compliance@mdr.de
Intendanz@mdr.de
Rundfunkrat@mdr.de
Sehr geehrter Herr Intendant,
sehr geehrte Rundfunkräte des MDR,
ich möchte mich im Namen unserer Mitstreiter mit zwei Anregungen an Sie wenden, die zum einen die Kenntnisnahme eingereichter Programmbeschwerden durch die Gesamtheit der Rundfunkräte anbelangt und zum anderen die transparente Darstellung der Einzelprofile der Mitglieder des Rundfunkrates auf der Webseite des MDR betrifft.
1. Einrichtung von Dienst-E-Mailadressen für Rundfunkräte
Einige Beschwerdeführer setzen parallel zur Einreichung Ihrer Beschwerden und sonstigen Anliegen an die zuständigen Stellen einzelne Rundfunkratsmitglieder in CC, deren dienstliche Emailadressen öffentlich verfügbar sind, was bei den Angeschriebenen oft zu Verärgerung führt. Das ist verständlich, da auch unautorisierte Personen (Assistenten, Sekretäre) bei der Postbearbeitung Zugriff auf den Schriftverkehr haben könnten und - davon ganz abgesehen - Dienstliches vom Ehrenamt zu trennen ist. Gleichwohl kann man die Beschwerdeführer verstehen, denen natürlich daran gelegen ist, dass alle - oder möglichst viele - Mitglieder des Rundfunkrats die Gelegenheit zur gründlichen Befassung mit ihren Eingaben bekommen, bevor diese zur Abstimmung gestellt werden.
Um dem Dilemma abzuhelfen, schlagen wir vor, den Gremienmitgliedern Dienst-E-Mail-Adressen einzurichten, sodass sie bei Bedarf ohne Umwege mit interessierten oder beschwerdeführenden Zuschauern kommunizieren können. Ein solches Angebot würde das Vertrauen und die Bürgernähe der Publikumsvertretung in ähnlicher Weise fördern, wie das bspw. in kommunalen Gremien auf freiwilliger Basis seit längerer Zeit praktiziert wird.
Die Dienst-Emailadresse sollte im Web-Profil der einzelnen Räte eingepflegt und öffentlich angezeigt werden.
2. Überarbeitung der Einzelprofile des Rundfunkrates auf der MDR-Webseite
Vergleicht man die Darstellung der Profile der Gremienmitglieder des WDR mit der des MDR, so ist klar ersichtlich, dass es beim MDR erhebliche Informationsdefizite gibt, was Funktion, Beruf und Werdegang der Rundfunkräte anbelangt. Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder des Aufsichtsgremiums des WDR sind verpflichtet, Auskunft über ihre beruflichen Funktionen sowie Posten und Ämter beispielsweise in Aufsichtsräten, weiteren öffentlich-rechtlichen, behördlichen oder privaten Einrichtungen, in Vereinen oder vergleichbaren Gremien zu geben.
Beispielhafte Gremienprofile:
https://www1.wdr.de/unternehmen/rundfunkrat/rundfunkrat-mitglieder-106.html
Compliance-Richtlinie des WDR-Rundfunkrates: https://www1.wdr.de/unternehmen/rundfunkrat/rechtsgrundlagen-102.html
Wir möchten die verantwortlichen Stellen des MDR bitten, die Web-Profile der Rundfunkräte entsprechend des o. g. Vorbildes anzupassen. Allein die entsendungsbeauftragte Organisation zu nennen, halten wir für unzureichend. Der Rezipient hat ein Recht darauf zu erfahren, wer seine Interessenvertreter sind, welche Ausbildung und Referenzen sie vorzuweisen haben, wie alt sie sind und vor Allem, welcher politischen Partei sie angehören.
Einstellungen, Entscheidungen und Positionierung korrelieren zumeist mit individueller Weltanschauung, Parteizugehörigkeit, Zugehörigkeit zu NGOs und mit soziostrukturellen Faktoren auf der Individualebene. Ein aussagekräftiges Profil hilft Beschwerdeführern oder anderen interessierten Besuchern der Webseite des MDR nicht nur, Motive und Präferenzen des Ratsmitgliedes einzuordnen, sondern geben auch Aufschluss über den Umfang seines sonstigen beruflichen, ehrenamtlichen und gesellschaftlichen Engagements. Die Veröffentlichung dieser Angaben soll gegenüber der Allgemeinheit für Transparenz sorgen, Interessenkonflikte vermeiden, Vertrauen schaffen und den direkten Kontakt ermöglichen.
Ich bitte Sie im Namen der interessierten Nutzer der Angebote des MDR um Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen
Maren Müller
Vorsitzende
Anregung Dienst-E-Mailadressen für Rundfunkräte, Ergänzung Webprofile
Re: Anregung Dienst-E-Mailadressen für Rundfunkräte, Ergänzung Webprofile
Notiz:
NDR Rundfunkrat beschließt Compliance-Richtlinie für die Gremien
Der Rundfunkrat hat in seiner Sitzung am 27.09.2024 der Compliance-Richtlinie für die Gremien des NDR zugestimmt. Es finden sich hierin Regelungen zur Vermeidung von Interessenkollisionen, zur Transparenz, zur Integrität, zur Vertraulichkeit und zum Datenschutz, zum politischen Engagement sowie zum Umgang mit Einrichtungen und Eigentum. Grundlage für diese Richtlinie ist die von der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) auf Basis der aktuellen Vorgaben des Medienstaatsvertrags erarbeitete Compliance-Rahmenrichtlinie der Gremien. Der Verwaltungsrat hat seine Zustimmung bereits in seiner Sitzung am 20.09.2024 unter dem Vorbehalt, dass der Rundfunkrat die Richtlinie in derselben Fassung beschließen wird, erteilt.
Dietmar Knecht, Vorsitzender des NDR Rundfunkrates: "Der Rundfunkrat begrüßt die weitestgehende Vereinheitlichung von Regelungen zur Sicherstellung einer zeitgemäßen Compliance-Struktur ehrenamtlicher Aufsichtsgremien im öffentlich-rechtlichen Rundfunk."
Der Rundfunkrat und der Verwaltungsrat des NDR haben zudem eine gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der ARD abgegeben. Zuvor hat sich auch der Rechts- und Eingabenausschuss des Rundfunkrates eingehend damit befasst.
https://www.presseportal.de/pm/165131/5874841
NDR Rundfunkrat beschließt Compliance-Richtlinie für die Gremien
Der Rundfunkrat hat in seiner Sitzung am 27.09.2024 der Compliance-Richtlinie für die Gremien des NDR zugestimmt. Es finden sich hierin Regelungen zur Vermeidung von Interessenkollisionen, zur Transparenz, zur Integrität, zur Vertraulichkeit und zum Datenschutz, zum politischen Engagement sowie zum Umgang mit Einrichtungen und Eigentum. Grundlage für diese Richtlinie ist die von der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) auf Basis der aktuellen Vorgaben des Medienstaatsvertrags erarbeitete Compliance-Rahmenrichtlinie der Gremien. Der Verwaltungsrat hat seine Zustimmung bereits in seiner Sitzung am 20.09.2024 unter dem Vorbehalt, dass der Rundfunkrat die Richtlinie in derselben Fassung beschließen wird, erteilt.
Dietmar Knecht, Vorsitzender des NDR Rundfunkrates: "Der Rundfunkrat begrüßt die weitestgehende Vereinheitlichung von Regelungen zur Sicherstellung einer zeitgemäßen Compliance-Struktur ehrenamtlicher Aufsichtsgremien im öffentlich-rechtlichen Rundfunk."
Der Rundfunkrat und der Verwaltungsrat des NDR haben zudem eine gemeinsame Stellungnahme zum Entwurf des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der ARD abgegeben. Zuvor hat sich auch der Rechts- und Eingabenausschuss des Rundfunkrates eingehend damit befasst.
https://www.presseportal.de/pm/165131/5874841
Re: Anregung Dienst-E-Mailadressen für Rundfunkräte, Ergänzung Webprofile
Sehr geehrte Frau Müller,
vielen Dank für Ihre E-Mail und die damit verbundenen Anregungen.
Die Organisation und Arbeitsweise des Rundfunkrates sind im MDR-Staatsvertrag sowie der MDR-Satzung geregelt. Gemäß Art. 6 Abs. 1 MDR-Satzung führt die bzw. der Vorsitzende die Geschäfte des Rundfunkrates und vertritt diesen. Dies findet seinen Niederschlag auch in den Regelungen zum Umgang mit Beschwerden gemäß Art. 18 MDR-Satzung:
(2) Beschwerden, die an den Rundfunkrat gerichtet werden, leitet der Vorsitzende oder die Vorsitzende des Rundfunkrates der Intendantin oder dem Intendanten mit der Bitte um Äußerung innerhalb von zwei Monaten gegenüber der Beschwerdeführerin oder dem Beschwerdeführer zu, sofern die oder der Vorsitzende nicht eine unmittelbare Behandlung des Vorgangs im Rundfunkrat oder den Ausschüssen bzw. Landesgruppen für geboten hält. Gleichzeitig mit der Abgabe an die Intendantin oder Intendanten übersendet die oder der Vorsitzende des Rundfunkrates der Beschwerdeführerin oder dem Beschwerdeführer eine Abgabenachricht mit dem Hinweis, dass sie oder er das Recht hat, sich erneut an den Rundfunkrat zu wenden, wenn sie oder er die Beschwerde durch die zu erwartende Stellungnahme der Intendantin oder des Intendanten nicht als erledigt ansieht.
(3) Wendet sich die Beschwerdeführerin oder der Beschwerdeführer erneut an den Rundfunkrat, übermittelt die oder der Vorsitzende des Rundfunkrates dem gegebenenfalls zuständigen Ausschuss diese Beschwerde. Betreffen Beschwerden Landesprogramme, so werden sie der jeweiligen Landesgruppe zugeleitet.
Sind die zuständigen Ausschüsse bzw. Landesgruppen zu befassen, so erhalten die Mitglieder selbstverständlich im Vorfeld der Beratung alle relevanten Unterlagen zur Prüfung des Sachverhaltes.
Darüber hinaus verweisen wir darauf, dass Rundfunk- und Verwaltungsrat des MDR eine Compliance-Richtlinie beschlossen haben, die unter anderem Regelungen zur Transparenz beinhaltet und ab Januar 2025 in Kraft tritt.
Freundliche Grüße
i. A. Jörn Meier
Leiter Gremienbüro
Rundfunk-& Verwaltungsrat
vielen Dank für Ihre E-Mail und die damit verbundenen Anregungen.
Die Organisation und Arbeitsweise des Rundfunkrates sind im MDR-Staatsvertrag sowie der MDR-Satzung geregelt. Gemäß Art. 6 Abs. 1 MDR-Satzung führt die bzw. der Vorsitzende die Geschäfte des Rundfunkrates und vertritt diesen. Dies findet seinen Niederschlag auch in den Regelungen zum Umgang mit Beschwerden gemäß Art. 18 MDR-Satzung:
(2) Beschwerden, die an den Rundfunkrat gerichtet werden, leitet der Vorsitzende oder die Vorsitzende des Rundfunkrates der Intendantin oder dem Intendanten mit der Bitte um Äußerung innerhalb von zwei Monaten gegenüber der Beschwerdeführerin oder dem Beschwerdeführer zu, sofern die oder der Vorsitzende nicht eine unmittelbare Behandlung des Vorgangs im Rundfunkrat oder den Ausschüssen bzw. Landesgruppen für geboten hält. Gleichzeitig mit der Abgabe an die Intendantin oder Intendanten übersendet die oder der Vorsitzende des Rundfunkrates der Beschwerdeführerin oder dem Beschwerdeführer eine Abgabenachricht mit dem Hinweis, dass sie oder er das Recht hat, sich erneut an den Rundfunkrat zu wenden, wenn sie oder er die Beschwerde durch die zu erwartende Stellungnahme der Intendantin oder des Intendanten nicht als erledigt ansieht.
(3) Wendet sich die Beschwerdeführerin oder der Beschwerdeführer erneut an den Rundfunkrat, übermittelt die oder der Vorsitzende des Rundfunkrates dem gegebenenfalls zuständigen Ausschuss diese Beschwerde. Betreffen Beschwerden Landesprogramme, so werden sie der jeweiligen Landesgruppe zugeleitet.
Sind die zuständigen Ausschüsse bzw. Landesgruppen zu befassen, so erhalten die Mitglieder selbstverständlich im Vorfeld der Beratung alle relevanten Unterlagen zur Prüfung des Sachverhaltes.
Darüber hinaus verweisen wir darauf, dass Rundfunk- und Verwaltungsrat des MDR eine Compliance-Richtlinie beschlossen haben, die unter anderem Regelungen zur Transparenz beinhaltet und ab Januar 2025 in Kraft tritt.
Freundliche Grüße
i. A. Jörn Meier
Leiter Gremienbüro
Rundfunk-& Verwaltungsrat
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