MDR: „Vertuscht und verdrängt. Warum starben Vertragsarbeiter in der DDR?“

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Maren
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MDR: „Vertuscht und verdrängt. Warum starben Vertragsarbeiter in der DDR?“

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Mitteldeutscher Rundfunk
Anstalt des Öffentlichen Rechts
An die Intendantin

04360 Leipzig



Forderung nach Richtigstellung: „Vertuscht und verdrängt. Warum starben Vertragsarbeiter in der DDR?“

Sehr geehrte Frau Wille,

in einer TV-Dokumentation des MDR wurde im August 2016 von den Filmemachern Christian Bergmann und Tom Fugmann ein Film über den Einsatz von Vertragsarbeitern u.a. aus der Volksrepublik Mosambik in Betrieben und Kombinaten der DDR gezeigt.

„Vertuscht und verdrängt. Warum starben Vertragsarbeiter in der DDR?“ (MDR) 17.08.2016 und später in „Schuld ohne Sühne“ (MDR) 17.11.2017

https://www.phoenix.de/sendungen/dokume ... 08379.html
https://www.mdr.de/investigativ/exakt-d ... r-100.html
https://archive.org/details/Rassistisch ... R_ARD_2017

Die Filmemacher und ihre Auftraggeber waren wohl vom Wunsch beseelt, den Nachweis dafür zu erbringen, dass Rassismus und fremdenfeindliche Gewalt eben auch in der DDR verbreitet waren.
So wurde in einer frei erfundenen Story behauptet, dass der mosambikanische Vertragsarbeiter Manuel Diogo während einer Bahnfahrt von rechten Schlägern misshandelt, an den Beinen gefesselt und aus dem Zug geworfen worden sei. Zur dramaturgischen Untermauerung der These wurden eigens Statisten engagiert, um dem Publikum die Gewalttat, für die Bergmann und Fugmann nicht einen einzigen Beleg vorweisen konnten, filmisch möglichst realitätsnah zu vermitteln.

Das Film-Team ließ es sich darüber hinaus nicht nehmen, auf Kosten der Beitragszahler nach Mosambik zu reisen und die alte Mutter Diogos und deren Familie mit der ausgedachten Story zu konfrontieren. In einer, mit dem öffentlich-rechtlichen Auftrag unvereinbarer, Boulevardmanier hält die Kamera auf die weinende, trauernde Mutter als man ihr eröffnet, dass ihr Junge seinerzeit von Neonazis ermordet wurde. Kann man das wirklich noch ethisch vertretbar „Journalismus“ nennen?

Zitat Berliner Zeitung:

„Die Staatsanwaltschaft Potsdam findet keine Anhaltspunkte für einen Tötungsdelikt (…)
Manuel Diogo wurde nicht von einer Bande Neonazis ermordet. Die Staatssicherheit hat kein rassistisches Verbrechen unter den Teppich gekehrt. Sie zeigt aber vor allem: Nicht die DDR-Unfall-These ist falsch, sondern die vom Mord 30 Jahre später, in die Welt gesetzt von einem westdeutschen Historiker, maßgeblich unterstützt vom MDR. Der öffentlich-rechtliche Fernsehsender hat diese These in mehreren Beiträgen verbreitet, die Politik hat sie übernommen, die Justizbehörde mehr als acht Monate lang geprüft, ob sie wahr ist oder nicht. Manuel Diogos Name stand jahrelang für DDR-Unrecht, Diktatur, ostdeutschen Rassismus. Er stand auf Gedenktafeln, in Büchern, in der Widmung eines Krimibestsellers, er wurde in jeder großen und fast jeder kleinen deutschen Zeitung gedruckt, in Politiker- und Literaturpreisreden genannt. Und fast immer so, als sei das Verbrechen bereits bewiesen, als würden die Mörder immer noch frei herumlaufen.“


Es ist immer wieder erstaunlich welch hohe Wellen „Medienenten“ schlagen können und wie gern bestimmte Historiker, Organisationen und Politiker beim Thema DDR begeistert auf diesen Zug aufspringen und selbst die krudesten Behauptungen für ihre Zwecke ausschlachten. Mit derart konstruierten Storys werden nicht nur die Zuschauer betrogen, sondern eine ganze Region und die Menschen, die in ihr friedlich zusammenlebten, nachträglich in Misskredit gebracht. Wozu?
„In der deutschen Medienlandschaft wurde über Jahre hinweg ein eklatant einseitiges Bild vom Osten geprägt.“

Karola Wille
Für den MDR, die auftraggebende Redaktion und die verantwortlichen Journalisten sollte es das Mindeste sein, sich bei Diogos Mutter, seiner Familie, seinen mosambikanischen Kameraden, seinen deutschen Kollegen und Betreuern und den Fernsehzuschauern zu entschuldigen.

Eine Richtigstellung der erfundenen Geschichte sollte zeitnah an einem prominenten Sendeplatz erfolgen.


Mit freundlichen Grüßen


Maren Müller
Vorsitzende Publikumskonferenz



Anlage

Weitere Quellen:

https://www.neues-deutschland.de/artike ... r-war.html
https://www.berliner-zeitung.de/politik ... -li.108466
https://www.tumult-magazine.net/post/ul ... populismus
https://www.parlamentsdokumentation.bra ... 0/1571.pdf
https://www.berliner-zeitung.de/politik ... -li.108466
https://derfalldiogo.podigee.io/
https://www.berliner-zeitung.de/politik ... -li.146289
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Maren
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Re: MDR: Forderung nach Richtigstellung: „Vertuscht und verdrängt. Warum starben Vertragsarbeiter in der DDR?“

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Antwort aus der Juristischen Direktion des MDR:
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Maren
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Re: MDR: Forderung nach Richtigstellung: „Vertuscht und verdrängt. Warum starben Vertragsarbeiter in der DDR?“

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MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK
Gremienbüro
Kantstr. 71 - 73

D-04275 Leipzig


Sehr geehrte Damen und Herren Rundfunkräte,

mit Schreiben vom 05.04.2021 forderten wir aufgrund neuer rechtlicher Bewertungen durch die Staatsanwaltschaft Potsdam die Richtigstellung der Tatsachenbehauptung des MDR, der mosambikanische Vertragsarbeiter Manuel Diogo sei am 30. Juni 1986 in einem Zug zwischen Berlin und Dessau von Neonazis ermordet worden.

Innerhalb der acht Monate währenden intensiven Prüfungen der Ermittlungsakten und der beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen der Staatssicherheit vorhandenen Dokumente habe es laut Staatsanwaltschaft Potsdam keine Anhaltspunkte für ein Tötungsdelikt oder für eine Manipulation der Todesursache seitens der DDR-Behörden gegeben.

Der Juristische Direktor des MDR, Herr Dr. Schröder, merkt in seinem Antwortschreiben an, dass die gegenteilige Beurteilung eines Sachverhaltes durch eine Staatsanwaltschaft nicht automatisch bedeute, dass die Darstellung des MDR falsch, erfunden oder unwahr sei. Das ist eine originelle Auffassung von der Arbeit einer Behörde mit Verpflichtung zur Objektivität, zu der gehört, dass nicht nur die belastenden, sondern auch die zur Entlastung dienenden Umstände objektiv zu ermitteln sind. Diese Regel gilt im Übrigen auch für journalistische Arbeit, sofern sie nicht ausschließlich den Boulevard bedient.

Der Wahrheitspflicht nachzukommen heißt, vollständige Informationen zu geben. Vollständigkeit heißt wiederum nichts wegzulassen, was wichtig ist. Entlastendes wie Belastendes sind gleichermaßen darzustellen (BHG, NJW 1997, 1148). Fehlende Sendezeit oder zeitlicher Informationsdruck sind dem gegenüber unbeachtlich. (hier: Hahn/Vesting, Beck‘scher Kommentar zum Rundfunkrecht, Seite 450, Randnotiz 57)

In seiner ablehnenden Antwort auf unser Schreiben moniert der Juristische Direktor, dass wir die von den MDR-Autoren recherchierte Faktenlage sowie die Bewertung des Historikers Harry Waibel unberücksichtigt ließen. Sowohl die Bewertungen als auch die politische Agenda des vom MDR favorisierten Historikers sind den Beschwerdeführern bekannt.

Auch die Einschätzung renommierter Historiker zu seinem Wirken und Schaffen gaben uns Einblicke in die öffentliche Reputation des westdeutschen Waibels, die sich ausschließlich darin erschöpft mit allen Mitteln die These vom DDR-Unrechtsstaat zu untermauern. Dass seine monothematischen Bemühungen in gewissen politischen Kreisen durchaus auf fruchtbaren Boden fallen, hat weniger mit Waibels politisch-historischer Kompetenz zu tun, als vielmehr mit einem kolportierten Geschichtsbild, welches keine Nuancen zwischen Schwarz und Weiß zulässt und den Menschen, die im System DDR gelebt und gearbeitet haben, auf ewig ein falsches Leben attestiert.

Wir möchten Sie, sehr geehrte Gremienmitglieder, auf die dünne Faktenlage und auf die Ungereimtheiten aufmerksam machen, die sich sowohl durch die beanstandete MDR-Dokumentation als auch durch Herrn Dr. Schröders Ausführungen ziehen.

- Herr Dr. Schröder führt aus, dass der ehemalige mosambikanische Diplomat Pedro Taimo angab, von hochrangigen „DDR-Offiziellen“ über das Tötungsverbrechen an Manuel Diogo informiert worden zu sein. Laut vom MDR selbst verlinkten Zitat Taimos sagte dieser jedoch:

„Die Staatssicherheit der DDR und andere Behörden, mit denen wir in Kontakt standen, haben uns nie direkt bestätigt, dass es sich um ein Tötungsdelikt durch Skinheads handelte. Hätten sie das getan, wäre dies ein ernsthaftes politisches Problem.“
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- Der ebenfalls als Quelle genannte ehemalige mosambikanische Botschafter in der DDR, Julio Braga, bezog sich im Interview offensichtlich auf ein anderes Tötungsverbrechen, wie die Redaktion des MDR unschwer hätte herausfinden können. So nutzt Braga im Gespräch nicht ein einziges Mal den Namen „Manuel Diogo“ und spricht über gefasste und verurteilte Täter, die es im Fall Diogo schlicht nicht gab.

O-Ton Braga: „Ich glaube, einige wurden für zwei bis 5 Jahre verurteilt.“

Wie passt diese Aussage zu einem Fall, der über 30 Jahre lang zurecht als Unfall galt? Braga könnte sich auf den Mord an dem mosambikanischen Lehrling Carlos Conceicao bezogen haben, der im September 1987 in Staßfurt getötet wurde und dem Täter eine Verurteilung von fünf Jahren Freiheitsentzug einbrachte. Aufschluss darüber könnte das dem MDR vorliegende Rohmaterial des Interviews mit dem Ex-Botschafter geben.

- Die Aussage des ehemaligen Vertragsarbeiters und Autors Ibraimo Alberto, der angeblich mit Manuel Diogo befreundet war und mit ihm zusammen am 16. Juni 1981 aus Mosambik in Berlin-Schönefeld eingetroffen sei, entpuppte sich beim Vergleich der Ankunftsdaten als falsch, denn Diogo kam erst Ende Oktober nach Deutschland. Auch der angebliche Besuch Diogos in Berlin erweist sich als unhaltbar und scheitert ebenso an gesicherten Fakten, wie die plastische Schilderung des angeblichen Mordes in Ibraimo Albertos Roman, auf der „Historiker“ Harry Waibel schlussendlich seine Mord-Theorie aufbaute und die der MDR in seiner Doku unter Zuhilfenahme von Statisten (!) übernahm.

Ibraimo Alberto räumte später gegenüber den Journalistinnen der Berliner Zeitung Erinnerungslücken ein und berief sich lediglich auf besagtes Gespräch in der mosambikanischen Vertretung, bei dem ihm erzählt wurde, dass ein Mosambikaner im Zug bei Dessau von Skinheads ermordet worden sei. Die ehemaligen mosambikanischen Kollegen Diogos sagen, sie hätten nie von Ibraimo Alberto gehört. Manuel wäre auch niemals allein mit dem Zug nach Berlin gefahren, sie seien immer in der Gruppe unterwegs gewesen.

Herr Dr. Schröder führte schlussendlich aus, dass die Einstufung der Stasi-Akten zum Fall Manuel Diogo mit dem Vermerk "Streng vertraulich! Um Rückgabe wird gebeten!" ein Indiz für besondere Brisanz des Inhalts sei und eine entsprechende Widmung bei einem Unfall ungewöhnlich wäre. Laut unserer Information wurden sämtliche schriftliche Informationen, die das MfS an andere Institutionen herausgab (z.B. auch auf Parteiinformationen an SED-Führungen) unabhängig von der Brisanz des Inhaltes, mit diesem Vermerk versehen. Beispiel:
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Die Vorgehensweise der Filmemacher Christian Bergmann und Tom Fugmann entspricht im Falle Manuel Diogo eben nicht dem Gebot der Einhaltung journalistischer Sorgfaltspflichten. Es mutet eher so an, als sei die Story vom gewünschten Ergebnis her konzipiert worden. Die Autoren haben sich auf das belastende Material Waibels bezogen und lediglich Quellen und Informationen genutzt, welche dessen Mordthese stützten.

O-Ton: Roland Hohberg vom Rückkehrerverein Adecoma in Mosambik hatte dem MDR Interviews vermittelt. Daher wisse er, dass die Journalisten ihre Gesprächspartner im Glauben gelassen hätten, der Neonazi-Mord sei bewiesen. „Die haben Suggestivfragen gestellt, die wollten nur eine Story, die gut ins politische Panorama passt.“

Dass Waibel - laut eigener Aussage - sogar vom MDR für seine „Recherchen“ bezahlt wurde, wirft ein ebenso düsteres Licht auf diese Story, wie die zutiefst unsensible Konfrontation der Mutter Diogos mit dem vermeintlichen Nazi-Mord an ihrem Sohn. Dr. Schröder schreibt in seinem Schlusssatz, dass der MDR in den Beiträgen „einen möglichen Tathergang“ darstellt. Rechtfertigt „ein möglicher Tathergang“ diese Reise der MDR-Crew nach Mosambik? Was wünscht ein anständiger Mensch der greisen Mutter eines so jung verstorbenen Mannes? Eine unbestellte monströse Enthüllung, welche die eh schon grausamen Todesumstände ihres Jungen noch in den Schatten stellt? Wer tut so etwas und warum?!

Die Autoren des MDR haben es versäumt wichtige Zeitzeugen zu befragen, die die Mordthese hätten entkräften können. Die Journalistinnen der Berliner Zeitung sind bspw. nach Jeber-Bergfrieden gefahren, wo Diogo damals arbeitete. Sie sprachen unter anderem mit dem Heimleiter, dem Werkleiter und dem Lokführer, der Manuels Leiche gefunden hatte. Auch ehemalige Freunde und Kollegen von Diogo in den USA und Mosambik wurden von den beiden Reporterinnen kontaktiert und ausführlich befragt.

Besonders brisant: Keiner der von den Journalistinnen der Berliner Zeitung interviewten deutschen Zeitzeugen hatte jemals von der Mordthese an Diogo gehört, bevor der Beitrag des MDR lief.

Der bekannte ostdeutsche Kriminalistik-Experte Hans Thiers, früherer Leiter der Mordkommission im DDR-Bezirk Gera – schon mehrfach beim MDR zu Gast – sagte zum Fall: Es sei absurd und schlichtweg falsch, dass in der DDR aus politischen Gründen u.a. von der Stasi Ermittlungen gestoppt oder Verbrechen vertuscht wurden. Eher sei das Gegenteil der Fall gewesen. Das MfS habe bei Mordfällen auf rasche Aufklärung gedrungen, sich über alle Ermittlungsschritte informieren lassen. Die Öffentlichkeit sei nach Morden direkt in die Fahndung einbezogen worden – sogar per Lautsprecherwagen in den Städten und Dörfern, per Fahndungsanzeigen in den DDR-Medien. Kriminalisten und Polizisten hätten sogar in den Schulen konkret über Verbrechen und laufende Fahndungen informiert, um Mithilfe gebeten.

O-Ton Thiers: “Mein damals zuständiger Kollege, der Leiter der Morduntersuchungskommission Halle, sagte mir 2020, dass er sich an einen solchen spektakulären Mordfall auf jeden Fall erinnern würde, wenn es ihn denn gegeben hätte.“

Die Wahrheitspflicht dergestalt, dass Aussage und Wirklichkeit übereinstimmen, entspringt dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, das auch dagegen schützt, dass jemandem Äußerungen in den Mund gelegt werden, die er nicht getan hat und die seinen von ihm selbst definierten sozialen Geltungsanspruch beeinträchtigen. Aussage und Wirklichkeit müssen übereinstimmen. (siehe Beck‘scher Kommentar zum Rundfunkrecht, Hahn/Vesting, Seite 449, Randnotiz 55/56)
Die Redaktionen sind in der Pflicht, Bilder und Aussagen aus Quellen Dritter auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen. Es ist nicht ihre Aufgabe, Falschmeldungen zu verbreiten. Zudem gehört es zum journalistischen Standard, fehlerhafte Berichterstattung richtigzustellen.



Sehr geehrte Damen und Herren Rundfunkräte,

wir nehmen ausdrücklich Abstand von den von uns verwendeten Begrifflichkeiten „Medien-Ente“, „ausgedacht“ und „frei erfunden“. Diese Zuschreibungen werden dem Vorgang nicht gerecht. Es handelt sich um einen Skandal allererster Güte. Bevor Sie sich, wie leider viel zu oft üblich, der Auffassung der Intendanz bzw. des Juristischen Direktors anschließen, möchten wir jedes Mitglied Ihres Gremiums dringend darum bitten, aufmerksam die Podcasts der Berliner Zeitung anzuhören. Das sollte nicht nur zu Prüfungszwecken erfolgen, sondern auch aus aufrichtigem Interesse an spannenden, ehrlichen und beharrlichen Journalismus.

https://derfalldiogo.podigee.io/

Die Recherchen der "Berliner Zeitung" zum Fall Diogo nehmen im Übrigen am Wettbewerb um den Nannen Preis 2021 teil.

Sehr geehrte Damen und Herren Rundfunkräte, wir möchten Sie abschließend bitten, sich unserer Forderung nach öffentlicher Richtigstellung der falschen Tatsachenbehauptung des MDR anzuschließen, der mosambikanische Vertragsarbeiter Manuel Diogo sei am 30. Juni 1986 in Ostdeutschland während einer Zugfahrt von Nazis ermordet worden.

Aus Gründen der Transparenz wird dieses Schreiben und weiterer Schriftverkehr auf der Webseite des Vereins https://www.publikumskonferenz.de/forum/ veröffentlicht.


Mit freundlichen Grüßen


Maren Müller
Vorsitzende Publikumskonferenz
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Re: MDR: Forderung nach Richtigstellung: „Vertuscht und verdrängt. Warum starben Vertragsarbeiter in der DDR?“

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Zwischenbescheid aus dem Gremienbüro des MDR.
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Re: MDR: Forderung nach Richtigstellung: „Vertuscht und verdrängt. Warum starben Vertragsarbeiter in der DDR?“

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Sehr geehrte Frau Müller,

mit Schreiben vom 05.04.2021 haben Sie sich mit dem Begehren einer Richtigstellung auf zwei Produktionen des MDR: „Vertuscht und verdrängt. Warum starben Vertragsarbeiter in der DDR?", Erstausstrahlung im MDR-Fernsehen am 17.08.2016, sowie „Schuld ohne Sühne", Erstausstrahlung im MDR-Fernsehen am 17.11.2017 bezogen.

Nachdem Sie am 20.05.2021 Einwendungen gegen die Antwort des Juristischen Direktors des MDR vom 21.04.2021 geltend machten, haben wir diese im Rahmen einer erneuten Prüfung berücksichtigt. Im Ergebnis bleiben wir bei unserer bereits mitgeteilten Auffassung und werden Ihren Einwendungen nicht Rechnung tragen.

Gemäß des hier maßgeblichen § 16 MDR-StV a. F. ist die Angelegenheit in diesem Fall dem zuständigen Ausschuss des Rundfunkrates vorzulegen. Die Befassung im Programmausschuss des MDR-Rundfunkrates wird voraussichtlich im September stattfinden. Über das Ergebnis werden Sie informiert.

Mit freundlichen Grüßen

Referent der Intendantin

MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK
Anstalt des öffentlichen Rechts
Intendanz
Kantstraße 71 - 73, 04275 Leipzig

Postanschrift: 04360 Leipzig
Tel.: +49(0)341-300-7544
Fax: +49(0)341-300-29-7544

Der MDR im Internet: http://www.mdr.de

Datenschutzinformationen: http://www.mdr.de/datenschutzhinweise

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Schreiben vom 09.08.2021
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Re: MDR: Forderung nach Richtigstellung: „Vertuscht und verdrängt. Warum starben Vertragsarbeiter in der DDR?“

Beitrag von Maren »

Der Ausschuss hat am 28.9.2021 entschieden, der Rundfunkrat wurde am 11.11.2021 über das Ergebnis informiert und pünktlich zum Nikolaustag erreichte auch den Beschwerdeführer eine Antwort. Der Ausschuss stimmt somit der Beanstandung in einem Punkt zu.
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Re: MDR: Forderung nach Richtigstellung: „Vertuscht und verdrängt. Warum starben Vertragsarbeiter in der DDR?“

Beitrag von Maren »

Notiz:

Das allgemeine Problem mit der Besetzung der Rundfunkräte liegt darin, dass es sich bei den entsandten Personen zumeist um Multifunktionäre handelt, die schon ohne das Ehrenamt einen gut gefüllten Terminkalender haben. Was spräche dagegen, nicht ausgerechnet den Direktor der gesellschaftlich relevanten Gruppierung Landestourismusverband Sachsen e.V. mit der anspruchsvollen und zeitaufwändigen Aufgabe zu betrauen, sondern einen geeigneten Mitarbeiter, der natürlich für Teilnahme, sowie Vor- und Nachbereitung der Sitzungen vom Arbeitgeber angemessen freigestellt wird?

Manfred Böhme ist neben seiner Tätigkeit und seinem Ehrenamt im MDR-Rundfunkrat auch Vorstandsmitglied in der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (CDU) Sachsen – und damit wieder eine politische Besetzung durch die Hintertür. (https://www.mit-sachsen.de/ueber-uns/landesvorstand)

Ich erinnere: Durch das sogenannte Brender-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom März 2014 musste die Zusammensetzung des ZDF-Fernsehrates bis Mitte 2016 geändert werden. Es dürfen demnach nur noch 33% der Mitglieder aus „staatsnahen“ Institutionen und Organisationen entsandt werden. Das Urteil des BVerfG hatte natürlich auch Signalwirkung auf die anderen Anstalten.

Weitere beachtliche Aktivitäten und Ehrenämter entnehmen Sie seinem Linkedin-Profil: https://de.linkedin.com/in/manfred-b%C3%B6hme-a17547a8

Wie soll der gute Mann noch die Zeit finden, sich mit einem umfangreichen Projekt wie der Recherche zum Fall Diogo zu befassen? Ich hatte die Rundfunkräte explizit gebeten sich Ihren Podcast zum Fall anzuhören und bin mir sehr sicher, dass dies aus Zeitgründen kaum einer getan hat.

Die Aufgaben der Rundfunkräte sind laut Tätigkeitsbeschreibung vielschichtig und arbeitsintensiv. Zunächst haben die entsandten Vertreter die Interessen der Allgemeinheit zu vertreten und die Sender dahingehend zu kontrollieren, ob diese Ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen.

Die Rundfunkräte beraten die Intendanten bei der Programmgestaltung, der Einhaltung der Programmrichtlinien , sie wählen die Intendanten, Direktoren und Chefredakteure, genehmigen Haushalts- und Wirtschaftspläne und sind für die Beratung und Entscheidung in Sachen Programmbeschwerden zuständig.

Der Programmausschuss ist ein arbeitsintensives Aufgabengebiet für die Rundfunkräte.

Wird der Rundfunkrat im Programmbeschwerdeverfahren angerufen, obliegt in der Regel dem Programmausschuss die Vorberatung der Eingabe. Die Entscheidung trifft abschließend der Rundfunkrat, wobei das Votum des Programmausschusses zumeist entscheidend ist.

Ein lohnenswertes Aufgabenfeld für die Rundfunkräte im Programmausschuss ist die Prüfung der Übereinstimmung des Angebotes mit dem Programmauftrag, den Programmgrundsätzen und sonstigen gesetzlichen Vorschriften. Dazu sollte möglichst die Zeit vorhanden sein, dem Programm der Anstalten mit dem gebotenen Eifer zu folgen. Mir entgegnete einst ein Rundfunkrat (einer anderen Anstalt) auf eine Anfrage, dass er keine Zeit habe Fernsehen zu schauen. Dieser Kollege sollte dann lieber nicht sein Ehrenamt im Programmausschuss verbringen – und auch der Kollege Böhme ist ganz offensichtlich eine Fehlbesetzung aufgrund seiner Multifunktionen.

Ein Insider und Mitstreiter beschreibt das Dilemma so: Ein Rundfunkrat ist den Programm-Machern mangels eigener Fachkompetenz in Programmfragen argumentativ unterlegen, weil sie wegen ihrer vielen anderweitigen Funktionen kaum Zeit zur Vorbereitung auf die Rundfunkratssitzungen finden. Einige clevere und einflussreiche Strippenzieher formen die Willensbildung in den parteinahen Freundeskreisen vor, nach christdemokratischer beziehungsweise sozialdemokratischer Orientierung. Dort werden die wichtigen Entscheidungen nach dem Kungelprinzip „Freundeskreise“ im Voraus festgezurrt oder Kompromisse ausgehandelt: bei einer Intendantenwahl, bei der Wahl der Funkhausdirektoren, über den Haushalt oder über Programmstrukturen.

Das politische Establishment und die dahinterstehenden Eliten haben keinen Änderungsbedarf. Es läuft ja alles in ihrem Sinne. Systemkritischer öffentlich-rechtlicher Journalismus findet nicht statt. Es fehlen Wille und Fähigkeit unserer Volksvertreter, dem Rundfunkwesen anspruchsvoll demokratische Strukturen zu verpassen. Selbst der Versuch, die nachträgliche Programmkontrolle auf externe Gremien zu verlagern, wie das beispielsweise in der Schweiz geschah, würde in Deutschland am Machtinteresse parlamentarischer Besitzstandwahrer scheitern.

Im konstruierten Fall Diogo ging es sowohl dem westdeutschen Ideengeber als auch den Produzenten lediglich darum, das Narrativ „Unrechtsstaat DDR“ zu festigen. Und das ist ganz im Interesse der aktuell politisch Verantwortlichen, die somit keinen Handlungsbedarf sehen.

Gibt ein interessierter Rezipient aufgrund unserer Programmbeschwerde den Begriff Manuel Diogo in das Suchfeld der MDR-Website ein, wird lediglich ein unterirdischer Artikel der hauseigenen Publikation Altpapier angezeigt, der in gehässiger und gleichwohl ahnungsloser Manier die Rechercheleistung jener Journalisten diskreditiert, die zu Recht auf die Fehlleistung des MDR hinweisen. Und so schließt sich der Kreis.
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Maren
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Re: MDR: Forderung nach Richtigstellung: „Vertuscht und verdrängt. Warum starben Vertragsarbeiter in der DDR?“

Beitrag von Maren »

Ende einer Prüfung: Der MDR und der Fall Diogo

Hat der MDR in seiner Berichterstattung zum Fall Diogo die journalistische Sorgfaltspflicht verletzt? Der Programmausschuss hat seine Prüfung vorgelegt.

Berlin - Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) hat in seiner Berichterstattung zum Fall Diogo „in einem Punkt“ die journalistische Sorgfaltspflicht verletzt. Zu diesem Ergebnis kommt der Programmausschuss Leipzig des MDR. Die Kritik bezieht sich auf den Beitrag „Schuld ohne Sühne“ aus dem Jahr 2017 über den Tod des mosambikanischen DDR-Vertragsarbeiters Manuel Diogo. Darin spielen Laiendarsteller, als Neonazis verkleidet, einen rassistischen Überfall nach, und ein MDR-Reporter überbringt der alten Mutter Diogos die Nachricht über den Mord an ihrem Sohn, obwohl es in Wirklichkeit weder einen Neonazi-Überfall noch einen Mord gab.

Weiterlesen: https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/ende-einer-pruefung-der-mdr-und-der-fall-diogo-li.208282
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Re: MDR: Forderung nach Richtigstellung: „Vertuscht und verdrängt. Warum starben Vertragsarbeiter in der DDR?“

Beitrag von Maren »

Sehr geehrte Frau Dr. Wille,

mein Name ist Stefan L., ich bin 46 Jahre alt und lebe mit meiner Familie in Chemnitz.

Es muss im Jahre 2017 gewesen sein, als ich die MDR-Dokumentation "Schatten auf der Völkerfreundschaft" gesehen habe. Ganz besonders berührt hat mich damals das Schicksal des jungen Mosambikaners Manuel Diogo, der laut den von Ihnen produzierten und gezeigten Bildern und Erläuterungen im Jahre 1986 durch Neonazis bestialisch ermordet wurde. Im Film wird das mit Darstellern in Bomberjacken und Springerstiefeln bei düsterer Musik entsprechend detailliert in Szene gesetzt. Ich habe damals keine Sekunde an der Glaubwürdigkeit und Korrektheit der Sachverhalte gezweifelt, die Sie als Produzent dieses Films den Zuschauern hier präsentiert haben.

Nun bin ich vor ein paar Tagen auf den Podcast der Berliner Zeitung mit dem Titel "Der Fall Diogo" gestoßen und habe mir diesen sehr aufmerksam und interessiert angehört. Daraufhin habe ich mir noch einmal die oben erwähnte MDR-Doku angesehen. Ich war erst einmal sehr geschockt und ratlos. Ich habe dann versucht, mir mein eigenes Bild zu machen und die dargestellten Widersprüche zu erklären.
Ich hoffe, Sie haben als Intendantin des MDR ebenfalls versucht, die Widersprüchlichkeiten zu ergründen und ich hoffe daher, dass auch Sie sich intensiv mit diesem Podcast der beiden Journalistinnen Anja Reich und Jenny Roth befasst haben.

Nach der Sichtung aller zur Verfügung stehenden Informationen und Fakten komme ich persönlich zu folgendem Schluss:
Ich bin sprachlos und absolut erschüttert, über das Vorgehen und das Verhalten des von Ihnen geführten Senders. Zum einen steht für mich mittlerweile unumstößlich fest, dass in den MDR-Beiträgen schlicht und ergreifend gelogen wurde. Es gibt und gab keinerlei Anhaltspunkte für einen Mord. Selbst wenn die entscheidenden Momente im Zug wahrscheinlich immer im Dunkeln bleiben werden, und man Zweifel anmelden kann, ob es tatsächlich ein Unfall war oder eben nicht, so ist der Schritt, in der Konsequenz zu behaupten, es wäre ein Mord durch Neonazis geschehen, absolut unzulässig und niemals zu rechtfertigen. (Bitte hören Sie sich dazu noch einmal explizit die Originalaussagen von Harry Waibel an, welche er in Folge 5 des Podcasts zu diesem Thema abgibt. Dieser angebliche Historiker demontiert sich und seine Aussagen, auf die sich der MDR in seinen Beiträgen stützt, hier selber und zwar so, dass es einem weh tut.)

Das ist das eine, Sie haben einen Beitrag produziert und veröffentlicht, der Vermutungen als Tatsachen verkauft. Das ist wirklich unschön und zeigt, dass Sie Ihrer journalistischen Verantwortung nicht nachgekommen sind. Aber Fehler können passieren und es gibt Möglichkeiten diese zu korrigieren. In diesem Falle wären eine Entschuldigung und eine Gegendarstellung das Mindeste gewesen. Doch davon ist von Ihnen nichts zu lesen oder zu hören. Im Gegenteil: Im MDR-Altpapier vom 21.04.2021 werden die Journalistinnen Reich und Roth sogar noch diffamiert, als unglaubwürdig dargestellt und es wird suggeriert, dass Sie mit ultrarechten Zeitschriften kooperieren bzw. deren Inhalte verbreiten.

Fazit: Ich engagiere mich seit vielen Jahren, ganz besonders auch seit den Ereignissen 2018 in Chemnitz, gegen rechte Gewalt und Rassismus. Eine Berichterstattung, die dem Leitmotiv "Haltung statt Fakten" folgt, betrachte ich aber nicht als zielführend. Im Gegenteil, sie redet den Populisten das Wort. Ihre tendenziöse und einseitige Berichterstattung stärkt letztendlich die, die hasserfüllt und voller Zorn durch die Straßen ziehen und "Lügenpresse, Lügenpresse" skandieren. Ich unterstelle Ihnen nicht, dass das Ihre Absicht und Ihr Kalkül sind, aber letztendlich liefern Sie damit die Argumente, auf die Gegner unseres freiheitlich-demokratischen Wertesystems nur warten.

Ich würde mich über eine Antwort mit der Darstellung Ihrer Sicht der Dinge zu diesem Thema sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen

xxxxxxx*

* Der Name des Einsenders ist dem MDR und uns bekannt.
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