Programmbeschwerde: Nachrichten über McKinsey-Flüchtlingsreport unterdrückt

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Maren
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Programmbeschwerde: Nachrichten über McKinsey-Flüchtlingsreport unterdrückt

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Programmbeschwerde: Nachrichten über McKinsey-Flüchtlingsreport unterdrückt

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Intendant,

die GroKo Berlin hatte die Unternehmensberatung McKinsey damit beauftragt, Lösungsvorschläge für ein "besseres Rückführungsmanagement" für Asyl-Suchende in Deutschland zu entwickeln. Sie liegen ganz auf der gewünschten Linie der Verschärfung, wie sie auch die AfD und alle Rechtsextremen der deutschen "Wertedemokratie“ fordern, das ideelle Bündnis zu ihnen ist nicht zu übersehen.

Schon einmal hatte die Bundesregierung auf auswärtige Berater zurückgegriffen, um sich Anregungen für die Flüchtlingspolitik zu holen. So wurde der EU-Pakt mit der Türkei maßgeblich, wie es mehrere Seiten berichten, vom Think Tank European Stability Initiative (ESI) konzeptionell vorbereitet (vgl. Merkels Plan, Samsoms Plan, türkische Pläne oder alles ESI? vergl. unsere Programmbeschwerde vom 13.3.16)).

Nun hat das Kabinett der Vorzeigedemokratin Merkel den Rat von McKinsey gekauft. Die Unternehmensberatung sollte "Ausreisetipps" (Die Welt) liefern und damit das Wahlkampf-Top-Thema der Kanzlerin - "Rückführung, Rückführung und nochmals Rückführung" - argumentativ befallen. 14 Maßnahmen für eine "konsequentere Rückführung" präsentiert das vertrauliche Papier von McKinsey, das im Auftrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge BAMF erstellt wurde.

Die Welt am Sonntag, der das Papier zugespielt wurde, präsentiert in ihrer Printausgabe und online Eckpunkte des "Rückführungsmanagements 2017 " der Unternehmungsberatung. Zwei stechen hervor: die Einrichtung von Abschiebungshaft- und Gewahrsamsanstalten und ein finanzielles Anreizsystem mit höheren Fördersätzen.

Berichte hierüber werden bei ARD-aktuell vermisst. Menschenrechte, Mitleid, Willkommenskultur waren gestern, heute ist Abschottung. ARD-aktuell-Chefredakteur Dr. Gniffke weiss die Zeichen der Zeit zu deuten, regierungskonform, versteht sich. Weil Union und SPD, insbesondere aber die Kanzlerin, unter Druck stehen, schweigt der öffentlich-rechtliche Qualitätsjournalist, bzw. er lässt schweigen. Im deutlichen Unterschied zu seiner im Herbst 2015 kultivierten Flüchtlingsliebe weiss der gute Dr. Gniffke: Die Flüchtlingszahlen müssen in Kürze drastisch gesenkt werden, sonst brennt für die Regierungsparteien die Hütte, ausgerechnet im Wahrljahr 2017. Nicht an deutscher Hilfsbereitschft, sondern am Erfolg eines deutschen Ausschaffungs-Regimes wird Kanzlerin Merkel gemessen werden. Keine unnötigen Diskussionen also, Verletzungen der Menschenrechte spielen doch eh nur bei Russen und Chinesen eine Rolle.

McKinsey? Nicht einmal das ist erwähnenswert, dass ein kommerzieller Laden gegen Unsummen beauftragt wurde, am Parlament vorbei ein politisches Konzept für den Umgang mit Asylsuchenden zu entwickeln. Geld ist genug da, weshalb die Volksvertreter mit unappetitlichen Problemen belästigen, die haben Wichtigeres zu tun. Dr. Gniffke versteht das alles, deshalb sorgt er vermittels Nicht-Berichterstattung auch dafür, dass das Verständnis der Bürger, des TV-Publikums, mit solchen schrägen Geschichten gar nicht erst belastet wird.

Alle Mainstream-Medien haben über McKinseys Rolle berichtet, nur Dr. Gniffkes Qualitätsjournalisteninstitut ARD-aktuell nicht. Aus Respekt vor Demokratie und Menschenrechten wie er sie versteht, vermutlich.

Das Verschweigen der McKinsey-Ergebnisse verstößt gegen die Programmrichtlinien.

F.Klinkhammer und V. Bräutigam
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Maren
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Re: Programmbeschwerde: Nachrichten über McKinsey-Flüchtlingsreport unterdrückt

Beitrag von Maren »

Von: gremienbuero@ndr.de
Betreff: Ihre E-Mail vom 06.12.2016

Sehr geehrter Klinkhammer, sehr geehrter Herr Bräutigam,

ich komme zurück auf unsere Eingangsbestätigung vom 07.12.2016.

Der Rundfunkrat überwacht unter anderem die Einhaltung der staatsvertraglich verankerten Programmanforderungen. Daher sind ihm die Anregungen und Meinungen der Zuschauerinnen und Zuschauer, der Hörerinnen und Hörer sowie der Nutzer der Online-Angebote des NDR sehr wichtig. Im Rahmen der Überwachung der Programmanforderungen und der Beratung des Intendanten in Programmangelegenheiten haben wir Ihre Kritik zur Kenntnis genommen und sie an die zuständige Redaktion im NDR weitergeleitet.

Der Rundfunkrat ist darüber hinaus nicht befugt, in die Programmgestaltung des NDR einzugreifen oder auf die auf Basis anerkannter journalistischer Grundsätze getroffene Themenwahl Einfluss zu nehmen. Nach § 18 Absatz 2 des NDR-Staatsvertrages kann der Rundfunkrat nur solche Beiträge im Wege einer Beschwerde überprüfen, die bereits gesendet oder veröffentlicht wurden, da zum einen eine Kontrolle des Programms vor der Ausstrahlung nicht zulässig ist und zum anderen die tatsächlichen Inhalte Gegenstand der Programmkontrolle sind.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Thümler
Vorsitzende NDR Rundfunkrat

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Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
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Fax (040) 4156-3452
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Maren
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Re: Programmbeschwerde: Nachrichten über McKinsey-Flüchtlingsreport unterdrückt

Beitrag von Maren »

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

wir sind der Auffassung, dass Sie in diesem Fall ein Verfahren wählen, dass in der Geschäftsordnung anders geregelt ist.

In § 7 heisst es:

"Eingaben an den Rundfunkrat
1. Eingaben, die gemäß § 13 NDR-Staatsvertrag an den Rundfunkrat gerichtet werden, leitet der
oder die Vorsitzende des Rundfunkrates dem Intendanten oder der Intendantin mit der Bitte
um Äußerung binnen eines Monats gegenüber dem oder der Eingebenden zu, sofern der oder
die Vorsitzende nicht eine unmittelbare Behandlung des Vorgangs im Rundfunkrat oder den
Ausschüssen für geboten hält. Gleichzeitig mit der Abgabe an den Intendanten oder die Inten
dantin übersendet der oder die Vorsitzende des Rundfunkrates dem oder der Eingebenden
eine Abgabenachricht mit dem Hinweis, dass er oder sie das Recht hat, sich erneut an den
Rundfunkrat zu wenden, wenn er oder sie seine oder ihre Eingabe durch die zu erwartende
Stellungnahme des Intendanten oder der Intendantin nicht als erledigt ansieht."

enn Sie dies Bestimmung genau lesen, werden Sie feststellen müssen, dass Sie

1. die Beschwerde an den Intendanten weiter zu geben haben und
2. uns und alle anderen Beschwerdeführenden darauf hinweisen müssen,

dass wir uns /sie sich erneut an Sie wenden können, wenn die Intendantenstellungnahme uns/sie nicht zufriedenstellt.

Beide Punkte fehlen in Ihrem Schreiben. Ein Versäumnis? Oder haben Sie sich neue Bestimmungen zugelegt?

In Erwartung Ihrer Stellungnahme

grüßen Sie

F.Klinkhammer, V. Bräutigam
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Maren
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Re: Programmbeschwerde: Nachrichten über McKinsey-Flüchtlingsreport unterdrückt

Beitrag von Maren »

Von: publikumsservice@tagesschau.de

Betreff: Ihre E-Mail vom 06.12.2016


Sehr geehrter Herr Klinkhammer,
sehr geehrter Herr Bräutigam,

der Intendant des Norddeutschen Rundfunks, Herr Lutz Marmor, hat mich gebeten, direkt auf Ihre Email vom 06.12.2016 zu antworten.

Darin werfen Sie ARD-aktuell Nachrichtenunterdrückung hinsichtlich einer Studie der Unternehmensberatung McKinsey vor, die von der Bundesregierung zum Thema „Flüchtlinge“ in Auftrag gegeben worden war. Sie unterstellen der Redaktion, eine regierungstreue Haltung einzunehmen und die Zuschauerinnen und Zuschauer bewusst zu beeinflussen.

Bei der Gestaltung unserer Nachrichtensendungen ist die Redaktion keinesfalls einer politischen Instanz, Partei oder sonstigen Interessengruppen verpflichtet. Wie Sie wissen, wird das öffentlich-rechtliche ARD-Gemeinschaftsprogramm aus Rundfunkbeiträgen finanziert und arbeitet frei von staatlicher Einflussnahme. Unser Ziel ist es, unser Publikum möglichst gut und umfassend zu informieren. Das bedeutet auch, aus der Vielzahl der möglichen Themen die wichtigsten auszuwählen, sie einzuordnen und zu gewichten. Sicherlich kann man geteilter Meinung darüber sein, für wie wichtig man welche Themen hält. Wir versichern, dass wir uns tagtäglich bemühen, möglichst umfassend über das Weltgeschehen zu berichten.

Die Untersuchung von McKinsey wurde am 04.12.2016 vorgelegt. Dies war ein nachrichtenstarker Tag. So haben wir zum Beispiel in der Hauptausgabe der Tagesschau um 20 Uhr über die Präsidentenwahl in Österreich, über das Referendum in Italien und die Beisetzung Fidel Castros berichtet. In unseren zeitlich begrenzten Sendungen ist es uns nicht möglich, das gesamte Nachrichtenaufkommen eines Tages abzubilden. So haben wir uns an diesem Tag gegen die Berichterstattung über die genannte Studie und für andere relevante Themen entschieden.

Den Vorwurf der Partei- und Einflussnahme, den Sie aus dieser Gewichtung ableiten, weisen wir zurück. Wir sehen keinen Verstoß gegen die Programmrichtlinien gegeben. Wir berichten ausgewogen, auch hinsichtlich unserer Beiträge über parteipolitische Entwicklungen. Wir versuchen in keiner Weise mit unserer Berichterstattung, Einfluss auf die Bundestagswahl 2017 zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Kai Gniffke
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Re: Programmbeschwerde: Nachrichten über McKinsey-Flüchtlingsreport unterdrückt

Beitrag von Maren »

Sehr geehrte Damen und Herren des Rundfunkrates,

mit der vorgelegten Stellungnahme von ARD-aktuell sind wir nicht einverstanden. Die kritisierte Redaktion ist befangen, da sie eine Stellungnahme in eigener Sache abgibt. Im Subordinationsverhältnis zu ihrer Geschäftsleitung bleibt ihr – um keine beruflichen Nachteile zu erleiden – zwangsläufig nur die Möglichkeit der rechtfertigenden Stellungnahme. Im übrigen: Es gehört zu den Standardausreden der ARD-aktuell-Chefredaktion in Fällen von Nachrichtenunterdrückung, dass für diese wichtigen Informationen keine Sendezeit mehr zur Verfügung gestanden habe. Es gibt riesige Sendeflächen für ARD-aktuell, auf denen die fraglichen Informationen sehr wohl an die Zuschauer hätten weitergereicht werden können; das gilt auch für den hier beklagten Fall.

Das Weglassen der Nachricht geschah nicht in Ermangelung von Sendezeit, sondern war Ausdruck der Regierungshörigkeit der ARD-aktuell-Redaktion und deren Leitung.

Eingaben - egal ob Anregungen oder Programmbeschwerden - sind entsprechend der GO des Rundfunkrates nunmehr von diesem Gremium zu behandeln.

Eine Unterscheidung zwischen Programmbeschwerde und programmlicher Anregung ist weder im Staatsvertrag noch in der Gerschäftsordnung des Rundfunkrates verankert. Um eine Behandlung unserer Eingabe kommt Rundfunkrat damit nicht herum.

Eingaben sind innerhalb eines Monats zu bearbeiten, dagegen wurde hier ebenfalls verstoßen.

F. Klinkhammer, V. Bräutigam
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Re: Programmbeschwerde: Nachrichten über McKinsey-Flüchtlingsreport unterdrückt

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Von: gremienbuero@ndr.de

Betreff: Ihre E-Mails vom 15.02.&16.02.2016
Ihre E-Mails vom 15.02. & 16.02.2017
zur Programmbeschwerde vom 06.12.2016


Sehr geehrter Herr Klinkhammer, sehr geehrter Herr Bräutigam,

in meiner E-Mail vom 15. Februar 2017 hatte ich Ihnen bereits mitgeteilt, dass jede Zuschrift individuell auf ihren Inhalt hin überprüft wird.

Der vorliegende Fall war danach nicht als Programmbeschwerde zu werten. Die Anregung, die Programme des NDR sollten sich mit dem „McKinsey-Flüchtlingsreport“ befassen, ist keine Beschwerde im formellen Sinne. Die von Ihnen zitierte Vorschrift ist nicht so eng zu verstehen, dass eine Nachricht darüber – weder von den Zuschauern noch den Rundfunkräten – eingefordert werden könnte. Wäre dies so, würde die Programmfreiheit der Redaktionen in unzulässiger Weise beschränkt werden. Ihren Hinweis auf den Flüchtlingsreport habe ich daher als Anregung weitergeleitet. Im Übrigen wurde die Studie auch in den Berichterstattungen Ende des Jahres 2016 erwähnt. Dies ergibt eine Suche auf tagesschau.de.

Dieses Vorgehen ist mit der Rechtsaufsicht des NDR abgestimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Thümler
Vorsitzende NDR Rundfunkrat
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Re: Programmbeschwerde: Nachrichten über McKinsey-Flüchtlingsreport unterdrückt

Beitrag von Maren »

Sehr geehrte Frau Thümler,

Ihre Auffassung ist rational nicht nachvollziehbar. Es geht überhaupt nicht darum, die Aufnahme einer Nachricht in eine bevorstehende Sendung einzufordern, es geht vielmehr darum, festzustellen, ob eine bestimmte Nachrichtenauswahl in einer bereits ausgestrahlten Sendung mit den Programmrichtlinien vereinbar war oder nicht. Darauf abzustellen, dass in die Programmfreiheit eingegriffen werden könnte, ist unsinnig.

Wäre Ihre Gedankenführung sachgerecht, dann wäre auch die Feststellung des Verstoßes eines gesendeten Beitrages ein Eingriff in die Programmfreiheit. Diese sogenannte Programmfreiheit wäre nur dann beeinträchtigt, wenn eine Sendung im Vorwege unterbunden bzw. fremdbestimmt werden sollte. Bei der nachträglichen Prüfung einer bereits stattgehabten Sendung dahingehend, ob wesentliche Informationen unterdrückt/unterlassen wurden, kann von einer zensorischen Begrenzung der Programmfreiheit logischerweise nicht geredet werden, es handelt sich eben nur um die Nachprüfung einer Sendung auf Richtlinientreue.

Deshalb wiederholen wir: Beschwerden über nicht gesendete Nachrichten sind Eingaben, keine Anregungen. Außerdem heisst es in den Programmrichtlinien: Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu entsprechen. Zu den anerkannten jouralistischen Grundsätzen gehört auch die sachgerechte Auswahl von Nachrichten. Und weil die Auswahl damit Inhalt der Programmrichtlinien ist, kann sie auch Gegenstand einer Beschwerde sein.

In den vorliegenden Fällen geht es Ihnen letztlich aber gar nicht um diese Selbstverständlichkeiten, sondern sach- und rechtswidrig um die Arbeitsentlastung der Rundfunkräte. Dass Sie die Problematik offensichtlich nicht wahrhaben wollen, zeigt Ihre Formulierung: "Die von Ihnen zitierte Vorschrift ist nicht so eng zu verstehen...." Wie ist sie denn sonst zu verstehen? Wir erwarten nunmehr eine ernsthafte Stellungnahme.

Mit höflichen Grüßen

F. Klinkhammer, V. Bräutigam
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