Presserechtliche Information für Christian Ulmen

Gesperrt
Benutzeravatar
Maren
Beiträge: 7952
Registriert: 31. Januar 2014, 21:01
Wohnort: Bonn
Kontaktdaten:

Presserechtliche Information für Christian Ulmen

Beitrag von Maren »

So hat der SPIEGEL den Fall Collien Fernandes recherchiert und geprüft
Die Schauspielerin Collien Fernandes wirft ihrem Ex-Mann Christian Ulmen digitale Gewalt vor. Hier erklärt Redakteurin Juliane Löffler, wie der SPIEGEL vorgegangen ist und was den Fall besonders macht.

https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/collien-fernandes-und-christian-ulmen-so-hat-der-spiegel-recherchiert-und-geprueft-a-729baaf1-56c3-4e8e-be14-7d75d5943630

Presserechtliche Information für Christian Ulmen

Aus Anlass der aktuellen SPIEGEL-Berichterstattung zeigen wir an, dass wir ab sofort und allein die presserechtlichen Interessen von Christian Ulmen vertreten. Die Berichterstattung ist nach summarischer Überprüfung aus mehreren Gründen rechtswidrig. Wir sind daher auch beauftragt, gegen den SPIEGEL rechtliche Schritte einzuleiten.

https://www.presseportal.de/pm/62754/6239500
Benutzeravatar
Maren
Beiträge: 7952
Registriert: 31. Januar 2014, 21:01
Wohnort: Bonn
Kontaktdaten:

Re: Presserechtliche Information für Christian Ulmen

Beitrag von Maren »

Rechtsanwalt über Fall Collien Fernandes: „Schaut doch bitte mal ins Gesetz“

Ist das deutsche Strafrecht nicht ausreichend auf digitale Übergriffe vorbereitet? Der Rechtsanwalt Udo Vetter weist diesen Vorwurf zurück und bezieht auf X Stellung. […]

Zu den größten Rätseln dieses Falles gehört für mich, wieso plötzlich hektisch Gesetzeslücken in Deutschland identifiziert werden. Die Anzeige liegt bei einem Bezirksgericht in Palma de Mallorca. Es gilt spanisches Recht. Die spanische Justiz hat Vorermittlungen eingeleitet. Für die deutschen Behörden besteht schon wegen des Grundsatzes, dass wegen des gleichen Vorwurfs nicht in mehreren EU-Staaten gleichzeitig ermittelt wird, überhaupt kein Grund für Betriebsamkeit.

Kurz gesagt: Die nun mit Vehemenz losgetretene Debatte über angebliche Lücken im deutschen Strafrecht ist für diesen konkreten Fall momentan so relevant wie ein Regenschirm in der Sahara. Dass die Anzeige in Spanien liegt, hat vermutlich einen guten Grund. Spanien hat sein Sexualstrafrecht 2022 mit dem vieldiskutierten Prinzip „Solo sí es sí" verschärft und so ziemlich jede sexualbezogene Handlung ohne Konsens strafbar gemacht - auch virtuelle. In Spanien gibt es tatsächlich eindeutigere und härtere Tatbestände für die Verfolgung virtueller Taten.

Aber bedeutet das im Umkehrschluss, das deutsche Strafrecht ist auf solche digitalen Übergriffe nicht oder nicht ausreichend vorbereitet? Wer das jetzt reflexartig behauptet, sollte einfach mal einen Blick ins Strafgesetzbuch werfen. Dort gibt es bereits die passenden Schubladen für Strafverfolger - sofern derartige Vorwürfe in Deutschland Thema würden.

Der wichtigste Hebel ist § 238 Strafgesetzbuch, der sogenannte Stalkingparagraf. Die Regelung wurde mehrfach nachgeschärft und ist heute das Schweizer Taschenmesser gegen digitalen Identitätsmissbrauch. § 238 Abs. 1 Nr. 6 StGB erfasst explizit das Verbreiten von Abbildungen des Opfers. Und § 238 Abs. 1 Nr. 7 StGB – das ist die eigentliche juristische Trumpfkarte – stellt unter Strafe, wer Inhalte unter Vortäuschung der Urheberschaft des Opfers verbreitet, um diese Person verächtlich zu machen oder herabzuwürdigen.

Fake-Profile, über die im Namen des Opfers kommuniziert wird? Das ist geradezu der Lehrbuchfall dieser Norm. Interessanterweise stehen in den diversen Gesetzesbegründungen für die seinerzeitige Verschärfung mehrere Sachverhaltsbeispiele, die wie eine Blaupause des Falls Ulmen wirken. […]

Selbst wenn der Fall Ulmen in Deutschland juristische Relevanz erlangen sollte, wäre die Strafjustiz nicht schlecht aufgestellt. Es gibt schlicht keine Gesetzeslücke, die mal wieder hektische Aktivität erfordert.

https://www.berliner-zeitung.de/panorama/rechtsanwalt-ueber-fall-collien-fernandes-schaut-doch-bitte-mal-ins-gesetz-li.10025922

Vollständige Archiv-Version: https://archive.ph/oADND
Benutzeravatar
Maren
Beiträge: 7952
Registriert: 31. Januar 2014, 21:01
Wohnort: Bonn
Kontaktdaten:

Re: Presserechtliche Information für Christian Ulmen

Beitrag von Maren »

Ulmen will vom „Spiegel“ Unterlassung in drei Punkten

Christian Ulmen fordert vom „Spiegel“, drei Eindrücke zu unterlassen, die das Magazin mit einem Artikel über den Vorwurf „virtueller Vergewaltigung“, den seine Exfrau Collien Fernandes gegen ihn erhebt, verbreite. […]

Dem Antrag zufolge soll es der „Spiegel“ unterlassen, „den Verdacht zu erwecken und/oder erwecken zu lassen“, Ulmen habe „Deepfake-Videos, die seine frühere Ehefrau Collien Fernandes zeigen, hergestellt und/oder verbreitet, und er habe „gegenüber seiner früheren Ehefrau Collien Fernandes wiederholt körperliche Übergriffe und Körperverletzungen begangen und sie schwer bedroht“.

Zudem will die Kanzlei die Behauptung untersagen lassen, Ulmen sei zu einem Gerichtstermin vor dem Bezirksgericht in Palma de Mallorca im März 2026 nicht erschienen, „ohne mitzuteilen, dass zu diesem Gerichtstermin lediglich die frühere Ehefrau des Antragstellers geladen und der Gerichtstermin zudem aufgehoben war“. Das teilte die Gerichtspressestelle am Mittwochnachmittag mit. Der Verfügungsantrag sei dem „Spiegel“-Verlag am Mittwoch mit einer Frist zur Stellungnahme übersandt worden. In den nächsten Tagen sei noch nicht mit einer Entscheidung zu rechnen.

https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien-und-film/medienpolitik/ulmen-fordert-vom-spiegel-unterlassung-200694752.html

Nach LTO-Informationen wendet sich Ulmen zum einen gegen Deepfake-Verdächtigungen. Laut dem Antrag habe der Spiegel den falschen Verdacht erweckt, Ulmen habe Deepfake-Videos, die Collien Fernandes zeigen, hergestellt und verbreitet. Zum zweiten moniert Ulmen, der Spiegel habe den falschen Verdacht erweckt, Ulmen habe gegenüber seiner Ex-Frau wiederholt körperliche Übergriffe und Körperverletzungen begangen sowie sie schwer bedroht. Außerdem sei eine Aussage des “Spiegel” zur Ladung und zur Absage des Gerichtstermins auf Mallorca falsch.

Die Kernvorwürfe, die Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann erhebt, werden nicht angegriffen. Der Spiegel hatte über die Erstellung von Fake-Accounts durch Ulmen im Namen seiner Ex-Frau berichtet. Damit sollen über hundert Männer angeschrieben worden sein. Mit ca. 30 Männern soll eine Kommunikation begonnen worden sein, die am Ende in der Übermittlung von pornografischem Material und Fake-Telefonsex mündete. Was die Gewaltvorwürfe angeht, fällt auf, dass Ulmen nicht per se eine Körperverletzung in Abrede stellt, sondern sich gegen den vermeintlichen Vorwurf wendet, Übergriffe seien “wiederholt” begangen worden.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-hamburg-entscheidet-ueber-spiegel-bericht
Gesperrt

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste