ARD - Podien für Rechtsradikale innerhalb der Ukrainebericht

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Maren
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ARD - Podien für Rechtsradikale innerhalb der Ukrainebericht

Beitrag von Maren »

Norddeutscher Rundfunk
Gremienbüro
Frau Ute Schildt
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg


Norddeutscher Rundfunk
Intendanz
Herrn Lutz Marmor
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg


Programmbeschwerde

Sehr geehrter Herr Marmor,
sehr geehrte Frau Schildt,

hiermit legen wir, die Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien e.V., formal Beschwerde wegen des wertneutralen Bereitens von Podien im öffentlich-rechtlichen Rundfunk für rechtsradikale und kriminelle Personen innerhalb der Ukraine-Berichterstattung ein.

Am 16. September 2014 sendeten die ARD-Tagesthemen ein Interview mit Oleg Lyashko, in dem dieser seine Kritik an dem von der Rada verabschiedeten Gesetz zum Sonderstatus der Donbass-Region als "Kapitulation vor Putin" äußerte. Der informierende Untertitel stellte ihn dabei vor als: "Oleg Lyashko, Abgeordneter Rada" (ab Minute 3:38).

Verschwiegen wurde dem Zuschauer, dass Oleg Lyashko Chef "der rechtsradikalen Partei 'Radikale Partei'" ist. Weiterhin wurde dem Zuschauer die Information vorenthalten, dass erst am 6.8.2014 Amnesty International in einem Bericht schwere Vorwürfe gegen Lyashko erhob, und zwar wegen gravierender Menschenrechtsverletzungen und "gravierende(r) Verletzung internationaler rechtlicher Standards". Amnesty dokumentiert in diesem Bericht etliche Vergehen in Bezug auf "Gewalt, Einschüchterung und Entführung" und fordert die Ukraine auf, unverzüglich eine Untersuchung der Vergehen Lyashkos einzuleiten.
"Auf seiner Webseite sieht man in zahlreichen Videos, wie er -stets begleitet von bewaffneten Männern- private und öffentliche Einrichtungen betritt und im Anschluss Menschen entführt, sie erniedrigt und zwingt, seine Befehle auszuführen"
http://www.amnesty.de/2014/8/14/ukraini ... -beteiligt

Dass diese wesentlichen Informationen über Lyashko in dem Beitrag ausgespart wurden und er wertneutral als bloßer Abgeordneter dargestellt wurde, wiegt um so schwerer, als dass es sich bei Oleg Lyashko nicht lediglich um einen Abgeordneten geringer Bekanntheit handelt, sondern um den ehemaligen Präsidentschaftskandidaten, der bei der Wahl am 25. Mai 2014 immerhin 8,3 Prozent der Stimmen auf sich vereinigen konnte. Über seine möglichen Aussichten bei den kommenden Parlamentswahlen im Oktober schreibt nicht nur "die Zeit":
"Jetzt kann seine Radikale Partei sogar mit 10 bis 15 Prozent der Stimmen rechnen und zur zweitgröß-ten Fraktion im Parlament werden." http://www.zeit.de/politik/ausland/2014 ... uebersicht

Das Verschweigen des rechtsradikalen Hintergrunds von ukrainischen Interviewpartnern ist in der ARD kein Einzelfall. Auch in den Tagesthemen vom 05. September 2014 wurde dem Zuschauer die Information über den rechtsradikalen Hintergrund des ARD-Interviewpartners Andrej Biletski, Kommandeur des rechtsradikalen Asow-Bataillons, vorenthalten (siehe auch ARD-Programmbeschwerde vom 12. September wegen Verharmlosung faschistischer Organisationen).

Oleg Lyashko war in diesem Beitrag nicht der einzige Chef einer radikalen Partei, dem die ARD eine Plattform zur Äußerung seiner Ansichten bot. Vor dem Interview mit Oleg Lyashko sendeten die Tagesthemen ab Minute 3:22 ein Interview mit Oleg Tjagnibok, dem Chef der Swoboda-Partei. Auch wenn diese Partei im Beitrag immerhin als "nationalistisch" (Minute 3:14) charakterisiert wurde, stellt sich dennoch die Frage, weshalb in Bezug auf die Beurteilung des neuen Rada-Gesetzes ausschließlich Vertreter der radikalen Fraktionen des ukrainischen Parlaments zu Worte kamen.

Zur Erinnerung: Zu Oleg Tjagnibok schrieb die ARD selbst noch im Januar dieses Jahres, also vor dem politischen Umsturz in der Ukraine: "Doch auch wenn er sich gemäßigt gibt, so stand seine Partei in den vergangenen Jahren für 'rassistische, antisemitische und ausländerfeindliche Auffassungen', wie z.B. das Europaparlament in einer Resolution am 13. Dezember 2012 feststellte." http://www.tagesschau.de/ausland/ukrain ... en100.html

Anlässlich von Wahlveranstaltungen, Podien und Gesprächsrunden innerhalb Deutschlands werden nationalsozialistische Parteikader mit allen Mitteln aus Liveschalten und Interviewrunden herausgehalten. Lässt sich die Teilnahme nicht vermeiden, erfolgen deutliche Distanzierungen seitens der Teilnehmer der Podien bzw. Kritik seitens der politischen Kommentatoren.

In Leipzig muss die Kommunalwahl in Teilen wiederholt werden, weil ein Kandidat der NPD wegen einschlägiger Vorstrafen als nicht wählbar deklariert wurde.

Innerhalb der Nachrichtensendungen von ARD und ZDF kommen jedoch immer wieder besonders berüchtigte Vertreter faschistischer Ideologien unkommentiert zu Wort. Durch das de facto Ausbleiben kritischer Kommentare oder Hinweise für das Fernsehpublikum, setzen sich Medienvertreter vor Ort dem Verdacht aus, diese Ideologie im Fall Ukraine zu tolerieren oder gar zu unterstützen, indem sie den Protagonisten über Gebühr Podien in öffentlich-rechtlichen Medien bereiten.

Dieser Zustand ist nicht länger hinnehmbar. Wir erwarten künftig von unseren öffentlich-rechtlichen Medienanstalten eine deutliche Abgrenzung von faschistischen Organisationen (auch außerhalb der Bundesrepublik), vernünftige Hintergrundrecherchen zu den interviewten Personen sowie die unverzügliche Einstellung der, u.a. auch dem Jugendschutz abträglichen, vorsätzlichen Marginalisierung faschistischer Umtriebe im Ukrainekonflikt.

§ 11
Auftrag

(1)(…) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. (…)
(2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.

Zum Zwecke der Transparenz werden diese Programmbeschwerde sowie die Antwort der Programm-verantwortlichen auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.


Mit freundlichen Grüßen


i. A. Maren Müller
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Maren
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Re: ARD - Podien für Rechtsradikale innerhalb der Ukraineber

Beitrag von Maren »

Eingangsbestätigung unserer Beschwerde durch Rundfunkrat.
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Re: ARD - Podien für Rechtsradikale innerhalb der Ukrainebericht

Beitrag von Maren »

Weiterleitung an WDR
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Maren
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Re: ARD - Podien für Rechtsradikale innerhalb der Ukrainebericht

Beitrag von Maren »

Antwort vom Intendanten des WDR, Herrn Buhrow, auf unsere Programmbeschwerde.
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WDR - Antwort auf die Antwort - Podien für Rechtsradikale innerhalb der Ukrainebericht

Beitrag von Maren »

Westdeutscher Rundfunk Köln
Intendanz
Herr Buhrow
Appellhofplatz 1
50667 Köln


Ihr Schreiben vom 03.12.2014


Sehr geehrter Herr Buhrow,

vielen Dank für Ihre Antwort auf unsere Programmbeschwerde vom 25.09.2014, das wertneutrale Bereiten von Podien für rechtsradikale und kriminelle Personen innerhalb der Ukraine-Berichterstattung im Allgemeinen, sowie die Sendung Tagesthemen vom 16. September 2014 im Speziellen, betreffend.

Ihren Ausführungen möchten wir wie folgt entgegnen:

1.) Sie führen aus, dass die Redaktion bei der Entscheidung, welche Aspekte zu nennen sind oder nicht, über einen weitgehenden Beurteilungsspielraum verfüge. Ferner spielten das Sendungsformat und der intendierte Sendeinhalt eine maßgebliche Rolle.

Des Weiteren geben Sie vor, dass sich nur drei Abgeordnete vor der Kamera des ARD-Teams äußern wollten: Andrej Schewtschenko von der Vaterlandspartei, Oleg Tangnibok von der Swoboda Partei und Oleg Lyashko von der Radikalen Partei.

Der intendierte Sendeinhalt ist leicht zu identifizieren. Das Thema war mit „Mehr Autonomie für den Osten“ der Ukraine untertitelt und die Richtung durch Frau Virnich konsequent navigiert.

Das Gesetz zum Sonderstatus der Konfliktregion Donbass räumt den Bewohnern zahlreiche Rechte, wie den Schutz der russischen Sprache, die Stärkung der Selbstverwaltung, eigene Wahlen, das Recht Volksmilizen zu gründen sowie eine weitgehende Strafbefreiung ostukrainischer Kämpfer ein.

Viele Abgeordnete fühlten sich, so Frau Virnich, durch die Abstimmung überrumpelt.

Da die „überrumpelten“ Abgeordneten nur der Vaterlandspartei, der Swoboda und der Radikalen Partei entstammen konnten, waren sie als Interviewpartner im Rahmen des intendierten Sendeinhaltes „gesetzt“.

Sowohl die Partei von Poroschenko, die für eine relativ friedliche Lösung der Ukraine-Krise eintritt, als auch die eher liberale Selbsthilfe-Partei, welche die lokale Selbstverwaltung stärken will, hätten vermutlich mit Statements zum Autonomiegesetz den intendierten Sendeinhalt torpediert.

Dagegen sprach der Chef der Swoboda-Partei, Oleg Tjagnibok erwartungsgemäß von einem falschen Signal und davon, dass nun „Banditen und Kriminelle“ Amnestie bekämen. Der wegen Gewaltdelikten, Einschüchterung und Entführung auffällig gewordene Oleg Lyashko sagte wegen der Verabschiedung des Autonomiegesetzes ein weiteres Blutvergießen voraus und sprach von einer Kapitulation vor Putin.

Dass sich angeblich außer den interviewten einschlägigen Vertretern rechtsradikaler, antisemitischer und rassistischer Ideologien kein weiteres Mitglied der Rada zu einem Interview mit der ARD bereit erklärte, bleibt ohne Beleg.

Die logische Schlussfolgerung, die sich aus dem Sendeverlauf ergibt, lässt allerdings kaum Zweifel an der Intention der Redaktion aufkommen, dass durch die kontext- und situationsabhängige Auswahl der Interviewpartner stringent auf ein Fazit hingearbeitet wurde, welches schlussendlich wieder zu den „gemischten Gefühlen auf dem Maidan“ und zu der Information führte, dass an diesem Tag "inakzeptable Zugeständnisse an Terroristen und an Putin" gemacht wurden.

Eine runde, konsistente sowie eindeutig tendierte Berichterstattung.

2.) Sie ordnen unser Vorbringen als Rüge nach § 5 Absatz 5 Satz 4 WDR-Gesetz ein. Dieser bestimme als Ziel der Berichterstattung umfassend zu informieren. Im Rahmen des Möglichen sollten für die Einordnung eines Sachverhaltes maßgebliche Informationen nicht unterschlagen werden. Es sei allerdings zu beachten, dass diese Vorschrift nur ein allgemeines Ziel und keinen festen Maßstab vorgebe.

Unsere Beschwerde tangiert nicht nur die Unterschlagung maßgeblicher Informationen. Wie wir bereits in Beschwerdverfahren zu anderen Sachverhalten ausgiebig erörterten, sehen wir im Weglassen wichtiger Informationen einen Verstoß gegen die Wahrheitspflicht und eine Täuschung des Publikums.

Der Wahrheitspflicht nachzukommen heißt, vollständige Informationen zu geben. Vollständigkeit heißt wiederum nichts wegzulassen, was wichtig ist. Entlastendes wie Belastendes sind gleichermaßen darzustellen (BHG, NJW 1997, 1148). Fehlende Sendezeit oder zeitlicher Informationsdruck sind dem gegenüber unbeachtlich. (hier: Hahn/Vesting, Beck‘scher Kommentar zum Rundfunkrecht, Seite 450, Randnotiz 57)

Auch sehen wir in der vorliegenden Beschwerde grobe Verstöße gegen die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit in der Berichterstattung, da ausschließlich Vertreter einer bestimmten politischen Grundhaltung zu einem Sachverhalt befragt wurden. Der Informationsgehalt sowie der Beitrag zur demokratischen Meinungsbildung liegen damit exakt bei 0.

15. Rundfunkstaatsvertrag

§ 10
Berichterstattung, Informationssendungen

(1) Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. (…).

§ 11 Auftrag
(2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewo-genheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.

3.) Sie brechen eine Lanze für Ihre zahlreichen ARD-Kolleginnen und Kollegen in der Ukraine bzw. Russland und verteidigen sie gegen den Vorwurf der Parteilichkeit. Das ist löblich für einen Vorgesetzten.

Warum die Damen und Herren Auslandskorrespondenten sich bei der Berichterstattung über gewisse Konflikte so verhalten, berichten und kommentieren wie es die aktuellen geopolitischen Problemlagen aus bündnispolitischer Sicht erfordern, bleibt allerdings im Dunkeln. Öffentlich-rechtliche Medienanstalten haben nicht die Aufgabe als Sprachrohre der Nato, der EU, der ukrainischen Regierung – noch nicht einmal der deutschen Regierung zu fungieren. Sie sind den Grundsätzen der Wahrheit, der Objektivität und Unparteilichkeit verpflichtet und haben einen klar definierten Auftrag.

Wir verweisen auf die Argumentation im Beschwerdetext und erwarten künftig von öffentlich-rechtlichen Medienanstalten eine deutliche Abgrenzung von faschistischen Organisationen (auch außerhalb der Bundesrepublik), transparente Informationen zu interviewten Personen sowie die unverzügliche Einstellung der, u.a. auch dem Jugendschutz abträglichen, vorsätzlichen Marginalisierung faschistischer Umtriebe im Ukrainekonflikt.

Da Sie als Intendant des WDR weder einen Verstoß gegen die Programmgrundsätze erkennen noch unserer Beschwerde formalrechtlich abhelfen, rufen wir den Rundfunkrat zur Befassung an. Vorsorglich möchten wir darauf hinweisen, dass die Befassung mit der Beschwerde auch die Sichtung des beanstandeten Beitrages beinhalten sollte.

Unabhängig von der Weiterleitung unserer Beschwerde an den WDR ist die Behandlung der Beschwerde seitens der den Beitrag einbringenden Sendeanstalt ARD/Das Erste rechtlich vorgeschrieben.

Zum Zwecke der Transparenz wird diese Antwort und weiterführender Schriftverkehr auf der Webseite des Vereins http://forum.publikumskonferenz.de/ veröffentlicht.


Mit freundlichen Grüßen


i. A. Maren Müller
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Re: ARD - Podien für Rechtsradikale innerhalb der Ukrainebericht

Beitrag von Maren »

Bereits am 27.03.2015 teilte die Pressestelle des WDR mit, dass 10 Beschwerden der Ständigen Publikumskonferenz vom Programmausschuss und vom Rundfunkrat abgewiesen wurden.

Die Begründung für die Ablehnung dieser Programmbeschwerde können Sie auf den Seiten 9 und 10 des Bescheides nachlesen.
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10 Ablehnungen WDR.pdf
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