdem kaum verändert.

https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads ... onFile&v=5

Aktuell ergibt sich aus den Meldungen an das Paul-Ehrlich-Institut ein Wert von 0,029 Prozent.

https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads ... onFile&v=5

Wichtig dabei: Das Paul-Ehrlich-Institut weist ausdrücklich darauf hin, dass es nicht tatsächliche Impfschäden erfasst, sondern nur Verdachtsmeldungen.

Daher stützen wir uns bei unserer Recherche zu den Impfschäden zum anderen auch auf die Zahl mutmaßlich Impfgeschädigter, die bei den zuständigen Versorgungsämtern einen Antrag auf Unterstützung wegen eines Impfschadens gestellt haben.

Das sind in Bayern bis Mitte Juli 2023 rund 2250 Anträge. Bei 9,9 Millionen Menschen mit mindestens zwei Impfungen in Bayern entsprechen die 2250 Anträge einer Quote von rund 0,02 Prozent. Wobei wir im Artikel darauf hinweisen, dass nur etwa zehn Prozent der Anträge von den Versorgungsämtern auch als Impfschäden anerkannt werden.

Unsere Einschätzung, dass Impfschäden sehr selten sind, bezieht sich also nicht nur auf den von Ihnen genannten Sicherheitsbericht des Paul-Ehrlich-Instituts vom Oktober 2021, sondern trifft nach aktuellem Kenntnisstand zu.

Sie haben völlig Recht mit Ihrer grundsätzlichen Feststellung, dass keine freie Meinungs- und Urteilsbildung möglich ist, wenn Informationen falsch oder unvollständig sind. Das ist in diesem Fall, wie Sie nachvollziehen können, nicht der Fall.

Darüber hinaus wissen Sie als erklärte Anhängerin des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems, dass für uns Wahrheitstreue, Faktenbelege und journalistische Sorgfalt von größtem Wert sind. Darauf basiert unser höchstes Gut, die Glaubwürdigkeit.

Allen Prinzipien haben wir bei dieser Recherche aus unserer Sicht Rechnung getragen.


Mit freundlichen Grüßen,

Ingo Lierheimer

Teamleitung Politik und Hintergrund
Redaktion Ausland und politischer Hintergrund

Bayerischer Rundfunk
Programmdirektion Information | Programmbereich Politik und Wirtschaft
Rundfunkplatz 1 | 80335 München
BR.de
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Maren
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Re: BR - Irreführende Berichterstattung zu Corona-Impfschäden

Beitrag von Maren »

Bayerischer Rundfunk
Gremienbüro
Floriansmühlstraße 60
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Beschwerde vom 13. Aug 2023 - Irreführende Berichterstattung zu Corona-Impfschäden

Sehr geehrte Damen und Herren Rundfunkräte,

die Antwort von Herrn Ingo Lierheimer (Teamleitung Politik und Hintergrund) auf unsere Programmbeschwerde ist nicht zufriedenstellend, da sie nicht nur den Kern unserer Beschwerde ignoriert, sondern in der Begründung sogar wiederholt. Wir bitten daher das Gremium um Befassung.

Wir beanstandeten die Behauptung der Redaktion des BR, dass Impfschäden durch die neuartigen Impfstoffe „sehr selten und Einzelfälle“ seien und nur „ganz wenige“ bleibende Schäden davontrugen. Eine derart verharmlosende Aussage angesichts der nicht vorhandenen Aktualität der Zahlen und einer Dunkelziffer von über 90% ist in unseren Augen unverantwortlich.

Indes steigen die personenbezogenen Verdachtsfälle der Covid Impfnebenwirkungen laut WHO-Datenbank (Stand 29. August 2023) weiter. Sie übertreffen inzwischen absolut und anteilbereinigt alle bisher da gewesenen Meldungen zu Impfnebenwirkungen. Sie können als Medium mit gesetzlichem Informationsauftrag solche besorgniserregenden Meldungen nicht einfach ignorieren oder kleinreden, zumal tagtäglich neue Ungereimtheiten im Zusammenhang mit den Impfstoffen und dem Geschäftsgebaren der Hersteller zu Tage treten. Es besteht auch nicht der geringste Grund für die in den Sendeanstalten beschäftigten Journalisten, die gut gefüllten Arzneimitteldatenbanken von US VAERS, EMA EudraVigilance und WHO VigiAccess zu ignorieren.

Würden die reichweitenstarken öffentlich-rechtlichen Medien die Berichterstattung zu den Impfnebenwirkungen und den Kampf der Betroffenen um Entschädigung konsequent verfolgen und anprangern, müsste die verantwortliche Politik handeln.

Aus Gründen der Transparenz werden wir dieses Schreiben sowie weiteren Schriftverkehr zum Thema auf der Webseite des Vereins https://publikumskonferenz.de veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen

Maren Müller
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Re: BR - Irreführende Berichterstattung zu Corona-Impfschäden

Beitrag von Maren »

Notiz:

Datenstand 18.9.2023
• Aktualisierung der EMA-Daten (Vgl. z. Datenstand 11.9.2023):
→ 2.246.409 Fälle (+1.972)
→ 28.251 Todesfälle (+22)
→ 648.866 schwerwiegende Nebenwirkungen (+342)
• Betroffene Kinder:
→ 42.656 Fälle (+26)
→ 268 Todesfälle (+1)
→ 15.363 schwerwiegende Nebenwirkungen (+6)
EudraVigilance-Tabellen Covid-Impfung: https://impfnebenwirkungen.net/ema/tabellen
EudraVigilance-Tabellen Influenza-Impfung: https://impfnebenwirkungen.net/ema/influenza
EudraVigilance Rohdaten: https://impfnebenwirkungen.net/ema/rohdaten
Impfrisiko-Rechner: https://impfnebenwirkungen.net/rechner/impfrisiko.html
@AnalyseSterbedatenDeutschland
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Maren
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Re: BR - Irreführende Berichterstattung zu Corona-Impfschäden

Beitrag von Maren »

Sehr geehrte Frau Müller,

hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Schreibens vom 14. September 2023 an die Geschäftsstelle Rundfunkrat. Wir haben den Beschwerdevorgang geprüft. Die Beschwerdeordnung sieht vor, dass die Intendantin nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme erhält. Dementsprechend haben wir Ihr Schreiben mit der Bitte um Beantwortung an die Intendanz gegeben. Von dort werden Sie Antwort erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Geschäftsstelle Rundfunkrat

Bayerischer Rundfunk
Geschäftsstelle Rundfunk- und Verwaltungsrat
Rundfunkplatz 1 | 80335 München
rundfunkrat@br.de
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Re: BR - Irreführende Berichterstattung zu Corona-Impfschäden

Beitrag von Maren »

Programmdirektor Thomas Hinrichs antwortet auf unsere Replik ebenfalls ohne auf den Kern der Beschwerde einzugehen. Es ist zudem eine sehr seltsame Regelung, dass Programmverantwortliche die Gelegenheit haben, gleich zweimal gegen eine Beschwerde zu intervenieren und damit den Vorgang verschleppen.

https://www.br.de/unternehmen/inhalt/or ... 2-100.html
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Maren
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Re: BR - Irreführende Berichterstattung zu Corona-Impfschäden

Beitrag von Maren »

Bayerischer Rundfunk
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Beschwerde vom 13.08.2023 - Irreführende Berichterstattung zu Corona-Impfschäden sowie die beiden Antworten der Programmverantwortlichen

Sehr geehrte Damen und Herren Rundfunkräte,

auch die Antwort von Programmdirektor Herrn Thomas Hinrichs auf unsere Programmbeschwerde ist nicht zufriedenstellend, sodass wir nach eingehender Beratung den Rundfunkrat in dieser Angelegenheit anrufen möchten. Darüber hinaus empfinden wir es als befremdlich, dass auf eine Publikums-Beanstandung gleich zwei Mitarbeiter des BR in verantwortlicher Position reagieren, was bei der Behandlung von Programmbeschwerden von der üblichen ARD-Praxis abweicht und dazu geeignet ist, einen Vorgang in die Länge zu ziehen und auf diese Weise die Aktualität zu schmälern.

Zunächst ist es anzuerkennen, dass die Redaktionen der öffentlich-rechtlichen Anstalten vermehrt auf das Thema Impfschäden eingehen und Betroffene zu Wort kommen lassen. Zu kritisieren ist jedoch, dass die Berichterstattung bei weitem hinter den aktuellen Entwicklungen zurückbleibt, welche kontinuierlich neue Erkenntnisse zum Thema Impfnebenwirkungen/Impfschäden zutage fördern. Daten zu Impfschäden, die weltweit von offiziellen Stellen zur Verfügung gestellt werden, belegen eine noch nie dagewesene Anzahl schwerer, lebensverändernder und auch lebensbeendender Nebenwirkungen, durch die neuartigen mRNA-Impfstoffe.

Die beanstandeten Punkte für das werte Gremium in Kurzform:

1.) Die Behauptung, dass nur „ganz wenige bleibende Schäden davontrugen“ war auch zum Zeitpunkt des beanstandeten Berichtes unzulässig.
2.) Die im beanstandeten Beitrag angeführte Größe von 0,02 Prozent war zum Zeitpunkt des Beitrages bereits 22 Monate alt und damit nicht mehr aktuell.
3.) Aufgrund der lediglich „gemeldeten Fälle“ bis zum 26.10.2021 kann im August 2023 nicht behauptet werden: „Impfschäden sind sehr selten“. Die Dunkelziffer wurde ignoriert.
4.) Ein Jahr später hatte das PEI in seinem Sicherheitsbericht vom 7. 09.2022 inzwischen von 0,3 Meldungen pro 1.000 Impfdosen für Verdachtsfälle schwerwiegender Nebenwirkungen und Impfkomplikationen berichtet. Warum übernahm die verantwortliche Redaktion nicht diese aktuellen Daten und/oder nutzte zur Information absolute Zahlen?
5.) Im Bulletin zur Arzneimittelsicherheit von Dezember 2022 ist von 331.900 Verdachtsmeldungen die Rede, davon 50.145 schwere Schädigungen, bis hin zu Todesfällen. Das ist auch ohne Dunkelziffer alles andere als „ganz wenig.“

Aus den Anhörungen zum Corona-Untersuchungsausschuss in Potsdam, Anfang September 2023, ging laut Beobachtern vor Ort hervor, dass Daten zu Impfnebenwirkungen bis heute nicht umfänglich ausgewertet wurden und man von einer exorbitanten Meldelücke ausgehe. So seien bspw. die Daten von 700.000 Teilnehmern aus der im Dezember 2020 vom PEI herausgegeben „SafeVac“-App bis heute nicht ausgewertet worden. Man sei personell dramatisch überlastet gewesen, gab die ehemalige Mitarbeiterin des PEI, Keller-Stanislawski, bei der Befragung an.

Wie bereits ausgeführt, steigen die personenbezogenen Verdachtsfälle der Covid Impfnebenwirkungen laut WHO-Datenbank (Stand 29. August 2023) weiter an. Sie übertreffen inzwischen bereits – auch ohne die oben erwähnte deutsche Meldelücke - absolut und anteilbereinigt alle bisher da gewesenen Meldungen zu Impfnebenwirkungen. Nebenbei: Auch die britische Medicines and Healthcare Products Regulatory Agency schätzt, dass lediglich zwischen 2% und 10% der tatsächlich vorhandenen Nebenwirkungen auch gemeldet werden.

Vornehmste Aufgabe reichweitenstarker öffentlich-rechtlicher Medien wäre es, den vielen Opfern der Impfkampagne ein Gesicht zu geben und die Öffentlichkeit über die zahlreichen Impfnebenwirkungen und den Kampf der Betroffenen um Entschädigung kontinuierlich zu informieren. Erst wenn sich auch unsere Leit-Medien mit der gleichen Vehemenz um die Aufarbeitung des geschehenen Unrechts bemühen, wie es inzwischen unzählige Wissenschaftler und freie Journalisten im In- und Ausland tun, wird Bewegung in die Reihen der politisch Verantwortlichen kommen, die noch immer die Anerkennung von Impfschäden und die entsprechend zu leistenden Entschädigungen torpedieren.

Wir möchten das Gremium eindringlich darum bitten, unserer Intention zu folgen und der Beschwerde, insbesondere im Hinblick auf die Punkte 1-5, stattzugeben.

Aus Gründen der Transparenz werden wir dieses Schreiben sowie weiteren Schriftverkehr zum Thema auf der Webseite des Vereins https://publikumskonferenz.de veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen


Maren Müller
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Re: BR - Irreführende Berichterstattung zu Corona-Impfschäden

Beitrag von Maren »

Uns erreichte ein Zwischenbescheid vom Rundfunkrat des BR. Das Gremium wird sich mit unserer Beschwerde vom 13. August 2023 am 24. Januar 2024 befassen.

Sehr geehrte Frau Müller,

beigefügt übermitteln wir Ihnen die Nachricht des Rundfunkratsvorsitzenden auf Ihr Schreiben vom 26. Oktober 2023.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Geschäftsstelle Rundfunkrat
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rundfunkrat@br.de
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Maren
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Re: BR - Irreführende Berichterstattung zu Corona-Impfschäden

Beitrag von Maren »

Notiz:
Die Europäische Arzneimittel (EMA) verfasste am 18. Oktober d. J. einen Brief an Marcel de Graaf, Mitglied des Europäischen Parlaments: Dort lesen wir, dass die oberste Arzneimittelbehörde der EU bei der Zulassung der Corona-“Impfungen“ zu keinem Zeitpunkt davon ausgegangen sei, dass die Impfung die Übertragung der Infektion auf Dritte verhindern könne. Die Regierung hat das Gegenteil verkündet und eine gefühlte Mehrheit der Bevölkerung glaubt noch heute daran, was eine Folge der irreführenden Berichterstattung der Leitmedien ist.

https://www.ema.europa.eu/en/documents/ ... ament_.pdf
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS ... ng-gefragt
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Maren
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Re: BR - Irreführende Berichterstattung zu Corona-Impfschäden

Beitrag von Maren »

Die schlussendliche Bewertung und Entscheidung des Rundfunkrates erfolgte am 25.01.2024 und wurde Mitte Februar postalisch zugestellt. Leider hielt sich die Empfängerin für längere Zeit im Ausland auf, sodass der Bescheid erst mit großer Verspätung veröffentlicht werden konnte. Der Inhalt des Schreibens wird uns auf jeden Fall noch beschäftigen.
Antwort br Impfschäden.pdf
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