Griechenland-Berichterstattung
Sehr geehrter Rundfunkrat, sehr geehrter Intendant,
die Otto Brenner Stiftung, ein wissenschaftliches Institut der IG Metall, hatte kürzlich die Studie "Die Griechen provozieren!" veröffentlicht. Dabei wurden u.a. sämtliche Sendungen der "Tagesschau" im Jahr 2015 zur griechischen Staatsschuldenkrise analysiert.
Das Ergebnis: Die Berichterstattung zur griechischen Staatsschuldenkrise war wenig tiefgründig und stark wertend.
https://www.otto-brenner-stiftung.de/ot ... ieren.html
Die Studie bemängelt dabei nicht eine möglicherweise fehlende Vielfalt und Relevanz der Themen, sondern vor allem das Fehlen von Neutralität, Ausgewogenheit und analytischer Qualität der Sendungen.
Die Berichterstattung, so heißt es in der Studie, blieb im Untersuchungszeitraum auf ganz wenige Themen fokussiert, Journalisten/innen ließen oft eigene Bewertungen in Nachrichten und Berichte einfließen, und die Tonalität über alle Beiträge hinweg war deutlich zuungunsten der Position der griechischen Regierung.
Journalisten hätten demnach in nicht zu knappem Ausmaß eigene Bewertungen in die Berichte einfließen lassen. "Insgesamt konnte in jeden zehnten Bericht eine eindeutige Wertung nachgewiesen werden". Dabei bewerteten die Journalisten die griechische Regierung erheblich häufiger negativ als positiv, insbesondere gemessen an den Wertungen bezüglich des Gebarens der deutschen Regierung.
So hörte man aus dem Off regelmäßig tendenziöse Formulierungen wie "die Griechen provozieren" oder schlügen "politische Kapriolen". Allgemein traf Kritik vor allem die griechische Regierung, was die Analysten als "unausgewogen" bezeichneten. Gleichzeitig kam die griechische Regierung auch wesentlich seltener zu Wort als andere Akteure. Hingegen konnte man die Bundesregierung nach dem Dafürhalten der Verfasser der Analyse auffällig häufig im O-Ton hören.
Ein anderer Kritikpunkt der Analysten aus der Otto Brenner Stiftung ist, dass Zuschauer nur oberflächlich über die griechische Reformpolitik informiert wurden. In einem Großteil der Berichterstattung wurde diese nicht einmal thematisiert. Von insgesamt 139 Reformvorschlägen der griechischen Regierung wurden nur 63 in der Berichterstattung zur griechischen Staatsschuldenkrise überhaupt aufgegriffen. Das entspricht gerade mal 45,3 Prozent.
Für die Autoren der Analyse bleibt der Eindruck: "Insgesamt kann nur von einer eingeschränkten Hintergrundberichterstattung zur griechischen Staatsschuldenkrise gesprochen werden. Damit fehlte es der Berichterstattung zum Teil an analytischer Qualität."
Zu ebenfalls niederschmetternden Ergebnissen kommt eine zweite Studie, die in den alternativen Medien – in der Ständigen Publikumskonferenz - veröffentlicht wurde:
https://publikumskonferenz.de/blog/2016/08/07/1523/
Sicherlich sehen das Dr. Gniffke und seine Medien-Amigos in den Gremien – wie üblich - ganz anders, dennoch wäre es notwendig gewesen, über die Ergebnisse bei ARD-aktuell zumindest in angemessener Form zu berichten, zumal in letzter Zeit die öffentliche Aufmerksamkeit sehr häufig auf das Problem der Glaubwürdigkeit der Medien gerichtet war. Wir bemängeln, dass entgegen den Grundsätzen der Programm-Richtlinien auch in diesem Fall – allein aus durchsichtigen PR-Gründen - wichtige Informationen unterdrückt wurden.
F. Klinkhammer und V. Bräutigam
Griechenland-Berichterstattung
Re: Griechenland-Berichterstattung
Von: a.beyer@ndr.de
Betreff: E-Mail vom 24.10.2016
Sehr geehrter Herr Klinkhammer,
sehr geehrter Herr Bräutigam,
in Ihrer E-Mail vom 24. Oktober 2016 kritisieren Sie die Griechenland-Berichterstattung von ARD-aktuell.
Ich habe die verantwortliche Redaktion gebeten, zu Ihrer Kritik Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahme finden Sie im Anhang. Mit freundlichen Grüßen
Dr. Arno Beyer
Stv. Intendant
______________________________
NDR Stellvertretende Intendanz
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Tel.: (040) 4156-2031
Fax: (040) 4156-2006
e-mail: a.beyer@ndr.de
Betreff: E-Mail vom 24.10.2016
Sehr geehrter Herr Klinkhammer,
sehr geehrter Herr Bräutigam,
in Ihrer E-Mail vom 24. Oktober 2016 kritisieren Sie die Griechenland-Berichterstattung von ARD-aktuell.
Ich habe die verantwortliche Redaktion gebeten, zu Ihrer Kritik Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahme finden Sie im Anhang. Mit freundlichen Grüßen
Dr. Arno Beyer
Stv. Intendant
______________________________
NDR Stellvertretende Intendanz
Rothenbaumchaussee 132
20149 Hamburg
Tel.: (040) 4156-2031
Fax: (040) 4156-2006
e-mail: a.beyer@ndr.de
Re: Griechenland-Berichterstattung
PB: Analyse O. Brenner-Stiftung
Sehr geehrte Rundfunkräte des NDR,
vorab weisen wir daraufhin, dass gegen Ihre Geschäftsordnung verstoßen wurde, weil Sie bzw. Ihr Intendant die vorgesehene Monatsfrist weit überschritten haben.
Mit der Stellungnahme des ehrenwerten Herrn Dr. Gniffke sind wir nicht einverstanden.
Der Chefredakteur weiß offensichtlich nichts mit der Selbstverständlichkeit anzufangen, dass von ihm und seiner Redaktion Objektivität und Sachlichkeit zu verlangen sind und er Einseitigkeit oder Voreingenommenheit in den Sendungen zu unterbinden
Entgegen allen Beteuerungen des NDR war die Griechenland-Berichterstattung von fehlender analytischer Qualität geprägt und von arroganter "typisch deutscher" Selbstgerechtigkeit.
Der Indendant weigert sich, zum zweiten Beschwerdegrund eine Stellungnahme abzugeben. Wir werden darauf gesondert zurückkommen.
Wir fordern Sie nunmehr auf, sich mit der Angelegenheit zu befassen.
F. Klinkhammer, V. Bräutigam
Lesetip für NDR-Rundfunkräte und Intendanten:http://www.rationalgalerie.de/schmock/b ... schau.html
Sehr geehrte Rundfunkräte des NDR,
vorab weisen wir daraufhin, dass gegen Ihre Geschäftsordnung verstoßen wurde, weil Sie bzw. Ihr Intendant die vorgesehene Monatsfrist weit überschritten haben.
Mit der Stellungnahme des ehrenwerten Herrn Dr. Gniffke sind wir nicht einverstanden.
Der Chefredakteur weiß offensichtlich nichts mit der Selbstverständlichkeit anzufangen, dass von ihm und seiner Redaktion Objektivität und Sachlichkeit zu verlangen sind und er Einseitigkeit oder Voreingenommenheit in den Sendungen zu unterbinden
Entgegen allen Beteuerungen des NDR war die Griechenland-Berichterstattung von fehlender analytischer Qualität geprägt und von arroganter "typisch deutscher" Selbstgerechtigkeit.
Der Indendant weigert sich, zum zweiten Beschwerdegrund eine Stellungnahme abzugeben. Wir werden darauf gesondert zurückkommen.
Wir fordern Sie nunmehr auf, sich mit der Angelegenheit zu befassen.
F. Klinkhammer, V. Bräutigam
Lesetip für NDR-Rundfunkräte und Intendanten:http://www.rationalgalerie.de/schmock/b ... schau.html
Re: Griechenland-Berichterstattung
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Stellungnahme stellt uns nicht zufrieden, so dass nun Ihre Zuständigkeit gegeben ist. Wegen der Gründe verweisen wir auf unsere Beschwerde bzw. Eingabe vom 24.10.16.
Aber auch schon aus formalen Gründen ist die Reaktion des NDR rechtswidrig. Nach § 7 der GO des Rundfunkrates ist die Abgabe einer Stellungnahme Aufgabe des Intendanten In diesem Fall wurde lediglich die Stellungnahme eines nachgeordneten Mitarbeiters weitergereicht, also desjenigen, der das kritisierte Programm zu verantworten hat. Diese Vorgehensweise ist mit der entsprechenden Bestimmung der GO nicht vereinbar. Es ist im § 7 von "der zu erwartenden Stellungnahme des Intendanten" und nicht von der zu erwartenden Stellungnahme des zuständigen Programmverantwortlichen die Rede. Das macht auch Sinn, weil vermieden werden muss, dass ein in der Sache befangener Mitarbeiter über die Berechtigung einer Beschwerde entscheidet.
Außerdem: Der NDR weigert sich (Schreiben eines Herrn Blenker von heute), eine Stellungnahme zu einem weiteren zusätzlichen wichtigen Punkt der Programmbeschwerde abzugeben. Das ist mit dem Sinn einer Beschwerde nicht in Einklang zu bringen.
F.Klinkhammer V. Bräutigam
die Stellungnahme stellt uns nicht zufrieden, so dass nun Ihre Zuständigkeit gegeben ist. Wegen der Gründe verweisen wir auf unsere Beschwerde bzw. Eingabe vom 24.10.16.
Aber auch schon aus formalen Gründen ist die Reaktion des NDR rechtswidrig. Nach § 7 der GO des Rundfunkrates ist die Abgabe einer Stellungnahme Aufgabe des Intendanten In diesem Fall wurde lediglich die Stellungnahme eines nachgeordneten Mitarbeiters weitergereicht, also desjenigen, der das kritisierte Programm zu verantworten hat. Diese Vorgehensweise ist mit der entsprechenden Bestimmung der GO nicht vereinbar. Es ist im § 7 von "der zu erwartenden Stellungnahme des Intendanten" und nicht von der zu erwartenden Stellungnahme des zuständigen Programmverantwortlichen die Rede. Das macht auch Sinn, weil vermieden werden muss, dass ein in der Sache befangener Mitarbeiter über die Berechtigung einer Beschwerde entscheidet.
Außerdem: Der NDR weigert sich (Schreiben eines Herrn Blenker von heute), eine Stellungnahme zu einem weiteren zusätzlichen wichtigen Punkt der Programmbeschwerde abzugeben. Das ist mit dem Sinn einer Beschwerde nicht in Einklang zu bringen.
F.Klinkhammer V. Bräutigam
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