Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit reiche ich eine Beschwerde gegen einen Beitrag des funk-Onlineangebots ein.
Betroffener Beitrag: Instagram-Post von funk vom 14. Juni 2026 mit der Überschrift „MÜLL auf dem Mond“ (Link: https://www.instagram.com/p/DZkgTR2D-Dp/). Der Beitrag listet unter anderem „1 Bibel“ neben 96 Kotbeuteln, Asche eines Geologen und Golfbällen als Beispiele für „Müll“ auf dem Mond auf.
Die Bibel wurde 1971 von Apollo-15-Kommandant David Scott bewusst und absichtlich auf dem Armaturenbrett des Lunar Rovers platziert. Die kleine King-James-Bibel war ein Geschenk seiner Gemeinde (St. Christopher’s Episcopal Church), und Scott - selbst gläubiger Christ - hinterließ sie als ganz persönliches Glaubenszeugnis und symbolisches Andenken. Der Rover wurde nicht als Abfall entsorgt, sondern an einer festen Position als historisches Artefakt abgestellt. Die Bibel liegt seit über 50 Jahren geschützt im Vakuum des Mondes, unbeschadet und intakt. NASA führt sie offiziell als kulturelles Artefakt im „Catalogue of Manmade Material on the Moon“.
Die Einordnung dieses bewusst hinterlassenen, religiös und kulturell bedeutsamen Gegenstands unter die pauschale Überschrift „Müll auf dem Mond“ ist sachlich unzutreffend und wertend. Sie stellt die Bibel auf eine Stufe mit tatsächlich weggeworfenem Abfall und erweckt den Eindruck einer abwertenden Darstellung religiöser Symbole. Dies widerspricht nach meiner Auffassung dem öffentlich-rechtlichen Programmauftrag, insbesondere den Grundsätzen der Ausgewogenheit, Sachlichkeit und der Achtung religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen (vgl. § 3 Medienstaatsvertrag (MStV) sowie § 26 MStV und die Qualitätsrichtlinien von ARD/ZDF).
§ 3 MStV – Allgemeine Grundsätze
„Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF, das Deutschlandradio und alle Veranstalter bundesweit ausgerichteter privater Rundfunkprogramme haben in ihren Angeboten die Würde des Menschen zu achten und zu schützen; die sittlichen und religiösen Überzeugungen der Bevölkerung sind zu achten.“
§ 26 MStV – Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind bei der Erfüllung ihres Auftrags u. a. zur Gewährleistung einer unabhängigen, sachlichen, wahrheitsgemäßen und umfassenden Information verpflichtet.
Sie sollen die einem öffentlich-rechtlichen Profil entsprechenden Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit achten und in ihren Angeboten eine möglichst breite Themen- und Meinungsvielfalt ausgewogen darstellen.
Ich bitte Sie daher um folgendes:
- Prüfung des Beitrags im Rahmen Ihrer Aufsichtspflicht
- Stellungnahme gegenüber funk zur sachlichen und wertfreien Darstellung
- Korrektur oder Klarstellung des Beitrags
Vielen Dank für die Bearbeitung meiner Beschwerde. Ich bitte um eine schriftliche Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen,
Xxxxxxxxx*
* Der Name des Einsenders ist uns und dem Empfänger bekannt.
ZDF/Funk Programmbeschwerde - Müll auf dem Mond
Re: ZDF/Funk Programmbeschwerde - Müll auf dem Mond
Notiz: „Funk“ distanziert sich nun doch vom „Bibel ist Müll“-Beitrag
https://jungefreiheit.de/kultur/medien/2026/funk-distanziert-sich-nun-doch-vom-bibel-ist-muell-beitrag/
https://jungefreiheit.de/kultur/medien/2026/funk-distanziert-sich-nun-doch-vom-bibel-ist-muell-beitrag/
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