Der Staatsvertrag für den Südwestrundfunk (SWR) soll novelliert werden. Bis zum 26. November 2024 können Bürgerinnen und Bürger, Anstalten, Organisationen, Verbände und weitere Institutionen dazu Stellung zu nehmen.
Nachdem sich die Kabinette in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz am 5. November 2024 mit dem Referentenentwurf für eine Novelle des Staatsvertrages für den Südwestrundfunk (SWR) befasst haben, besteht nun die Möglichkeit, sich mit Anmerkungen und Hinweisen zum Vertragsentwurf zu äußern.
Baden-Württembergs Medienstaatssekretär und Bevollmächtigter des Landes beim Bund Rudi Hoogvliet sagte nach dem Ministerrat am Dienstag, 5. November 2024: „Der SWR hat in den vergangenen Jahren wichtige Reformen hin zu einem modernden digitalen Medienhaus für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz durchgeführt. Dieser Reformprozess ist aber noch nicht abgeschlossen und muss durch einen zukunftsfesten Staatsvertrag für den SWR flankiert werden, in der nun auch die Fusion von SDR und SWF, die vor nunmehr 26 Jahre umgesetzt wurde, zu Ende geführt wird. Ich bin überzeugt, dass wir das mit dem vorgelegten Anhörungsentwurf erreichen werden und damit die hohe Akzeptanz, die der SWR mit seinen Qualitätsangeboten in der Bevölkerung genießt, auch in der Zukunft gewährleisten. Zugleich ist es mir ein wichtiges Anliegen, dass wir im Sinne der Politik des Gehörtwerdens neben betroffenen Institutionen nun allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Gelegenheit eröffnen, zu unserem gemeinsam mit Rheinland-Pfalz vorgelegten Entwurf Stellung zu nehmen.“
Die Bevollmächtigte des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und für Europa und Medien, Staatssekretärin Heike Raab, ergänzte: „Ziel der Reform des SWR Staatsvertrages ist es, die wichtige Bedeutung des Senders und des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im deutschen Südwesten zu stärken und gleichzeitig den Sender modern und zeitgemäß fortzuentwickeln. Es geht um mehr Effizienz und Sparsamkeit in Verwaltung und Technik, um mehr Programm und Innovationen zu ermöglichen. Deshalb werden wir wie im Reformstaatsvertrag den Auftrag qualitativ aufwerten und das Angebot beispielsweise beim Hörfunk anpassen und die Direktionen und Gremiengrößen verkleinern. Kurz gesagt: Mehr Klasse statt Masse! Für die Menschen im Südwesten sind die Aspekte der Regionalität und der Landesidentität sehr wichtig: Selbstverständlich nehmen wir bei all diesen Anpassungen nicht nur den SWR selbst, sondern auch unsere vielfältige private Rundfunkbranche in den Blick.“
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/swr-staatsvertragsentwurf-in-der-oeffentlichen-anhoerung
Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz legen einen Entwurf zur Novellierung des SWR-Staatsvertrags vor und sprechen von einer grundlegenden Reform. Darin heißt es u.a., dass die Landesrundfunkräte wegfallen sollen und ein gemeinsames Direktorium auf Geschäftsleitungs-Ebene als "modernes Kollegialorgan" angedacht ist. Der Rundfunkrat schrumpft laut Vorschlag um 22 Plätze auf 52 Mitglieder. Bei den Hörfunkprogrammen soll der Sender mehr Flexibilität durch "einen offenen, an den grundsätzlichen Zielen des Auftrags des SWR ausgerichteten Rahmen" erhalten.
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https://www.turi2.de/aktuell/laender-pr ... tsvertrag/]https://www.turi2.de/aktuell/laender-pr ... tsvertrag/[/url]
Stattdessen soll ein gemeinsames Direktorium im Bereich der Geschäftsleitung installiert werden, das ein "neues, modernes Kollegialorgan" sein soll. Damit werde die Leitung und Verantwortung in der Geschäftsleitung auf eine breitere Basis gestellt, heißt es im Entwurf. Das Direktorium soll unter Beachtung der Gesamtverantwortung der Intendantin oder des Intendanten insbesondere zuständig sein für die Programmstrategie, die Digitalstrategie, die Aufstellung des Haushaltsplans und des Jahresabschlusses, den Erwerb, die Veräußerung und Belastung von Grundstücken, den Erwerb und Veräußerung von Unternehmungen und Beteiligungen sowie für personalstrategische Entscheidungen und rechtliche Fragen. [...]
Als Änderungen im Bereich der Hörfunkprogramme sieht der Entwurf vor, dass der SWR durch eine offene Beauftragung mehr Flexibilität bei der konkreten Auftragserfüllung bekommen soll. "Die enge, staatsvertragliche Beauftragung einzelner Angebote wird dabei durch einen offenen, an den grundsätzlichen Zielen des Auftrags des SWR ausgerichteten Rahmen abgelöst", heißt es in dem Entwurf. Dazu ist vorgesehen, die Anzahl von zwei Landeshörfunkprogramme für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz beizubehalten, daneben könne der SWR bis zu vier weitere Hörfunkprogramme veranstalten, die er über unterschiedliche Übertragungswege verbreiten könnte. Ergänzend solle der SWR zwei ausschließlich im Internet verbreitete Hörfunkprogramme anbieten können. Damit sieht der Entwurf vor, die Anzahl von ausschließlich im Internet verbreiteten Hörfunkprogramme von drei auf zwei zu reduzieren. Zudem sieht der Entwurf vor, dass der SWR zur Unterstützung seiner Arbeit künstliche Intelligenz einsetzen kann. […]
Als Änderungen im Bereich der Hörfunkprogramme sieht der Entwurf vor, dass der SWR durch eine offene Beauftragung mehr Flexibilität bei der konkreten Auftragserfüllung bekommen soll. "Die enge, staatsvertragliche Beauftragung einzelner Angebote wird dabei durch einen offenen, an den grundsätzlichen Zielen des Auftrags des SWR ausgerichteten Rahmen abgelöst", heißt es in dem Entwurf. Dazu ist vorgesehen, die Anzahl von zwei Landeshörfunkprogramme für Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz beizubehalten, daneben könne der SWR bis zu vier weitere Hörfunkprogramme veranstalten, die er über unterschiedliche Übertragungswege verbreiten könnte. Ergänzend solle der SWR zwei ausschließlich im Internet verbreitete Hörfunkprogramme anbieten können. Damit sieht der Entwurf vor, die Anzahl von ausschließlich im Internet verbreiteten Hörfunkprogramme von drei auf zwei zu reduzieren. Zudem sieht der Entwurf vor, dass der SWR zur Unterstützung seiner Arbeit künstliche Intelligenz einsetzen kann.
https://medien.epd.de/article/2143
Zum Beteiligungsportal
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/de/mitmachen/lp-17/swr-staatsvertragsnovelle
Zum Staatsvertragsentwurf
https://beteiligungsportal.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/beteiligungsportal/Dokumente/Synopse_SWR-Staatsvertrag.pdf
Bürgerbeteiligung gefragt - Novellierung SWR Staatsvertrag
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