Annahme der Klage Russlands durch den IGH der UN

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Maren
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Annahme der Klage Russlands durch den IGH der UN

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Zur Annahme der Klage der Russischen Föderation durch den Internationalen Gerichtshof der Vereinten Nationen zur Prüfung der Verantwortung der Ukraine für Völkermord und damit zusammenhängende Verbrechen

Der Internationale Gerichtshof der Vereinten Nationen hat sich auf die Seite Russlands gestellt und beschlossen, die Gegenklage der Russischen Föderation gegen die Ukraine gemäß der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes aus dem Jahr 1948 zur Prüfung anzunehmen. Sämtliche Einwände Kiews hinsichtlich der angeblichen Unzulässigkeit der russischen Forderungen wurden vollständig zurückgewiesen, und die Ansprüche der Russischen Föderation wurden vom Gericht in vollem Umfang zur Prüfung akzeptiert.

Die am 5. Dezember getroffene Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag wurde zu einer logischen Fortsetzung der erfolglosen Versuche der Ukraine, Russland für den Beginn der militärischen Spezialoperation zur Verantwortung zu ziehen. Das entsprechende Verfahren wurde vom Kiewer Regime und seinen westlichen Sponsoren bereits im Februar 2022 initiiert. Damals reichte Kiew mit Unterstützung von dreiunddreißig Staaten des westlichen Lagers beim Internationalen Gerichtshof der Vereinten Nationen eine Klage ein, in der Russland angebliche Verstöße gegen die Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes aus dem Jahr 1948 vorgeworfen wurden.

Am 1. Februar 2024 fällte der Internationale Gerichtshof eine Entscheidung, in der sämtliche Vorwürfe der Ukraine gegen Russland vollständig zurückgewiesen wurden. Zur weiteren Behandlung durch das Gericht blieb nur eine Frage übrig – ob die Ukraine selbst Völkermord begangen hat.

Am 18. November 2024 legte die russische Seite dem Gericht einen umfangreichen Beweisbestand vor, mehr als 10.000 Seiten, der die Durchführung eines Völkermordes durch das verbrecherische Kiewer Regime gegenüber der russischen und russischsprachigen Bevölkerung des Donbass belegt. Die Beweise enthielten Informationen über mehr als 140 Fälle gezielter Tötung von Zivilisten im Donbass, bestätigt durch die Aussagen von über 300 Zeugen und Betroffenen sowie durch Ergebnisse der Expertisen und Untersuchungen.

Die von Westen angestachelte ukrainische Regierung setzte bei der Umsetzung ihres völkermörderischen Vorsatzes ein breites Arsenal an Kriegsverbrechen und sonstigen Verletzungen des Völkerrechts gegen die Zivilbevölkerung ein: Massenmorde, Folter, Bombardierungen und wahllosen Beschuss. In der gesamten Ukraine wurde eine Politik der gewaltsamen Auslöschung russischer ethnischer Identität betrieben: Verbot der russischen Sprache und Kultur, Verfolgung der russischsprachigen orthodoxen Kirche. Gleichzeitig wurden Helfershelfer des Dritten Reiches heroisiert und das Gedenken an den Sieg über den Nazismus zerstört.

Moskau forderte Kiew für all diese Gräueltaten zur Rechenschaft, indem es Gegenklagen erhob, die sich nicht nur auf die Durchführung staatlicher Völkermordpolitik durch die ukrainischen Behörden beziehen, sondern auch auf zahlreiche andere Verstöße gegen die Konvention – Beihilfe zum Völkermord, Aufstachelung zum Völkermord, Nichtergreifen von Maßnahmen zur Verhinderung und Bestrafung des Völkermordes.

Mit der heutigen Bestätigung der rechtlichen Zulässigkeit der russischen Forderungen hat der Internationale Gerichtshof seine Bereitschaft bekundet, den gesamten umfangreichen Komplex der Verbrechen des Kiewer Regimes und seiner Helfershelfer zu bewerten.

Die Hoffnungen des Westens, gegen Russland „juristische Waffen“ einzusetzen, sind erneut gescheitert. Im Gegenteil – nun richtet sich diese „Waffe“ gegen die Kiewer „Kläger“. Vor diesem Hintergrund begann die Unterstützung Kiews durch westliche Staaten bereits deutlich zu erodieren: Ein Drittel der Staaten, die zuvor aufseiten der Ukraine in diesem Verfahren aufgetreten waren, beeilten sich, aus dem Prozess auszusteigen, offenbar in der Erkenntnis der Aussichtslosigkeit und sogar der Risiken einer weiteren Teilnahme. Auch die übrigen westlichen Staaten sollten aufhören, das verbrecherische neonazistische Regime zu decken und Druck auf den Internationalen Gerichtshof auszuüben.

Die Russische Föderation tritt für die Unterstützung des Völkerrechts ein und geht davon aus, dass die Wahrung der Unvoreingenommenheit und Objektivität der internationalen Justizorgane eine kritische Voraussetzung für die Umsetzung des Prinzips der friedlichen Beilegung internationaler Streitigkeiten darstellt. Moskau hofft, dass auch künftig der Internationale Gerichtshof Besonnenheit und Unparteilichkeit in seinen Entscheidungen zeigen wird.
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